V/0702/2008
Erbdrostenweg - Ausbau der nördlichen Nebenanlagen, Verbesserung der südlichen Nebenanlagen und Erneuerung der Fahrbahn zwischen dem Hermann-Treff-Weg und dem neuen Kreisverkehr
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Anlage 2
4875 Zeichen
Anlage 2:
Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster
Bürgerinformation
(Erschließungsbeitrag )
Endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Erbdrostenweg, vom Hermann-Treff-Weg /
Anton-Knubel-Weg bis zum zukünftigen Kreisverkehr (Vörnste Esch)
Sehr geehrte
die Stadt Münster plant, am Erbdrostenweg in dem Be reich von Hermann-Treff-Weg / Anton-
Knubel-Weg bis zum zukünftigen Kreisverkehr (Vörnste Esch) den nordwestlichen Gehweg auszu-
bauen.
Mit der Herstellung der Baumaßnahme ist die Erschli eßungsanlage mit Ihren Teileinrichtungen
Fahrbahn, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung und beidseitigen Gehwegen dann erstmalig
endgültig hergestellt.
Durch den Ausbau wird eine Beitragspflicht nach dem Bundesbaugesetz (BauGB) ausgelöst. Ent-
sprechend dem BauGB in Verbindung mit der Erschließ ungsbeitragssatzung beteiligen sich die
Anlieger zu 90 % an den beitragsfähigen Kosten.
Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorl äufigen Berechnung ca. 96 942,90 €. Kosten
für die jetzt vorhandene Fahrbahn können nicht nach gewiesen werden und sind nicht in der Be-
rechnung enthalten. Von diesen Kosten werden 87 248 ,61 € auf die vom Erbdrostenweg erschlos-
senen Grundstücke umgelegt.
Die Kosten der erstmalige Herstellung der südlichen Stichstraßen wurden bereits im Jahr 1973
abgerechnet, und sind nicht Bestandteil dieser Abrechnung.
Grundstücke sind dann von einer Erschließungsanlage erschlossen, wenn sie von ihr aus betreten
werden können. Dabei spielt die postalische Anschri ft des jeweiligen Grundstücks keine Rolle.
Unerheblich ist ebenfalls, ob ein Grundstück mit de r Häuserfront oder mit der Gartenseite an der
Anlage liegt. Auch ist nicht entscheidend, ob die G rundstückszufahrt unmittelbar von der Anlage
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 22.09.2008
66 23 0013 1/1
Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen
Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 50 1 50) IBAN: DE10400501500000000752, BIC/SWIFT: WELA DED1MST Hauptvermittlung (0251) 492-0
Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 40 0 700 80) Telefax (0251) 492-7700
Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100 46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BL Z 400 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de
SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksba nk Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) w ww.muenster.de/stadt
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20 1 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00)
DER
OBERBÜRGERMEISTER
TIEFBAUAMT
Albersloher Weg 33
Auskunft erteilt:
Herr Lindemann
Zimmer: 346
Telefon: 0251/492 - 66 23
Telefax: 0251/492 - 77 81
E-Mail:
LindemannD@stadt-
muenster.de
Servicezeiten:
Mo - Mi 08.00 - 16.00 Uhr
Do 08.00 - 18.00 Uhr
Fr 08.00 - 13.00 Uhr
erfolgt. Diesem Schreiben ist ein Übersichtsplan üb er die Abgrenzung der erschlossenen
Grundstücke beigefügt.
Die umlagefähigen Kosten werden auf die erschlossen en Grundstücke auf Grundlage der Grund-
stücksgröße und deren Ausnutzbarkeit verteilt. Bei Grundstücken die durch zwei Erschließungsan-
lagen erschlossen werden, wird nur 2/3 der Grundstü cksfläche berücksichtigt. Das Maß für die
Ausnutzbarkeit ist die Anzahl der Geschosse. So wir d zum Beispiel die Grundstücksfläche bei ein-
geschossiger Bebauung mit dem Faktor 1,0 und bei zw eigeschossiger Bebauung mit dem Faktor
1,3 multipliziert.
Ihr Grundstück in Münster, Hermann-Treff-Weg __, Ge markung: Münster Flur: 169 Flurstück(e):
____, hat eine Größe von _____ m², wird von der ob en genannten Anlage Erbdrostenweg er-
schlossen und ist somit für diese Maßnahme beitragspflichtig.
