0565/2026
Ergebnis der Antragstellung zum Entschuldungsprogramm des Landes NRW - Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW)
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
3261 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/20/20/01 Vorlagen-Nummer 04.03.2026 0565/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 16.03.2026 Rat 19.03.2026 Ergebnis der Antragstellung zum Entschuldungsprogramm des Landes NRW - Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) Am 04.09.2025 hat der Rat der Stadt Köln mit Vorlage 2386/2025 den Oberbürgermeister mit der Stellung eines Antrages nach § 4 Absatz 1 Satz 1 ASEG NRW zur anteiligen Entschul- dung durch das Land NRW beauftragt. Für die Teilnahme am Entschuldungsprogramm hat die Verwaltung am 20.11.2025 über das Kommunenportal der NRW.BANK einen entsprechenden Antrag auf elektronischem Wege eingereicht. Dem Antrag wurden die folgenden Unterlagen beigefügt: - Der Beschluss des Rates über das Ausüben der Antragsberechtigung und die damit verbundene Beauftragung zur Stellung des Antrages - Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2023 (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 ASEG NRW) - Der Prüfungsbericht des beauftragten Wirtschaftsprüfungsinstitutes (§ 4 Absatz 3 ASEG NRW) Nach Prüfung des Antrags durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-West- falen erhielt die Stadt Köln am 23.12.2025 den Bewilligungsbescheid zur anteiligen Entschul- dung. Im Rahmen des ASEG NRW wird die Stadt Köln durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 307.768.240,00 EUR von ihren Liquiditätskrediten entlastet. Mit Dringlichkeitsentscheid vom 12.01.2026 im Hauptausschuss der Stadt Köln und anschlie- 2 ßender Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln (Session Nr.3661/2026), wurde entschie- den, dass auf die Einlegung von Rechtsmitteln zum Bewilligungsbescheid des Landes NRW wegen der Nichtberücksichtigung der Effekte aus dem Waidmarkt-Unglück verzichtet wird. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat daraufhin mit Schreiben vom 27.01.2026 mitgeteilt, dass bereits zum 12.02.2026 bestehende Kreditverträge der Stadt Köln zu Liquiditätskrediten im Rahmen des ASEG NRW durch das Land übernommen wer- den. Das Land NRW hätte hiermit bis zum 31.12.2026 warten können. Die Gesamtsumme der Entlastung setzt sich aus den drei vom Land NRW übernommenen Kreditverträgen zusammen, die sich summenmäßig wie folgt darstellen: - 175.000.000 EUR - 130.000.000 EUR - 2.768.240 EUR Die Teilentschuldung durch das Land NRW wirkt nicht unmittelbar ergebniswirksam, sondern erhöht einmalig den Bestand der Allgemeinen Rücklage zum Jahresabschluss 2026. In der Folge verringert sich der laufende Zinsaufwand der Liquiditätskredite in Höhe von rund 6 Mio. EUR p.a. in der Ergebnisrechnung. Für das Jahr 2026 wird diese Entlastung zur De- ckung des Mehraufwandes für die Landschaftsumlage verwendet. Für die Jahre 2027 und 2028 erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung in Rahmen der Haushaltsplanungen. Das ASEG-Verfahren ist damit erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der Stadt Köln ist gemäß Ratsbeschluss vom 04.09.2025 (Session-Nr. 2386/2025) über die wesentlichen Verfahrensschritte (hier: Abschluss des Verfahrens) entsprechend zu informieren. Dies erfolgt mit dieser Mitteilung. Der Finanzausschuss wird entsprechend um Kenntnisnahme gebeten. gez. Burmester
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0565/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 04.03.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 08:29