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V/0702/2008

Erbdrostenweg - Ausbau der nördlichen Nebenanlagen, Verbesserung der südlichen Nebenanlagen und Erneuerung der Fahrbahn zwischen dem Hermann-Treff-Weg und dem neuen Kreisverkehr

Vorlagen 21.08.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 21.10.2008, TOP 3.1

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 2

4875 Zeichen

Anlage 2: 
 
 
Postanschrift: Stadt Münster •  48127 Münster 
 
 
 
 
Bürgerinformation  
(Erschließungsbeitrag ) 
 
Endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Erbdrostenweg, vom Hermann-Treff-Weg / 
Anton-Knubel-Weg  bis zum zukünftigen Kreisverkehr (Vörnste Esch)  
 
 
Sehr geehrte 
 
die Stadt Münster plant, am Erbdrostenweg in dem Be reich von Hermann-Treff-Weg / Anton-
Knubel-Weg bis zum zukünftigen Kreisverkehr (Vörnste Esch) den nordwestlichen Gehweg auszu- 
bauen. 
 
Mit der Herstellung der Baumaßnahme ist die Erschli eßungsanlage mit Ihren Teileinrichtungen 
Fahrbahn, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung und beidseitigen Gehwegen dann erstmalig 
endgültig hergestellt. 
 
Durch den Ausbau wird eine Beitragspflicht nach dem  Bundesbaugesetz (BauGB) ausgelöst. Ent- 
sprechend dem BauGB in Verbindung mit der Erschließ ungsbeitragssatzung beteiligen sich die 
Anlieger zu 90 % an den beitragsfähigen Kosten. 
 
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorl äufigen Berechnung ca. 96 942,90 €. Kosten 
für die jetzt vorhandene Fahrbahn können nicht nach gewiesen werden und sind nicht in der Be- 
rechnung enthalten. Von diesen Kosten werden 87 248 ,61 € auf die vom Erbdrostenweg erschlos- 
senen Grundstücke umgelegt. 
 
Die Kosten der erstmalige Herstellung der südlichen  Stichstraßen wurden bereits im Jahr 1973 
abgerechnet, und sind nicht Bestandteil dieser Abrechnung. 
 
Grundstücke sind dann von einer Erschließungsanlage erschlossen, wenn sie von ihr aus betreten 
werden können. Dabei spielt die postalische Anschri ft des jeweiligen Grundstücks keine Rolle. 
Unerheblich ist ebenfalls, ob ein Grundstück mit de r Häuserfront oder mit der Gartenseite an der 
Anlage liegt. Auch ist nicht entscheidend, ob die G rundstückszufahrt unmittelbar von der Anlage 
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 22.09.2008  
 66 23 0013     1/1 
Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen  
Sparkasse Münsterland Ost  Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 50 1 50) IBAN: DE10400501500000000752, BIC/SWIFT: WELA DED1MST  Hauptvermittlung (0251) 492-0  
Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 40 0 700 80) Telefax (0251) 492-7700  
Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100  46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BL Z 400 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de 
SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksba nk Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) w ww.muenster.de/stadt 
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20 1 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00)  
 
DER  
OBERBÜRGERMEISTER  
 
TIEFBAUAMT 
 
Albersloher Weg 33 
 
Auskunft erteilt: 
Herr Lindemann 
Zimmer:  346 
Telefon:  0251/492 - 66 23 
Telefax: 0251/492 - 77 81 
E-Mail: 
LindemannD@stadt-
muenster.de 
Servicezeiten: 
Mo - Mi 08.00 - 16.00 Uhr 
Do 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr 08.00 - 13.00 Uhr

erfolgt. Diesem Schreiben ist ein Übersichtsplan üb er die Abgrenzung der erschlossenen 
Grundstücke beigefügt. 
 
