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3564/2024

Beantwortung der Anfrage AN/1291/2024 "Wachsendes Problem: Frauenhass und Antifeminismus" der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 18.11.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4100 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 15.11.2024 
 3564/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 18.11.2024 
 
Beantwortung der Anfrage: „Wachsendes Problem: Frauenhass und Antifeminismus 
 
Auf die Anfrage AN/1291/2024 von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt 
Fraktion antwortet die Verwaltung wie folgt:  
 
1. Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung insgesamt ein Bewusstsein oder eine 
Sensibilisierung für die Gefahr frauenfeindlicher und antifeministischer Strukturen und 
Organisationen in unserer Gesellschaft?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Antifeminismus stellt ein wachsendes Problem für die demokratische Ordnung und die Sicher-
heit von Frauen* dar. Antifeministische Haltungen sind für viele Menschen und Gruppierungen 
anschlussfähig und sind häufig ein „Türöffner“ für anderen Formen gruppenbezogener Men-
schenfeindlichkeit. Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgt verschiedene 
Maßnahmen, die zur Sensibilisierung für die Gefahr misogyner und antifeministischer Haltun-
gen innerhalb der Stadtverwaltung beitragen sollen.  
Im Rahmen von Gender Mainstreaming wird die Gleichstellung der Geschlechter nach und 
nach in Prozesse und Entscheidungen der Stadtverwaltung integriert und soll diese somit resi-
lienter gegen antifeministische Inhalte und Frauenhass machen.  
 
Die sich im Aufbau befindende Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention 
strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Dezernaten zur Sensibilisierung relevanter Mitar-
beiter*innengruppen innerhalb der Stadtverwaltung an. Die Istanbul Konvention erkennt ge-
schlechtsspezifischer Gewalt als Symptom historisch gewachsener Machtverhältnisse zwi-
schen den Geschlechtern an.   
 
Antifeminismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, z.B. Queer-
feindlichkeit sind eng miteinander verknüpft und haben ihren gemeinsamen Ursprung in traditi-
onellen Rollenverständnissen, patriarchalen Strukturen und einer binären Geschlechterord-
nung. In enger Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit, Amt 
für Integration und Vielfalt, Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Gesundheitsamt wird 
daher auch explizit zu Frauenhass und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeind-
lichkeit gearbeitet. Im Kontext des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ nahmen Mitarbei-
tende der Stadt Köln im Oktober 2024 außerdem an einen Fachtag zu „Antifeminismus als un-
terschätze Gefahr – Wirkungsweisen und Handlungsmöglichkeiten“ für Fachkräfte der Ju-
gend- und Bildungsarbeit teil.

2 
 
 
2. Wie können städtische Förderungen von Kölner Vereinen mit frauenfeindlichen 
Anliegen oder Verbindungen verhindert werden?  
 
Antwort der Verwaltung:   
 
Die Sensibilisierung städtischer Mitarbeiter*innen zu Antifeminismus und geschlechtsspezifi-
scher Gewalt spielt bei der Vermeidung städtischer Förderungen von Vereinen mit frauen-
feindlichen Anliegen oder Verbindungen eine wesentliche Rolle. Verantwortliche sollten dazu 
befähigt sein, bei der Vergabe von Fördermitteln eine kurze Prüfung der ideologischen Veror-
tung von Zuwendungsempfänger*innen durchzuführen. Neben aller bereits durchgeführten 
Maßnahmen, soll die Arbeit der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention 
zusätzlich zur Sensibilisierung zu Gewalt als extremem Ausdruck historisch gewachsener Ge-
schlechterungleichheit und antifeministischer Haltungen, beitragen.  
 
 
3. Gibt es Kriterien, die eine solche Förderung verhindern, falls ja welche? 
 
Antwort der Verwaltung:   
 
Die Stadtverwaltung arbeitet aktuell nicht auf Basis starrer Kriterien. Die Gleichstellung der 
Geschlechter ist jedoch grundsätzlich bei der Vergabe von Fördergeldern mitzudenken. Das 
Amt für Gleichstellung steht allen Ämtern und Dezernaten für Beratungen zu Verfügung. Die 
Arbeit der Stadtverwaltung könnte jedoch von einem einheitlichen, inklusiven, systematisch 
angewendeten Kriterienkatalog profitieren.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

18.11.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3564/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.11.2024
Erstellt
11.11.2024 10:25