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Aufhebung des Einleitungsbeschlusses betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 1315/2024 vom 06.05.2024

Stand: Am 20.06.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1315/2024 Freigabedatum 06.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetz- buch (BauGB) am 07.07.2011 gefassten Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 für das Gebiet Athener Ring, Florenzer Straße, westlich Stadthaus, südlich und westlich des Parkhauses, Athener Ring, Stockholmer Allee, Osloer Straße, Trondheimer Weg, Liller Straße und Willi-Suth-Allee in Köln-Chorweiler —Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln- Chorweiler, 4. Änderung— aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren ein- zustellen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Einschränkungen zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Planwirkungsbereich des Bebauungsplanes 63549/04, rechtsverbindlich seit dem 17.04.1972, umfasst den Kernbereich des Hauptzentrums Chorweiler zwischen Os- loer Straße, Athener Ring und Willi-Suth-Allee. Die hier festgesetzte hochgeschossige Wohnbebauung ist fast vollständig realisiert. Am 07.07.2011 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung zur Ände- rung des Bebauungsplanes 63549/04 Arbeitstitel: Florenzer Straße, 4. Änderung in Köln-Chorweiler. Mehrere Eigentümerwechsel -Übernahmen von wesentlichen Teilen des Wohnungs- bestandes durch ausschließlich renditeorientierte Finanzinvestoren hatten unterlas- sene Instandhaltungen-, vorwiegend soziale, teilweise auch bauliche Missstände zur Folge. Die Maßnahmen aus der Sanierung Chorweiler ("Ergänzungsprogramm") konnten keine Abhilfe schaffen. Um auszuschließen, dass sich die genannten Probleme durch weitere Eigentümer- wechsel verschärften, plante die Verwaltung durch den erneuten Erlass einer Sanie- rungssatzung mit dem Schwerpunkt auf soziale Maßnahmen den entstandenen Prob- lemen zu begegnen und diese durch punktuelle bauliche Maßnahmen zu ergänzen und zu unterstützen. Hierzu wurde von der Verwaltung parallel eine eigene Beschluss- vorlage zur Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen eingebracht (siehe Session 2538/2011). Die baulichen Maßnahmen umfassten neben Maßnahmen im Wohnumfeld auch sozialverträgliche Eingriffe in den Gebäudebestand. Ziel war die Herstellung einer ausgewogeneren Bevölkerungsstruktur vor allem mittels eines Wohnraumangebotes und Wohnumfeldes, das von breiten Schichten der Bevölkerung akzeptiert werden sollte. Da das Instrumentarium des Sanierungsrechts alleine nicht ausreichte, um die noch weiter zu qualifizierenden baulichen Maßnahmen umzusetzen, sollte der hier geltende Bebauungsplan geändert werden. Da aufgrund des 2015 vom Rat beschlossenen Betrauungsvertrages die GAG Eigen- tümerin der betroffenen Immobilien wurde und mit den damit verbundenen finanziellen Mitteln die Wohneinheiten sukzessive saniert werden konnten, wurde der Aufstel- lungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung obsolet und kann somit aufgehoben werden.
  • Anlage 2 Geltungsbereich

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    l•lstadtKöln MJ Stadtplanungsamt Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.: 63549/04 Maßstab 1 50 0 5 000 100 Florenzer Straße, 4. Änderung 200 in Köln - Chorweiler 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­ tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1315/2024 Stand: 25.08.2025 Sachstandsbericht Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung Status in Bearbeitung erledigt Beschlussfassung vom 20.06.2024: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) am 07.07.2011 gefassten Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebau- ungsplanes 63549/04 für das Gebiet Athener Ring, Florenzer Straße, westlich Stadt- haus, südlich und westlich des Parkhauses, Athener Ring, Stockholmer Allee, Osloer Straße, Trondheimer Weg, Liller Straße und Willi-Suth-Allee in Köln-Chorweiler —Ar- beitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung— aufzuheben und das Be- bauungsplanverfahren einzustellen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Ein- schränkungen zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Am 07.07.2011 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 Arbeitstitel: Florenzer Straße, 4. Änderung in Köln-Chorweiler. Da aufgrund des 2015 vom Rat beschlossenen Betrauungsvertrages die GAG Eigentümerin der betroffenen Immobilien wurde und mit den damit verbundenen finanziellen Mitteln die Wohneinheiten sukzessive saniert werden konnten, wurde der Aufstellungsbeschluss zur Än- derung des Bebauungsplanes 63549/04 Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung obsolet und konnte somit aufge- hoben werden. Am 20.06.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Aufhebung des Einlei- tungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04; Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung rechtswirksam gefasst. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt am 28.08.2024 im Amtsblatt der Stadt Köln. 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Es ist kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht notwendig da es keine Möglichkeit der inhaltlichen Einbringung gibt. Die Planung wird eingestellt, die Planungsziele konnten durch andere Maßnahmen erreicht werden Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2024

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 13.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 20.06.2024 zuletzt

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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