Die umlagefähigen Kosten werden auf die erschlossen en Grundstücke auf Grundlage der Grund- 
stücksgröße und deren Ausnutzbarkeit verteilt. Bei Grundstücken die durch zwei Erschließungsan- 
lagen erschlossen werden, wird nur 2/3 der Grundstü cksfläche berücksichtigt. Das Maß für die 
Ausnutzbarkeit ist die Anzahl der Geschosse. So wir d zum Beispiel die Grundstücksfläche bei ein- 
geschossiger Bebauung mit dem Faktor 1,0 und bei zw eigeschossiger Bebauung mit dem Faktor 
1,3 multipliziert. 
 
Ihr Grundstück in Münster, Hermann-Treff-Weg __, Ge markung: Münster Flur: 169 Flurstück(e): 
____,  hat eine Größe von _____ m², wird von der ob en genannten Anlage Erbdrostenweg er- 
schlossen und ist somit für diese Maßnahme beitragspflichtig. 
 
Auf dieses Grundstück entfällt nach einer vorläufigen 
Beitragsberechnung ein Erschließungsbeitrag von voraussichtlich 
                            _____ €  
      
Die endgültige Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angefallenen Kosten und den dann gültigen 
rechtlichen Bestimmungen, voraussichtlich nicht vor  2010 / 2011. Über den endgültigen Erschlie- 
ßungsbeitrag erhalten Sie nach Entstehen der Beitragspflicht einen gesonderten Bescheid.  
 
Sollte für ihr Grundstück eine Vorausleistung auf d en Erschließungsbeitrag gezahlt worden sein, 
wird dieser auf die Beitragsforderung angerechnet. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie noch nichts bezahlen. 
 
Fragen zur technischen Abwicklung der Maßnahme werd en vom zuständigen Bauleiter, Herrn 
________, Telefonnummer 492 – ______, beantwortet. 
 
Für weitere Informationen zu den Erschließungsbeitr ägen stehe ich Ihnen, auch telefonisch unter 
der Nummer 492 – 66 23, gerne zur Verfügung.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Lindemann 
 
 
 
Dieses Schreiben wurde mit einer EDV-Anlage gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben.

Anlage 3

5063 Zeichen

Anlage 3: 
 
 
Postanschrift: Stadt Münster •  48127 Münster 
 
 
 
 
Bürgerinformation  
(Straßenbaubeitrag) 
 
Verbesserung der Fahrbahn und des südöstlichen Gehweges in der Anlage Erbdrostenweg, 
vom Hermann-Treff-Weg / Anton-Knubel-Weg  bis zum z ukünftigen Kreisverkehr (Vörnste 
Esch)  
Beteiligung der Grundstückseigentümer / Erbbauberec htigten gem. § 8 Kommunal-
abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG  NRW) an den Aufwendungen der 
Straßenbaumaßnahme 
 
 
 
 
Sehr geehrte 
 
die Stadt Münster plant, den Erbdrostenweg  in dem Bereich vom Hermann-Treff-Weg / Anton-
Knubel-Weg bis zum zukünftigen Kreisverkehr (Vörnste Esch) verbessert auszubauen. 
 
Geplant ist, die vorhandene Fahrbahn und Teile des südwestlichen Gehweges (Teilflächen wurden 
in Vorjahren bereits saniert;  die hierfür angefallenen Kosten werden nicht umgelegt) dem heutigen 
Standard entsprechend mit verbessertem Oberbau neu auszubauen.  
 
Der beschriebene geplante Ausbau stellt eine Verbes serung im Sinne des § 8 des Kommunalab- 
gabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) dar und  ist beitragsauslösend im Sinne des 
Straßenbaubeitragsrechtes. 
 
