0466/2018
Auftrag zur vertieften Standortuntersuchung für eine Hubschrauberbetriebsstation
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Anlage_2_Standortalternativen_Ti
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ANLAGE 2 1 Bewertung der Standortalternativen Alternative 1: „Geestemünder Straße“ Die Fläche gehört zur ehemaligen ESSO -Raffinerie und wird derzeit als Golfplatz genutzt. Die kreisrunde Anlage der drei Teiche kennzeichnet die technogene Vergangenheit dieser Fläche als sogenannte "Tankpfannen" eines Tanklagers der ESSO mit entsprechender unterirdischer Leitungsinfrastruktur. Die Fläche wird beim Umweltamt der Stadt Köln als Altlast "AS 50420" geführt. Aktuell gehört die Fläche teilweise zum Industriepark Köln -Nord; Zone Süd für Produktion, Logistik und Zulieferer. Verfügbarkeit (+) Fläche ist im Besitz der Stadt Köln. Bei Erwerb dieser im B -Plan als GI -Gebiet ausgewiesenen Fläche wurde sie bereits vom Sportverein Blau -Weiß-Rot von 1922 e.V. (Betriebssportverein der Exxon) als Golf -Übungsgelände genutzt. Mit dem Verein wurde ein beurkundet er Anwaltsvergleich geschlossen. Dieser Vergleich hat zum Inhalt, dass der Verein zur Umsetzung des B-Planes die Fläche innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung räumen muss. Zur Prüfung, inwieweit die Fläche tatsächlich zur Verfügu ng steht, sind weitere Untersuchungen notwendig. Die Fläche ist als Biotop mit Wasserflächen gestaltet. Lagegunst (-) Die exzentrische Lage in der Stadt Köln führt dazu, dass sich weder ein Nutzen für das Krankenhausversorgungskonzept gibt, noch eine gle ichmäßige Erreichbarkeit der Einsatzschwerpunkte gegeben ist. ANLAGE 2 2 Genehmigungsfähigkeit (+) Für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Da diese Gutachten nicht vorliegen, kann die Genehmigungsfähigkeit nur abgeschätzt werden. Demnach erscheint eine Genehmigungsfähigkeit möglich. Gegebenenfalls ist aufgrund der Tieflage des Standortes eine signifikante Erhöhung der empirischen Landoberfläche notwendig, damit die geforderte Hindernisfreiheit zu erreichen ist. Im Zusammenhang mit der notwendigen Hindernisfreiheit muss, im sich östlich anschließenden Gewerbegebiet „Industriepark Nord“, eine Höhenbegrenzung der etwaigen zukünftigen Bebauung gewährleistet sein. Auf 3.000 m Horizontalstrecke - ab dem Flugplatzbezugs punkt - muss die Fläche unterhalb eines Winkels von 4,5% hindernisfreigehalten werden. Das bedeutet in 100 Meter Entfernung darf ein Hindernis maximal 4,5 Meter Höhe, in 200 Meter Entfernung maximal 9,0 Meter Höhe usw. aufweisen. Lärmschutz (+ +) Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist Wohnbebauung nicht betroffen. Betroffen sind aktuell die Sportanlage im Nordwesten sowie die Gewerbegebietsflächen im Süden. Baugrundtragfähigkeit (- -) Es handelt sich um eine Altlast, die beim Umweltamt der Stadt Köln unter der Nummer AS50420 geführt wird. Im Untergrund befindet sich Leitungsinfrastruktur aus der Vornutzung als Tanklager. Inwieweit hierdurch die Baugrundtragfähigkeit beeinträchtigt ist, kann nur durch ein Fachgutachten bewertet werden. Die Tieflage des Standortes bedingt bei Hochwasserlagen eine Beeinträchtigung in Form von aufsteigendem Grundwasser (Qualmwasser). Diese Fakten zeigen, das eine ausreichende Baugrundtragfähigkeit nicht gegeben ist. zeitliche Realisierbarkeit (-) Hinsichtlich der zeitliche n Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren auszugehen. Kosten (- -) Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich. Jedoch ist es aufgrund des unsicheren Bauuntergrundes plausibel, dass mit hohen Kosten zu rechnen ist. ANLAGE 2 3 Alternative 2: „Bernhard Günther Straße“ Die Fläche liegt im Bereich des Industrieparks Köln -Nord zwischen der Zone Nord (Recycling- und Entsorgungswirtschaft) und Zone West (Branchencluster Chemie). Die Fläche wird nach Norden hin durch die BAB1 begrenzt und gilt laut Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Grünfläche, die auch Eigentümerin