3333/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 Weißdornweg erweitern und Geschwindigkeitskontrollen, Aktenzeichen 69/24
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 69/24 03.11.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Tempo 30 Weißdornweg erweitern und Ge- schwindigkeitskontrollen“ Aktenzeichen 69/24 B Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.06.2024, auf das ich nun zurückkommen kann. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei der zuständigen Fachdienststelle einzuholen. Das Amt für Straßen und Radwegebau hat mir nun das Prüfergebnis mitgeteilt. Dieses gebe ich Ihnen nun wie folgt weiter und bitte Sie für die sehr späte Rückmeldung um Entschuldigung. „Wir verstehen Ihre Sorge um die steigende Verkehrsbelastung und die damit verbun- denen Einschränkungen für die Anwohner. Auch unser Ziel ist es, unsere Stadt le- benswerter zu machen. Uns erreicht derzeit eine Vielzahl derartiger Anfragen. Verkehrsberuhigende Maßnah- men, dazu zählen auch die Anordnung von Tempo 30 aufgrund der Lärmbelastung, bedürfen umfassender Prüfungen und Abstimmungen mit verschiedenen Fachabtei- lungen und externen Dienstleistern, weil ihre Umsetzung an gesetzliche Vorgaben und Planungsprozesse gebunden ist. Aufgrund des aufwendigen und langwierigen Bear- beitungsprozesses und der angespannten Personalsituation ist es uns leider nicht möglich, auf einzelne Anliegen und Sachstände einzugehen. Beachten Sie bitte, dass die Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen, unan- gemessenen Fahrweisen (z. B. lautes Aufheulen von Motoren) oder modifizierten Fahrzeugen in die Zuständigkeit der örtlichen Polizei fällt. Wenden Sie sich hierzu gerne direkt an die Polizeidienststelle vor Ort oder per E-Mail an sicher.mo- bil.koeln@polizei.nrw.de bzw. poststelle.koeln@polizei.nrw.de. Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen (sog. „Starenkästen) kommen grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn an den betreffenden Örtlichkeiten die baulichen und Seite 2/2 technischen Mindestanforderungen an eine Messstrecke zum Zwecke der mobilen Geschwindigkeitsmessung nicht erfüllt sind oder wenn besondere örtliche Umstände (z. B. Unfallhäufungsstelle) dies erfordern. Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Installation von statio- nären Messanlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung für das Stadtgebiet Köln be- dürfen somit einer Prüfung durch die Unfallkommission. Diese ergab das der Weiß- dornweg sich als nicht unfallauffällig zeigt. Somit besteht aus Sicht der Unfallkommis- sion kein Anlass für eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung. Die Installation von Verkehrsspiegeln im öffentlichen Straßenland wird von der Stadt Köln generell nicht mehr durchgeführt bzw. genehmigt. Die Erfahrungen der Vergan- genheit haben gezeigt, dass die spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgesche- hens von Verkehrsteilnehmern vielfach falsch gedeutet wurde. Insbesondere wurde häufig die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge nicht richtig eingeschätzt, wodurch es zu Verkehrsunfällen kam. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen ergab sich noch eine Verschärfung dieser Situation. Ihrer Bitte nach Installation eines Ver- kehrsspiegels kann daher nicht nachgekommen werden.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Straßen und Radwegebau, Herrn , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkir- chen zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 6. Juni 2024 12:01 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 06.06.2024 12:01:07 an Sie geschickt Anliegen: Auf dem Weißdornweg in Köln-Hochkirchen gilt derzeit Tempo 30 zwischen Hauptstraße und Lindenweg. Ich halte es aus Lärmschutzgründen für sinnvoll, dieses Limit bis zur Autobahnbrücke zu verlängern. Außerdem ist eine Radaranlage in Höhe der Bushaltestellen dringend erforderlich, weil auch das bestehende Tempolimit teilweise erheblich überschritten wird, selbst KVB-Busse fahren hier teilweise deutlich über 50 km/h. Ferner ist die Ausfahrt vom Lindenweg auf den Weißdornweg nur sehr schwer einzusehen, hier wäre ein Spiegel nötig, der den Straßenverlauf aus Richtung Autobahnbrücke sichtbar macht.
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3333/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 Weißdornweg erweitern und Geschwindigkeitskontrollen, Aktenzeichen 69/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3333/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.11.2025
- Erstellt
- 24.11.2025 10:22