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V/0410/2018

Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup

Vorlagen 08.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 07.06.2018, TOP 3.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1392 Zeichen

Anlage A zur V/0410/2018 
Kurzüberblick 
Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-
Hiltrup 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Trotz öffentlichem Bewerbungsaufruf sind hier keine Bewerbungen von Frauen eingegangen. Ich 
weise in diesem Zusammenhang aber daraufhin, dass sich die stellvertretende Schiedsfrau Ursula 
Loroch erneut zur Wahl stellt.

Beschlussvorlage

3026 Zeichen

V/0410/2018 
V/0410/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-
Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup nimmt zur Kenntnis, dass Herr Kai Oestergaard und 
Herr Volker Smolnik sowohl für das Amt der Schiedsperson als auch für das Amt der stellver-
tretenden Schiedsperson, Herr Ahmad Alhamwi nur für das Amt der Schiedsperson und Frau 
Ursula Loroch nur für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zur Verfügung stehen, al-
le wählbar sind und ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Hiltrup haben. 
 
2. Als Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup wird gewählt 
 
…….. 
 
3. Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup wird gewählt 
 
…….. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
Frau Annette Eckervogt ist seit 10 Jahren als Schiedsfrau im Bezirk Münster-Hiltrup tätig. Ihre Amts-
zeit läuft im Juni 2018 aus. Frau Eckervogt steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. 
Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. 
 
Herr Ahmad Alhamwi, 44 Jahre alt, Herr Kai Oestergaard, 53 Jahre alt und Herr Volker Smolnik, 58 
Jahre alt, haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung, das Amt der 
Schiedsperson zu übernehmen. 
Rechts- und Ausländeramt 
 
09.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0410/2018 
Frau Ursula Loroch, 66 Jahre alt, ist seit 5 Jahren stellvertretende Schiedsfrau im Bezirk Münster-
Hiltrup. Ihre Amtszeit läuft auch im Juni 2018 aus, so dass eine Neu- bzw. Wiederwahl erforderlich ist. 
Frau Loroch steht im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung, auch weiterhin für das Amt der 
stellvertretenden Schiedsperson zur Verfügung. Herr Oestergaard und Herr Smolnik haben sich 
ebenfalls bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung, das Amt der stellvertretenden 
Schiedsperson zu übernehmen. 
 
Weitere Bewerbungen für dieses Ehrenamt liegen hier nicht vor. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjah r bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes gekn üpft sind, 
werden von allen Bewerbern und Bewerberinnen erfüllt. 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0410/2018
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37