V/0199/2016
Jugendrat der Stadt Münster – Ausblick und Weiterentwicklung
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Beschlussvorlage
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V/0199/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Jugendrat der Stadt Münster – Ausblick und Weiterentwicklung Beratungsfolge 20.04.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Auswertung des Verfahrens der Online-Wahl 2015 wird zu Kenntnis genommen. 2. Die Wahl 2017 soll wieder als Urnenwahl durchgeführt werden. Hierzu soll die Satzung einschl. Wahlordnung entsprechend geändert und den politischen Gremien zur Beschluss- fassung vorgelegt werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Jugendrat, ein Strukturkonzept zur verbesserten Beteiligung des Jugendrates in den politischen Gremien zu entwickeln und der Politik nach der Sommerpause zur Entscheidung vorzulegen. II. Kosten/Folgekosten Über den bisher in der Produktgruppe 0602 – Kinder- und Jugendarbeit - bereit gestellten Ansatz müssen keine weiteren Mittel bereitgestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0199/2016 Auskunft erteilt: Herr Kentrup Frau Talhoff Ruf: 492-5894 492-5121 E-Mail: kentrup@stadt-muenster.de Talhoff@stadt-muenster.de Datum: 30.03.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0199/2016 Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt M ünster hat am 18.06.2008 beschlossen, dauerhaft einen Jugendrat in der Stadt Münster zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Willensbildungsprozessen zu realisieren. Seit 2010 agiert der Jugendrat mit 30 Gremienmitgliedern mit jeweils fünf Jugendlichen je Stadtbezirk. Für die Dauer v on zwei Jahren wird die Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen der Stadt Münster mit dem Ziel gewählt, an allen kinder - und jugendrelevanten Themen, Projekten und Vorh a- ben in der Stadtpolitik bestmöglich beteiligt zu werden (siehe V/0445/2010). Der Jugendrat wird durch eine ½ pädagogische Stelle des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien begleitet 2. Auswertung der Jugendratswahl 2015 Erstmalig wurde im November 2015 der fünfte Jugendrat der Stadt Münster in einer Onl ine-Wahl gewählt. (V/0431/2015). Die Vorbereitung zur Umstellung des Verfahrens erfolgte unter enger Beteil i- gung des Jugendrates. Um dieses neue Onlinewahlverfahren allen Jugendlichen bekannt zu machen, wurden folgende Ma ß- nahmen veranlasst: Beauftragung einer Marketingfirma für Internetauftritt, Flyer, Kandidatenbriefe und Plakaten. Ebenfalls erfolgte Werbung für die Online -Wahl über sämtliche Kanäle wie u.a. durch einen von den Jugendl i- chen selbst erstellten Imagefilm, Buswerbung, Werbung in Schulen, Jugendeinrichtungen und we ite- ren öffentlichen Einrichtungen und an Litfaßsäulen, Zeitungsartikel, Werbeanzeigen bei Facebook, Radiowerbung und allgemeine Facebook-Posts. Die Schulen wurden regelmäßig mit relevanten Informat ionen versorgt, um die SchülerInnen auf die Online-Wahl d es Jugendrates vorzubereiten. Es wurde sichergestellt, dass alle beteiligten Schulen über internetfähige Computer verfügen, um allen wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Wahl zu bieten. Die Förder - und Hauptschulen wurden während des viertägigen Wahlzeitraums mit zusätzlichen WahlhelferInnen ausgestattet. Es wurde eine Wahl-Hotline eingerich- tet. Trotz aller Bemühungen haben von 15.063 wahlberechtigten Kindern und J ugendlichen von 12 bis unter 18 Jahren insgesamt nur 1.180 ihre S timme abgegeben. Dies entspricht einer Wahlbeteil igung von 7,8 %. Dies ist deutlich weniger als bei den letzten Wahlen. - 3 - V/0199/2016 Jahr Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Wahlbeteiligung 2007 