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V/0658/2008

Mobilfunksendeanlagen in Münster

Vorlagen 05.09.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 23.10.2008, TOP 4.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

3524 Zeichen

V/0658/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
neue geplante Standorte im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinba-
rung zu den in Münster geplanten neuen Mobilfunksendeanlagen zu äußern (siehe Berichtsvor-
lage Nr. 570/2007, behandelt in der Sitzung der BV- Ost am 11.10.2007). Die allgemeinen städti-
schen Kriterien für die Stellungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es 
im Umfeld der geplanten Sendeanlage sensible Einrichtungen gibt (Schulen, Kindergärten, Kin-
derheime, Altenheime, Krankenhäuser) und falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärkewerte 
unterhalb des „Schweizer Anlagengrenzwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt 
etwa 10% des in Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Bezirks-
vertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stellung-
nahme der Bezirksvertretung wird Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. 
 
An den folgenden zwei Standorten sollen im Stadtbezirk Münster-Ost neue Mobilfunksendestati-
onen  errichtet werden: 
An der Dyckburgstraße 36 befindet sich ein freistehender Sendemast, an dem E-Plus eine zu-
sätzliche Sendeanlage anbringen möchte. In der näheren Umgebung des Standortes befinden 
sich keine sensiblen Einrichtungen. Deshalb ist eine Immissionsprognose nicht erforderlich. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0658/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Landwehr 
Ruf: 
492-6716 
E-Mail: 
 
Datum: 
02.09.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0658/2008 
 
 
 
Auf dem Gebäude Flugplatz 53 befinden sich bereits seit Jahren Mobilfunksendeanlagen. E-Plus 
betreibt dort eine GSM-Sendeanlage. Zwei weitere Betreiber (Vodafone und T-Mobile) betreiben 
seit Jahren Sendeanlagen sowohl mit dem GSM-  als auch mit dem UMTS-System. Nunmehr 
beantragt auch E-Plus diesen Standort um das UMTS-System zu ergänzen, wie es die beiden 
anderen Anbieter bereits seit längerem praktizieren. In dem Gebäude befindet sich ein Kinder-
heim des Vinzenzwerkes Handorf e.V.. Das Vinzenzwerk hat im Dezember 2006 das Landesamt 
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) gebeten, vor Ort eine Messung 
zur hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung durchzuführen. Diese Messung erfolgte im 
Januar 2007, mit dem Ergebnis, dass die dort betriebenen Sendeanlagen auch die Schweizer 
Grenzwerte deutlich unterschreiten. Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung sowohl nach dem 
Gleichbehandlungsgrundsatz als auch inhaltlich nicht begründet, dem Betreiber E-Plus die Erwei-
terung der Basisstation um das UMTS-System zu verweigern. E-Plus bietet darüber hinaus noch 
eine Vorher-/Nachher-Messung an, d.h., eine Messung der elektromagnetischen Strahlung, die 
den momentanen (Ist-) Zustand und die Situation nach Inbetriebnahme der UMTS-Sendeanlage 
erfasst. 
 
Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu den v.g. Sendeanlagen sind somit erfüllt. 
 
Hinweis: 
Am 17.04.2008 hatte ich Sie darüber informiert, dass T-Mobile auf einer Ackerfläche nördlich von 
Handorf einen freistehenden Mobilfunkmast errichten möchte. (Vorlage 135/2008).

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V/0658/2008 
 
Aufgrund von Bedenken im Umfeld dieses Standortes wird von T-Mobile noch einmal geprüft, ob 
sich ein anderer Standort realisieren lässt. 
 
 
i. V.  
 
 
 
Thomas Paal  
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

23.10.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dyckburgstraße 36
  • Flugplatz 53

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0658/2008
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37