AN/0206/2026
Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen-Volt "Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte"
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Änderungsantrag CDU-SPD-GrüneVOLT - Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Volt in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Lutz Tempel Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Köln, 27.01.2026 Änderungsantrag zu TOP 7.8 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 29.01.2026 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt ergänzend zum Beschlusstext den Ersatz der Anlage 3 zur Vorlage 3060/2025 durch eine an mehreren Stellen aktualisierte Geschäftsordnung, als Anlage 4 beigelegt. Die Änderungen sind rot dargestellt, hinzugefügte Texte unterstrichen, entfernte Textteile sind gestrichen. Begründung: Die zum Teil schwerfällige vorherige Geschäftsordnung soll durch klarere Regeln ersetzt werden. Darüber hinaus soll die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Fokus gerückt werden. Die politischen Vertreter sind daher nur noch beratend tätig. Bettina Jureck Jörg Stegemann Werner Marx Vorsitzende Fraktionsvorsitzender Vorsitzender SPD-Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Volt CDU-Fra ktion
Geschaftsordnung Beirat Porz Mitte - BV Porz 29.01.2026
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1 Geschäftsordnung des Beirates Porz-Mitte Geänderter Beschluss durch den Rat der Stadt Köln am 05.02.2026 Präambel Das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlossene Entwicklungskonzept für Porz- Mitte und der fortgeschriebene Sachstand 2016 desselben, sehen bei der Umsetzung die Beteiligung der Akteure und Akteurinnen vor Ort vor, um einen möglichst hohen Identifikati- onsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. Das Integrierte Handlungskonzept für Porz-Mitte, welches die Voraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln bildet, befindet sich derzeit in der Umsetzung . Im Rahmen des- sen werden Maßnahmen konzipiert, die sich zum einen aus dem Entwicklungskonzept ablei- ten und zum anderen durch neue Maßnahmen ergänzt werden. Der Beirat für Porz-Mitte soll auf Basis der bisherigen Beschlüsse fortgesetzt werden, um eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnah- men aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammen- hang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzustellen. Der Rat der Stadt Köln hat in der 24. Sitzung am 22.09.2016 gemäß Empfehlung der Be- zirksvertretung Porz aus deren Sitzung vom 15.09.2016 der Einrichtung des Beirates für Porz-Mitte zugestimmt. Der Rat hat die Geschäftsordnung in der Fassung vom 23.03.2021 ebenfalls auf Empfehlung der Bezirksvertretung Porz aktualisiert. 1 - Aufgaben des Beirates (1) Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnah- men zum Integrierten Handlungskonzept Porz-Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. (2) Der Beirat wird über die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen aus dem Entwicklungs- konzept Porz-Mitte und des Integrierten Handlungskonzeptes sowie wichtige Änderungen in- formiert und hierzu um Stellungnahme gebeten. Als beratendes Gremium spricht der Beirat Empfehlungen aus. (3) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschlussgremien blei- ben unberührt. 2 - Vorsitz Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbürger- meisterin kraft seines/ihres Amtes. Die Stellvertretung des/der Vorsitzenden hat der/die stell- vertretende Bezirksbürgermeister bzw. Bezirksbürgermeisterin kraft seines/ihres Amtes. Eine weitere Stellvertreterin bzw. ein weiterer Stellvertreter wird aus der Mitte des Beirates ge- wählt. 2 3 - Zusammensetzung des Beirates (1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen Vertretung den folgenden in Porz-Mitte ver- tretenen Vereinen, Organisationen, Institutionen und der Politik stimmberechtigt angehö- ren: Bezirksbürgermeister /in Erste/r stellv. Bezirksbürgermeister /in Vorsitzende der Bezirksfraktionen Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklu ngsausschuss stimmberech- tigten Fraktionen bis zu zwei Vertreter/innen des Bündnisses für Porz-Mitte Vertreter/in Porzer Handwerk Vertreter/in Porzer Wirtschaft – IHK Köln Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung bis zu zwei Vertreter/innen des PORZITY e.V. Vertreter/innen der Katholischen Kirchengemeinde S t. Josef Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Por z Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Po rz) Vertreter/in des City Centers Porz Vertreter/in der Seniorenvertretung Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße Vertreter/in der Polizei Vertreter/in der Sozialraumkoordination Porz-Mitte /Urbach Migrationsvertreter/in Zur fachlichen Beratung sowie zur Information nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen bei Bedarf und ohne Stimmrecht teil: Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Fraktio nen der Bezirksvertretung