Auf dieses Grundstück entfällt nach einer vorläufigen
Beitragsberechnung ein Erschließungsbeitrag von voraussichtlich
_____ €
Die endgültige Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angefallenen Kosten und den dann gültigen
rechtlichen Bestimmungen, voraussichtlich nicht vor 2010 / 2011. Über den endgültigen Erschlie-
ßungsbeitrag erhalten Sie nach Entstehen der Beitragspflicht einen gesonderten Bescheid.
Sollte für ihr Grundstück eine Vorausleistung auf d en Erschließungsbeitrag gezahlt worden sein,
wird dieser auf die Beitragsforderung angerechnet.
Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie noch nichts bezahlen.
Fragen zur technischen Abwicklung der Maßnahme werd en vom zuständigen Bauleiter, Herrn
________, Telefonnummer 492 – ______, beantwortet.
Für weitere Informationen zu den Erschließungsbeitr ägen stehe ich Ihnen, auch telefonisch unter
der Nummer 492 – 66 23, gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lindemann
Dieses Schreiben wurde mit einer EDV-Anlage gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben.
Anlage 3
5063 Zeichen
Anlage 3: Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster Bürgerinformation (Straßenbaubeitrag) Verbesserung der Fahrbahn und des südöstlichen Gehweges in der Anlage Erbdrostenweg, vom Hermann-Treff-Weg / Anton-Knubel-Weg bis zum z ukünftigen Kreisverkehr (Vörnste Esch) Beteiligung der Grundstückseigentümer / Erbbauberec htigten gem. § 8 Kommunal- abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) an den Aufwendungen der Straßenbaumaßnahme Sehr geehrte die Stadt Münster plant, den Erbdrostenweg in dem Bereich vom Hermann-Treff-Weg / Anton- Knubel-Weg bis zum zukünftigen Kreisverkehr (Vörnste Esch) verbessert auszubauen. Geplant ist, die vorhandene Fahrbahn und Teile des südwestlichen Gehweges (Teilflächen wurden in Vorjahren bereits saniert; die hierfür angefallenen Kosten werden nicht umgelegt) dem heutigen Standard entsprechend mit verbessertem Oberbau neu auszubauen. Der beschriebene geplante Ausbau stellt eine Verbes serung im Sinne des § 8 des Kommunalab- gabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) dar und ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechtes. Nach § 3 Abs. 3 Buchstabe b) der Satzung über die E rhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 15 .12.1978 (Straßenbaubeitragssatzung) in der jeweils geltenden Fassung, handelt es sich bei dem Erbdrostenweg um eine Haupterschlie- ßungsstraße. Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 22.09.2008 66 23 0014 1/1 Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 50 1 50) IBAN: DE10400501500000000752, BIC/SWIFT: WELA DED1MST Hauptvermittlung (0251) 492-0 Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 40 0 700 80) Telefax (0251) 492-7700 Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100 46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BL Z 400 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksba nk Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) w ww.muenster.de/stadt Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20 1 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00) DER OBERBÜRGERMEISTER TIEFBAUAMT Albersloher Weg 33 Auskunft erteilt: Frau Mussenbrock Zimmer: 346 Telefon: 0251/492 - 66 24 Telefax: 0251/492 - 77 81 E-Mail: Mussenbrock@stadt- muenster.de Servicezeiten: Mo - Mi 08.00 - 16.00 Uhr Do 08.00 - 18.00 Uhr Fr 08.00 - 13.00 Uhr Gem. § 8 KAG NRW, in Verbindung mit der Straßenbaub eitragssatzung, beteiligen sich die Anlie- ger bei einer Einstufung als Haupterschließungsstra ße mit 60 % an den beitragsfähigen Kosten der Fahrbahn und mit 80 % an den beitragsfähigen Ko sten für den Gehweg. Die beitragsfähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Berechnung