V/0410/2018
Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup
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Anlage A
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Anlage A zur V/0410/2018 Kurzüberblick Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster- Hiltrup Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Trotz öffentlichem Bewerbungsaufruf sind hier keine Bewerbungen von Frauen eingegangen. Ich weise in diesem Zusammenhang aber daraufhin, dass sich die stellvertretende Schiedsfrau Ursula Loroch erneut zur Wahl stellt.
Beschlussvorlage
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V/0410/2018 V/0410/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster- Hiltrup Beratungsfolge 07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup nimmt zur Kenntnis, dass Herr Kai Oestergaard und Herr Volker Smolnik sowohl für das Amt der Schiedsperson als auch für das Amt der stellver- tretenden Schiedsperson, Herr Ahmad Alhamwi nur für das Amt der Schiedsperson und Frau Ursula Loroch nur für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zur Verfügung stehen, al- le wählbar sind und ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Hiltrup haben. 2. Als Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup wird gewählt …….. 3. Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 15 Münster-Hiltrup wird gewählt …….. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Frau Annette Eckervogt ist seit 10 Jahren als Schiedsfrau im Bezirk Münster-Hiltrup tätig. Ihre Amts- zeit läuft im Juni 2018 aus. Frau Eckervogt steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. Herr Ahmad Alhamwi, 44 Jahre alt, Herr Kai Oestergaard, 53 Jahre alt und Herr Volker Smolnik, 58 Jahre alt, haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung, das Amt der Schiedsperson zu übernehmen. Rechts- und Ausländeramt 09.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0410/2018 Frau Ursula Loroch, 66 Jahre alt, ist seit 5 Jahren stellvertretende Schiedsfrau im Bezirk Münster- Hiltrup. Ihre Amtszeit läuft auch im Juni 2018 aus, so dass eine Neu- bzw. Wiederwahl erforderlich ist. Frau Loroch steht im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung, auch weiterhin für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zur Verfügung. Herr Oestergaard und Herr Smolnik haben sich ebenfalls bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. Weitere Bewerbungen für dieses Ehrenamt liegen hier nicht vor. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjah r bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes gekn üpft sind, werden von allen Bewerbern und Bewerberinnen erfüllt. I.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0410/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37