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Beantwortung der Anfrage AN/1291/2024 "Wachsendes Problem: Frauenhass und Antifeminismus" der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3564/2024 vom 15.11.2024

Stand: Am 18.11.2024 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 15.11.2024 3564/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 18.11.2024 Beantwortung der Anfrage: „Wachsendes Problem: Frauenhass und Antifeminismus Auf die Anfrage AN/1291/2024 von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt Fraktion antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung insgesamt ein Bewusstsein oder eine Sensibilisierung für die Gefahr frauenfeindlicher und antifeministischer Strukturen und Organisationen in unserer Gesellschaft? Antwort der Verwaltung: Antifeminismus stellt ein wachsendes Problem für die demokratische Ordnung und die Sicher- heit von Frauen* dar. Antifeministische Haltungen sind für viele Menschen und Gruppierungen anschlussfähig und sind häufig ein „Türöffner“ für anderen Formen gruppenbezogener Men- schenfeindlichkeit. Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgt verschiedene Maßnahmen, die zur Sensibilisierung für die Gefahr misogyner und antifeministischer Haltun- gen innerhalb der Stadtverwaltung beitragen sollen. Im Rahmen von Gender Mainstreaming wird die Gleichstellung der Geschlechter nach und nach in Prozesse und Entscheidungen der Stadtverwaltung integriert und soll diese somit resi- lienter gegen antifeministische Inhalte und Frauenhass machen. Die sich im Aufbau befindende Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Dezernaten zur Sensibilisierung relevanter Mitar- beiter*innengruppen innerhalb der Stadtverwaltung an. Die Istanbul Konvention erkennt ge- schlechtsspezifischer Gewalt als Symptom historisch gewachsener Machtverhältnisse zwi- schen den Geschlechtern an. Antifeminismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, z.B. Queer- feindlichkeit sind eng miteinander verknüpft und haben ihren gemeinsamen Ursprung in traditi- onellen Rollenverständnissen, patriarchalen Strukturen und einer binären Geschlechterord- nung. In enger Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit, Amt für Integration und Vielfalt, Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Gesundheitsamt wird daher auch explizit zu Frauenhass und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeind- lichkeit gearbeitet. Im Kontext des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ nahmen Mitarbei- tende der Stadt Köln im Oktober 2024 außerdem an einen Fachtag zu „Antifeminismus als un- terschätze Gefahr – Wirkungsweisen und Handlungsmöglichkeiten“ für Fachkräfte der Ju- gend- und Bildungsarbeit teil. 2 2. Wie können städtische Förderungen von Kölner Vereinen mit frauenfeindlichen Anliegen oder Verbindungen verhindert werden? Antwort der Verwaltung: Die Sensibilisierung städtischer Mitarbeiter*innen zu Antifeminismus und geschlechtsspezifi- scher Gewalt spielt bei der Vermeidung städtischer Förderungen von Vereinen mit frauen- feindlichen Anliegen oder Verbindungen eine wesentliche Rolle. Verantwortliche sollten dazu befähigt sein, bei der Vergabe von Fördermitteln eine kurze Prüfung der ideologischen Veror- tung von Zuwendungsempfänger*innen durchzuführen. Neben aller bereits durchgeführten Maßnahmen, soll die Arbeit der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention zusätzlich zur Sensibilisierung zu Gewalt als extremem Ausdruck historisch gewachsener Ge- schlechterungleichheit und antifeministischer Haltungen, beitragen. 3. Gibt es Kriterien, die eine solche Förderung verhindern, falls ja welche? Antwort der Verwaltung: Die Stadtverwaltung arbeitet aktuell nicht auf Basis starrer Kriterien. Die Gleichstellung der Geschlechter ist jedoch grundsätzlich bei der Vergabe von Fördergeldern mitzudenken. Das Amt für Gleichstellung steht allen Ämtern und Dezernaten für Beratungen zu Verfügung. Die Arbeit der Stadtverwaltung könnte jedoch von einem einheitlichen, inklusiven, systematisch angewendeten Kriterienkatalog profitieren. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 18.11.2024

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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