insgesamt ca. 271 000,00 €. Von diesen Kos- ten werden ca. 166 800,00 € auf die vom Erbdrostenw eg erschlossenen Grundstücke umgelegt. Grundstücke sind dann von einer Anlage erschlossen, wenn sie von ihr aus betreten werden kön- nen. Dabei spielt die postalische Anschrift des jew eiligen Grundstücks keine Rolle. Unerheblich ist ebenfalls, ob ein Grundstück mit der Häuserfront od er mit der Gartenseite an der Anlage liegt. Auch ist nicht entscheidend, ob die Grundstückszufahrt unmittelbar von der Anlage erfolgt. Diesem Schreiben ist ein Übersichtsplan über die Abgrenzung der erschlossenen Grundstücke beigefügt. Die umlagefähigen Kosten werden auf die erschlossen en Grundstücke auf der Grundlage der Grundstücksgröße und deren Ausnutzbarkeit verteilt. Das Maß für die Ausnutzbarkeit ist die An- zahl der Geschosse. So wird zum Beispiel die Grunds tücksfläche bei eingeschossiger Bebauung mit dem Faktor 1,0 und bei zweigeschossiger Bebauung mit dem Faktor 1,3 multipliziert. Ihr Grundstück in Münster, Hermann-Treff-Weg __, Ge markung: Münster Flur: 169 Flurstück(e): ____, hat eine Größe von ____ m², wird von der obe n genannten Anlage Erbdrostenweg er- schlossen und ist somit für diese Maßnahme beitragspflichtig. Auf dieses Grundstück entfällt nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ein Straßenbaubeitrag von voraussichtlich _____ € Die endgültige Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angefallenen Kosten und den dann gültigen rechtlichen Bestimmungen, voraussichtlich nicht vor 2010 / 2011. Über den endgültigen Straßen- baubeitrag erhalten Sie nach Abschluss der Bauarbeiten einen gesonderten Bescheid. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie noch nichts bezahlen. Fragen zur technischen Abwicklung der Maßnahme werd en vom zuständigen Bauleiter, Herrn ________, Telefonnummer 492 – ______, beantwortet. Für weitere Informationen zu den Beiträgen stehe ic h Ihnen, auch telefonisch unter der Nummer 492 – 66 24, gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Mussenbrock Dieses Schreiben wurde mit einer EDV-Anlage gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben.
Anlage 1
5900 Zeichen
Anlage 1:
Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster
Abrechnung der Erschließungs- und Straßenbaubeiträg e für die Straße Erbdrostenweg,
vom Hermann-Treff-Weg / Anton-Knubel-Weg bis zum zu künftigen Kreisverkehr (Vörnste
Esch)
Sehr geehrte
parallel zu den Hochbauarbeiten in dem angrenzenden Baugebiet Franz-Beiske-Weg soll auch die
Straße Erbdrostenweg endgültig ausgebaut werden. D aher plant die Stadt Münster den bisher
fehlenden nordwestlichen Gehweg jetzt zu befestigen . Danach ist der Erbdrostenweg erstmalig
endgültig hergestellt und nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) abzurechnen.
Gleichzeitig ist aber auch die vorhandene Fahrbahn bereits zu erneuern und der südöstliche Geh-
weg in Teilbereichen zu verbessern. Diese Baumaßna hmen sind beitragsauslösend und nach
dem Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-West falen (KAG NRW) abzurech-
nen.
Deshalb liegen diesem Schreiben jeweils eine Bürger information zur Berechnung der Beiträge für
Ihr Grundstück für den Erschließungsbeitrag (BauGB) und den Straßenbaubeitrag (KAG NRW)
bei.
Für etliche Grundstücke wurde bereits in früheren J ahren auf der Grundlage von vorläufigen Be-
rechnungen der Erschließungsbeitrag und für einige wenige Grundstücke auch der Straßenbaubei-
trag endgültig abgelöst. Diese Anlieger erhalten we der eine Bürgerinformation, noch, nach Ab-
schluss der Arbeiten, einen Heranziehungsbescheid. Natürlich wurden die Grundstücksflächen
dieser Grundstücke bei der Berechnung des Verteiler wertes je m² Grundstücksfläche berücksich-
tigt.
