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AN/0206/2026

Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen-Volt "Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 29.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 29.01.2026

Änderungsantrag CDU-SPD-GrüneVOLT - Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte

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Geschaftsordnung Beirat Porz Mitte - BV Porz 29.01.2026

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Änderungsantrag CDU-SPD-GrüneVOLT - Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte

1211 Zeichen

SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Volt 
in der Bezirksvertretung Porz 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
 
 
Gleichlautend 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Lutz Tempel 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
 
Köln, 27.01.2026 
 
Änderungsantrag zu TOP 7.8 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 29.01.2026 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt ergänzend zum Beschlusstext den Ersatz der Anlage 3 
zur Vorlage 3060/2025 durch eine an mehreren Stellen aktualisierte Geschäftsordnung, als 
Anlage 4 beigelegt. Die Änderungen sind rot dargestellt, hinzugefügte Texte unterstrichen, 
entfernte Textteile sind gestrichen. 
 
Begründung: 
Die zum Teil schwerfällige vorherige Geschäftsordnung soll durch klarere Regeln ersetzt 
werden. Darüber hinaus soll die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den Fokus 
gerückt werden. Die politischen Vertreter sind daher nur noch beratend tätig. 
 
 
Bettina Jureck Jörg Stegemann Werner Marx 
Vorsitzende Fraktionsvorsitzender Vorsitzender 
SPD-Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Volt CDU-Fra ktion

Geschaftsordnung Beirat Porz Mitte - BV Porz 29.01.2026

9576 Zeichen

1 
 
 
Geschäftsordnung des Beirates Porz-Mitte 
 
Geänderter Beschluss durch den Rat der Stadt Köln am 05.02.2026  
 
Präambel 
Das vom Rat der Stadt Köln am 23.03.2010 beschlossene Entwicklungskonzept für Porz- 
Mitte und der fortgeschriebene Sachstand 2016 desselben, sehen bei der Umsetzung die 
Beteiligung der Akteure und Akteurinnen vor Ort vor, um einen möglichst hohen Identifikati- 
onsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. 
 
Das Integrierte Handlungskonzept für Porz-Mitte, welches die Voraussetzung für den Einsatz 
von Städtebaufördermitteln bildet, befindet sich derzeit in der Umsetzung . Im Rahmen des- 
sen werden Maßnahmen konzipiert, die sich zum einen aus dem Entwicklungskonzept ablei- 
ten und zum anderen durch neue Maßnahmen ergänzt werden. 
 
Der Beirat für Porz-Mitte soll auf Basis der bisherigen Beschlüsse fortgesetzt werden, um 
eine kontinuierliche Begleitung und politische Vorberatung bei der Umsetzung von Maßnah- 
men aus dem Entwicklungskonzept Porz-Mitte und der weiteren Vorhaben im Zusammen- 
hang mit der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums von Porz sicherzustellen. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in der 24. Sitzung am 22.09.2016 gemäß Empfehlung der Be- 
zirksvertretung Porz aus deren Sitzung vom 15.09.2016 der Einrichtung des Beirates für 
Porz-Mitte zugestimmt. Der Rat hat die Geschäftsordnung in der Fassung vom 
23.03.2021 ebenfalls auf Empfehlung der Bezirksvertretung Porz aktualisiert. 
 
1 - Aufgaben des Beirates 
(1) Aufgabe des Beirates ist die beratende Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnah- 
men zum Integrierten Handlungskonzept Porz-Mitte. Der Beirat begleitet die Umsetzung des 
Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung 
ein. 
 
(2) Der Beirat wird über die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen aus dem Entwicklungs- 
konzept Porz-Mitte und des Integrierten Handlungskonzeptes sowie wichtige Änderungen in- 
formiert und hierzu um Stellungnahme gebeten. Als beratendes Gremium spricht der Beirat 
Empfehlungen aus. 
(3) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschlussgremien blei- 
ben unberührt. 
 
2 - Vorsitz 
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirksbürgermeister bzw. bei der Bezirksbürger-
meisterin kraft seines/ihres Amtes. Die Stellvertretung des/der Vorsitzenden hat der/die stell- 
vertretende Bezirksbürgermeister bzw. Bezirksbürgermeisterin kraft seines/ihres Amtes. Eine 
weitere Stellvertreterin bzw. ein weiterer Stellvertreter wird aus der Mitte des Beirates ge- 
wählt.

2 
 
3 - Zusammensetzung des Beirates 
(1) Es soll möglichst je ein Mitglied und dessen Vertretung den folgenden in Porz-Mitte ver- 
tretenen Vereinen, Organisationen, Institutionen und der Politik stimmberechtigt angehö- 
ren: 
 Bezirksbürgermeister /in  
 
 Erste/r stellv. Bezirksbürgermeister /in  
 
 Vorsitzende der Bezirksfraktionen 
 
 Vertreterinnen und Vertreter der im Stadtentwicklu ngsausschuss stimmberech- 
tigten Fraktionen 
 bis zu zwei  Vertreter/innen des Bündnisses für Porz-Mitte 
 
 Vertreter/in Porzer Handwerk 
 Vertreter/in Porzer Wirtschaft – IHK Köln 
 
 Vertreter/in Bürgerverein Porz-Mitte e.V. 
 
 Vertreter/in Porzer Bürgerstiftung 
 
 bis zu zwei Vertreter/innen des PORZITY e.V. 
 