des Grundstückes ist. Im Bereich parallel zur BAB 1 liegen 5 Leitungen von Gasversorgern und Chemieunternehmen. Die Leitungen sind grundbuchlich gesichert. Es bestehen Bau-, Nutzungs -, Einwirkungs - und Bepflanzungsbeschränkungen auf den Leitungstrassen. Es besteht eine Dienstbarkeit zugunsten der Deutschen EXXON. Darüber hinaus gehört die Fläche zum Planfeststellungsgebiet "Ausbau der A1 einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen" Verfügbarkeit (-) Fläche ist im Eigentum der Stadt Köln. Zur Prüfung, inwieweit die Fläche tatsächlich zur Verfügung steht, sind weitere Untersuchungen notwendig. Lagegunst (-) Die exzentrische Lage in der Stadt Köln führt dazu, dass sich weder ein Nutzen für das Krankenhausversorgungskonzept gibt, noch eine gleichmäßige Erreichbarkeit der Einsatzschwerpunkte gegeben ist. Genehmigungsfähigkeit (-) Die Genehmigungsfähigkeit ist in Abhängigkeit mit einer Nutzungspriorisierung zu Gunsten einer Hubschrauberbetriebsstation (gegenüber z.B. der Ausbaufläche der Autobahn A1) eher unwahrscheinlich. ANLAGE 2 4 Lärmschutz (+ +) Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist Wohnbebauung nicht betroffen. Betroffen sind aktuell die Gewerbegebietsflächen im Osten und Süden. Baugrundtragfähigkeit (-) Im Untergrund verlaufen 5 Gas - bzw. Chemiefernleitungen. Eine Bebaubarkeit muss durch ein Fachgutachten geprüft werden. zeitliche Realisierbarkeit (-) Hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren auszugehen. Kosten (-) Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich. ANLAGE 2 5 Alternative 3: „Heinrich Rohlmann Straße“ Es handelt sich um den Parkplatz der Bezirkssportanlage Bocklemünd. An diesen Parkplatz grenzt im Norden und Osten ein Gewerbegebiet mit Betriebs - und Produktionsgebäuden, die aufgrund ihrer Höhe augenscheinlich keine ausreichende Hindernisfreiheit gewährleisten. Daher sind die Bewertungen der Flugsicherheit und der Einsatztaktik anders zu bewerten als noch im Jahr 2005. Laut dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Verfügbarkeit (+) Fläche ist im Eigentum der Sta dt Köln und wird derzeit als Parkplatz für die Bezirkssportanlage Bocklemünd genutzt. Zur Prüfung, inwieweit die Fläche tatsächlich zur Verfügung steht, sind weitere Untersuchungen notwendig. Lagegunst (-) Die exzentrische Lage in der Stadt Köln führt daz u, dass sich kein Nutzen für das Krankenhausversorgungskonzept ergibt. Genehmigungsfähigkeit (-) Aufgrund der, in den letzten 12 Jahren, nahe an den Standort herangerückten Bebauung ist eine Genehmigungsfähigkeit als Hubschrauberbetriebsstation aufgrund der fehlenden Hindernisfreiheit nicht wahrscheinlich. Lärmschutz (+) ANLAGE 2 6 Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist Wohnbebauung nicht betroffen. Betroffen sind aktuell die Bezirksportanlage Bocklemünd sowie die Gewerbegebietsflächen im Osten und Norden. Die lokale lärmtechnische Auswirkung wäre zu prüfen. Baugrundtragfähigkeit (+ +) Fläche erscheint augenscheinlich tragfähig. zeitliche Realisierbarkeit (-) Hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren auszugehen. Kosten (-) Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich. ANLAGE 2 7 Alternative 4: „LSC Kurtekotten“ Der Luftsportklub Leverkusen liegt im Kölner Stadtteil Flittard und ist öffentlich zugänglich nur über das Stadtgebiet Leverkusen. Das Gelände gehö rt zum Landschaftsschutzgebiet LSB26. Die derzeitige luftrechtliche Genehmigung des Flugplatzes Kurtekotten schließt den Betrieb von Hubschraubern (bis 5,2 t) ein – diese ist aber nach Auffassung der zuständigen Luftaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf) nicht ausreichend, so dass es eines vollkommen neuen Genehmigungsverfahrens bedarf – dieses könnte auch zu einer Einschränkung bzw. Aufhebung der derzeitigen Genehmigung führen. Die Genehmigungsfähigkeit kann zur Zeit nicht bewertet werden. Verfügbarkeit (+) Die Fläche ist im Eigentum der Bayer AG, die diesen an den LSC Kurtekotten verpachtet