Nachfolgend sind noch nähere Informationen zum Ersc hließungs- und Straßenbaubeitrag für den
Erbdrostenweg aufgeführt:
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster, 22.09.2008
66 23 0014
Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen
Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 50 1 50) IBAN: DE10400501500000000752, BIC/SWIFT: WELA DED1MST Hauptvermittlung (0251) 492-0
Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 40 0 700 80) Telefax (0251) 492-7700
Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100 46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BL Z 400 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de
SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksba nk Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) w ww.muenster.de/stadt
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20 1 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00)
DER
OBERBÜRGERMEISTER
TIEFBAUAMT
Albersloher Weg 33
Auskunft erteilt:
Frau Mussenbrock
Zimmer: 346
Telefon: 0251/492 - 66 24
Telefax: 0251/492 - 77 81
E-Mail:
Mussenbrock@stadt-
muenster.de
Servicezeiten:
Mo - Mi 08.00 - 16.00 Uhr
Do 08.00 - 18.00 Uhr
Fr 08.00 - 13.00 Uhr
Erschließungsbeitrag (Abrechnung nach dem BauGB):
Mit dem jetzt geplanten Ausbau des bisher nicht bef estigten Gehweges auf der nördlichen Seite,
zwischen Hermann-Treffweg / Anton-Knubel-Weg und de m zukünftigen Kreisverkehr wird die Er-
schließungsanlage Erbdrostenweg in dem vorgenannten Abschnitt erstmalig endgültig hergestellt
im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Münster. Der erstmalige Ausbau mit Fahr-
bahn, beidseitigen Gehwegen und einer Straßenbeleuchtung ist damit abgeschlossen und die Bei-
tragspflicht nach dem BauGB entsteht. Folgende Kost en werden nach den Bestimmungen des
BauGB auf die Anlieger verteilt:
Grunderwerbs- und Freilegungskosten 7 233,50 € 9 0 % 6 501,15 €
Befestigungskosten (beidseitige Gehwege
einschließlich Beleuchtung 83 521,37 € 90 % 7 5 169,23 €
Straßenoberflächenentwässerung (südlich) 6 198,0 3 € 90 % 5 578,23 €
Gesamtsumme der Beiträge nach dem BauGB 87 248 ,61 €
Die Kosten für den vorhandenen Ausbau der jetzigen Fahrbahn können nicht mehr nachgewiesen
werden. Daher fallen hierfür keine Erschließungsbeiträge an.
Die Kosten der erstmaligen Herstellung der drei südlichen Stichstraßen wurden bereits 1973 abge-
rechnet. Erschließungsbeiträge fallen hierfür ebenfalls nicht mehr an.
Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstück sfläche beträgt vorläufig 5,68 €. Den von Ihnen
zu zahlenden Beitrag entnehmen Sie bitte der beigef ügten Bürgerinformation für Erschlie-
ßungsbeiträge .
Straßenbaubeitrag (Abrechnung nach dem KAG NRW):
Gleichzeitig mit dem nordwestlichen Gehweg werden d ie Fahrbahn und der südöstliche Gehweg
dem heutigen Standard entsprechend mit einem verbes serten Oberbau neu ausgebaut. Diese
Tatbestandsmerkmale sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts.
Straßenbaubeiträge kommen immer dann zur Anwendung, wenn vorhandene Straßen insgesamt
oder teilweise erneuert, verbessert oder andersarti g ausgebaut werden. Im Falle des Erbdrosten-
weges fällt der endgültige erstmalige Ausbau nach d em BauGB (siehe Absatz Erschließungsbei-
träge) zusammen mit der Verbesserung der Fahrbahn u nd des südöstlichen Gehweges, welche
wiederum nach den Vorschriften des KAG NRW abzurechnen sind.
Aus beitragsrechtlicher Sicht handelt es sich beim Erbdroststenweg um eine Haupterschließungs-
straße nach § 3 Abs. 3 Buchstabe b) der Straßenbaub eitragssatzung. Die Anlieger beteiligen sich
somit wie folgt an den beitragsfähigen Straßenbaukosten:
Fahrbahn 250 000,00 € 60 % 150 000,00 €
südöstlicher Gehweg 21 000,00 € 80 % 16 80 0,00 €
Gesamtsumme der Anliegerbeiträge nach dem KAG NRW: 166 800,00 €
Der Verteilerwert je m² vervielfältiger Grundstücks fläche beträgt auf Grund einer vorläufigen Be-
rechnung 7,41 €. Den von Ihnen zu zahlenden Beitrag entnehmen Sie bitte der beigefügten Bür-
gerinformation für Straßenbaubeiträge .