Nach § 3 Abs. 3 Buchstabe b) der Satzung über die E rhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW 
für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 15 .12.1978 (Straßenbaubeitragssatzung) in 
der jeweils geltenden Fassung, handelt es sich bei dem Erbdrostenweg um eine Haupterschlie- 
ßungsstraße.  
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 22.09.2008  
 66 23 0014     1/1 
Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen  
Sparkasse Münsterland Ost  Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 50 1 50) IBAN: DE10400501500000000752, BIC/SWIFT: WELA DED1MST  Hauptvermittlung (0251) 492-0  
Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 40 0 700 80) Telefax (0251) 492-7700  
Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100  46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BL Z 400 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de 
SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksba nk Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) w ww.muenster.de/stadt 
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20 1 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00)  
 
DER  
OBERBÜRGERMEISTER  
 
TIEFBAUAMT 
 
Albersloher Weg 33 
 
Auskunft erteilt: 
Frau Mussenbrock 
Zimmer:  346 
Telefon:  0251/492 - 66 24 
Telefax: 0251/492 - 77 81 
E-Mail: 
Mussenbrock@stadt-
muenster.de 
Servicezeiten: 
Mo - Mi 08.00 - 16.00 Uhr 
Do 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr 08.00 - 13.00 Uhr

Gem. § 8 KAG NRW, in Verbindung mit der Straßenbaub eitragssatzung, beteiligen sich die Anlie- 
ger bei einer Einstufung als Haupterschließungsstra ße mit 60 % an den beitragsfähigen Kosten 
der Fahrbahn und mit 80 % an den beitragsfähigen Ko sten für den Gehweg. Die beitragsfähigen 
Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung insgesamt ca. 271 000,00 €. Von diesen Kos- 
ten werden ca. 166 800,00 € auf die vom Erbdrostenw eg erschlossenen Grundstücke umgelegt.  
 
Grundstücke sind dann von einer Anlage erschlossen,  wenn sie von ihr aus betreten werden kön- 
nen. Dabei spielt die postalische Anschrift des jew eiligen Grundstücks keine Rolle. Unerheblich ist 
ebenfalls, ob ein Grundstück mit der Häuserfront od er mit der Gartenseite an der Anlage liegt. 
Auch ist nicht entscheidend, ob die Grundstückszufahrt unmittelbar von der Anlage erfolgt. Diesem 
Schreiben ist ein Übersichtsplan über die Abgrenzung der erschlossenen Grundstücke beigefügt. 
 
Die umlagefähigen Kosten werden auf die erschlossen en Grundstücke auf der Grundlage der 
Grundstücksgröße und deren Ausnutzbarkeit verteilt.  Das Maß für die Ausnutzbarkeit ist die An- 
zahl der Geschosse. So wird zum Beispiel die Grunds tücksfläche bei eingeschossiger Bebauung 
mit dem Faktor 1,0 und bei zweigeschossiger Bebauung mit dem Faktor 1,3 multipliziert. 
 
Ihr Grundstück in Münster, Hermann-Treff-Weg __, Ge markung: Münster Flur: 169 Flurstück(e): 
____,  hat eine Größe von ____ m², wird von der obe n genannten Anlage Erbdrostenweg er- 
schlossen und ist somit für diese Maßnahme beitragspflichtig. 
 
Auf dieses Grundstück entfällt nach einer vorläufigen  
Beitragsberechnung ein Straßenbaubeitrag  von voraussichtlich                    _____  €  
 
Die endgültige Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angefallenen Kosten und den dann gültigen 
rechtlichen Bestimmungen, voraussichtlich nicht vor  2010 / 2011. Über den endgültigen Straßen- 
baubeitrag erhalten Sie nach Abschluss der Bauarbeiten einen gesonderten Bescheid.  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie noch nichts bezahlen. 
 
Fragen zur technischen Abwicklung der Maßnahme werd en vom zuständigen Bauleiter, Herrn 
________, Telefonnummer 492 – ______, beantwortet. 
 
Für weitere Informationen zu den Beiträgen stehe ic h Ihnen, auch telefonisch unter der Nummer 
492 – 66 24, gerne zur Verfügung.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Mussenbrock 
 
 
 
Dieses Schreiben wurde mit einer EDV-Anlage gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben.