Porz Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der im Auss chuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit stimmberechtigten Fraktionen 3 moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Stä dtebaues und der Gemeindeent- wicklung mbH 4 Bürgeramtsleitung Porz Amt für Stadtentwicklung und Statistik Bürgerbüro Porz-Mitte Stadtplanungsamt Amt für Straßen und Radwegebau Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten Organisationen, Vereine und der Politik soll si- cherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen repräsentiert werden. (2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den Abwesen- heitsfall ernannt. (3) Es können nur solche Personen Mitglied im Beirat werden, deren Wohnsitz oder berufli- ches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtbezirk Porz befindet. (4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 05.02.2026 von den Mitgliedsorganisatio- nen, Vereinen und der Politik benannten Personen wurden in einem gesonderten Beschluss von der Bezirksvertretung Porz bestätigt. (5) Personelle Änderungen der Beiratsmitglieder obliegen in Zukunft der Bestätigung der Bezirksvertretung Porz. (6) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen. (7) Alle Beiratsmitglieder bleiben nach Ablauf der Amtsdauer Mitglied des Beirats bis zur un- verzüglichen Wiederbestellung oder der Bestellung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers. 4 – Einberufung und Tagesordnung Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Eingela- den wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende o- der dessen/deren Stellvertretung. 5 - Dauer (1) Der Beirat wird für die Dauer der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskon- zept Porz-Mitte und des noch in Bearbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte eingerichtet. (2) Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates und der Be- zirksvertretung Porz ernannt. Eine erneute Ernennun g ist zulässig. Die Regelung gemäß §3 (7) ist zu berücksichtigen. 5 6 – Fragen aus der Bürgerschaft Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umset- zung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und des noch in der Erarbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, mündlich vorzutragen. Die Frage- stunde ist grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann von dem Vorsitzen- den/der Vorsitzenden verlängert werden. 6 7 - Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. (2) Von den Sitzungen des Beirates erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden/der sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mitgliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Porz und ggf. den betroffenen Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zugeleitet wird. 8 - Tagungsmodalitäten (1) Der Beirat tagt uneingeschränkt öffentlich. (2) Der Vorsitzende/die Vorsitzende beruft den Beirat ein, so oft es die Geschäftslage erfor- dert. (3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende ein- geladen. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. (4) Die Sitzungstermine sind mindestens mit einem Monat Vorlauf schriftlich bekannt zu ge- ben. Die Tagesordnung muss spätestens 10 Arbeitstage vor der Sitzung den Beiratsmit- gliedern zugehen. Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen werden. (5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die Tagesordnung einbringen. Diese müssen spätestens am 15 . Arbeitstag vor der nächsten Sitzung schriftlich bei der Geschäftsführung und dem/der Vorsitzenden vorliegen. (6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Bezirksvertretung Porz und/oder den Fachaus- schüssen des Rates zur Entscheidung vorgelegt werden, soll der Beirat ein Meinungsbild herbeiführen, das empfehlenden Charakter hat. Anträge zu Beschlussempfehlungen zu bestehenden Tagesordnungspunkten können auch in der Sitzung gestellt werden und sind der Schriftführung schriftlich spätestens zur Abstimmung einzureichen. Es entscheidet die einfache Mehrheit. (7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssitzung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert ebenfalls seine Vertreterin/seinen Vertreter rechtzeitig über seine Verhinderung, um die Ver- tretung sicher zu stellen. (8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit gesonderter Einladung durch die Geschäftsführung. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbei- ter des geschäftsführenden Amtes für Stadtentwicklung und Statistik nimmt zur Erstellung der Niederschrift an jeder Sitzung teil. (9) Gefasste Beschlussempfehlungen des Beirates werden der Bezirksvertretung Porz ver- bunden mit einer fachlichen Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt. (10) Im Übrigen ist der Beirat in der inhaltlichen Ausgestaltung und Organisation seiner Ar- beit frei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0206/2026
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 29.01.2026
- Erstellt
- 29.01.2026 08:03