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1315/2024

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 63549/04 Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 06.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.06.2024, TOP 9.2.3

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Geltungsbereich

411 Zeichen

l•lstadtKöln MJ 
Stadtplanungsamt Anlage 2 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.: 63549/04 
Maßstab 1 
50 0 
5 000 
100 
Florenzer Straße, 4. Änderung 
200 
in Köln - Chorweiler 
300 Meter 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Beschlussvorlage Ausschuss

3646 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1315/2024 
Freigabedatum 
06.05.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04  
Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetz-
buch (BauGB) am 07.07.2011 gefassten Einleitungsbeschluss zur Änderung 
des Bebauungsplanes 63549/04 für das Gebiet Athener Ring, Florenzer 
Straße, westlich Stadthaus, südlich und westlich des Parkhauses, Athener 
Ring, Stockholmer Allee, Osloer Straße, Trondheimer Weg, Liller Straße und 
Willi-Suth-Allee in Köln-Chorweiler —Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-
Chorweiler, 4. Änderung— aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren ein-
zustellen.  
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
ohne Einschränkungen zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Planwirkungsbereich des Bebauungsplanes 63549/04, rechtsverbindlich seit dem 
17.04.1972, umfasst den Kernbereich des Hauptzentrums Chorweiler zwischen Os-
loer Straße, Athener Ring und Willi-Suth-Allee. Die hier festgesetzte hochgeschossige 
Wohnbebauung ist fast vollständig realisiert. 
 
Am 07.07.2011 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung zur Ände-
rung des Bebauungsplanes 63549/04  
Arbeitstitel: Florenzer Straße, 4. Änderung in Köln-Chorweiler. 
 
Mehrere Eigentümerwechsel -Übernahmen von wesentlichen Teilen des Wohnungs-
bestandes durch ausschließlich renditeorientierte Finanzinvestoren hatten unterlas-
sene Instandhaltungen-, vorwiegend soziale, teilweise auch bauliche Missstände zur 
Folge. Die Maßnahmen aus der Sanierung Chorweiler ("Ergänzungsprogramm") 
konnten keine Abhilfe schaffen.  
Um auszuschließen, dass sich die genannten Probleme durch weitere Eigentümer-
wechsel verschärften, plante die Verwaltung durch den erneuten Erlass einer Sanie-
rungssatzung mit dem Schwerpunkt auf soziale Maßnahmen den entstandenen Prob-
lemen zu begegnen und diese durch punktuelle bauliche Maßnahmen zu ergänzen 
und zu unterstützen. Hierzu wurde von der Verwaltung parallel eine eigene Beschluss-
vorlage zur Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen eingebracht (siehe 
Session 2538/2011). Die baulichen Maßnahmen umfassten neben Maßnahmen im 
Wohnumfeld auch sozialverträgliche Eingriffe in den Gebäudebestand. Ziel war die 
Herstellung einer ausgewogeneren Bevölkerungsstruktur vor allem mittels eines 
Wohnraumangebotes und Wohnumfeldes, das von breiten Schichten der Bevölkerung 
akzeptiert werden sollte. 
 
Da das Instrumentarium des Sanierungsrechts alleine nicht ausreichte, um die noch 
weiter zu qualifizierenden baulichen Maßnahmen umzusetzen, sollte der hier geltende 
Bebauungsplan geändert werden.  
 
Da aufgrund des 2015 vom Rat beschlossenen Betrauungsvertrages die GAG Eigen-
tümerin der betroffenen Immobilien wurde und mit den damit verbundenen finanziellen 
Mitteln die Wohneinheiten sukzessive saniert werden konnten, wurde der Aufstel-
lungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04  
Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung obsolet und kann somit 
aufgehoben werden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2098 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1315/2024
Stand: 25.08.2025 
Sachstandsbericht  
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04  
Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Beschlussfassung vom 20.06.2024: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, den gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) am 07.07.2011 gefassten Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebau-
ungsplanes 63549/04 für das Gebiet Athener Ring, Florenzer Straße, westlich Stadt-
haus, südlich und westlich des Parkhauses, Athener Ring, Stockholmer Allee, Osloer 
Straße, Trondheimer Weg, Liller Straße und Willi-Suth-Allee in Köln-Chorweiler —Ar-
beitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung— aufzuheben und das Be-
bauungsplanverfahren einzustellen.  
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Ein-
schränkungen zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Am 07.07.2011 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung zur Änderung des 
Bebauungsplanes 63549/04  
Arbeitstitel: Florenzer Straße, 4. Änderung in Köln-Chorweiler. 
 
Da aufgrund des 2015 vom Rat beschlossenen Betrauungsvertrages die GAG Eigentümerin 
der betroffenen Immobilien wurde und mit den damit verbundenen finanziellen Mitteln die 
Wohneinheiten sukzessive saniert werden konnten, wurde der Aufstellungsbeschluss zur Än-
derung des Bebauungsplanes 63549/04  
Arbeitstitel: Florenzer Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung obsolet und konnte somit aufge-
hoben werden. 
 
Am 20.06.2024 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Aufhebung des Einlei-
tungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes 63549/04; Arbeitstitel: Florenzer 
Straße in Köln-Chorweiler, 4. Änderung rechtswirksam gefasst. 
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt am 28.08.2024 im Amtsblatt der Stadt Köln.

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1038 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht notwendig da es keine Möglichkeit der inhaltlichen Einbringung 
gibt. Die Planung wird eingestellt, die Planungsziele konnten durch andere Maßnahmen erreicht werden 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1315/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.05.2024
Erstellt
17.04.2024 07:43