 Vertreter/innen der Katholischen Kirchengemeinde S t. Josef 
 
 Vertreter/in der Evangelischen Kirchengemeinde Por z 
 Vertreter/in der Carl-Stamitz Musikschule Porz 
 
 Vertreter/in des Jugendzentrums Glashütte in Porz 
 
 Vertreter/in des Brauchtums und der Kultur (FAS Po rz) 
 
 Vertreter/in des City Centers Porz 
 
 Vertreter/in der Seniorenvertretung 
 Vertreter/in der Grundschule Hauptstraße 
 
 Vertreter/in der Polizei 
 
 Vertreter/in der Sozialraumkoordination Porz-Mitte /Urbach 
 
 Migrationsvertreter/in 
 
Zur fachlichen Beratung sowie zur Information nehmen als weitere Mitglieder an den Sitzungen 
bei Bedarf und ohne Stimmrecht teil: 
 
 Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Fraktio nen der Bezirksvertretung Porz 
 
 Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der im Auss chuss für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit stimmberechtigten Fraktionen

3 
 
 
 moderne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Stä dtebaues und der Gemeindeent- 
wicklung mbH

4 
 
 Bürgeramtsleitung Porz 
 
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
 Bürgerbüro Porz-Mitte 
 
 Stadtplanungsamt 
 Amt für Straßen und Radwegebau  
 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
 
 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
 
Die Mitarbeit von Mitgliedern der genannten Organisationen, Vereine und der Politik soll si- 
cherstellen, dass die Interessen der Bewohnerschaft des Stadtteils Porz-Mitte angemessen 
repräsentiert werden. 
(2) Für jedes Beiratsmitglied wird eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter für den Abwesen- 
heitsfall ernannt. 
(3) Es können nur solche Personen Mitglied im Beirat werden, deren Wohnsitz oder berufli- 
ches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtbezirk Porz befindet. 
 
(4) Die auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 
05.02.2026  von den Mitgliedsorganisatio- 
nen, Vereinen und der Politik benannten Personen wurden in einem gesonderten Beschluss 
von der Bezirksvertretung Porz bestätigt. 
 
(5) Personelle Änderungen der Beiratsmitglieder obliegen in Zukunft der Bestätigung der 
Bezirksvertretung Porz. 
(6) Die Bezirksvertretung kann Beiratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen. 
(7) Alle Beiratsmitglieder bleiben nach Ablauf der Amtsdauer Mitglied des Beirats bis zur un- 
verzüglichen Wiederbestellung oder der Bestellung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers. 
 
4 – Einberufung und Tagesordnung 
Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr und zwar uneingeschränkt öffentlich. Eingela- 
den wird mit dem Entwurf einer Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende o- 
der dessen/deren Stellvertretung. 
 
5 - Dauer 
 
(1) Der Beirat wird für die Dauer der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Entwicklungskon- 
zept Porz-Mitte und des noch in Bearbeitung befindlichen Integrierten Handlungskonzeptes 
Porz-Mitte eingerichtet. 
(2) Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates und der Be- 
zirksvertretung Porz ernannt. Eine erneute Ernennun g ist zulässig. 
 Die Regelung gemäß §3 
(7) ist zu berücksichtigen.

5 
 
 
6 – Fragen aus der Bürgerschaft 
 
Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. 
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umset- 
zung des Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte und des noch in der Erarbeitung befindlichen 
Integrierten Handlungskonzeptes Porz-Mitte betreffen, mündlich vorzutragen. Die Frage- 
stunde ist grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann von dem Vorsitzen- 
den/der Vorsitzenden verlängert werden.

6 
 
 
7 - Geschäftsführung 
(1) Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. 
 
(2) Von den Sitzungen des Beirates erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von 
dem sitzungsleitenden Vorsitzenden/der sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und 
den Mitgliedern/stellv. Mitgliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der Bezirksvertretung 
Porz und ggf. den betroffenen Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zugeleitet wird. 
 
8 - Tagungsmodalitäten 
(1) Der Beirat tagt uneingeschränkt öffentlich. 
 
(2) Der Vorsitzende/die Vorsitzende beruft den Beirat ein, so oft es die Geschäftslage erfor- 
dert. 
(3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende ein- 
geladen. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. 
 
(4) Die Sitzungstermine sind mindestens mit einem Monat Vorlauf schriftlich bekannt zu ge- 
ben. Die Tagesordnung muss spätestens 
10  Arbeitstage vor der Sitzung den Beiratsmit- 
gliedern zugehen. Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen werden. 
 
(5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die Tagesordnung einbringen. Diese müssen 
spätestens am 15 . Arbeitstag vor der nächsten Sitzung schriftlich bei der Geschäftsführung 
und dem/der Vorsitzenden vorliegen. 
(6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Bezirksvertretung Porz und/oder den Fachaus- 
schüssen des Rates zur Entscheidung vorgelegt werden, soll der Beirat ein Meinungsbild 
herbeiführen, das empfehlenden Charakter hat. Anträge zu Beschlussempfehlungen zu 
bestehenden Tagesordnungspunkten können auch in der Sitzung gestellt werden und sind 
der Schriftführung schriftlich spätestens zur Abstimmung einzureichen. Es entscheidet die 
einfache Mehrheit. 
 
(7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssitzung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, 
ist dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert 
ebenfalls seine Vertreterin/seinen Vertreter rechtzeitig über seine Verhinderung, um die Ver- 
tretung sicher zu stellen. 
 
(8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung 
mit gesonderter Einladung durch die Geschäftsführung. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbei- 
ter des geschäftsführenden Amtes für Stadtentwicklung und Statistik nimmt zur Erstellung 
der Niederschrift an jeder Sitzung teil. 
 
(9) Gefasste Beschlussempfehlungen des Beirates werden der Bezirksvertretung Porz ver- 
bunden mit einer fachlichen Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt. 
 
(10) Im Übrigen ist der Beirat in der inhaltlichen Ausgestaltung und Organisation seiner Ar- 
beit frei.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0206/2026
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
29.01.2026
Erstellt
29.01.2026 08:03