AN/1583/2019
Widmung von Straßenzügen in Longerich als reines Wohngebiet
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (SPD BV5)
3163 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister:20.11.2019 AN/1583/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 Widmung von Straßenzügen in Longerich als reines Wohngebiet - Anfrage der SPD-Fraktion - Nach Auffassung der DB AG und des Eisenbahnbundesamtes handelt es sich bei dem Gebiet um die Straßenzüge Longericher Straße von Nr. 218-437, Schlackstraße, An der Ling, Hansenstr., Julius Leber Str., Freie Erde, Wilhelm Leuschner Str., Geschwister Scholl Str., Ossietzky Str., Stauffenbergstr., Pater Delp Str. und Lohmüllerstraße um ein „Gemischtgebiet“, das in der Nacht einen Durchschnittslärmpegel von 45 db zulässt. Man beruft sich darauf, dass es entlang des Bahndamms viele Gewerbeansiedlungen gibt und zuvor der Verschiebebahnhof Nippes in der Nähe gelegen hat. Das ist aber so nicht zutreffend, denn der ehemalige Verschiebebahnhof lag südlich der Unterführung Etzelstraße und das Gewerbegebiet Robert Perthelstraße liegt jenseits des Bahndamms. Heute gibt es keinen Verschiebebahnhof mehr und die stattdessen errichteten ICX Hallen sollten nach ihrer Baubeschreibung keinerlei Immissionen nach außen lassen. Das zur Wartung der ICE Züge zugelassene Plangebiet liegt hinter der Unterführung Etzelstraße, südlich des Eisenbahnmuseums. Industrie- und Gewerbeansiedlungen liegen westlich des Bahndamms, der durch seine Höhe Schutz vor Immisionen gibt. Dazwischen liegt noch eine Kleingartenanlage. Weitere Gewerbe und Industriebetriebe, auf die sich die DB AG beruft, wurden von ihr selbst unrechtmäßig angesiedelt. Anstatt für den Bahnbetrieb stillgelegte Teile des Bahngeländes vorschriftsmäßig beim EBA nach einem halben Jahr zu entwidmen, wurden hier mit verschiedensten Betrieben Pachtverträge mit industrieller und gewerblicher Nutzung abgeschlossen. Die eventuellen Gestaltungswünsche der Stadt Köln blieben dabei vollkommen unberücksichtigt. - 2 - Aus dieser Unrechtmäßigkeit versucht die DB AG heute Kapital zu schlagen, indem sie behauptet, vermeidbare Lautstärken, die z.T. aus dem Stadtteil Bilderstöckchen von der ICE Wartungsanlage kommen, wären in den zugelassenen nächtlichen Lautstärkebereichen, da es sich in Longerich um ein „Gemischtgebiet“ handele. Der Rangierbetrieb wurde vor mehr als 30 Jahren beendet und auch bahnrechtlich in 1991 auch so eingetragen. Spätestens da hätten die Straßen in Longerich als reines Wohngebiet gewidmet werden müssen. - 3 - Daher fragt die SPD Fraktion an: 1. Ist es richtig, dass die angegebenen Straßenzüge im aktuellen FNP als reine Wohnbaufläche angegeben sind? 2. Welche Straßenzüge in Longerich gehören zu einem Mischgebiet? 3. Welche durchschnittliche Lärmbelastung ist in den angegebenen Straßenzügen in der Nacht zugelassen? 4. Wie stark dürfen Lichtimmissionen in ein Wohngebiet einstrahlen? 5. Welche Abstände zu einem Wohngebiet sind bei industriellen Tätigkeiten, wie der Wartung von ICE Zügen auf freier Strecke ohne Einhausung, einzuhalten? gez. Baumann gez. Steinbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1583/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
- Datum
- 20.11.2019
- Erstellt
- 20.11.2019 14:43