3949/2022
Zuschussgewährung Stromsparcheck der Caritas (Fortführung bis 31.12.2024)
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 3949/2022 Freigabedatum 02.12.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschussgewährung Stromsparcheck der Caritas (Fortführung bis 31.12.2024) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, den Caritasverband für die Stadt Köln e. V. zur Fortführung des Stromspar-Checks für private Haushalte über den aktuellen Zeitraum bis 31.03.2023 hinaus bis zum 31.12.2024 mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 195.909,49 Euro (Brutto) zu unterstützen. Die Finanzierung der vorgenannten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 195.909,49 Euro Brutto (2023 83.961,21 Euro und 2024 111.948,28 Euro) erfolgt aus veranschlagten Transferaufwendungen im Haushaltsplan 2023/2024 Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.12.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 83.961,21 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat der Stadt Köln hatte am 20.06.2022 (1021/2022) zur Fortführung des Stromspar-Checks für private Haushalte die Gewährung eines Zuschusses bis zum 31.03.2023 in Abhängigkeit der Förderpe- riode von Bundesmittel und der ergänzenden Finanzierung durch Dritte beschlossen. Laut Aussage der Caritas wurde die Bundesförderung bis zum 31.03.2026 verlängert. Angesichts der aktuellen Entwicklung und dem Anstieg der Energiekosten sind die Preissteigerungen insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen nicht oder nur schwer zu schultern. Das Projekt soll daher über den aktuellen Förderzeitraum hinaus bis zum 31.12.2024 bei unverändertem Konzept weitergeführt werden. In dem bundesweiten Projekt Stromspar-Check der Caritas als Verbundpartnerin werden in mehr als 150 Städten und Landkreisen Haushalte mit geringem Einkommen, wie beispielsweise Personen, die Ar- beitslosengeld II, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, in der eigenen Wohnung kostenlos zum Energiesparen beraten. Speziell für diese Beratungstätigkeit qualifizierte ehemalige langzeitarbeitslose Menschen besuchen Haushalte, die sich zum Check angemeldet haben, ermitteln und analysieren vor Ort den Strom- und Wasserverbrauch und dokumentieren diesen. Die Stromspar-Teams geben praktische Tipps, wie die Haushalte durch Verhaltensänderung Energie einsparen können. Zudem werden bei einem zweiten Be- such Energie- und Wassersparartikel wie Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten, Zeitschalt- 3 uhren direkt im Haushalt eingesetzt. Durch den unmittelbar erfahrbaren Mehrwert gelingt es, den Men- schen Selbstwirksamkeit für die Reduzierung ihrer Energieverbräuche und die Senkung der Energiekos- ten zu vermitteln. Der Stromsparcheck trägt zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten mit wenig Einkommen bei, bekämpft und verhindert Energieschulden und Stromsperren und entlastet damit Bund, Kommune und Energieversorger. Finanzierung Die notwendige Finanzierung von insgesamt 195.909,49 Euro Brutto (2023 83.961,21 Euro und 2024 111.948,28 Euro) erfolgt aus veranschlagten Transferaufwendungen im Haushaltplan 2023/2024 Teiler- gebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Die Aufwendungen werden von der Caritas mit 52.500 Euro, vom Bundesministerium mit 146.415,50 Euro, der RheinEnergie mit 140.000 Euro und der Stadt Köln mit 195.909,49 Euro finanziert: Gesamtausgaben 01.04.23-31.12.2024 Gesamt 2023 2024 Fördergelder Bundesministerium 146.415,50 62.749,50 83.666,00 Fördergelder RheinEnergie 140.000,00 60.000,00 80.000,00 Eigenanteil Caritas 52.500,00 22.500,00 30.000,00 Zuschuss Stadt Köln 195.909,49 83.961,21 111.948,28 Begründung für die Dringlichkeit Die aktuelle Energiekrise stellt gerade Menschen mit geringem Einkommen vor existenzielle Fragen. Um die sozial und gesellschaftlich prekäre Lage für diese Menschen abzumildern ist es erforderlich, dass das Angebot der Caritas ohne Unterbrechung weitergeführt wird. Dies erfordert eine Beschlussfassung in 2022. Die für die Beschlussvorlage erforderlichen internen Abstimmungen konnten erst in den letzten Tagen abgeschlossen werden. Daher war es nicht möglich, die Vorlage früher einzubringen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3949/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.12.2022
- Erstellt
- 18.11.2022 14:25