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3333/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 Weißdornweg erweitern und Geschwindigkeitskontrollen, Aktenzeichen 69/24

Mitteilung BV 25.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.12.2025, TOP 2.1.1

Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

4495 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 69/24 03.11.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Tempo 30 Weißdornweg erweitern und Ge-
schwindigkeitskontrollen“ Aktenzeichen 69/24 B 
Sehr geehrter Herr     ,  
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.06.2024, auf das ich nun zurückkommen kann. 
Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine 
Stellungnahme bei der zuständigen Fachdienststelle einzuholen. Das Amt für Straßen 
und Radwegebau hat mir nun das Prüfergebnis mitgeteilt. Dieses gebe ich Ihnen nun 
wie folgt weiter und bitte Sie für die sehr späte Rückmeldung um Entschuldigung. 
„Wir verstehen Ihre Sorge um die steigende Verkehrsbelastung und die damit verbun-
denen Einschränkungen für die Anwohner. Auch unser Ziel ist es, unsere Stadt le-
benswerter zu machen. 
Uns erreicht derzeit eine Vielzahl derartiger Anfragen. Verkehrsberuhigende Maßnah-
men, dazu zählen auch die Anordnung von Tempo 30 aufgrund der Lärmbelastung, 
bedürfen umfassender Prüfungen und Abstimmungen mit verschiedenen Fachabtei-
lungen und externen Dienstleistern, weil ihre Umsetzung an gesetzliche Vorgaben und 
Planungsprozesse gebunden ist. Aufgrund des aufwendigen und langwierigen Bear-
beitungsprozesses und der angespannten Personalsituation ist es uns leider nicht 
möglich, auf einzelne Anliegen und Sachstände einzugehen. 
Beachten Sie bitte, dass die Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen, unan-
gemessenen Fahrweisen (z. B. lautes Aufheulen von Motoren) oder modifizierten 
Fahrzeugen in die Zuständigkeit der örtlichen Polizei fällt. Wenden Sie sich hierzu 
gerne direkt an die Polizeidienststelle vor Ort oder per E-Mail an sicher.mo-
bil.koeln@polizei.nrw.de bzw. poststelle.koeln@polizei.nrw.de.  
Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen (sog. „Starenkästen) kommen grundsätzlich 
erst dann in Betracht, wenn an den betreffenden Örtlichkeiten die baulichen und

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technischen Mindestanforderungen an eine Messstrecke zum Zwecke der mobilen 
Geschwindigkeitsmessung nicht erfüllt sind oder wenn besondere örtliche Umstände 
(z. B. Unfallhäufungsstelle) dies erfordern.  
Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Installation von statio-
nären Messanlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung für das Stadtgebiet Köln be-
dürfen somit einer Prüfung durch die Unfallkommission. Diese ergab das der Weiß-
dornweg sich als nicht unfallauffällig zeigt. Somit besteht aus Sicht der Unfallkommis-
sion kein Anlass für eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung. 
Die Installation von Verkehrsspiegeln im öffentlichen Straßenland wird von der Stadt 
Köln generell nicht mehr durchgeführt bzw. genehmigt. Die Erfahrungen der Vergan-
genheit haben gezeigt, dass die spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgesche-
hens von Verkehrsteilnehmern vielfach falsch gedeutet wurde. Insbesondere wurde 
häufig die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge nicht richtig eingeschätzt, 
wodurch es zu Verkehrsunfällen kam. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen ergab 
sich noch eine Verschärfung dieser Situation. Ihrer Bitte nach Installation eines Ver-
kehrsspiegels kann daher nicht nachgekommen werden.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Straßen und Radwegebau, Herrn    , unter der Telefonnummer: 
0221/221-    oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in 
der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver  
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

1126 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Donnerstag, 6. Juni 2024 12:01 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 06.06.2024 
12:01:07 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Auf dem Weißdornweg in Köln-Hochkirchen gilt derzeit Tempo 30 zwischen  
Hauptstraße und Lindenweg.  
Ich halte es aus Lärmschutzgründen für sinnvoll, dieses Limit bis zur  
Autobahnbrücke zu verlängern. 
Außerdem ist eine Radaranlage in Höhe der Bushaltestellen dringend  
erforderlich, weil auch das bestehende Tempolimit teilweise erheblich  
überschritten wird, selbst KVB-Busse fahren hier teilweise deutlich über 50 km/h. 
Ferner ist die Ausfahrt vom Lindenweg auf den Weißdornweg nur sehr schwer  
einzusehen, hier wäre ein Spiegel nötig, der den Straßenverlauf aus Richtung  
Autobahnbrücke sichtbar macht.

Mitteilung BV

911 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3333/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 Weißdornweg erweitern 
und Geschwindigkeitskontrollen, Aktenzeichen 69/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3333/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.11.2025
Erstellt
24.11.2025 10:22