Sofern Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mussenbrock
Berichtsvorlage
7636 Zeichen
V/0702/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Erbdrostenweg - Ausbau der nördlichen Nebenanlagen, Verbesserung der südlichen Nebenanlagen und Erneuerung der Fahrbahn zwischen dem Hermann-Treff-Weg und dem neuen Kreisverkehr Beratungsfolge 21.10.2008 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht Bericht: Der Erbdrostenweg soll gemäß dem Baubeschluss vom 03.06.2008, Vorlagen Nr. V/0428/2008, ausgebaut werden. Im Beschluss wurde das Tiefbauamt aufgefordert, die beitragsrechtliche Ein- stufung und Abrechnung in einer Vorlage zu erläutern und die Bürgerinformation der BV-SO zur Kenntnis zu geben. Laut Beschluss ist vorgesehen, die bisher nicht ausgebauten nördlichen Gehwegflächen auszu- bauen. Im Bereich der Häuser Nr. 1 bis zum Kreisverkehr wird der Gehweg mit einer Breite von 2,00 – 2,25 m mit Gehwegplatten 24/24/8 befestigt. Die Erneuerung der Fahrbahn mit einer Breite von 5,00 m und die Verbesserung des südlichen Gehweges im Bereich der Häuser Nr. 26, 42 und ab dem Haus Nr. 44 bis zum Kreisverkehr mit Gehwegplatten 24/24/8 ist ebenfalls vorges ehen. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen werden auch die erforderlichen Erneuerungen an einigen Hausanschlüssen durchgeführt. Weiterhin ist die von der Bezirksvertretung Südost am 28.11.2000 beschlossene Verkehrsberuhi- gungsmaßnahme zwischen dem Hermann–Treff–Weg und dem geplanten Kreisverkehr vorgese- hen. Der bereits vorhandene Freiburger Kegel, der zurzeit in Höhe der Kreuzung Vörnste Esch / Erbdrostenweg / Delstrup steht, wird in Fahrtrichtung Kreisverkehr zwischen den Häusern mit der Hausnummer 28 und 34 aufgestellt. Die vorhandene Beleuchtung wird nur saniert. Die geschätzten Baukosten für die erstmalige Herstellung der nördlichen Nebenanlagen und der Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der Verkehrsberuhigungsmaßnahme betragen ca. 340.950,00 €. Vorlagen-Nr.: V/0702/2008 Auskunft erteilt: Frau Borgwardt Ruf: 492 66 50 E-Mail: Borgwardt@stadt-muenster.de Datum: 21.08.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0702/2008 Finanzierung/Mittelbereitstellung: Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran- schlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen 2008 2009 280.950 60.000 Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnahme 4045 Erbdrostenweg und Neben- anlagen Westseite Insgesamt: 340.950 Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen 2009 87.248,61 Teilfinanzplan (Zeile) 04 Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten Investitionsmaßnahme 0004 Erschließungsbeiträge nach dem Bau GB Insgesamt: 87.248,61 Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen 2009 166.800 Teilfinanzplan (Zeile) 04 Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten Investitionsmaßnahme 0005 Erschließungsbeiträge nach dem KAG Insgesamt: 166.800 Beitragsrechtliche Beurteilung: a) Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Mit dem jetzt geplanten Ausbau des nordwestlic hen Gehweges zwischen Hermann-Treff-Weg / Anton-Knubel-Weg und zukünftigem Kreisverkehr wird die Erschließungsanlage Erbdrostenweg in dem vorgenannten Abschnitt erstmalig endgültig hergestellt im Sinne der Erschließungsbei- tragssatzung der Stadt Münster. Der erstmalige Ausbau der Fahrbahn, beidseitigen Gehwegen und Straßenbeleuchtung ist damit abgeschlossen und die Beitragspflicht nach dem BauGB ent- steht. 3 V/0702/2008 Voraussichtlich anfallende Erschließungsbeiträge: 1. Grunderwerbs- und Freilegungskosten 7.223,50 € 90 % = 6.501,15 € 2. Befestigungskosten (beidseitige Geh- Wege einschließlich Beleuchtung) 83.521,37 € 90 % = 75.169,23 € 3. Straßenoberflächenentwässerung südlich 6.198,03 € 90 % = 5.578,23 € Gesamtsumme der Anliegerbeiträge nach dem Bau GB 87.248,61 € Hinweis: Die Kosten für den vorhandenen Ausbau der Fahrbahn können nicht mehr nachgewiesen wer- den. Daher fallen hierfür keine Erschließungsbeiträge an. