1315/2024
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung
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Anlage 2 Geltungsbereich
411 Zeichen
l•lstadtKöln MJ Stadtplanungsamt Anlage 2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.: 63549/04 Maßstab 1 50 0 5 000 100 Florenzer Straße, 4. Änderung 200 in Köln - Chorweiler 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Beschlussvorlage Ausschuss
3646 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
1315/2024
Freigabedatum
06.05.2024
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04
Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetz-
buch (BauGB) am 07.07.2011 gefassten Einleitungsbeschluss zur Änderung
des Bebauungsplanes 63549/04 für das Gebiet Athener Ring, Florenzer
Straße, westlich Stadthaus, südlich und westlich des Parkhauses, Athener
Ring, Stockholmer Allee, Osloer Straße, Trondheimer Weg, Liller Straße und
Willi-Suth-Allee in Köln-Chorweiler —Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-
Chorweiler, 4. Änderung— aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren ein-
zustellen.
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
ohne Einschränkungen zustimmt.
Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Planwirkungsbereich des Bebauungsplanes 63549/04, rechtsverbindlich seit dem
17.04.1972, umfasst den Kernbereich des Hauptzentrums Chorweiler zwischen Os-
loer Straße, Athener Ring und Willi-Suth-Allee. Die hier festgesetzte hochgeschossige
Wohnbebauung ist fast vollständig realisiert.
Am 07.07.2011 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung zur Ände-
rung des Bebauungsplanes 63549/04
Arbeitstitel: Florenzer Straße, 4. Änderung in Köln-Chorweiler.
Mehrere Eigentümerwechsel -Übernahmen von wesentlichen Teilen des Wohnungs-
bestandes durch ausschließlich renditeorientierte Finanzinvestoren hatten unterlas-
sene Instandhaltungen-, vorwiegend soziale, teilweise auch bauliche Missstände zur
Folge. Die Maßnahmen aus der Sanierung Chorweiler ("Ergänzungsprogramm")
konnten keine Abhilfe schaffen.
Um auszuschließen, dass sich die genannten Probleme durch weitere Eigentümer-
wechsel verschärften, plante die Verwaltung durch den erneuten Erlass einer Sanie-
rungssatzung mit dem Schwerpunkt auf soziale Maßnahmen den entstandenen Prob-
lemen zu begegnen und diese durch punktuelle bauliche Maßnahmen zu ergänzen
und zu unterstützen. Hierzu wurde von der Verwaltung parallel eine eigene Beschluss-
vorlage zur Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen eingebracht (siehe
Session 2538/2011). Die baulichen Maßnahmen umfassten neben Maßnahmen im
Wohnumfeld auch sozialverträgliche Eingriffe in den Gebäudebestand. Ziel war die
Herstellung einer ausgewogeneren Bevölkerungsstruktur vor allem mittels eines
Wohnraumangebotes und Wohnumfeldes, das von breiten Schichten der Bevölkerung
akzeptiert werden sollte.
Da das Instrumentarium des Sanierungsrechts alleine nicht ausreichte, um die noch
weiter zu qualifizierenden baulichen Maßnahmen umzusetzen, sollte der hier geltende
Bebauungsplan geändert werden.
Da aufgrund des 2015 vom Rat beschlossenen Betrauungsvertrages die GAG Eigen-
tümerin der betroffenen Immobilien wurde und mit den damit verbundenen finanziellen
Mitteln die Wohneinheiten sukzessive saniert werden konnten, wurde der Aufstel-
lungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04
Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung obsolet und kann somit
aufgehoben werden.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2098 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
1315/2024
Stand: 25.08.2025
Sachstandsbericht
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04
Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschlussfassung vom 20.06.2024:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch
(BauGB) am 07.07.2011 gefassten Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebau-
ungsplanes 63549/04 für das Gebiet Athener Ring, Florenzer Straße, westlich Stadt-
haus, südlich und westlich des Parkhauses, Athener Ring, Stockholmer Allee, Osloer
Straße, Trondheimer Weg, Liller Straße und Willi-Suth-Allee in Köln-Chorweiler —Ar-
beitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung— aufzuheben und das Be-
bauungsplanverfahren einzustellen.
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Ein-
schränkungen zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Am 07.07.2011 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung zur Änderung des
Bebauungsplanes 63549/04
Arbeitstitel: Florenzer Straße, 4. Änderung in Köln-Chorweiler.
Da aufgrund des 2015 vom Rat beschlossenen Betrauungsvertrages die GAG Eigentümerin
der betroffenen Immobilien wurde und mit den damit verbundenen finanziellen Mitteln die
Wohneinheiten sukzessive saniert werden konnten, wurde der Aufstellungsbeschluss zur Än-
derung des Bebauungsplanes 63549/04
Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung obsolet und konnte somit aufge-
hoben werden.
Am 20.06.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Aufhebung des Einlei-
tungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04; Arbeitstitel: Florenzer
Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung rechtswirksam gefasst.
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt am 28.08.2024 im Amtsblatt der Stadt Köln.
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1038 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht notwendig da es keine Möglichkeit der inhaltlichen Einbringung gibt. Die Planung wird eingestellt, die Planungsziele konnten durch andere Maßnahmen erreicht werden Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1315/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.05.2024
- Erstellt
- 17.04.2024 07:43