3622/2021
Bürgereingabe nach § 24 GO - Bestandsschutz für Außenhecken in der Kleingartenanlage des KGV Colonius – Block B -
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Anlage 1 - Eingabe
6932 Zeichen
Betr. Bürgereingabe nach §24 GO: Bestandsschutz für Außenhecken in der Kleingartenanlage
des KGV Colonius – Block B - an der Ludolf-Camphausen-Straße im Bezirk Innenstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Neuaufteilung eines 600 qm großen Gartens auf der rechten Seite der o.g.
Anlage ausgehend von der Venloer Straße ist als Abgrenzung zur Straße hin ein Stabmattenzaun
vorgesehen – wie es nachvollziehbar auch bereits bei einigen anderen Gärten als Abschluss einer
Neuaufteilung erfolgt ist, um die Sicherheit sofort zu gewährleisten. Nicht nachvollziehbar jedoch ist
die gemeinsame Entscheidung von Grünflächenamt und Kreisverband der Kölner Gartenfreunde, dass
im Sinne eines „einheitlichen und gepflegten Erscheinungsbilds der Straße im Innenstadt-
Bereich“ zeitnah elf ökologisch wertvolle Hecken komplett entfernt und durch Metallzäune
ersetzt werden sollen, der Auftrag dazu ist bereits erteilt. Abgesehen davon, dass den Pächtern
nach dieser unglaublichen Zerstörung von Natur und Lebensräumen kleine Pflänzchen zu deren
Begrünung zur Verfügung gestellt werden sollen- als Ersatz für teilweise jahrzehntealte Hecken! –
steht eine solche Entscheidung in konträrem Gegensatz zum Projekt der BUND-Kreisgruppe Köln
„Urbane Hecken und Säume“:
„Sie kennen Hecken bei sich im Veedel und möchten diese geschützt wissen? … Dann helfen Sie mit
und melden uns Ihre Hecke(n) – gerne mit GPS- Koordinaten…So können geschulte Kartierer*innen
den Standort begehen und die Hecke in unser System aufnehmen…. Natürlich muss dafür gesorgt
werden, dass die Hecke nachhaltig gepflegt wird und nicht „auf den Stock gesetzt“, also radikal
beschnitten wird. Dazu treten wir auch mit der Stadt in Kontakt. Im besten Fall kann auch ein Saum
etabliert werden, damit die Hecke ökologisch noch wertvoller wird und noch mehr Tieren als
Lebensraum dienen kann. „
Mittlerweile sind sämtliche Außenhecken der Kleingartenanlage Block B kartiert und in das System
des BUND aufgenommen worden. Das Projekt „Hecken entdecken in Köln“ ist gefördert von der
Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW
Zur Ausgewogenheit noch ein Zitat des NABU:
„Besonders wertvoll sind Hecken. Nicht nur als ästhetische Bereicherung, sondern sie haben auch eine
hohe Bedeutung im Haushalt der Natur. Im Schutz einer Hecke bildet sich im Garten ein günstiges
Kleinklima. Hecken filtern Staub, Schmutz und schädliche Abgase und wirken lärmdämpfend – eine
lebendige Hecke in unseren Gärten bedeutet Zuflucht und Heimat für unzählige Tiere. Vögel können
hier ihre Nester gut verstecken und unbeobachtet ihre Jungen aufziehen. Außerdem finden sie dort
viele Insekten als Nahrung – auch in der darunter liegenden Laub- und Streuschicht. Nicht zuletzt
findet der Igel hier im Winter ein geeignetes Ruheplätzchen… Übers Jahr sind in Hecken 900
verschiedene Tierarten gefunden worden!“
Noch ein weiterer Aspekt steht der geplanten Maßnahme entgegen:
Als Ergebnis der „Bürgerbeteiligung an der Landschaftsplanung gemäß § 2a Abs. 2 BbauG i.V. m. §
27 Landschaftsgesetz (LG) im Stadtbezirk Innenstadt befürwortete die Bezirksvertretung Innenstadt
auf ihrer Sitzung am 7.05. 1987 die Anregung eines Bürgers, die Kleingärten zwischen Ludolf-
Camphausen-Straße und Bahndamm in den Landschaftsplan aufzunehmen. Was bedeutet, dass die
Kleingartenanlage Block B dem angrenzenden LSG 16 – Innerer Grüngürtel – zugefügt
wurde. Antragsteller war der inzwischen leider verstorbene damalige Gartenpächter in
Block B und langjährige Kassierer des KGV Colonius Günter Weber - später auch Mitglied der BV
Innenstadt - , der unsere Gärten damit in weiser Voraussicht schützen wollte.
Dazu ein Zitat aus Bundesnaturschutzgesetz, Kapitel 4, § 26 Landschaftsschutzgebiete“:
(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein
besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. 1) Zur Erhaltung,
Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter
wild lebender Tier- und
Pflanzenarten.