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt vorläufig 5,68 €. Für 33 der 46 erschlossenen Grundstücke wurden Ablöseverträge geschlossen und für 3 Grundstücke Voraus- leistungen auf den zukünftigen Erschließungsbeitrag erhoben. Lediglich für 10 Grundstücke wird der „volle“ Erschließungsbeitrag nach Entstehen der Beitragspflicht fällig. b) Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) Das KAG kommt immer dann zur Anwendung, wenn vorhandene Straßen insgesamt oder teil- weise erneuert, verbessert oder andersartig ausgebaut werden. Im Falle des Erbdrostenweges fällt der endgültige erstmalige Ausbau (siehe oben) nach dem BauGB mit dem verbesserten Ausbau der der Fahrbahn und des südwestlichen Gehweges zusammen. Die vorhandene Fahr- bahn und die Teile des südwestlichen Gehweges (Teilflächen wurden in Vorjahren bereits sa- niert, Kosten hierfür werden nicht angerechnet) werden dem heutigen Standard entsprechend mit verbessertem Oberbau neu ausgebaut. Diese Tatbestandsmerkmale sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Die „Anl age“ Erbdrostenweg im Bereich zwischen Her- mann-Treff-Weg und Kreisverkehr ist in beitragsrechtlicher Sicht als Haupterschließungsstraße einzustufen (§ 3 Abs. 3 Buchstabe b der Straßenbaubeitragssatzung). Die Anlieger beteiligen sich demnach mit 60 % an den beitragsfähigen Kosten der Fahrbahn und mit 80 % an den Kos- ten des südöstlichen Gehweges. Voraussichtlich anfallende Straßenbaubeiträge: 1. Fahrbahn 250.000,00 € 60 % = 150.000,00 € 2. südöstlicher Gehweg 21.000,00 € 60 % = 16.800,00 € Gesamtsumme der Anliegerbeiträge nach dem KAG 166.800,00 € Der Verteilerwert liegt je m² vervielfältigter Grundstücksfläche bei vorläufig 7,41 €. Für die auf der nordwestlichen Straßenseite gelegenen und erschlossenen Grundstücke der BWN Bauhaus GmbH & Co. KG (Städtebaulicher Vertrag) sind Ablösebeträge an die Stadt Münster gezahlt wor- den. Diese Grundstücke werden nicht mehr zu Straßenbaubeiträgen herangezogen. Für alle an- deren erschlossenen Grundstücke ist ein Straßenbaubeitrag noch zu erheben. Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2008 / 2009 vorgesehen. Die Bauabwicklung soll mit dem Bauträger des Kreisverkehrs und der i nneren Erschließung des Baugebietes koordiniert werden. Vor Beginn der Baumaßnahme werden die Anlieger persönlich mit den in den Anlagen 1 - 3 bei- gefügten Schreiben über die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge informiert. Da bereits einige Anlieger Vorausleistungen gezahlt haben, werden nicht immer alle Anlagen verschickt. 4 V/0702/2008 Die endgültige Abrechnung erfolgt dann nach den tatsächlich angefallenen Baukosten und den dann gültigen rechtlichen Bestimmungen, nach der Fertigstellung der Baumaßnahme. Die Anlie- ger werden dann mit einem gesonderten Bescheid, voraussichtlich nicht vor 2010 / 2011, über die endgültig zu zahlenden Beiträge informiert. Die Baumaßnahme wird durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und durch Informati- onen der Anlieger unterstützt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Anschreiben an die Bürger Anlage 2: Bürgerinformation / Erschließungsbeiträge (BauGB) Anlage 3: Bürgerinformation / Straßenbaubeiträge (KAG)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Erbdrostenweg
- Hermann-Treff-Weg
- Anton-Knubel-Weg
- Albersloher Weg 33
- Franz-Beiske-Weg
- Vörnste Esch
- Delstrup
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0702/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37