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3622/2021

Bürgereingabe nach § 24 GO - Bestandsschutz für Außenhecken in der Kleingartenanlage des KGV Colonius – Block B -

Mitteilung BV 14.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 28.10.2021, TOP 4.6

Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 1 der Eingabe

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Anlage 3 der Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 der Eingabe

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Anlage 1 - Eingabe

6932 Zeichen

Betr. Bürgereingabe nach §24 GO: Bestandsschutz für Außenhecken in der Kleingartenanlage 
des KGV Colonius – Block B -  an der Ludolf-Camphausen-Straße im Bezirk Innenstadt 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
im Zusammenhang mit der Neuaufteilung eines 600 qm großen Gartens auf der rechten Seite der o.g. 
Anlage ausgehend von der Venloer Straße ist als Abgrenzung zur Straße hin ein Stabmattenzaun 
vorgesehen – wie es nachvollziehbar auch bereits bei einigen anderen Gärten als Abschluss einer 
Neuaufteilung erfolgt ist, um die Sicherheit sofort zu gewährleisten.  Nicht nachvollziehbar jedoch ist 
die gemeinsame Entscheidung von Grünflächenamt und Kreisverband der Kölner Gartenfreunde, dass 
im Sinne eines „einheitlichen und gepflegten Erscheinungsbilds der Straße im Innenstadt-
Bereich“ zeitnah elf ökologisch wertvolle Hecken komplett entfernt und durch Metallzäune 
ersetzt werden sollen, der Auftrag dazu ist bereits erteilt. Abgesehen davon, dass den Pächtern 
nach dieser unglaublichen Zerstörung von Natur und Lebensräumen kleine Pflänzchen zu deren 
Begrünung zur Verfügung gestellt werden sollen- als Ersatz für teilweise jahrzehntealte Hecken! – 
steht eine solche Entscheidung in konträrem Gegensatz zum Projekt der BUND-Kreisgruppe Köln 
„Urbane Hecken und Säume“: 
„Sie kennen Hecken bei sich im Veedel und möchten diese geschützt wissen? … Dann helfen Sie mit 
und melden uns Ihre Hecke(n) – gerne mit GPS- Koordinaten…So können geschulte Kartierer*innen 
den Standort begehen und die Hecke in unser System aufnehmen…. Natürlich muss dafür gesorgt 
werden, dass die Hecke nachhaltig gepflegt wird und nicht  „auf den Stock gesetzt“, also radikal 
beschnitten wird. Dazu treten wir auch mit der Stadt in Kontakt. Im besten Fall kann auch ein Saum 
etabliert werden, damit die Hecke ökologisch noch wertvoller wird und noch mehr Tieren als 
Lebensraum dienen kann. „ 
Mittlerweile sind sämtliche Außenhecken der Kleingartenanlage Block B kartiert und in das System 
des BUND aufgenommen worden. Das Projekt „Hecken entdecken in Köln“ ist gefördert von der 
Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW 
Zur Ausgewogenheit noch ein Zitat des NABU:  
„Besonders wertvoll sind Hecken. Nicht nur als ästhetische Bereicherung, sondern sie haben auch eine 
hohe Bedeutung im Haushalt der Natur. Im Schutz einer Hecke bildet sich im Garten ein günstiges 
Kleinklima. Hecken filtern Staub, Schmutz und schädliche Abgase und wirken lärmdämpfend – eine 
lebendige Hecke in unseren Gärten bedeutet Zuflucht und Heimat für unzählige Tiere. Vögel können 
hier ihre Nester gut verstecken und unbeobachtet ihre Jungen aufziehen. Außerdem finden sie dort 
viele Insekten als Nahrung – auch in der darunter liegenden Laub- und Streuschicht. Nicht zuletzt 
findet der Igel hier im Winter ein geeignetes Ruheplätzchen… Übers Jahr sind in Hecken 900 
verschiedene Tierarten gefunden worden!“ 
Noch ein weiterer Aspekt steht der geplanten Maßnahme entgegen: 
Als Ergebnis der „Bürgerbeteiligung an der Landschaftsplanung gemäß § 2a Abs. 2 BbauG i.V. m. § 
27 Landschaftsgesetz (LG) im Stadtbezirk Innenstadt befürwortete die Bezirksvertretung Innenstadt 
auf ihrer Sitzung am 7.05. 1987 die Anregung eines Bürgers,  die Kleingärten zwischen Ludolf-
Camphausen-Straße und Bahndamm in den Landschaftsplan aufzunehmen.  Was bedeutet, dass die 
Kleingartenanlage Block B dem angrenzenden LSG 16 – Innerer Grüngürtel – zugefügt 
wurde.  Antragsteller war der inzwischen leider verstorbene damalige Gartenpächter in 
Block B und langjährige Kassierer des KGV Colonius Günter Weber - später auch Mitglied der BV 
Innenstadt - , der unsere Gärten damit in weiser Voraussicht schützen wollte.

