V/0658/2008
Mobilfunksendeanlagen in Münster
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Berichtsvorlage
3524 Zeichen
V/0658/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Mobilfunksendeanlagen in Münster; neue geplante Standorte im Stadtbezirk Münster-Ost Beratungsfolge 11.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht Bericht: Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinba- rung zu den in Münster geplanten neuen Mobilfunksendeanlagen zu äußern (siehe Berichtsvor- lage Nr. 570/2007, behandelt in der Sitzung der BV- Ost am 11.10.2007). Die allgemeinen städti- schen Kriterien für die Stellungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es im Umfeld der geplanten Sendeanlage sensible Einrichtungen gibt (Schulen, Kindergärten, Kin- derheime, Altenheime, Krankenhäuser) und falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärkewerte unterhalb des „Schweizer Anlagengrenzwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt etwa 10% des in Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Bezirks- vertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stellung- nahme der Bezirksvertretung wird Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. An den folgenden zwei Standorten sollen im Stadtbezirk Münster-Ost neue Mobilfunksendestati- onen errichtet werden: An der Dyckburgstraße 36 befindet sich ein freistehender Sendemast, an dem E-Plus eine zu- sätzliche Sendeanlage anbringen möchte. In der näheren Umgebung des Standortes befinden sich keine sensiblen Einrichtungen. Deshalb ist eine Immissionsprognose nicht erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0658/2008 Auskunft erteilt: Herr Landwehr Ruf: 492-6716 E-Mail: Datum: 02.09.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0658/2008 Auf dem Gebäude Flugplatz 53 befinden sich bereits seit Jahren Mobilfunksendeanlagen. E-Plus betreibt dort eine GSM-Sendeanlage. Zwei weitere Betreiber (Vodafone und T-Mobile) betreiben seit Jahren Sendeanlagen sowohl mit dem GSM- als auch mit dem UMTS-System. Nunmehr beantragt auch E-Plus diesen Standort um das UMTS-System zu ergänzen, wie es die beiden anderen Anbieter bereits seit längerem praktizieren. In dem Gebäude befindet sich ein Kinder- heim des Vinzenzwerkes Handorf e.V.. Das Vinzenzwerk hat im Dezember 2006 das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) gebeten, vor Ort eine Messung zur hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung durchzuführen. Diese Messung erfolgte im Januar 2007, mit dem Ergebnis, dass die dort betriebenen Sendeanlagen auch die Schweizer Grenzwerte deutlich unterschreiten. Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung sowohl nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz als auch inhaltlich nicht begründet, dem Betreiber E-Plus die Erwei- terung der Basisstation um das UMTS-System zu verweigern. E-Plus bietet darüber hinaus noch eine Vorher-/Nachher-Messung an, d.h., eine Messung der elektromagnetischen Strahlung, die den momentanen (Ist-) Zustand und die Situation nach Inbetriebnahme der UMTS-Sendeanlage erfasst. Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu den v.g. Sendeanlagen sind somit erfüllt. Hinweis: Am 17.04.2008 hatte ich Sie darüber informiert, dass T-Mobile auf einer Ackerfläche nördlich von Handorf einen freistehenden Mobilfunkmast errichten möchte. (Vorlage 135/2008). 3 V/0658/2008 Aufgrund von Bedenken im Umfeld dieses Standortes wird von T-Mobile noch einmal geprüft, ob sich ein anderer Standort realisieren lässt. i. V. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Dyckburgstraße 36
- Flugplatz 53
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0658/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37