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LKW-Durchfahrtsverbot in der Kuenstraße

Antrag nach § 3 BV5 (FDP) AN/0774/2021 vom 15.04.2021

Stand: Am 29.04.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Antrag nach § 3 (FDP BV5)

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    Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.04.2021 AN/0774/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) LKW-Durchfahrtsverbot in der Kuenstraße - Antrag der FDP - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP in der Bezirksvertretung Nippes bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesord- nung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: In der Kuenstraße wird in beiden Fahrtrichtungen zwischen Neusser Str. und Niehler Str. ein LKW-Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen 253) für nicht-Anlieger erlassen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Evaluation der Maßnahme vorzunehmen, ob das LKW-Durchfahrtsverbot eingehalten wird und ausreichend ist, die Verkehrssituation zu beru- higen. Begründung: Die Kuenstraße in Nippes unterschreitet an manchen Stellen die Mindestbreite für Straßen mit PKW-Begegnungsverkehr von 4,75 m teilweise deutlich. Immer wieder fahren sich LKW fest, sodass kein Verkehrsfluss mehr möglich ist. Erschwert wird die Situation zusätzlich durch die Außenspiegel der fahrenden und beidseitig parkenden Fahrzeuge und die Aufpflasterung, durch die die Fahrzeuge sich zusätzlich nach außen nei- gen. Die Verstopfung der Straße führt zu Abgasbelastung der Anwohner*innen und lautstarke Auseinandersetzungen zwischen den Fahrer*innen verschärfen die Situation. in der Bezirksvertretung Nippes Marc André Urmetzer Slabystr. 26 50735 Köln Tel.: 0221 9726747 Fax: 0221 9746746 biber.happe@fdp-koeln.de e Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Henriette Reker Neusser Str.450 Hist. Rathaus 50733 Köln 50667 Köln Mit der Inneren Kanalstraße gibt es eine nah gelegene und ausreichend ausgebaute Paral- lel-Verbindung für den LKW-Verkehr. Die Belieferung der ansässigen Geschäfte muss durch eine Anlieger-Regelung natürlich wei- terhin möglich sein. gez. Marc Urmetzer (Querschnitt der Kuenstraße mit Abmessung der Fahrbahnbreite) (Verkehrszeichen 253 mit Anlieger-Ausnahme laut StVO)

Beratungsverlauf

  1. 29.04.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.6, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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