AN/0113/2017
Recht auf Bildung ermöglicht?
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Anfrage (Die Linke BV4)
2895 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Str. 419-421, 50825 Köln
Tel: 0221 / 221-94317
Fax: 0221 / 22194320
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.01.2017
AN/0113/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2017, TOP 7.8
- Tischvorlage -
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017, TOP 6.7
Recht auf Bildung ermöglicht?
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Bezirksbürgermeister
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgende Anfrage in die
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30.01.2017
aufzunehmen:
Am 12.09.2016 beschloss die Bezirksvertretung Ehrenfeld in einem gemeinsamen
Antrag, dass das Recht auf Bildung im Stadtbezirk Ehrenfeld für alle – auch für
Geflüchtete – gelten solle. Kürzlich wurde berichtet, dass im Stadtbezirk Ehrenfeld an
zwei Standorten sieben der 57 Schulcontainer aufgestellt werden sollen, um weitere
Schulplätze zu schaffen.1 Zudem wurde vermeldet, dass die Anstrengungen in den
letzten Monaten erreicht haben, dass viele neue Schulplätze und Klassen eingerichtet
werden konnten. Dennoch sorgen viele Unterkunftswechsel dafür, dass die
Wartezeiten im Primarbereich wieder zunehmen, weil der Aufwand sehr hoch ist,
eine wohnortnahe Beschulung zu sichern und wieder herzustellen (Ds.Nr.
4370/2016).
1 http://www.ksta.de/koeln/bildung-an-diesen-19-koelner-schulen-wird-kuenftig-in-containern-unterrichtet-
25574766, Zugriff: 20.01.2017.
Herrn Bezirksbürgermeister
Josef Wirges
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
- 2 -
Nun ist das erste Schulhalbjahr vorbei. Wie sieht die Situation im Stadtbezirk
Ehrenfeld aus?
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung
folgende Fragen zu beantworten:
(1) Wie ist der Umsetzungsstand von AN/1459/2016?
(2) Besuchen alle in den Unterkünften im Stadtbezirk Ehrenfeld wohnenden
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren – unabhängig ob Köln
zugewiesen oder nicht – mittlerweile eine Schule?
(3) Ist die Mitteilung (Ds.Nr. 4370/2016) so zu verstehen, dass alle im Stadtbezirk
Ehrenfeld lebenden Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die
zunächst keinen Schulplatz im neuen Schuljahr erhalten hatten, mittlerweile
intensive Sprachkurse und reguläre Schulplätze in einer Internationalen
Förderklasse erhalten haben?
(4) Wie wird der Schulbesuch derjenigen Kinder und Jugendlichen sichergestellt,
die von einer Unterkunft in eine in einem anderen Stadtbezirk gelegene verlegt
wurden? Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb der
Verwaltung?
Herzlichen Dank im Vorhinein.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Berndt Petri Christoph Besser
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0113/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (Die Linke)
- Datum
- 08.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27