Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2299/2019 vom 26.07.2019
Stand: Am 12.09.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 2299/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt AN/0536/2019 Wohnhaus Ritterstr. 7 (Altstadt/Nord) In Ihrer Anfrage stellt die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt mehrere Fragen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: Fragen: Erfolgt derzeit – mittelbar oder unmittelbar – eine Belegung des Wohnhauses Ritterstraße 7 durch die Stadt Köln? Wenn ja: Welche Art von Belegung erfolgt durch die Stadt Köln – und für wie viele Personen? Gibt es flankierende Maßnahmen (Betreuung, Wachdienste etc.)? Antwort der Verwaltung Die Sozialverwaltung vermittelt seit dem 03.12.2018 wohnungslose Menschen zur Abwendung einer akut drohenden Obdachlosigkeit in das o.g. Haus. Ein Vertrag mit dem Hotelpächter besteht nicht. Die Vermittlung erfolgt im Einzelfall und wird mit einer Garantie für die Übernachtungskosten abgesichert. Hinsichtlich der Kapazitäten können bis zu 16 Personen in dieses Haus vermittelt werden. Aktuell befinden sich dort noch 12 Personen. Die Verwaltung steht in einem regelmäßigen Austausch mit den Anwohnern und dem Pächter des Hotels, um auf alle Störungen sofort reagieren zu können. Mit dem Hotelier wurde vereinbart neben der Sicherstellung der Personalanwesenheit während des Tages auch während der Nacht Personal vor Ort einzusetzen. Die Verwaltung vermeidet es, bereits bekannte Störer in dieses Haus zu vermitteln. Der Hotelpächter zeigte sich hierbei gegenüber der Verwaltung sehr kooperationsbereit. Trotzdem ist es bislang nicht gelungen, vom Hotel ausgehenden Störungen gänzlich einzudämmen. Angesichts der aktuellen Unterbringungsmöglichkeiten zur Abwendung von Obdachlosigkeit ist die Verwaltung auf die weitere Nutzung des Hotels noch angewiesen, wird aber sukzessive die Vermitt- lung in dieses Haus einstellen.
Beratungsverlauf
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