Mandari Insight

V/0009/2006

Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk XII Wolbeck

Vorlage 04.01.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.01.2006, TOP 2.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

1791 Zeichen

V/0009/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechtsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk XII Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk XII Münster-Wolbeck wird wiedergewählt 
 
Herr Wolfgang Schmidt 
geboren am 21.12.1944 
wohnhaft Dirk-von-Merveldt-Straße 9 in 48167 Münster 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
Die erste fünfjährige Amtszeit des Herrn Wolfgang Schmidt als stellvertretende Schiedsperson 
endete am 30.11.2005. Herr Schmidt steht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Weitere Per-
sonen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und 
Fähigkeit dafür geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16. 12.1992 bestimmt, dass Schiedsper-
son nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter 
Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sei, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem 
Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wieder-
gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
 
Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Schmidt vor. 
 
I. V. 
 
 
   Dr. Heinrichs 
Vorlagen-Nr.: 
V/0009/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Himmelskötter 
Ruf: 
492 30 30 
E-Mail: 
HimmelsW@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
V/0009/2006 
V/0009/2006

Beratungsverlauf (1)

24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dirk-von-Merveldt-Straße 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0009/2006
Typ
Vorlage
Datum
04.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37