Jugendforum (bis 16 Jahren) 9.709 6.453 60,0% 2008 Jugendforum (bis u. 18 Jahren) 14.732 8.333 56,6% 2011 Jugendrat (Ur- nenwahl) 14.719 9.147 62,14% 2013 Jugendrat (Ur- nenwahl) 15.108 7.337 48,6% 2015 Jugendrat (On- line-Wahl) 15.063 1.180 7,8 % 60 56,662,14 48,6 7,8 2007 2008 2011 2013 2015 Es zeigt sich, dass trotz intensiver professionelle r Werbeunterstützung die Wahlbeteiligung in den vorangegangenen Urnenwahlen deutlich höher lag. Ein Grund hierfür war unter anderem die höh ere Beteiligung der Schulen. In diesem Jahr war die Wahlvorbereitung und Wahldurchführung weniger mit den Schulen verknüpft. Aufgrund fehlender Zeitressourcen der Schulen und der beteiligten Jugendl i- chen war die Resonanz wesentlich geringer. Ohne die Unterstützung der LehrerInnen, Schulsozialar- beiterInnen sowie der Schülerschaft ist die Jugendratswahl nicht erfolgreich. Daher ist geplant, dass das Wahlverfahren wieder auf eine Urnenwahl umgestellt und die Sa tzung entsprechend geändert wird. Ebenso soll die Mitwirkung der Jugendlichen und der Schulen konzept i- onell anders vereinbart und verbessert werden. Infolge dessen wird das Amt für Kinder, J ugendliche und Familien in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bürger - und Ratsservice das Wahlverfahren inkl u- sive Organisation und Logistik entsprechend umstellen. - 4 - V/0199/2016 Der neue Jugendrat ist im November 2015 ins Amt gewählt worden. Die k onstituierende Sitzung wur- de Ende Januar 2016 durchgeführt. Der Vorstand und die Mitglieder für die jeweiligen Au sschüsse und Bezirksvertretungen sind gewählt worden. 3. Auswertung der Jugendratsstruktur und weiteres Verfahren Der Jugendrat hat in den ve rgangenen Jahren viele Projekte erfolgreich initiiert. In den vergang enen Wahlperioden hat sich jedoch gezeigt, dass die Teilnahme der Jugendratsmitglieder an den Au s- schüssen in der bisherigen Form wenig sinnvoll ist. Oftmals werden Themen behandelt, die d ie aktu- elle Lebenswirklichkeit der jungen Menschen nicht betreffen. Die jeweiligen Ausschüsse und Gremien beinhalten zu wenige Themen, die Kinder und Jugendliche tangieren und sind somit wenig anspr e- chend für die Mitglieder des Jugendrates. Zukünftig sind gegebenenfalls andere bzw. alternative Mi t- wirkungsformen zu erproben. Mit zunehmender Wahlzeit reduzierte sich die regelmäßige Teilnahme der Jugendlichen an den Au s- schüssen. Dies war bei der letzten Amtsperiode deutlich zu erkennen. Läuft die Amtszeit lä nger als zwei Jahre, sinkt die Zahl derer, die sich aktiv beteiligen. Die Gründe dafür sind vielfältig, andere Inte- ressen, Wegzug, Zeitmangel aufgrund von Studium oder Ausbildung etc. Eine Neuausrichtung der Beteiligungsstrukturen für den Jugendrat wird daher angestrebt. Die Ne u- konzeptionierung soll jugendgerechtere Formen annehmen und gemeinsam mit den Jugendratsmi t- gliedern und der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Kinder- und Jugendarbeit erarbeitet wer- den. Insbesondere sollen folgende Themen bearbeitet werden: Teilnahme an den Ausschüssen und Gremien Engere Verzahnung mit den Schulen Altersstruktur des Jugendrates Wahlperiode Wahldurchführung 4. Weiteres Verfahren Bis Mitte dieses Jahres haben sich die Mitglieder des Jugendrates einen ausreiche nden Einblick ver- schafft, so dass in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ein jugendg e- rechtes Verfahren der Beteiligung erarbeitet werden kann. Die Ergebnisse werden in einer gesonde r- ten Vorlage einschließlich der Änderung der Sa tzung und der Wahlordnung nach der Sommerpause den politischen Gremien vorgestellt. I. V. gez. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0199/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37