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1591/2021

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln, AN/0483/2021, betr. Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.06.2021, TOP 10.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7266 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Stei Az 
Vorlagen-Nummer 
 1591/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021 
Liegenschaftsausschuss 07.06.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln, AN/0483/2021,  
betr. Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers 
Anfragetext : 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
der Rat der Stadt Köln hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 04.02.2021 mit der Entwicklung des Otto 
& Langen-Quartiers beschäftigt.  
 
Wie der Berichterstattung der Kölnischen Rundschau vom 01.03.2021 zu entnehmen ist, steht die 
Räumung des der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung, die zurzeit von der Künstlerinitiative „raum13“ 
genutzt wird, wohl in Kürze bevor. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Was hat die Verwaltung zu welchem Zeitpunkt unternommen, um den Ratsbeschluss v. 
04.02.2021, unverzüglich erneut mit dem Eigentümer des Grundstücks Deutz-Mülheimer Straße 
147-149 (ehemalige KHD-Hauptverwaltung) in Verhandlungen einzutreten, um die Immobilie im Di-
rektkauf zu erwerben, umzusetzen? Was ist das Ergebnis? 
 
2. Was unternimmt die Verwaltung, damit der bisherige Eigentümer die Räumung des Grundstücks 
gegenüber „raum13“ nicht weiter betreibt? 
 
3. Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 01.02.2018 beantragt, 
einen Direkterwerb des dem Land NRW gehörenden Areals durch die Stadt oder eines ihrer Betei-
ligungsunternehmen zu prüfen. Der Antrag ist seinerzeit abgelehnt worden. In der Folge hat das 
Land NRW v.a. unter Hinweis auf diese negative Beschlussfassung einen Direktverkauf seines 
Areals an die Stadt Köln oder eines ihrer Beteiligungsunternehmen abgelehnt.   
 
Die SPD-Fraktion befürwortet selbstredend weiterhin einen städtischen Direkterwerb. Gleichwohl 
stellt sich die Frage: 
 
Welche konzeptionellen Überlegungen bestehen seitens der Verwaltung für das NRW.Urban-
Gelände, welches nunmehr im europaweiten Best-Preis-Verfahren verkauft werden soll?

2 
 
 
4. Welche stadtentwicklungspolitischen Instrumente wird die Verwaltung einsetzen, um den Erwerb 
des gesamten Areals durch die Stadt Köln oder eines ihrer Beteiligungsunternehmen zu unterstüt-
zen und zu ermöglichen? 
 
5. Wie werden Kommunal- und Landespolitik im weiteren Verfahren eingebunden? 
 
 
Wir bitten darum, die Beantwortung auch dem Ausschuss Kunst und Kultur, dem Liegen-
schaftsausschuss und der Bezirksvertretung 9 Mülheim zur Verfügung zu stellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu Frage 1: 
Die Verwaltung ist, wie vom Rat am 4. Februar 2021 beschlossen (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=803656&type=do& ), mit dem Eigentümer in Kontakt getreten und hat ihm ein 
indikatives Angebot auf Grundlage des Verkehrswertes (§ 194 Baugesetzbuch) gemacht.  
 
Der Eigentümer ist zu einem Verkauf nur zu einem aktuell zu erzielenden Marktpreis bereit, der je-
doch sehr deutlich über dem Verkehrswert liegt. 
 
Zu Frage 2: 
Es handelt sich um eine Streitigkeit zwischen einem privaten Eigentümer und dessen Mieter. Die 
Verwaltung hat hierauf keinen Einfluss. 
 
Zu Frage 3: 
Ein direkter Ankauf der landeseigenen Flächen durch die Stadt oder eine städtische Gesellschaft wird 
seitens des Landes weiterhin abgelehnt. 
 