hat. Die Bayer AG wäre bereit, die Anlage auch für eine Hubschrauberbetriebsstation an die Stadt Köln zu verpachten. Lagegunst (- -) Die extrem exzentrische Lage in der Stadt Köln führt dazu, dass sich kein Nutzen für das Krankenhausversorgungskonzept ergibt und im Einsatzfall die Eintreffzeiten für die südlichen Stadtteile länger sind als im Norden. Genehmigungsfähigkeit (+) Nach Aussage des LSC Leverkusen liegt für den Flugplatz eine Genehmigung auch für Hubschrauber vor. Nach Angaben der Bezirksregierung Düsseldorf würde eine Hubschrauberbetriebsstation eine erhebliche Nutzungsänderung bedeuten, was ein ANLAGE 2 8 völlig neues Gene hmigungsverfahren nach sich ziehen würde, dessen Ende offen bleibt. Lärmschutz (-) Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist Wohnbebauung nicht betroffen, allerdings befinden sich verschiedene lärmsensible Einrichtungen (3 Kindergärten wurden zwischenzeitlich in der Umgebung errichtet). Hier sind weitere Untersuchungen notwendig. Ausserdem gibt es bereits Anfragen von Leverkusener Bürgerinnen und Bürgern, die dort keinen Hubschrauberlandeplatz wünschen. Baugrundtragfähigkeit (+ +) Fläche erscheint augenscheinlich tragfähig. zeitliche Realisierbarkeit (-) Hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren auszugehen. Kosten (-) Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich. ANLAGE 2 9 Alternative 5: „Klinikum Merheim“ Das Klinikum Merheim legt ein Angebot über die Stationierung des Rettungshubschraubers ohne Intensivhubschrauber vor. Der städtebauliche Vertrag aus 2007 sah die dauerhafte Verlagerung des Hubschraubers tandortes vom Standort Merheim vor. Verfügbarkeit (- -) Fläche ist Eigentum der Kliniken der Stadt Köln. Es kann nur der Rettungshubschrauber Christoph 3 untergebracht werden. Eine Lösung für den Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland ist darin nicht enthalten. Zusätzlich gibt es das vertragliche Nutzungshindernis (städtebaulicher Vertrag mit GAG und Rotonda). Lagegunst (-) Es gibt keinen weiteren Nutzen für das Krankenhausversorgungskonzept, da dort auch schon ein genehmigter Dachlandeplatz vorhanden ist. Genehmigungsfähigkeit (-) Die Bezirksregierung Düsseldorf als Luftaufsichtsbehörde hat Bedenken an der Genehmigungsfähigkeit, bezüglich der nah an das Klinikum heran gerückten Wohnbebauung Lärmschutz (- -) Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist ein Anteil von 33% an Wohnbebauung betroffen – nach der ursprünglichen Bewertungsmatrix aus dem Jahr 2005 wäre das ein KO-Kriterium. ANLAGE 2 10 Baugrundtragfähigkeit (-) Der Baugrund trägt bereits ein Park haus, ob dies auch auskömmlich für eine Dachdoppelstation ist, muss durch weitere Untersuchungen geprüft werden zeitliche Realisierbarkeit (-) Hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren auszugehen. Kosten (- -) Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich. Da für den Christoph Rheinland ein weiterer Standort (mit allen Problemen und Kosten) gesucht werden muss, ist es plausibel von erheblichen Kosten zu sprechen. ANLAGE 2 11 Alternative 6: „Messe – alt“ Hierbei handelt es sich um den vorhandenen, aber bereits seit Jahren von der Luftaufsichtsbehörde gesperrten Landeplatz auf dem Congress-Centrum Ost. Verfügbarkeit (- -) Fläche ist Eigentum der Messe Köln. Es liegt eine aktuelle schriftliche Ablehnung der Messegesellschaft vor. Lagegunst (+ +) Sehr zentrale Lage - ergänzt das Krankenhausversorgungskonzept nahezu gleich gut wie der Standort Kalkberg. Genehmigungsfähigkeit (+) Aufgrund der ehemals vorhandenen Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes an dieser Stelle erscheint zumindest eine erneute Genehmigung möglich, soweit zwischenzeitlich keine Hinderungsgründe eingetreten sind. Hier sind weitere Untersuchungen notwendig. Lärmschutz (-) Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist keine Wohnbebauu ng betroffen – allerdings sind nahezu 100% der bebauten Fläche von Messe sowie sonstiger Gewerbegebietsflächen