Anlage 1

5900 Zeichen

Anlage 1: 
 
 
Postanschrift: Stadt Münster •  48127 Münster  
 
 
Abrechnung der Erschließungs- und Straßenbaubeiträg e für die Straße Erbdrostenweg, 
vom Hermann-Treff-Weg / Anton-Knubel-Weg bis zum zu künftigen Kreisverkehr (Vörnste 
Esch) 
 
 
Sehr geehrte 
 
parallel zu den Hochbauarbeiten in dem angrenzenden Baugebiet Franz-Beiske-Weg soll auch die 
Straße Erbdrostenweg endgültig ausgebaut werden.  D aher plant die Stadt Münster den bisher 
fehlenden nordwestlichen Gehweg jetzt zu befestigen . Danach ist der Erbdrostenweg erstmalig 
endgültig hergestellt und nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB)  abzurechnen. 
 
Gleichzeitig ist aber auch die vorhandene Fahrbahn bereits zu erneuern und der südöstliche Geh- 
weg in Teilbereichen zu verbessern.  Diese Baumaßna hmen sind beitragsauslösend und nach 
dem Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-West falen (KAG NRW)  abzurech- 
nen. 
 
Deshalb liegen diesem Schreiben jeweils eine Bürger information zur Berechnung der Beiträge für 
Ihr Grundstück für den Erschließungsbeitrag  (BauGB) und den Straßenbaubeitrag  (KAG NRW) 
bei. 
 
Für etliche Grundstücke wurde bereits in früheren J ahren auf der Grundlage von vorläufigen Be- 
rechnungen der Erschließungsbeitrag und für einige wenige Grundstücke auch der Straßenbaubei- 
trag endgültig abgelöst. Diese Anlieger erhalten we der eine Bürgerinformation, noch, nach Ab- 
schluss der Arbeiten, einen Heranziehungsbescheid. Natürlich wurden die Grundstücksflächen 
dieser Grundstücke bei der Berechnung des Verteiler wertes je m² Grundstücksfläche berücksich- 
tigt. 
 
Nachfolgend sind noch nähere Informationen zum Ersc hließungs- und Straßenbaubeitrag für den 
Erbdrostenweg aufgeführt: 
 
 
 
 
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 22.09.2008  
 66 23 0014 
Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen  
Sparkasse Münsterland Ost  Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 50 1 50) IBAN: DE10400501500000000752, BIC/SWIFT: WELA DED1MST  Hauptvermittlung (0251) 492-0 
Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 40 0 700 80) Telefax (0251) 492-7700 
Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100  46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BL Z 400 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de 
SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksba nk Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) w ww.muenster.de/stadt 
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20 1 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00)  
 
DER  
OBERBÜRGERMEISTER  
 
TIEFBAUAMT 
 
Albersloher Weg 33 
 
Auskunft erteilt: 
Frau Mussenbrock 
Zimmer:  346 
Telefon:  0251/492 - 66 24 
Telefax: 0251/492 - 77 81 
E-Mail: 
Mussenbrock@stadt-
muenster.de 
Servicezeiten: 
Mo - Mi 08.00 - 16.00 Uhr 
Do 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr 08.00 - 13.00 Uhr

Erschließungsbeitrag (Abrechnung nach dem BauGB):  
Mit dem jetzt geplanten Ausbau des bisher nicht bef estigten Gehweges auf der nördlichen Seite, 
zwischen Hermann-Treffweg / Anton-Knubel-Weg und de m zukünftigen Kreisverkehr wird die Er- 
schließungsanlage Erbdrostenweg in dem vorgenannten  Abschnitt erstmalig endgültig hergestellt 
im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt  Münster. Der erstmalige Ausbau mit Fahr- 
bahn, beidseitigen Gehwegen und einer Straßenbeleuchtung ist damit abgeschlossen und die Bei- 
tragspflicht nach dem BauGB entsteht. Folgende Kost en werden nach den Bestimmungen des 
BauGB auf die Anlieger verteilt: 
 
