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AN/1244/2025

Änderungsantrag zu Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 02.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

3736 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
Rathaus 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.09.2025 
AN/1244/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.09.2025 
 
Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1866/ 2025 Bedarfsfeststellungs- und 
Mittelfreigabeveschluss zur Umsetztung des Prozess „Bezahlbar Bauen und Wohnen in 
Köln“ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag unter 
TOP 10.7 zur Verwaltungsvorlage  
1866/ 2025 Bedarfsfeststellungs- und Mittelfreigabebeschluss zur Umsetzung des 
Prozesses „Bezahlbar Bauen und Wohnen in Köln“ 
auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 4.9.2025 aufzunehmen: 
 
geänderter Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt: 
1. bekräftigt sein Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den zum 
Erliegen gekommen Wohnungsmarkt wieder zu beleben, insbesondere bei beim 
dringend benötigten preisgedämpften und geförderten Wohnungsbau.  
Da private Investoren nicht bauen, wenn sie keine Gewinne einfahren, setzt die 
Stadt Köln im Wohnungsbau künftig ausschließlich auf kommunale und 
genossenschaftliche Unternehmen.  
Dies erfordert die Unterstützung durch die Stadt mittels bevorzugter und günstige 
Vergabe von Bauland in Erbpacht und Kommunalkredite.

2. Die Verwaltung prüft in Eigenregie unter der Leitung der Wohnbauleitstelle die 
Vorschläge des Hamburger Modells. Zu prüfen sind insbesondere folgende 
Kriterien: 
a) Umsetzbarkeit der Hamburger Ideen unter Förderbedingungen NRW. 
b) Berücksichtigung der andauernden und künftigen städtebaulichen 
Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Verkehr, Energieversorgung 
und Grünflächen. 
c) Gewährleistung von gesundem und sicheren Wohnen auch bei preiswertem 
Bauen. 
d) Berücksichtigung der Bedenken des Kompetenzzentrums für ein barrierefreies 
Hamburg gegen die Vereinfachungsmöglichkeiten im Bereich Baukonstruktion 
und Gebäudetechnik, insbesondere gegen die vorgesehenen Einschränkungen 
der Anforderungen an die Barrierefreiheit. 
3. Die Maßnahmen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die Qualitätsstandards im 
Wohnungsbau reduziert und somit die Kosten gesenkt werden, um die 
Gewinnmargen zugunsten der planenden, bauenden und vermietenden 
Akteur*innen zu erhöhen. Die Verwaltung schließt rechtsichere Verträge mit der 
Bauwirtschaft, in welchen festgeschrieben ist, dass die handelnden Akteur*innen 
die erwirkten Kosteneinsparungen an die erwerbenden Eigentümer*innen und 
Mieter*innen weitergeben. Ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung dieser 
Selbstverpflichtung soll entwickelt werden. 
 
Begründung: 
1. Neben den Hohen Baukosten sind überteuertes Bauland und hohe Zinsen ein 
Hemmnis für das bauen. Deswegen muss die Stadt kommunale Bestandtshalter 
und Genossenschaften mit günstigen Kommunalkrediten und günstigem Bauland in 
Erbpacht versorgen. Der Verlauf von Grund und Boden zum Bau von privaten 
Einfamilienhäusern muss endgültig gestoppt werden.  
2. Statt 664.000 Euro für einen Beratungsprozess auszugeben und ein 
hundertköpfiges Gremium einzuberufen, sollte ein Team städtischer Expert*innen, 
ggf. unter Hilfe der GAG, zunächst grob abschätzen, in welchem Umfang das 
Hamburger Modell in Hamburg überhaupt anwendbar ist. Die Voraussetzung im 
Stadtstaat Hamburg unterscheiden sich relevant von einer Kreisfreien Stadt im 
Bundesland NRW. 
 
gez.   
 
Michael Weisenstein   
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1244/2025
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
02.09.2025
Erstellt
02.09.2025 09:45