betroffen. Hier sind weitere Untersuchungen notwendig. Baugrundtragfähigkeit (-) Der Baugrund trägt bereits ein Gebäude. Allerdings müsste geprüft werden, ob das Gebäude statisch so belastbar ist. Die bisherige Genehmigung liess nur leichtere ANLAGE 2 12 einmotorige Hubschrauber zu. Insofern ist dieser Punkt tendenziell negativ, da weitere Untersuchungen erforderlich sind. zeitliche Realisierbarkeit (-) Hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren auszugehen. Kosten (- -) Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich. Erhebliche Baukosten sind jedoch plausibel, da mit umfangreichen Baumaßnahmen an dem Dachlandeplatz zu rechnen ist. Ausserdem müßte eine zusätzliche Liftanlage eingebaut werden, damit auch liegende Patiententransporte möglich sind (Krankhausnutzungskonzept). 1.1. Alternative 7. Messe – P22 Das geplante Parkhaus ist zwischenzeitlich errichtet worden, somit steht dieser Standort als Alternative nicht mehr zur Verfügung ANLAGE 2 13 Alternative 8: „Flughafen Köln/Bonn“ Es liegen wiederholte schriftliche Ablehnungen von der Flughafenverwaltung vor. Nach einer ersten Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftaufsicht müsste für den Standort Flughafen Köln/Bonn ein völlig neues Plan - und Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung des gesamten Flugbetriebes mit allen Gutachten eingeleitet werden. Die damit verbundenen Auswirkungen können nicht abgeschätzt werden. Die derzeitige Unterbringung auf dem Flughafen Köln/Bonn ist nicht fachgerecht und wurde immer nur als befristete Interimslösung gesehen. Verfügbarkeit (-) Derzeit als Interimslösung genutzt. Ein nachweislich genehmigungsfähiger Standort ist dort nicht bekannt. Lagegunst(- -) Die extrem exzentrische Lage in der Stadt Köln führt dazu, dass sich ein Nutzen nur für das Krankenhaus Porz ergibt. Die Eintreffzeiten für die nördlichen und westlichen Stadteile sind deutlich länger als für die südlichen und östlichen. Genehmigungsfähigkeit (-) Die Frage der Genehmigungsfähigkeit auf dem Verkehrsflughafen Köln/Bonn ist trotz der bestehenden Genehmigung als Verkehrsflughafen eher negativ. Lärmschutz (-) Grundsätzlich gilt, dass alle Standorte auf dem Flughafen, die ausserhalb der genutzten und genehmigten Wege für Verkehrsflugzeuge auf eine lärmsensibilisierte Bevölkerung treffen. Baugrundtragfähigkeit (+ +) Die Flächen auf dem befestigten Flughafengelände werden als grundsätzlich tragfähig eingeschätzt. zeitliche Realisierbarkeit (-) Hierzu ist keine Aussage möglich. Kosten (-) Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich. ANLAGE 2 14 Alternative 9: „Kalkberg“ Eine rechtssichere luftrechtliche Genehmigung für eine Hubschrauberbetriebsstation ist vorhanden und kann genutzt werden. Das Hangar - und Betriebsgebäude ist zu etwa 85% fertiggestellt. Das Bausachverständigeninstitut Roger GRÜN beschreibt in seinem Abschl ussgutachten (siehe Mitteilung 3865/2015), dass keine Reparatur - bzw. Stabilisierungsarbeiten am Gebäude notwendig sind. Die Halde Kalkberg wird zur Zeit stabilisiert. Dies schließt nach Auffassung der zuständigen Luftaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf) eine parallele Nutzung als Hubschrauberbetriebsstation nicht aus. Verfügbarkeit (+ +) Fläche ist Eigentum Stadt Köln. Lagegunst (+ +) Sehr zentrale Lage - ergänzt das Krankenhausversorgungskonzept ideal. Alle peripheren Einsatzorte werden gleich gut erreicht. Genehmigungsfähigkeit (+ +) Es liegt eine rechtssichere luftverkehrsrechtliche Genehmigung für diesen Standort vor. Lärmschutz (+) Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist eine Fläche von 5% mit Wohnbebauung betroffen. ANLAGE 2 15 Baugrundtragfähigkeit (+ +) Durch die erfolgten Stabilisierungsmaßnahmen nachweislich gegeben. zeitliche Realisierbarkeit (+ +) Die betriebsfertige Fertigstellung der Station benötigt weniger als 1 Jahr. Kosten (++) Da die Station bereits zu 85% fertiggestellt ist, sind die meisten Kosten bekannt und beleg t.
