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AN/1583/2019

Widmung von Straßenzügen in Longerich als reines Wohngebiet

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 20.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 05.12.2019, TOP 7.2.2

Anfrage (SPD BV5)

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Anfrage (SPD BV5)

3163 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:20.11.2019  
AN/1583/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 
 
Widmung von Straßenzügen in Longerich als reines Wohngebiet 
- Anfrage der SPD-Fraktion - 
Nach Auffassung der DB AG und des Eisenbahnbundesamtes handelt es sich bei dem Gebiet um 
die Straßenzüge Longericher Straße von Nr. 218-437, Schlackstraße, An der Ling, Hansenstr., 
Julius Leber Str., Freie Erde, Wilhelm Leuschner Str., Geschwister Scholl Str., Ossietzky Str., 
Stauffenbergstr., Pater Delp Str. und Lohmüllerstraße um ein „Gemischtgebiet“, das in der Nacht 
einen Durchschnittslärmpegel von 45 db zulässt. Man beruft sich darauf, dass es entlang des 
Bahndamms viele Gewerbeansiedlungen gibt und zuvor der Verschiebebahnhof Nippes in der 
Nähe gelegen hat. Das ist aber so nicht zutreffend, denn der ehemalige Verschiebebahnhof lag 
südlich der Unterführung Etzelstraße und das Gewerbegebiet Robert Perthelstraße liegt jenseits 
des Bahndamms. Heute gibt es keinen Verschiebebahnhof mehr und die stattdessen errichteten 
ICX Hallen sollten nach ihrer Baubeschreibung keinerlei Immissionen nach außen lassen. Das zur 
Wartung der ICE Züge zugelassene Plangebiet liegt hinter der Unterführung Etzelstraße, südlich 
des Eisenbahnmuseums. Industrie- und Gewerbeansiedlungen liegen westlich des Bahndamms, 
der durch seine Höhe Schutz vor Immisionen gibt. Dazwischen liegt noch eine Kleingartenanlage. 
Weitere Gewerbe und Industriebetriebe, auf die sich die DB AG beruft, wurden von ihr selbst 
unrechtmäßig angesiedelt. Anstatt für den Bahnbetrieb stillgelegte Teile des Bahngeländes 
vorschriftsmäßig beim EBA nach einem halben Jahr zu entwidmen, wurden hier mit 
verschiedensten Betrieben Pachtverträge mit industrieller und gewerblicher Nutzung 
abgeschlossen. Die eventuellen Gestaltungswünsche der Stadt Köln blieben dabei vollkommen 
unberücksichtigt.

- 2 - 
 
 
Aus dieser Unrechtmäßigkeit versucht die DB AG heute Kapital zu schlagen, indem sie behauptet, 
vermeidbare Lautstärken, die z.T. aus dem Stadtteil  Bilderstöckchen von der ICE Wartungsanlage 
kommen, wären in den zugelassenen nächtlichen Lautstärkebereichen, da es sich in Longerich um 
ein „Gemischtgebiet“ handele. Der Rangierbetrieb wurde vor mehr als 30 Jahren beendet und 
auch bahnrechtlich in 1991 auch so eingetragen. Spätestens da hätten die Straßen in Longerich 
als reines Wohngebiet gewidmet werden müssen.

- 3 - 
 
 
 
Daher fragt die SPD Fraktion an: 
 
1. Ist es richtig, dass die angegebenen Straßenzüge im aktuellen FNP als reine 
Wohnbaufläche angegeben sind? 
2. Welche Straßenzüge in Longerich gehören zu einem Mischgebiet? 
3. Welche durchschnittliche Lärmbelastung ist in den angegebenen Straßenzügen in der 
Nacht zugelassen? 
4. Wie stark dürfen Lichtimmissionen in ein Wohngebiet einstrahlen? 
5. Welche Abstände zu einem Wohngebiet sind bei industriellen Tätigkeiten, wie der Wartung 
von ICE Zügen auf freier Strecke ohne Einhausung, einzuhalten? 
 
 
 
 
gez. Baumann        gez. Steinbach

Beratungsverlauf (1)

05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1583/2019
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
20.11.2019
Erstellt
20.11.2019 14:43