2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind
unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen
alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem
besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Bei der Lektüre der Seite „Kölner Stadtteile“ des KStA vom 12.Oktober reibt man sich dann doch die
Augen angesichts einer solchen geplanten Maßnahme, die den Eindruck erweckt, dass der
Klimawandel an den Entscheidern komplett vorbeigegangen ist. Steht doch hier erfreulicherweise,
dass es der Stadt Köln eher weniger um Optik und Geschmacksfragen, sondern um Klima und
Umwelt geht und sie dafür eigens das Förder-Programm „Grün hoch 3“ aufgelegt hat: Vor dem
Hintergrund, „dass jegliche Begrünung vor allem in dicht besiedelten Wohngebieten die sommerliche
Hitzebelastung verringern kann – da sind auch schon kleine Flächen hilfreich!“ fördert das Programm
die Anlage von grünen Flächen mit finanziellen Anreizen für die Bürger, mit der Begrünung zur
Verbesserung und Aufwertung des Stadtklimas beizutragen. Und auf der anderen Seite gibt die Stadt
Geld aus für die Zerstörung wertvoller Biotope – eine Logik erschließt sich da auch bei aller Mühe
nicht.
Zum Schluss noch die Gegenrede zu einem weiteren Argument der Zaun-Befürworter: Nicht unsere
Hecken sind schuld daran, dass Fußgängern der nötige Raum auf dem Bürgersteig vor den Gärten
fehlt, sondern die parkenden Autos - auch Wohnmobile! - , die nicht selten bis dicht an die Hecken
heranfahren, weil die Stadt Ihnen dort Parkraum ohne jegliche Markierung zur Begrenzung gewährt.
Beweis ist die derzeitige Situation vor den Gärten Nr. 22-25, wo Parken wegen einer vorübergehend
eingerichteten Ersatz- Bushaltestelle bis auf Weiteres nicht möglich ist. Freiheit für die Fußgänger -
paradiesische Zustände auf dem Bürgersteig! Da nimmt man die Störung durch anhaltende und
anfahrende Busse gerne in Kauf.
Dazu sind wir Kleingärtner im Winter auch noch zum Schneeräumen für die parkenden Autos
verpflichtet, obwohl wir uns um diese Jahreszeit nur selten im Garten aufhalten -- das kann doch nicht
rechtens sein. Aber das und die grundsätzliche Verkehrssituation in der Ludolf-Camphausen-Straße ist
ein Thema, dem sich eine andere Pächterin noch annehmen will - ich wollte es nur schon einmal kurz
ins Bewusstsein bringen.
Mit freundlichen Grüßen - in der Hoffnung auf Unterstützung für unsere bedrohte Natur
Köln, den 14.Oktober 2021
3 Anlagen
Anlage 1 der Eingabe
8507 Zeichen
eingekreist ist der Teil des Inneren Grüngürtels jenseits der Inneren Kanalstr.
zwischen Vogelsanger Str. (B 59) und Venloer Str. Die Gärten auf der rechten
Seite der Ludolr-Camphausen-Str. (von der Venloer Str. kommend, auch meiner) ::C: grenzen unmittelbar an den Grüngürtel.Die Gärten auf der linken Seite der L.-c.- �
Str.grenzen an die Bahnlinie (Bahnhof West) und gehören auch noch zum � o.eb. 0 "'
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Anlage 3 der Eingabe
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Meer pereonven 07 Ban Be Zn ee er ze die Sitzung der BV 1 innenstadt am 07.05.1987 Innenstadt Das Ergebnis der Bürgeranhö- rung zum Landschaftsplan nahm die Bezirksvertretung Innenstadt zusiimmend zur Kenntnis, Viel zu beschließen gab es jedoch nicht, Lediglich ein Bürger halte angeregt, die Kleingärien zwi- schen Ludolf-GCampheusen- Siraße und Bahndamm in den: Landschaftsplan aufzunehmen, In Nee Re ea ee ER TR TE ee Die Anregung wurde beräck- sichtigt, ze ee EEE EEEERIDEREIEENEEENENEEEEIEEREEEREEEEEEERHERAENRBRERR
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3622/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Bürgereingabe nach § 24 GO - Bestandsschutz für Außenhecken in der Kleingartenanlage des KGV Colonius – Block B - Die Bürgereingabe wird der Bezirksvertretung Innenstadt zur Beratung vorgelegt. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 der Eingabe
227 Zeichen
Kgv. COLONIUS e.V. Biock B im Landschaftsschutzgebiet L16 Landschaftsplan Köln Seite 5 von 9 Landschaäspten Nält Selte 3 von $ ! A Maßstab bei Druck aus ati0m: 410.008 5 a Bezugsmaßstah: 1:2.000 13 Exportdatum: 22.02.2017 ln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3622/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.10.2021
- Erstellt
- 14.10.2021 14:47