Anlage 3_Präsentation_aktualisiert_erneute Standortprüfung 2017_ti
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Stadt Köln Der Oberbürgermeister 28.11.2017 „Synoptische Darstellung eines Vergleichs möglicher Alternativstandorte für eine Hubschrauberbetriebsstation“ Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Januar 2016 Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Riss in der Bodenplatte: Januar 2016 Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Standortplanung 2005 Zur Ratssitzung am 05.07.2005 hat die Verwaltung insgesamt 23 Standorte für eine Hubschrauberbetriebsstation in Köln geprüft und bewertet. Ergebnis: Der Kalkberg ist der am besten geeignete Standort. 2011 Bis zum Weiterbaubeschluss am 20.12.2011 wurden weitere 19 Standorte geprüft und bewertet – einige wurden wiederholt geprüft. Ergebnis: Der Kalkberg ist der am besten geeignete Standort. 2017 In der Ratssitzung am 11.07.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, eine „synoptische Darstellung eines Vergleichs möglicher Alternativstandorte“ vorzulegen. Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin erneute geprüft steht nicht mehr zur Verfügung Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin • Geestemünder Straße (Niehl) • Bernhard Günther Straße (Niehl) • Heinrich Rohlmann Straße (Ossendorf) • Klinik Merheim (Merheim) • LSC Kurtekotten (Flittard) • Messe – alt (Deutz) • Flughafen Köln/Bonn (Grengel) • Kalkberg (Buchforst) Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Geestemünder Straße (Niehl) Die Fläche gehört zur ehemaligen ESSO-Raffinerie und wird derzeit als Golfplatz genutzt. Die kreisrunde Anlage der drei Teiche kennzeichnet die technogene Vergangenheit dieser Fläche als sogenannte "Tankpfannen" eines Tanklagers der ESSO mit entsprechender unterirdischer Leitungsinfrastruktur. Die Fläche wird beim Umweltamt der Stadt Köln als Altlast "AS 50420" geführt. Aktuell gehört die Fläche teilweise zum Industriepark Köln-Nord; Zone Süd für Produktion, Logistik und Zulieferer. Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- fähigkeit zeitliche Realisierbarkeit Kosten Kriterien 2005 "Verfügbarkeit des Grundstückes" "Zentralität", "Distanz zu Feuerwachen", "Distanz zu Krankenhäusern" und "Einsatztaktik" "Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium Geestemünder Straße + – + + + – – – – – Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln Ohne gesicherte Erkenntnisse Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Bernhard Günther Straße (Niehl) Die Fläche liegt im Bereich des Industrieparks Köln-Nord zwischen der Zone Nord (Recycling- und Entsorgungswirtschaft) und Zone West (Branchencluster Chemie). Die Fläche wird nach Norden hin durch die BAB1 begrenzt und gilt laut Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Grünfläche, die auch Eigentümerin des Grundstückes ist. Im Bereich parallel zur BAB 1 liegen 5 Leitungen von Gasversorgern und Chemieunternehmen. Die Leitungen sind grundbuchlich gesichert. Es bestehen Bau-, Nutzungs-, Einwirkungs- und Bepflanzungsbeschränkungen auf den Leitungstrassen. Es besteht eine Dienstbarkeit zugunsten der Deutschen EXXON. Darüber hinaus gehört die Fläche zum Planfeststellungsgebiet "Ausbau der A1 einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen" Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- fähigkeit zeitliche Realisierbarkeit Kosten Kriterien 2005 "Verfügbarkeit des Grundstückes" "Zentralität", "Distanz zu Feuerwachen", "Distanz zu Krankenhäusern" und "Einsatztaktik" "Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium Bernhard Günther Straße – – – + + – – – Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln Ohne gesicherte Erkenntnisse Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- fähigkeit zeitliche Realisierbarkeit Kosten Kriterien 2005 "Verfügbarkeit des Grundstückes" "Zentralität", "Distanz zu Feuerwachen", "Distanz zu Krankenhäusern" und "Einsatztaktik" "Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium Heinrich Rohlmann Straße + – – + + + – – Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln Ohne gesicherte Erkenntnisse Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Heinrich Rohlmann Straße (Ossendorf) Es handelt sich um den Parkplatz der Bezirkssportanlage Bocklemünd. An diesen Parkplatz grenzt im Norden und Osten ein Gewerbegebiet mit Betriebs- und Produktionsgebäuden, die aufgrund ihrer Höhe augenscheinlich keine ausreichende Hindernisfreiheit gewährleisten. Daher sind die Bewertungen der Flugsicherheit und der Einsatztaktik anders zu bewerten als noch im Jahr 2005. Laut dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- fähigkeit zeitliche Realisierbarkeit Kosten Kriterien 2005 "Verfügbarkeit des Grundstückes" "Zentralität", "Distanz zu Feuerwachen", "Distanz zu Krankenhäusern" und "Einsatztaktik" "Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium Flugplatz Kurtekotten + – – + – + + – – Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln Ohne gesicherte Erkenntnisse Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin LSC Kurtekotten (Flittard) Der Luftsportklub Leverkusen liegt im Kölner Stadtteil Flittard und ist öffentlich zugänglich nur über das Stadtgebiet Leverkusen. Das Gelände gehört zum Landschaftsschutzgebiet LSB26. Die derzeitige luftrechtliche Genehmigung des Flugplatzes Kurtekotten schließt den Be- trieb von Hubschraubern (bis 5,2 t) ein – diese ist aber nach Auffassung der zuständigen Luftaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf) nicht ausreichend, so dass es eines vollkom- men neuen Genehmigungsverfahrens bedarf – dieses könnte auch zu einer Einschrän- kung bzw. Aufhebung der derzeitigen Genehmigung führen. Die Genehmigungsfähigkeit kann zur Zeit nicht bewertet werden. Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- fähigkeit zeitliche Realisierbarkeit Kosten Kriterien 2005 "Verfügbarkeit des Grundstückes" "Zentralität", "Distanz zu Feuerwachen", "Distanz zu Krankenhäusern" und "Einsatztaktik" "Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium Klinikum Merheim – – – – – – – – – – Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln Ohne gesicherte Erkenntnisse Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Klinik Merheim (Merheim) Das Klinikum Merheim legt ein Angebot über die Stationierung des Rettungshubschraubers ohne Intensivhubschrauber vor. Der städtebauliche Vertrag aus 2007 sah die dauerhafte Verlagerung des Hubschrauberstandortes vom Standort Merheim vor. Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- fähigkeit zeitliche Realisierbarkeit Kosten Kriterien 2005 "Verfügbarkeit des Grundstückes" "Zentralität", "Distanz zu Feuerwachen", "Distanz zu Krankenhäusern" und "Einsatztaktik" "Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium Messe - alt – – + + + – – – – – Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln Ohne gesicherte Erkenntnisse Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Messe – alt (Deutz) Hierbei handelt es sich um den vorhandenen, aber bereits seit Jahren von der Luftaufsichtsbehörde gesperrten Landeplatz auf dem Congress-Centrum Ost. Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- fähigkeit zeitliche Realisierbarkeit Kosten Kriterien 2005 "Verfügbarkeit des Grundstückes" "Zentralität", "Distanz zu Feuerwachen", "Distanz zu Krankenhäusern" und "Einsatztaktik" "Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium Flughafen Köln/Bonn – – – – – + + – – Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln Ohne gesicherte Erkenntnisse Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Flughafen Köln/Bonn (Grengel) Es liegen wiederholte schriftliche Ablehnungen von der Flughafenverwaltung vor. Nach einer ersten Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftaufsicht müsste für den Standort Flughafen Köln/Bonn ein völlig neues Plan- und Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung des gesamten Flugbetriebes mit allen Gutachten eingeleitet werden. Die damit verbundenen Auswirkungen können nicht abgeschätzt werden. Die derzeitige Unterbringung auf dem Flughafen Köln/Bonn ist nicht fachgerecht und wurde immer nur als befristete Interimslösung gesehen. Ein nachweislich genehmigungsfähiger Standort am Flughafen Köln/Bonn ist nicht bekannt. Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- fähigkeit zeitliche Realisierbarkeit Kosten Kriterien 2005 "Verfügbarkeit des Grundstückes" "Zentralität", "Distanz zu Feuerwachen", "Distanz zu Krankenhäusern" und "Einsatztaktik" "Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium Kalkberg + + + + + + + + + nach Haldensanierung + + nach Haldensanierung + + Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln Vollständig gesicherte Erkenntnisse Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Kalkberg (Buchforst) Eine rechtssichere luftrechtliche Genehmigung für eine Hubschrauberbetriebsstation ist vorhanden und kann genutzt werden. Das Hangar- und Betriebsgebäude ist zu etwa 85% fertiggestellt. Das Bausachverständigeninstitut Roger GRÜN beschreibt in seinem Abschlussgutachten (siehe Mitteilung 3865/2015), dass keine Reparatur- bzw. Stabilisierungsarbeiten am Gebäude notwendig sind. Die Halde Kalkberg wird zur Zeit stabilisiert. Dies schließt nach Auffassung der zuständigen Luftaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf) eine parallele Nutzung als Hubschrauberbetriebsstation nicht aus. Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Zusammenfassung Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- fähigkeit zeitliche Realisierbarkeit Kosten Kriterien 2005 "Verfügbarkeit des Grundstückes" "Zentralität", "Distanz zu Feuerwachen", "Distanz zu Krankenhäusern" und "Einsatztaktik" "Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium Kalkberg + + + + + + + + + nach Haldensanierung + + nach Haldensanierung + + Geestemünder Straße + – + + + – – – – – Bernhard Günther Straße – – – + + – – – Heinrich Rohlmann Straße + – – + + + – – Flugplatz Kurtekotten + – – + – + + – – Klinikum Merheim – – – – – – – – – – Messe - alt – – + + + – – – – – Flughafen Köln/Bonn – – – – – + + – – Messe - P22 + + = sehr positiv – = negativ + = positiv – – = sehr negativ Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln diese Alternative steht nicht mehr zur Verfügung Vollständig gesicherte Erkenntnisse Ohne gesicherte Erkenntnisse Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Fazit Auf Grundlage der fachlichen und formellen Bewertung möglicher Alternativstandorte ist die Fertigstellung und die Inbetriebnahme der Hubschrauberstation am Kalkberg die sicherste und wirtschaftlichste Lösung. Die Hubschrauberbetriebsstation kann aus baulicher Sichtfertig gestellt werden. Eine bestandssichere luftrechtliche Genehmigung liegt vor. Stadt Köln Der Oberbürgermeister Die Oberbürgermeisterin Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/374/1 Vorlagen-Nummer 05.03.2018 0466/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 13.03.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.04.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.05.2018 Untersuchung von Alternativstandorten für eine Hubschrauberbetriebsstation I. Ausgangssituation Seit dem Jahr 2004 projektiert die Verwaltung eine fachgerechte Stationierung der beiden Hubschrauber „Christoph 3“ und „Christoph Rheinland“, mit der sie die Luftrettung als Ker n- trägerin sicherstellen muss. Für die Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg wurde am 15.12.2015 ein Baustopp verhängt , da es zu Setzungen an einer Ecke des Hangarg e- bäudes gekommen ist. Ein beauftragter Gutachter stellte neben der Ursache für die Setzung auch Standsicherheitsdefizite in Teilbereichen der Böschungen fest. Um diese Defizite zu beseitigen, wird seitdem ein Stabilisierungskonzept umgesetzt. II. Synoptische Darstellung der Standortalternativen: Im Jahr 2016 erfolgten zwei Zwischenberichte der Verwaltung über Standortalternativen an den Hauptausschuss, den Bauausschuss, den Gesundheitsausschuss, sowie an die B e- zirksvertretungen 8 und 9 (0057/2016 und 1845/2016). Am 11.07.2017 beauftragte der Rat die Verwaltung, eine synoptische Darstellung eines Ve r- gleichs möglicher Alternativstandorte – laut Ziffer 4 des Ratsbeschlusses vom 15.12.2015 - bis zu den Sitzungen de r Ratsgremien im Dezember 2017 vorzulegen. Dieses Ergebnis wu r- de den Fraktionen am 28.11.2017 bereits vorgestellt. In den Anlagen 1 bis 3 wird das Erge b- nis der Standortprüfung dargestellt: Erläuterung der Kriterien (Anlage 1) Standortalternativen (Anlage 2) Präsentation vom 28.11.2017 (Anlage 3) III. Gutachterliche Standortuntersuchung: Die am 11.07.2017 vom Rat beauftragte synoptische Darstellung der bereits im Ratsb e- schluss vom 15.12.2015 benannten sieben Alternativstandorten wurde den im Gesundheit s- ausschuss vertretenen Fraktionen am 28.11.2017 vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass zur weiteren Klärung bezüglich der Eignung eine fachgutachterliche Bewertung und Prognose 2 notwendig ist. Für diese Untersuchung kommen diejenigen Alternativstandorte in Betracht , die hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit am aussichtsreichsten erscheinen, da von dort bereits früher (Rettungs)Hubschrauber gestartet sind bzw. noch starten. Dies sind die Stan d- orte Flughafen Köln/Bonn, LSC Kurtekotten und das Klinikum Merheim. IV. Ziel der gutachterlichen Bewertung Im Mittelpunkt der gutachterlichen Bewertung steht die flugrechtliche und flugtechnische Ei g- nung der Standorte Flughafen Köln/Bonn, LSC Kurtekotten und Klinikum Merheim. Letztlich wird von dem beauftragten Fachbüro ein Er gebnisbericht zu erstellen sein, auf dessen Grundlage eine fundierte Prognose hinsichtlich der flugrechtlichen Eignung dieser drei Alte r- nativstandorte möglich wird. V. Finanzierung Die geschätzten Kosten für diese gutachterliche Bewertung liegen für die dre i Standorte bei 50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Einzelplan 0212 „Brand - und Bevölkerungs- schutz, Rettungsdienst“. VI. Weitere Information Die Verwaltung wird das Ergebnis der gutachterlichen Bewertung dem Gesundheitsau s- schuss, sowie den Bezirksvertretungen 9 (Mülheim) und 8 (Kalk) unaufgefordert vorlegen und wir rechnen nach Auftragsvergabe nach drei Monaten mit einem Ergebnis. Anlagen Gez. Dr. Keller