Grunderwerbs- und Freilegungskosten    7 233,50 € 9 0 %    6 501,15 € 
Befestigungskosten (beidseitige Gehwege 
einschließlich Beleuchtung    83 521,37 € 90 % 7 5 169,23 € 
Straßenoberflächenentwässerung (südlich)    6 198,0 3 € 90 %    5 578,23 €
 
 
 Gesamtsumme der Beiträge nach dem BauGB     87 248 ,61 € 
 
Die Kosten für den vorhandenen Ausbau der jetzigen Fahrbahn können nicht mehr nachgewiesen 
werden. Daher fallen hierfür keine Erschließungsbeiträge an. 
Die Kosten der erstmaligen Herstellung der drei südlichen Stichstraßen wurden bereits 1973 abge- 
rechnet. Erschließungsbeiträge fallen hierfür ebenfalls nicht mehr an. 
 
Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstück sfläche beträgt vorläufig 5,68 €. Den von Ihnen 
zu zahlenden Beitrag entnehmen Sie bitte der beigef ügten Bürgerinformation für Erschlie- 
ßungsbeiträge . 
 
Straßenbaubeitrag (Abrechnung nach dem KAG NRW): 
 
Gleichzeitig mit dem nordwestlichen Gehweg werden d ie Fahrbahn und der südöstliche Gehweg 
dem heutigen Standard entsprechend mit einem verbes serten Oberbau neu ausgebaut. Diese 
Tatbestandsmerkmale sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts. 
 
Straßenbaubeiträge kommen immer dann zur Anwendung,  wenn vorhandene Straßen insgesamt 
oder teilweise erneuert, verbessert oder andersarti g ausgebaut werden. Im Falle des Erbdrosten- 
weges fällt der endgültige erstmalige Ausbau nach d em BauGB (siehe Absatz Erschließungsbei- 
träge) zusammen mit der Verbesserung der Fahrbahn u nd des südöstlichen Gehweges, welche 
wiederum nach den Vorschriften des KAG NRW abzurechnen sind. 
 
Aus beitragsrechtlicher Sicht handelt es sich beim Erbdroststenweg um eine Haupterschließungs- 
straße nach § 3 Abs. 3 Buchstabe b) der Straßenbaub eitragssatzung. Die Anlieger beteiligen sich 
somit wie folgt an den beitragsfähigen Straßenbaukosten: 
 
 Fahrbahn    250 000,00 €  60 %  150 000,00 € 
 südöstlicher Gehweg     21 000,00 €  80 %    16 80 0,00 €
 
      
 Gesamtsumme der Anliegerbeiträge nach dem KAG NRW:   166 800,00 € 
 
Der Verteilerwert je m² vervielfältiger Grundstücks fläche beträgt auf Grund einer vorläufigen Be- 
rechnung 7,41 €. Den von Ihnen zu zahlenden Beitrag  entnehmen Sie bitte der beigefügten Bür- 
gerinformation für Straßenbaubeiträge . 
 
Sofern Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
Mussenbrock

Berichtsvorlage

7636 Zeichen

V/0702/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erbdrostenweg - Ausbau der nördlichen Nebenanlagen, Verbesserung der südlichen 
Nebenanlagen und Erneuerung der Fahrbahn zwischen dem Hermann-Treff-Weg und dem neuen 
Kreisverkehr 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.10.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Erbdrostenweg soll gemäß dem Baubeschluss vom 03.06.2008, Vorlagen Nr. V/0428/2008, 
ausgebaut werden. Im Beschluss wurde das Tiefbauamt aufgefordert, die beitragsrechtliche Ein-
stufung und Abrechnung in einer Vorlage zu erläutern und die Bürgerinformation der BV-SO zur 
Kenntnis zu geben. 
 
Laut Beschluss ist vorgesehen, die bisher nicht ausgebauten nördlichen Gehwegflächen auszu-
bauen. Im Bereich der Häuser Nr. 1 bis zum Kreisverkehr wird der Gehweg mit einer Breite von 
2,00 – 2,25 m mit Gehwegplatten 24/24/8 befestigt.  
 