Das Verfahren zur Veräußerung der Flächen und die notwendigen Vorbereitungen dazu werden 
durch NRW.URBAN durchgeführt. Für das Otto-Langen-Quartier soll im Rahmen dieses Verfahrens 
ein Planungskonzept erarbeitet werden, das neben Wohn- und gewerblichen Nutzungen auch Raum 
für kulturelle Einrichtungen und die Kreativwirtschaft in Verbindung mit einer gemeinwohlorientierten 
Entwicklung im Quartier zur Verfügung stellt.  
 
Für das Verfahren zur Veräußerung der landeseigenen Flächen finden derzeit zwischen dem Land 
und der Stadt Köln Abstimmungen zu den städtebaulichen Rahmenbedingungen und planerischen 
Zielvorgaben für das Areal statt. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Erarbeitung eines umfassenden 
und realisierbaren Planungskonzepts mit Aussagen unter anderem über die vorgesehenen Nutzun-
gen, die bauliche Dichte, den Umgang mit erhaltenswertem und denkmalgeschützten Gebäudebe-
stand, den Freiraumqualitäten etc. 
 
Ein Teilbereich dieses Konzeptes ist die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Areals. Dieser soll im

3 
 
Rahmen der Ausschreibung über Kriterien definiert werden, die sich derzeit in der Abstimmung befin-
den. Zentrale Punkte sind die zukünftigen Angebote für den Stadtteil (geförderter und preisgedämpf-
ter Wohnraum, Bildungsangebote / Teilhabe, Angebote für Kinder und Jugendliche, Kunst / Kultur / 
Industriegeschichte, kleinteilige Produktion / Handwerk, gemeinschaftlich genutzte Freiräume), die Art 
der Betreibermodelle sowie die bauliche Qualität.  
 
Eine Grundlage für das Verfahren ist dabei auch das von der Politik im Jahr 2018 zur weiteren Ausar-
beitung beschlossene städtebauliche Konzept, welches bereits zahlreiche Ideen und Anregungen zur 
Entwicklung der Flächen, aber auch vorhandene Restriktionen und rechtliche Vorgaben berücksich-
tigt. Dieses Konzept ist jedoch vor dem Hintergrund sich ändernder städtebaulicher Rahmenbedin-
gungen und Nutzungsanforderungen zu prüfen, fortzuentwickeln und anschließend in konkrete Pla-
nungsvorgaben für das Wettbewerbsverfahren zu übersetzen.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, um deren Anregungen und 
Bedenken zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers zusammen mit den städtischen Planungsvorga-
ben in das Vergabeverfahren einfließen zu lassen.  
 
 
Zu Frage 4: 
Der Großteil der Flächen im Otto-Langen-Quartier hinter dem ehemaligen Verwaltungsgebäude der 
KHD befindet sich im Eigentum des Landes NRW und wird von NRW.URBAN treuhänderisch verwal-
tet. Das Land NRW will seine Flächen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens veräußern. 
Ein direkter Ankauf der landeseigenen Flächen durch die Stadt oder eine städtische Gesellschaft wird 
seitens des Landes abgelehnt. 
 
In seiner Sitzung am 26. März 2020 hat der Rat der Stadt Köln als stadtentwicklungspolitisches In-
strument eine nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs mögliche Satzung (https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/21635/index.html) beschlossen, die der Stadt für 
dieses Areal ein besonderes Vorkaufsrecht einräumt. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vor-
schriften kann die Stadt Köln mit der Ausübung des Vorkaufsrechts in den Verkaufsprozess aller 
Grundstücke im Geltungsbereich der Satzung grundsätzlich eingreifen. 
 
 
Zu Frage 5: 
Die Grundlagen und entsprechenden Vorgaben und Auslobungskriterien für das Vergabeverfahren 
werden den zuständigen kommunalen politischen Gremien zur Beschlussfassung voraussichtlich 
nach der Sommerpause 2021 vorgelegt.  
 
Eine gegebenenfalls erforderliche Einbindung der landespolitischen Gremien obliegt hier nicht der 
Stadt Köln und entzieht sich daher der Kenntnis der Verwaltung.

Beratungsverlauf (4)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1591/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.04.2021
Erstellt
27.04.2021 12:05