AN/1244/2025
Änderungsantrag zu Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln
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Linke Änderungsantrag nach § 13
3736 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.09.2025 AN/1244/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.09.2025 Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1866/ 2025 Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabeveschluss zur Umsetztung des Prozess „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag unter TOP 10.7 zur Verwaltungsvorlage 1866/ 2025 Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zur Umsetzung des Prozesses „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 4.9.2025 aufzunehmen: geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt: 1. bekräftigt sein Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den zum Erliegen gekommen Wohnungsmarkt wieder zu beleben, insbesondere bei beim dringend benötigten preisgedämpften und geförderten Wohnungsbau. Da private Investoren nicht bauen, wenn sie keine Gewinne einfahren, setzt die Stadt Köln im Wohnungsbau künftig ausschließlich auf kommunale und genossenschaftliche Unternehmen. Dies erfordert die Unterstützung durch die Stadt mittels bevorzugter und günstige Vergabe von Bauland in Erbpacht und Kommunalkredite. 2. Die Verwaltung prüft in Eigenregie unter der Leitung der Wohnbauleitstelle die Vorschläge des Hamburger Modells. Zu prüfen sind insbesondere folgende Kriterien: a) Umsetzbarkeit der Hamburger Ideen unter Förderbedingungen NRW. b) Berücksichtigung der andauernden und künftigen städtebaulichen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Verkehr, Energieversorgung und Grünflächen. c) Gewährleistung von gesundem und sicheren Wohnen auch bei preiswertem Bauen. d) Berücksichtigung der Bedenken des Kompetenzzentrums für ein barrierefreies Hamburg gegen die Vereinfachungsmöglichkeiten im Bereich Baukonstruktion und Gebäudetechnik, insbesondere gegen die vorgesehenen Einschränkungen der Anforderungen an die Barrierefreiheit. 3. Die Maßnahmen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die Qualitätsstandards im Wohnungsbau reduziert und somit die Kosten gesenkt werden, um die Gewinnmargen zugunsten der planenden, bauenden und vermietenden Akteur*innen zu erhöhen. Die Verwaltung schließt rechtsichere Verträge mit der Bauwirtschaft, in welchen festgeschrieben ist, dass die handelnden Akteur*innen die erwirkten Kosteneinsparungen an die erwerbenden Eigentümer*innen und Mieter*innen weitergeben. Ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung dieser Selbstverpflichtung soll entwickelt werden. Begründung: 1. Neben den Hohen Baukosten sind überteuertes Bauland und hohe Zinsen ein Hemmnis für das bauen. Deswegen muss die Stadt kommunale Bestandtshalter und Genossenschaften mit günstigen Kommunalkrediten und günstigem Bauland in Erbpacht versorgen. Der Verlauf von Grund und Boden zum Bau von privaten Einfamilienhäusern muss endgültig gestoppt werden. 2. Statt 664.000 Euro für einen Beratungsprozess auszugeben und ein hundertköpfiges Gremium einzuberufen, sollte ein Team städtischer Expert*innen, ggf. unter Hilfe der GAG, zunächst grob abschätzen, in welchem Umfang das Hamburger Modell in Hamburg überhaupt anwendbar ist. Die Voraussetzung im Stadtstaat Hamburg unterscheiden sich relevant von einer Kreisfreien Stadt im Bundesland NRW. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1244/2025
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 02.09.2025
- Erstellt
- 02.09.2025 09:45