3917/2022
Zustand Sportplatz Langeler Lido
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BV7_0052_2019_Beratung Finanzplanung bis 2024
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Beratung der Haushaltsplan-Entwürfe 2020/ 2021 einschließlich der Finanzplanung bis 2024 und der sonstigen Anlagen Zur Sitzung ... Zum TOP ... Beschluss: geändert beschlossen Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Haushaltsplan-Entwürfe 2020/ 2021 einschließlich der Finanzplanung bis 2024 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. Die Vorlage ist wie folgt zu ergänzen: 1. Erhöhung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Porz vom 11.09.2018 unter TOP 6.1. 2. Die Gelder für den ÖPNV sollen insbesondere für die sofortige Verbesserung des Porzer Buskonzeptes verwendet werden, vor allem im Nachtbusbereich, um einen reibungslosen Anschluss an die Straßen- und S-Bahn zu erreichen. Die Ortsteile Wahn, Wahnheide und Grengel sind direkt mit dem Nachbusverkehr zu verbinden. Es ist die Buslinie über die Rodenkirchener Brücke einzurichten. Zudem ist Gut Leidenhausen in Porz-Eil mit einer Bushaltestelle an den ÖPNV anzubinden. 3. Für die Verlängerung der Linie 7 sind aufgrund der neuen Beschlusslage entsprechende Investitions-, Planungs- und Ausbaumittel für den Ankauf und Vorbereitung der notwendigen Grundstücke, die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens sowie erste Schritte für die Realisierung ein zu stellen. 4. Für die Vollendung der Umgehungsstraßen im Porzer Süden sind Planungsmittel im Haushalt auszuweisen, um hier zu einem vernünftigen Ausbau zu kommen. 5. Einstellung von Planungsmitteln für die Über- oder Unterführung der Porzer Ringstraße in Höhe der DB-Gleise. 6. Für den am 07.02.2017 unter TOP 6.13 beschlossenen Maßnahmenkatalog für Porz-Finkenberg sin 50.000 € zur Verfügung zu stellen. 7. Zusätzliche Finanzmittel von 500.000 € für die Spiel- und Jugendplätze im Stadtbezirk Porz. 8. Zusetzung von Haushaltsmitteln für die Verbesserung der Fraktionsarbeit entsprechend des unter TOP 8.1 erfolgten Beschlusses der Bezirksvertretung Porz vom 09.07.2018. 9. Für das am 28.03.2017 unter TOP 6.10 beschlossene Notfallkonzept für den Verkehr im Porzer Süden sind 200.000 € bereit zu stellen. 10. Für die Verlagerung des Fußballplatz Köln Porz Langel aus dem Hochwasser und umgebenen Naturschutzgebiet sind Mittel in Höhe von 2.000.000,-€ einzustellen (Flächenankauf, Erschließung und Bau des Platzes und Infrastruktur) Die BV Porz begrüßt die Einrichtung eines weiteren Frauenhauses in Köln. Abstimmungsergebnis: Ja CDU, Grünen, Frau Bastian (FDP) 9 Stimmen Nein SPD, Herr Eberle (Linke) 7 Stimmen Enth Frau Wilden 10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) TOP 6.9 öffentlich - Entscheidung 2 Dok. Mehrheitlich in geänderter und ergänzter Form beschlossen.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 25.01.2023 3917/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 02.02.2023 Zustand Sportplatz Langeler Lido; Beantwortung der Anfrage AN/1874/2022 Das Sportamt nimmt zu der Anfrage der SPD -Fraktion AN/1874/2022 zum Zustand des Sportplatzes Langeler Lido wie folgt Stellung: 1.) Ist der Verwaltung der Zustand des Platzes bekannt? Ja, der Zustand des Platzes ist der Verwaltung bekannt. 2.) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung - notfalls mit kurzfristigen Maßnahmen - eine Verbesserung zu schaffen? Die Pflegekolonne für den Bezirk 7 wird - zusätzlich zu den vereinseigenen Pflegemaßnah- men - im Frühjahr den Sportrasenplatz in Stand setzen. 3.) Erachtet die Verwaltung, die weitere Prüfung z.B. zum Verlegen einer Maulwurfsper- re oder eine Aufwertung und Gewährleistu ng der Sicherheit, durch die Aufstellung ei- ner Flutlichtanlage für sinnvoll? Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln, der an dieser Stelle das Landschaftsschutzgebiet L20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ festlegt. Außerdem ist dort das Entwicklungsziel EZ 1 „Erhaltung und Weiterent- wicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft“ festgesetzt, für das entsprechend des Landschaftsplans Behördenverbindlichkeit besteht. Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die unmittelbar angrenzende Fläche westlich des Platzes ein festgelegtes FFH-Gebiet. Demnach befindet sich der Sportplatz innerhalb des 300 m Puffer-Bereichs und Änderungen der Platzbeschaffenheit und der Beleuchtung müssen im Einklang mit der Unversehrtheit der angrenzenden Flächen stehen (Verschlechterungsverbot). Besonders die Wirkung von Beleuchtungsanlagen, aber auch das Einbringen einer Maulwurf- sperre, stellt eine potentielle Beeinträchtigung der benachbarten Flächen dar und müsste ex- plizit geprüft werden. Der Langeler Auwald und seine direkt umgebenden Strukturen stellen Habitate für diverse besonders und streng geschützte Tierarten dar. Durch die Lage des Sportplatzes kann nicht mit hinreichender Sicherheit ausgesc hlossen werden, dass Tiere eben dieser Arten durch künstliche Beleuchtung oder eine Veränderung des Erdreichs beeinträchtigt werden. Es han- delt sich um einen artenschutzrechtlich- und naturschutzfachlich wertvollen Bereich, bei dem entsprechend des Entwick lungsziels die Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend 2 naturnahen Landschaft (wertvoller Auenbereich) im Vordergrund stehen sollte. Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 10.09.2019 (BV7/0052/2019) zudem den Beschluss gefasst, dass di e Verwaltung den Fußballplatz zurückbauen und an anderer, ge- eigneterer Stelle neu errichten soll. Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses sind eine auf- wendige Sanierung und der Ausbau des bestehenden Platzes nicht angezeigt. Somit ist zu prüfen, ob die Ve rhältnismäßigkeit gewahrt wird, wenn für die Installation einer Flutlichtanlage hohe Kosten einzukalkulieren sind und aufgrund der Witterungsbedingungen und zum Schutz der Grasnarbe, insbesondere in der dunklen Jahreszeit, mit stark einge- schränkten Nutzungszeiten des Sportrasenplatzes zu rechnen ist. Mit Blick auf den Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 10.09.2019 (BV7/0052/2019) und vor dem Hintergrund fraglicher Umsetzungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung die Prüfung des Verlegens einer Maulwurfsperre oder die Aufstellung einer Flutlichtanlage als nicht sinn- voll an. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3917/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.01.2023
- Erstellt
- 17.11.2022 11:59