Die Erneuerung der Fahrbahn mit einer Breite von 5,00 m und die Verbesserung des südlichen 
Gehweges im Bereich der Häuser Nr. 26, 42 und ab dem Haus Nr. 44 bis zum Kreisverkehr mit 
Gehwegplatten 24/24/8 ist ebenfalls vorges ehen. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen werden 
auch die erforderlichen Erneuerungen an einigen Hausanschlüssen durchgeführt.  
 
Weiterhin ist die von der Bezirksvertretung Südost am 28.11.2000 beschlossene Verkehrsberuhi-
gungsmaßnahme zwischen dem Hermann–Treff–Weg und dem geplanten Kreisverkehr vorgese-
hen. Der bereits vorhandene Freiburger Kegel, der zurzeit in Höhe der Kreuzung Vörnste Esch / 
Erbdrostenweg / Delstrup steht, wird in Fahrtrichtung Kreisverkehr zwischen den Häusern mit der 
Hausnummer 28 und 34 aufgestellt.  
 
Die vorhandene Beleuchtung wird nur saniert. 
 
Die geschätzten Baukosten für die erstmalige Herstellung der nördlichen Nebenanlagen und der 
Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der Verkehrsberuhigungsmaßnahme betragen ca. 
340.950,00 €. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0702/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Borgwardt 
Ruf: 
492 66 50 
E-Mail: 
Borgwardt@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.08.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0702/2008 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung: 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran-
schlagt: 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
2008 
2009 
280.950 
60.000 
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- 
nahmen 
Investitionsmaßnahme 4045 Erbdrostenweg und Neben- 
anlagen Westseite 
   
 
Insgesamt: 340.950  
 
Einzahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
2009 87.248,61  
Teilfinanzplan (Zeile) 04 Einzahlungen aus Beiträgen 
und ähnlichen Entgelten 
Investitionsmaßnahme 0004 Erschließungsbeiträge nach 
dem Bau GB 
   
 
Insgesamt: 87.248,61  
 
Einzahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
2009 166.800  
Teilfinanzplan (Zeile) 04 Einzahlungen aus Beiträgen 
und ähnlichen Entgelten 
Investitionsmaßnahme 0005 Erschließungsbeiträge nach 
dem KAG 
   
 
Insgesamt: 166.800  
 
 
Beitragsrechtliche Beurteilung:
 
 
a) Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
Mit dem jetzt geplanten Ausbau des nordwestlic hen Gehweges zwischen Hermann-Treff-Weg / 
Anton-Knubel-Weg und zukünftigem Kreisverkehr wird die Erschließungsanlage Erbdrostenweg 
in dem vorgenannten Abschnitt erstmalig endgültig hergestellt im Sinne der Erschließungsbei-
tragssatzung der Stadt Münster. Der erstmalige Ausbau der Fahrbahn, beidseitigen Gehwegen 
und Straßenbeleuchtung ist damit abgeschlossen und die Beitragspflicht nach dem BauGB ent-
steht.

3 
V/0702/2008 
 
 
Voraussichtlich anfallende Erschließungsbeiträge: 
 
1. Grunderwerbs- und Freilegungskosten 7.223,50 € 90 % = 6.501,15 € 
2. Befestigungskosten (beidseitige Geh- 
 Wege einschließlich Beleuchtung) 83.521,37 € 90 % = 75.169,23 € 
3. Straßenoberflächenentwässerung südlich 6.198,03 € 90 % =   5.578,23 €
 
 
Gesamtsumme der Anliegerbeiträge nach dem Bau GB 87.248,61 €  
  
 
Hinweis: 
 
Die Kosten für den vorhandenen Ausbau der Fahrbahn können nicht mehr  nachgewiesen wer-
den. Daher fallen hierfür keine Erschließungsbeiträge an. 
 
Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt vorläufig 5,68 €. Für 33 der 46 
erschlossenen Grundstücke wurden Ablöseverträge geschlossen und für 3 Grundstücke Voraus-
leistungen auf den zukünftigen Erschließungsbeitrag erhoben. Lediglich für 10 Grundstücke wird 
der „volle“ Erschließungsbeitrag nach Entstehen der Beitragspflicht fällig. 
 
b) Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) 
 
Das KAG kommt immer dann zur Anwendung, wenn vorhandene Straßen insgesamt oder teil-
weise erneuert, verbessert oder andersartig ausgebaut werden. Im Falle des Erbdrostenweges 
fällt der endgültige erstmalige Ausbau (siehe oben) nach dem BauGB mit dem verbesserten 
Ausbau der der Fahrbahn und des südwestlichen Gehweges zusammen. Die vorhandene Fahr-
bahn und die Teile des südwestlichen Gehweges (Teilflächen wurden in Vorjahren bereits sa-
niert, Kosten hierfür werden nicht angerechnet) werden dem heutigen Standard entsprechend 
mit verbessertem Oberbau neu ausgebaut. Diese Tatbestandsmerkmale sind beitragsauslösend 
im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Die „Anl age“ Erbdrostenweg im Bereich zwischen Her-
mann-Treff-Weg und Kreisverkehr ist in beitragsrechtlicher Sicht als Haupterschließungsstraße 
einzustufen (§ 3 Abs. 3 Buchstabe b der Straßenbaubeitragssatzung). Die Anlieger beteiligen 
sich demnach mit 60 % an den beitragsfähigen Kosten der Fahrbahn und mit 80 % an den Kos-
ten des südöstlichen Gehweges. 
 
Voraussichtlich anfallende Straßenbaubeiträge: 
 
1. Fahrbahn 250.000,00 € 60 % =  150.000,00 € 
2. südöstlicher Gehweg 21.000,00 € 60 % =   16.800,00 €
 
 
Gesamtsumme der Anliegerbeiträge nach dem KAG  166.800,00 € 
 
Der Verteilerwert liegt je m² vervielfältigter Grundstücksfläche bei vorläufig 7,41 €. Für die auf der 
nordwestlichen Straßenseite gelegenen und erschlossenen Grundstücke der BWN Bauhaus 
GmbH & Co. KG (Städtebaulicher Vertrag) sind Ablösebeträge an die Stadt Münster gezahlt wor-
den. Diese Grundstücke werden nicht mehr zu  Straßenbaubeiträgen herangezogen. Für alle an-
deren erschlossenen Grundstücke ist ein Straßenbaubeitrag noch zu erheben.   
 
Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2008 / 2009 vorgesehen. Die Bauabwicklung soll mit 
dem Bauträger des Kreisverkehrs und der i nneren Erschließung des Baugebietes koordiniert 
werden. 
 
Vor Beginn der Baumaßnahme werden die Anlieger persönlich mit den in den Anlagen 1 - 3 bei-
gefügten Schreiben über die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge informiert. Da bereits einige 
Anlieger Vorausleistungen gezahlt haben, werden nicht immer alle Anlagen verschickt.

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V/0702/2008 
 
 
Die endgültige Abrechnung erfolgt dann nach den tatsächlich angefallenen Baukosten und den 
dann gültigen rechtlichen Bestimmungen, nach der Fertigstellung der Baumaßnahme. Die Anlie-
ger werden dann mit einem gesonderten Bescheid, voraussichtlich nicht vor 2010 / 2011, über 
die endgültig zu zahlenden Beiträge informiert.  
 
Die Baumaßnahme wird durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und durch Informati-
onen der Anlieger unterstützt. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Anschreiben an die Bürger 
Anlage 2: Bürgerinformation / Erschließungsbeiträge (BauGB) 
Anlage 3: Bürgerinformation / Straßenbaubeiträge (KAG)

Beratungsverlauf (1)

21.10.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Erbdrostenweg
  • Hermann-Treff-Weg
  • Anton-Knubel-Weg
  • Albersloher Weg 33
  • Franz-Beiske-Weg
  • Vörnste Esch
  • Delstrup

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0702/2008
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37