Mandari Insight

V/0162/2012

Ergänzung der Lichtsignalanlage Grevener Straße/Westhoffstraße

Vorlagen 22.02.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 03.05.2012, TOP 8.8

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4322 Zeichen

V/0162/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ergänzung der Lichtsignalanlage Grevener Straße/Westhoffstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
03.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Bericht zum Antrag A -N/0030/2011 der CDU -Fraktion vom 28.09.2011 (Anlage 1) zur 
Ergänzung der Lichtsignalanlage Grevener Straße / Westhoffstraße wird zur Kenntnis g e-
nommen. 
 
2 An der Einmündung wird für Rechtsabbieger in die Wes thoffstraße ein Rechtsabbiegehilfs-
signal und zum Schutz der Radfahrer/Fußgänger über die Zufahrt Westhoffstraße ein 
Blinksignal installiert (Anlage 2). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereiststellung von Verkehrs -
flächen- und Anlagen 
2012 5.500  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0162/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Runge 
Ruf: 
492 61 86 
E-Mail: 
Runge@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.03.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0162/2012 
Begründung:  
 
Mit dem Umbau der signalgeregelten Einmündung Westhoffstraße / Am Burloh zu ein em Kreisver-
kehr ist die Anfang der 1990 -iger Jahre auf Wunsch der BV -Nord eingerichtete „Dosierung“ der 
Verkehrsmengen auf der Straße Am Burloh mittels Lichtsignalsteuerung entfallen. Die zwischen 
den Knotenpunkten Grevener Straße / Am Burloh / Bröderichwe g und Westhoffstraße / Wilkinghe-
ge 1.350 m lange Verbindung ist für Verkehrsteilnehmer mit Ziel/Quel le  „Autobahn, B 54, nor d-
westliches Münsterland“ wesentlich durchlässiger geworden. Lediglich die beiden auf der Route 
liegenden Fußgängerampeln Am Burloh /  Rektoratsweg und Westhoffstraße / Grotemeyerstraße 
können, wenn Fußgänger anfordert haben, den Fahrtverlauf kurzzeitig unterbrechen. Die Summe 
der Wartezeiten an diesen beiden Fußgängerampeln beträgt im ungünstigsten Fall 65 Sekunden. 
Die Einfahrt in den neuen Kreisverkehr Westhoffstraße / Am Burloh ist eher mit geringen Wartezei-
ten behaftet. Die Alternativroute weiter über Grevener Straße und dann über die Westhoffstraße ist 
mit 1.310 m sogar geringfügig kürzer. Die Flüssigkeit der Fahrt kann aber durch d ie Lichtsignalan-
lage an der Einmündung Grevener Straße / Westhoffstraße länger (Wartezeit bis zu 60 Sekunden) 
und wegen des Anforderungsbetriebes in ungewisser Weise an der Fußgängerampel Westhof f-
straße / Rektoratsweg (max. Wartezeit = 30 Sek.) beeinträchtigt werden. 
 
Mit dem beantragten „Sondersignal grüner Pfeil“ für die Rechtsabbieger von der Grevener Straße 
in die Westhoff straße lässt sich die Wartezeit der Rechtsabbieger auch im ungüns tigsten Fall 
(nördlich der West hoffstraße queren Radfahrer und Fußgä nger die Grevener Straße) auf ca. 30 
Sek. verringern. Das Rechtsabbiegehilfssignal wird in den Tagesprogrammen in jedem Umlauf 
parallel zu den Linkseinbiegern aus der Westhoffstraße geschaltet werden. Die Freigabezeit wird 
verkehrsabhängig zwischen 12 und 15 s schwanken, so dass je Umlauf ca. 6 bis 8 Kfz (= 240 bis 
320 Kfz/h) verglichen mit dem Bestand zusätzlich rechtsabbiegen können. Damit sollten die wäh-
rend der Verkehrsspitzen zu beobachtenden St aubildungen auf der Rechtsabbiegespur deutlich 
reduziert werden können. 
 
Kraftfahrzeuge die mit dem Rechtsabbiegehilfssignal abbiegen , müssen nicht den Vorrang der 
Radfahrer/Fußgänger über die Zufahrt beachten da deren Signale auf Rot stehen .  Wenn sie aber 
mit der Freigabe des Hauptsignals (volle Scheibe ohne Pfeile) fahren, müssen sie den Fußgängern 
und Radfahrern über die Knotenzufahrt Westhoffstraße den Vorrang einräumen. Um auf diese 
Unterschiedlichkeit hinzuweisen wird, zukünftig die Freigabe der Radfahrer- und Fußgängersignale 
über die Westhoffstraße von einem gelben Blinklicht begleitet. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Anbringung eines So n-
dersignals für Rechtsabbieger an der Ampel Grevener Straße/Westhoffstraße  
2. Planung Rechtsabbiegehilfssignal an der Ampel Grevener Straße/Westhoffstraße

Beratungsverlauf (2)

24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Westhoffstraße 2
  • Grotemeyerstraße
  • Grevener Straße
  • Rektoratsweg
  • Am Burloh

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0162/2012
Typ
Vorlagen
Datum
22.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37