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AN/0774/2021

LKW-Durchfahrtsverbot in der Kuenstraße

Antrag nach § 3 BV5 (FDP) 15.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.04.2021, TOP 8.1.6

Antrag nach § 3 (FDP BV5)

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Antrag nach § 3 (FDP BV5)

2209 Zeichen

Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.04.2021 
AN/0774/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
LKW-Durchfahrtsverbot in der Kuenstraße 
- Antrag der FDP - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP in der Bezirksvertretung Nippes bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesord-
nung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
In der Kuenstraße wird in beiden Fahrtrichtungen zwischen Neusser Str. und Niehler Str. ein 
LKW-Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen 253) für nicht-Anlieger erlassen. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Evaluation der Maßnahme vorzunehmen, ob das 
LKW-Durchfahrtsverbot eingehalten wird und ausreichend ist, die Verkehrssituation zu beru-
higen. 
 
Begründung: 
 
Die Kuenstraße in Nippes unterschreitet an manchen Stellen die Mindestbreite für Straßen 
mit  PKW-Begegnungsverkehr  von 4,75 m teilweise deutlich. 
 
Immer wieder fahren sich LKW fest, sodass kein Verkehrsfluss mehr möglich ist. Erschwert 
wird die Situation zusätzlich durch die Außenspiegel der fahrenden und beidseitig parkenden 
Fahrzeuge und die Aufpflasterung, durch die die Fahrzeuge sich zusätzlich nach außen nei-
gen. 
 
Die Verstopfung der Straße führt zu Abgasbelastung der Anwohner*innen und lautstarke 
Auseinandersetzungen zwischen den Fahrer*innen verschärfen die Situation. 
 
in der Bezirksvertretung Nippes  
 
Marc André Urmetzer  
Slabystr. 26 
50735 Köln 
Tel.:  0221 9726747 
Fax:  0221 9746746  
biber.happe@fdp-koeln.de 
e 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert Henriette Reker 
Neusser Str.450 Hist. Rathaus 
50733 Köln 50667 Köln

Mit der Inneren Kanalstraße gibt es eine nah gelegene und ausreichend ausgebaute Paral-
lel-Verbindung für den LKW-Verkehr. 
 
Die Belieferung der ansässigen Geschäfte muss durch eine Anlieger-Regelung natürlich wei-
terhin möglich sein. 
 
 
 
gez. Marc Urmetzer 
 
 
 
(Querschnitt der Kuenstraße mit Abmessung der Fahrbahnbreite) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(Verkehrszeichen 253 mit Anlieger-Ausnahme laut StVO)

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0774/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (FDP)
Datum
15.04.2021
Erstellt
15.04.2021 08:31