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3917/2022

Zustand Sportplatz Langeler Lido

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.01.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 02.02.2023

BV7_0052_2019_Beratung Finanzplanung bis 2024

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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BV7_0052_2019_Beratung Finanzplanung bis 2024

2704 Zeichen

Beratung der Haushaltsplan-Entwürfe 2020/ 2021 einschließlich der
Finanzplanung bis 2024 und der sonstigen Anlagen
Zur Sitzung ... Zum TOP ...
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Haushaltsplan-Entwürfe 2020/ 2021 einschließlich der Finanzplanung bis 2024 und der sonstigen
Anlagen zur Kenntnis.
 
Die Vorlage ist wie folgt zu ergänzen:
 
1.    Erhöhung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Porz vom 11.09.2018 unter
TOP 6.1.
2.    Die Gelder für den ÖPNV sollen insbesondere für die sofortige Verbesserung des Porzer Buskonzeptes verwendet werden, vor allem
im Nachtbusbereich, um einen reibungslosen Anschluss an die Straßen- und S-Bahn zu erreichen. Die Ortsteile Wahn, Wahnheide
und Grengel sind direkt mit dem Nachbusverkehr zu verbinden. Es ist die Buslinie über die Rodenkirchener Brücke einzurichten.
Zudem ist Gut Leidenhausen in Porz-Eil mit einer Bushaltestelle an den ÖPNV anzubinden.
3.    Für die Verlängerung der Linie 7 sind aufgrund der neuen Beschlusslage entsprechende Investitions-, Planungs- und Ausbaumittel für
den Ankauf und Vorbereitung der notwendigen Grundstücke, die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens sowie erste Schritte für
die Realisierung ein zu stellen.
4.     Für die Vollendung der Umgehungsstraßen im Porzer Süden sind Planungsmittel im Haushalt auszuweisen, um hier zu einem
vernünftigen Ausbau zu kommen.
5.    Einstellung von Planungsmitteln für die Über- oder Unterführung der Porzer Ringstraße in Höhe der DB-Gleise.
6.    Für den am 07.02.2017 unter TOP 6.13 beschlossenen Maßnahmenkatalog für Porz-Finkenberg sin 50.000 € zur Verfügung zu stellen.
7.    Zusätzliche Finanzmittel von 500.000 € für die Spiel- und Jugendplätze im Stadtbezirk Porz.
8.    Zusetzung von Haushaltsmitteln für die Verbesserung der Fraktionsarbeit entsprechend des unter TOP 8.1 erfolgten Beschlusses der
Bezirksvertretung Porz vom 09.07.2018.
9.    Für das am 28.03.2017 unter TOP 6.10 beschlossene Notfallkonzept für den Verkehr im Porzer Süden sind 200.000 € bereit zu stellen.  
10.  Für die Verlagerung des Fußballplatz Köln Porz Langel aus dem Hochwasser und umgebenen Naturschutzgebiet sind Mittel in Höhe
von 2.000.000,-€ einzustellen (Flächenankauf, Erschließung und Bau des Platzes und Infrastruktur)           
 
Die BV Porz begrüßt die Einrichtung eines weiteren Frauenhauses in Köln.
 
Abstimmungsergebnis:
Ja        CDU, Grünen, Frau Bastian (FDP) 9 Stimmen
Nein    SPD, Herr Eberle (Linke)     7 Stimmen
Enth    Frau Wilden
 
10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) TOP 6.9 öffentlich - Entscheidung 
2 Dok.

Mehrheitlich in geänderter und ergänzter Form beschlossen.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3619 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer  25.01.2023 
 3917/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 02.02.2023 
 
Zustand Sportplatz Langeler Lido; Beantwortung der Anfrage AN/1874/2022 
 
 
Das Sportamt nimmt zu der Anfrage der SPD -Fraktion AN/1874/2022 zum Zustand des 
Sportplatzes Langeler Lido wie folgt Stellung: 
 
1.) Ist der Verwaltung der Zustand des Platzes bekannt? 
 
Ja, der Zustand des Platzes ist der Verwaltung bekannt. 
 
2.) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung - notfalls mit kurzfristigen Maßnahmen - 
eine Verbesserung zu schaffen? 
 
Die Pflegekolonne für den Bezirk 7 wird - zusätzlich zu den vereinseigenen Pflegemaßnah-
men - im Frühjahr den Sportrasenplatz in Stand setzen. 
 
3.) Erachtet die Verwaltung, die weitere Prüfung z.B. zum Verlegen einer Maulwurfsper-
re oder eine Aufwertung und Gewährleistu ng der Sicherheit, durch die Aufstellung ei-
ner Flutlichtanlage für sinnvoll?  
 
Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln, der an dieser Stelle 
das Landschaftsschutzgebiet L20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis 
Langel rrh.“ festlegt. Außerdem ist dort das Entwicklungsziel EZ 1 „Erhaltung und Weiterent-
wicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft“ festgesetzt, für das entsprechend des 
Landschaftsplans Behördenverbindlichkeit besteht.  
 
Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die unmittelbar angrenzende Fläche westlich des 
Platzes ein festgelegtes FFH-Gebiet. Demnach befindet sich der Sportplatz innerhalb des 300 
m Puffer-Bereichs und Änderungen der Platzbeschaffenheit und der Beleuchtung müssen im 
Einklang mit der Unversehrtheit der angrenzenden Flächen stehen (Verschlechterungsverbot). 
Besonders die Wirkung von Beleuchtungsanlagen, aber auch das Einbringen einer Maulwurf-
sperre, stellt eine potentielle Beeinträchtigung der benachbarten Flächen dar und müsste ex-
plizit geprüft werden. 
 
Der Langeler Auwald und seine direkt umgebenden Strukturen stellen Habitate für diverse 
besonders und streng geschützte Tierarten dar. Durch die Lage des Sportplatzes kann nicht 
mit hinreichender Sicherheit ausgesc hlossen werden, dass Tiere eben dieser Arten durch 
künstliche Beleuchtung oder eine Veränderung des Erdreichs beeinträchtigt werden. Es han-
delt sich um einen artenschutzrechtlich- und naturschutzfachlich wertvollen Bereich, bei dem 
entsprechend des Entwick lungsziels die Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend

2 
 
naturnahen Landschaft (wertvoller Auenbereich) im Vordergrund stehen sollte. 
 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 10.09.2019 (BV7/0052/2019) zudem den 
Beschluss gefasst, dass di e Verwaltung den Fußballplatz zurückbauen und an anderer, ge-
eigneterer Stelle neu errichten soll. Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses sind eine auf-
wendige Sanierung und der Ausbau des bestehenden Platzes nicht angezeigt.  
 
Somit ist zu prüfen, ob die Ve rhältnismäßigkeit gewahrt wird, wenn für die Installation einer 
Flutlichtanlage hohe Kosten einzukalkulieren sind und aufgrund der Witterungsbedingungen 
und zum Schutz der Grasnarbe, insbesondere in der dunklen Jahreszeit, mit stark einge-
schränkten Nutzungszeiten des Sportrasenplatzes zu rechnen ist. 
 
Mit Blick auf den Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 10.09.2019 (BV7/0052/2019) und 
vor dem Hintergrund fraglicher Umsetzungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung die Prüfung 
des Verlegens einer Maulwurfsperre oder die Aufstellung einer Flutlichtanlage als nicht sinn-
voll an. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3917/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.01.2023
Erstellt
17.11.2022 11:59