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3949/2022

Zuschussgewährung Stromsparcheck der Caritas (Fortführung bis 31.12.2024)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.12.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 10.32

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5084 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3949/2022 
Freigabedatum 
 02.12.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschussgewährung Stromsparcheck der Caritas (Fortführung bis 31.12.2024)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt,  
den Caritasverband für die Stadt Köln e. V. zur Fortführung des Stromspar-Checks für private Haushalte 
über den aktuellen Zeitraum bis 31.03.2023 hinaus bis zum 31.12.2024 mit einem Zuschuss in Höhe von 
insgesamt 195.909,49 Euro (Brutto) zu unterstützen.  
 
Die Finanzierung der vorgenannten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 195.909,49 Euro Brutto 
(2023 83.961,21 Euro und 2024 111.948,28 Euro) erfolgt aus veranschlagten Transferaufwendungen im 
Haushaltsplan 2023/2024 Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.12.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Rat 08.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    83.961,21 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hatte am 20.06.2022 (1021/2022) zur Fortführung des Stromspar-Checks für 
private Haushalte die Gewährung eines Zuschusses bis zum 31.03.2023 in Abhängigkeit der Förderpe-
riode von Bundesmittel und der ergänzenden Finanzierung durch Dritte beschlossen. 
Laut Aussage der Caritas wurde die Bundesförderung bis zum 31.03.2026 verlängert.  
Angesichts der aktuellen Entwicklung und dem Anstieg der Energiekosten sind die Preissteigerungen 
insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen nicht oder nur schwer zu schultern. 
Das Projekt soll daher über den aktuellen Förderzeitraum hinaus bis zum 31.12.2024 bei unverändertem 
Konzept weitergeführt werden.  
In dem bundesweiten Projekt Stromspar-Check der Caritas als Verbundpartnerin werden in mehr als 150 
Städten und Landkreisen Haushalte mit geringem Einkommen, wie beispielsweise Personen, die Ar-
beitslosengeld II, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, in der eigenen Wohnung kostenlos zum 
Energiesparen beraten.  
Speziell für diese Beratungstätigkeit qualifizierte ehemalige langzeitarbeitslose Menschen besuchen 
Haushalte, die sich zum Check angemeldet haben, ermitteln und analysieren vor Ort den Strom- und 
Wasserverbrauch und dokumentieren diesen. Die Stromspar-Teams geben praktische Tipps, wie die 
Haushalte durch Verhaltensänderung Energie einsparen können. Zudem werden bei einem zweiten Be-
such Energie- und Wassersparartikel wie Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten, Zeitschalt-

3 
uhren direkt im Haushalt eingesetzt. Durch den unmittelbar erfahrbaren Mehrwert gelingt es, den Men-
schen Selbstwirksamkeit für die Reduzierung ihrer Energieverbräuche und die Senkung der Energiekos-
ten zu vermitteln.  
Der Stromsparcheck trägt zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten mit wenig Einkommen bei, 
bekämpft und verhindert Energieschulden und Stromsperren und entlastet damit Bund, Kommune und 
Energieversorger. 
Finanzierung 
Die notwendige Finanzierung von insgesamt 195.909,49 Euro Brutto (2023  83.961,21 Euro und 2024 
111.948,28 Euro) erfolgt aus veranschlagten Transferaufwendungen im Haushaltplan 2023/2024 Teiler-
gebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. 
Die Aufwendungen werden von der Caritas mit 52.500 Euro, vom Bundesministerium mit 146.415,50 
Euro, der RheinEnergie mit 140.000 Euro und der Stadt Köln mit 195.909,49 Euro  
finanziert: 
Gesamtausgaben  
01.04.23-31.12.2024 Gesamt 2023 2024 
Fördergelder Bundesministerium 146.415,50 62.749,50 83.666,00 
Fördergelder RheinEnergie 140.000,00 60.000,00 80.000,00 
Eigenanteil Caritas 52.500,00 22.500,00 30.000,00 
Zuschuss Stadt Köln 195.909,49 83.961,21 111.948,28 
 
Begründung für die Dringlichkeit 
Die aktuelle Energiekrise stellt gerade Menschen mit geringem Einkommen vor existenzielle Fragen. Um 
die sozial und gesellschaftlich prekäre Lage für diese Menschen abzumildern ist es erforderlich, dass 
das Angebot der Caritas ohne Unterbrechung weitergeführt wird. Dies erfordert eine Beschlussfassung 
in 2022. 
Die für die Beschlussvorlage erforderlichen internen Abstimmungen konnten erst in den letzten Tagen 
abgeschlossen werden. Daher war es nicht möglich, die Vorlage früher einzubringen.

Beratungsverlauf (3)

02.12.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 10.35 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 10.32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3949/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.12.2022
Erstellt
18.11.2022 14:25