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Recht auf Bildung ermöglicht?
Anfrage nach § 4 BV4 (Die Linke) AN/0113/2017 vom 08.03.2017
Stand: Am 20.03.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (Die Linke BV4)
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Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421, 50825 Köln Tel: 0221 / 221-94317 Fax: 0221 / 22194320 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.01.2017 AN/0113/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2017, TOP 7.8 - Tischvorlage - Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017, TOP 6.7 Recht auf Bildung ermöglicht? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Bezirksbürgermeister wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30.01.2017 aufzunehmen: Am 12.09.2016 beschloss die Bezirksvertretung Ehrenfeld in einem gemeinsamen Antrag, dass das Recht auf Bildung im Stadtbezirk Ehrenfeld für alle – auch für Geflüchtete – gelten solle. Kürzlich wurde berichtet, dass im Stadtbezirk Ehrenfeld an zwei Standorten sieben der 57 Schulcontainer aufgestellt werden sollen, um weitere Schulplätze zu schaffen.1 Zudem wurde vermeldet, dass die Anstrengungen in den letzten Monaten erreicht haben, dass viele neue Schulplätze und Klassen eingerichtet werden konnten. Dennoch sorgen viele Unterkunftswechsel dafür, dass die Wartezeiten im Primarbereich wieder zunehmen, weil der Aufwand sehr hoch ist, eine wohnortnahe Beschulung zu sichern und wieder herzustellen (Ds.Nr. 4370/2016). 1 http://www.ksta.de/koeln/bildung-an-diesen-19-koelner-schulen-wird-kuenftig-in-containern-unterrichtet- 25574766, Zugriff: 20.01.2017. Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Nun ist das erste Schulhalbjahr vorbei. Wie sieht die Situation im Stadtbezirk Ehrenfeld aus? In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: (1) Wie ist der Umsetzungsstand von AN/1459/2016? (2) Besuchen alle in den Unterkünften im Stadtbezirk Ehrenfeld wohnenden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren – unabhängig ob Köln zugewiesen oder nicht – mittlerweile eine Schule? (3) Ist die Mitteilung (Ds.Nr. 4370/2016) so zu verstehen, dass alle im Stadtbezirk Ehrenfeld lebenden Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die zunächst keinen Schulplatz im neuen Schuljahr erhalten hatten, mittlerweile intensive Sprachkurse und reguläre Schulplätze in einer Internationalen Förderklasse erhalten haben? (4) Wie wird der Schulbesuch derjenigen Kinder und Jugendlichen sichergestellt, die von einer Unterkunft in eine in einem anderen Stadtbezirk gelegene verlegt wurden? Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb der Verwaltung? Herzlichen Dank im Vorhinein. Mit freundlichen Grüßen gez. Berndt Petri Christoph Besser (Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)
Beratungsverlauf
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