Dazu ein Zitat aus Bundesnaturschutzgesetz, Kapitel 4, § 26 Landschaftsschutzgebiete“: 
(1)   Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein 
besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.       1) Zur Erhaltung, 
Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des 
Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und      nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der 
Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter 
wild lebender Tier-        und 
Pflanzenarten.                                                                                                                              
                                                                                2)  In einem Landschaftsschutzgebiet sind 
unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen 
alle Handlungen      verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem 
besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. 
Bei der Lektüre der Seite „Kölner Stadtteile“ des KStA vom 12.Oktober reibt man sich dann doch die 
Augen angesichts einer solchen geplanten Maßnahme, die den Eindruck erweckt, dass der 
Klimawandel an den Entscheidern komplett vorbeigegangen ist. Steht doch hier erfreulicherweise, 
dass es der Stadt Köln eher weniger um Optik und Geschmacksfragen, sondern um Klima und 
Umwelt geht und sie dafür eigens das Förder-Programm „Grün hoch 3“ aufgelegt hat: Vor dem 
Hintergrund,  „dass jegliche Begrünung vor allem in dicht besiedelten Wohngebieten die sommerliche 
Hitzebelastung verringern kann – da sind auch schon kleine Flächen hilfreich!“ fördert das Programm 
die Anlage von grünen Flächen mit finanziellen Anreizen für die Bürger, mit der Begrünung zur 
Verbesserung  und Aufwertung des Stadtklimas beizutragen. Und auf der anderen Seite gibt die Stadt 
Geld aus für die Zerstörung wertvoller Biotope – eine Logik erschließt sich da auch bei aller Mühe 
nicht. 
Zum Schluss noch die Gegenrede zu einem weiteren Argument der Zaun-Befürworter: Nicht unsere 
Hecken sind schuld daran, dass Fußgängern        der nötige Raum auf dem Bürgersteig vor den Gärten 
fehlt, sondern die parkenden Autos - auch Wohnmobile! - , die nicht selten bis dicht an die Hecken 
heranfahren, weil die Stadt Ihnen dort Parkraum ohne jegliche Markierung zur Begrenzung gewährt. 
Beweis ist die derzeitige Situation vor den Gärten Nr. 22-25, wo Parken wegen einer vorübergehend 
eingerichteten Ersatz- Bushaltestelle bis auf Weiteres nicht möglich ist. Freiheit für die Fußgänger - 
paradiesische Zustände auf dem Bürgersteig! Da nimmt man die Störung durch anhaltende und 
anfahrende Busse gerne in Kauf. 
Dazu sind wir Kleingärtner im Winter auch noch zum Schneeräumen für die parkenden Autos 
verpflichtet, obwohl wir uns um diese Jahreszeit nur selten im Garten aufhalten -- das kann doch nicht 
rechtens sein. Aber das und die grundsätzliche Verkehrssituation in der Ludolf-Camphausen-Straße ist 
ein Thema, dem sich eine andere Pächterin noch annehmen will - ich wollte es nur schon einmal kurz 
ins Bewusstsein bringen.   
 Mit freundlichen Grüßen - in der Hoffnung auf Unterstützung für unsere bedrohte Natur 
  
Köln, den 14.Oktober 2021  
3 Anlagen

Anlage 1 der Eingabe

8507 Zeichen

eingekreist ist der Teil des Inneren Grüngürtels jenseits der Inneren Kanalstr. 
zwischen Vogelsanger Str. (B 59) und Venloer Str. Die Gärten auf der rechten 
Seite der Ludolr-Camphausen-Str. (von der Venloer Str. kommend, auch meiner)  ::C: grenzen unmittelbar an den Grüngürtel.Die Gärten auf der linken Seite der L.-c.- � 
Str.grenzen an die Bahnlinie (Bahnhof West) und gehören auch noch zum � o.eb. 0 "' 
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Anlage 3 der Eingabe

525 Zeichen

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die Sitzung der BV 1 innenstadt am 07.05.1987

Innenstadt

Das Ergebnis der Bürgeranhö-
rung zum Landschaftsplan nahm
die Bezirksvertretung Innenstadt
zusiimmend zur Kenntnis, Viel
zu beschließen gab es jedoch
nicht, Lediglich ein Bürger halte
angeregt, die Kleingärien zwi-
schen Ludolf-GCampheusen-
Siraße und Bahndamm in den:
Landschaftsplan aufzunehmen,

In Nee Re ea ee ER TR TE ee

Die Anregung wurde beräck-
sichtigt, ze
ee EEE EEEERIDEREIEENEEENENEEEEIEEREEEREEEEEEERHERAENRBRERR

Mitteilung BV

406 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3622/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Bestandsschutz für Außenhecken in der Kleingartenanlage des 
KGV Colonius – Block B - 
Die Bürgereingabe wird der Bezirksvertretung Innenstadt zur Beratung vorgelegt.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 der Eingabe

227 Zeichen

Kgv. COLONIUS e.V.

Biock B im
Landschaftsschutzgebiet L16

Landschaftsplan Köln Seite 5 von 9
Landschaäspten Nält Selte 3 von $ ! A
Maßstab bei Druck aus ati0m: 410.008 5 a
Bezugsmaßstah: 1:2.000 13

Exportdatum: 22.02.2017 ln

Beratungsverlauf (1)

28.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3622/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.10.2021
Erstellt
14.10.2021 14:47