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0565/2026

Ergebnis der Antragstellung zum Entschuldungsprogramm des Landes NRW - Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW)

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 04.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026, TOP 7.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3261 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/20/01 
 
Vorlagen-Nummer          04.03.2026 
 0565/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 16.03.2026 
Rat 19.03.2026 
 
Ergebnis der Antragstellung zum Entschuldungsprogramm des Landes NRW - 
Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) 
Am 04.09.2025 hat der Rat der Stadt Köln mit Vorlage 2386/2025 den Oberbürgermeister mit 
der Stellung eines Antrages nach § 4 Absatz 1 Satz 1 ASEG NRW zur anteiligen Entschul-
dung durch das Land NRW beauftragt. 
 
Für die Teilnahme am Entschuldungsprogramm hat die Verwaltung am 20.11.2025 über das 
Kommunenportal der NRW.BANK einen entsprechenden Antrag auf elektronischem Wege 
eingereicht. Dem Antrag wurden die folgenden Unterlagen beigefügt: 
 
- Der Beschluss des Rates über das Ausüben der Antragsberechtigung und die damit 
verbundene Beauftragung zur Stellung des Antrages 
- Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2023 (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 ASEG 
NRW) 
- Der Prüfungsbericht des beauftragten Wirtschaftsprüfungsinstitutes (§ 4 Absatz 3 ASEG 
NRW) 
 
Nach Prüfung des Antrags durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-West-
falen erhielt die Stadt Köln am 23.12.2025 den Bewilligungsbescheid zur anteiligen Entschul-
dung. 
Im Rahmen des ASEG NRW wird die Stadt Köln durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe 
von insgesamt 307.768.240,00 EUR von ihren Liquiditätskrediten entlastet. 
 
Mit Dringlichkeitsentscheid vom 12.01.2026 im Hauptausschuss der Stadt Köln und anschlie-

2 
 
ßender Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln (Session Nr.3661/2026), wurde entschie-
den, dass auf die Einlegung von Rechtsmitteln zum Bewilligungsbescheid des Landes NRW 
wegen der Nichtberücksichtigung der Effekte aus dem Waidmarkt-Unglück verzichtet wird. 
 
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat daraufhin mit Schreiben 
vom 27.01.2026 mitgeteilt, dass bereits zum 12.02.2026 bestehende Kreditverträge der Stadt 
Köln zu Liquiditätskrediten im Rahmen des ASEG NRW durch das Land übernommen wer-
den. Das Land NRW hätte hiermit bis zum 31.12.2026 warten können.  
 
Die Gesamtsumme der Entlastung setzt sich aus den drei vom Land NRW übernommenen 
Kreditverträgen zusammen, die sich summenmäßig wie folgt darstellen: 
 
- 175.000.000 EUR 
- 130.000.000 EUR 
-     2.768.240 EUR 
 
Die Teilentschuldung durch das Land NRW wirkt nicht unmittelbar ergebniswirksam, sondern 
erhöht einmalig den Bestand der Allgemeinen Rücklage zum Jahresabschluss 2026. 
In der Folge verringert sich der laufende Zinsaufwand der Liquiditätskredite in Höhe von rund 
6 Mio. EUR p.a. in der Ergebnisrechnung. Für das Jahr 2026 wird diese Entlastung zur De-
ckung des Mehraufwandes für die Landschaftsumlage verwendet. Für die Jahre 2027 und 
2028 erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung in Rahmen der Haushaltsplanungen.  
 
Das ASEG-Verfahren ist damit erfolgreich abgeschlossen. 
 
Der Rat der Stadt Köln ist gemäß Ratsbeschluss vom 04.09.2025 (Session-Nr. 2386/2025) 
über die wesentlichen Verfahrensschritte (hier: Abschluss des Verfahrens) entsprechend zu 
informieren. 
Dies erfolgt mit dieser Mitteilung.  
 
Der Finanzausschuss wird entsprechend um Kenntnisnahme gebeten. 
 
 
gez. Burmester

Beratungsverlauf (2)

16.03.2026 Finanzausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2026 Rat
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0565/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
04.03.2026
Erstellt
26.02.2026 08:29