Anlage_1_Erläuterung der Kriterien
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ANLAGE 1 1 Erläuterung der Kriterien: In der Ziffer 4 des Ratsbeschlusses vom 15.12.2015 wurden die Kriterien zur Bewertung vorgegeben: Verfügbarkeit, Lagegunst, Gen ehmigungsfähigkeit, Lärmschutz, Baugrundtragfähigkeit, zeitliche Realis ierbarkeit und Kosten. Einem Hinweis der Genehmigungsbehörde folgend, werden in dieser synoptischen Darstellung auch die bisher verwendeten Kriterien m itaufgenommen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Standorte zu erzielen. Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien entspric ht dem Ratsbeschluss vom 15.12.2015 und stellt keine Wertigkeit dar: 1. Verfügbarkeit : entspricht vollständig dem Kriterium „Verfügbarkeit des Grundstückes“ 2. Lagegunst : ist ein Sammelkriterium und setzt sich aus den Kr iterien „Zentralität“, „Distanz zu Feuerwachen“, „Distanz z u Krankenhäusern“ und „Einsatztaktik“ zusammen 3. Genehmigungsfähigkeit : entspricht vollständig dem Kriterium „Flugsicherheit“ (= ist der Standort luftrechtlich genehmigungsfähig) 4. Lärmschutz : entspricht vollständig dem Kriterium „Lärm“ 5. Baugrundtragfähigkeit : ist ein neues Kriterium 6. zeitliche Realisierbarkeit : entspricht dem Kriterium „Realisierung“ 7. Kosten : ist ein neues Kriterium Zu 1. Verfügbarkeit: Hier wird abgeschätzt, ob das Gelände zeitnah zur V erfügung steht, im Besitz der Stadt Köln und sofort bebaubar ist. + + = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, wenn alle drei Kriterien erfüllt sind. + = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz er folgt, wenn das Gelände im Besitz der Stadt Köln ist, aber eine sofortige Beba uung zunächst nicht möglich ist. - = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wen n das Gelände nur eingeschränkt zur Verfügung steht. - - = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn das Ge lände nicht bzw. nicht für beide Hubschraubersysteme zur Verfügung steht. Zu 2. Lagegunst: Die Lagegunst ist ein Sammelkriterium und setzt sich aus den Kriterien „Zentralität“, „Distanz zu Feuerwachen“, „Distanz z u Krankenhäusern“ und „Einsatztaktik“ zusammen. Mit Kriterium „Distanz zu Krankenhäusern“ wird der Tatsache Rechnung getragen, dass zahlreiche nicht genehmigte Landemöglichkeiten an Krankenhäusern von der Luftaufsicht aufgrund der neuen luftrechtlichen Vor schriften geschlossen wurden ANLAGE 1 2 oder nicht mehr genutzt werden dürfen. Da jedoch al le Kölner Krankenhäuser Patientinnen und Patienten auf dem Luftweg erhalten können oder verlegen müssen, ist es notwendig angesichts der neuen Rechtslage je des Krankenhaus an einen genehmigten Landeplatz anzuschließen. Die „Distanz zu Feuerwachen“ hat hinsichtlich der „Versorgung“ der Luftrettungsstation durch Feuerwachen eine nicht unerhebliche Bedeutung. Die „Zentralität“ ist ein standortplanerisches Kriterium, welches di e flächendeckende zeitgerechte Versorgung des Kölner Stadtgebietes ab bildet. Insbesondere da die Einsatzverteilung der Rettungshubschrauber bei Notf ällen und Unfällen sich in den Randbezirken häufen. Damit ist eine gleichmäßige un d schnellstmögliche Erreichbarkeit gerade der Einsatzschwerpunkte der H ubschrauber möglich. Eine exzentrische Lage führt demgegenüber zu einer ungle ichmäßigen zeitlichen Eintreffzeit. Die „Einsatztaktik“ bildet die mögliche Zahl und Ri chtung von An- und Abflugsektoren ab, je größer die Zahl und desto „fr eier“ die Richtungswahl ist, desto günstiger ist die Lage des Standortes. + + = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, wenn alle Unterkriterien positiv erfüllt werden. + = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz erfolgt, wenn ein Standort trotz Schwächen unter einsatztaktischen Aspekten akzeptiert werden kann. - = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, bei erkennbaren Defiziten in mindestens einem Kriterium. - - = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn der Standort nicht sinnvoll ist. Zu 3. Genehmigungsfähigkeit: Die Genehmigungsfähigkeit wird mittels des Kriteriums „Flugsicherheit“ bewertet. Die Verwaltung kann ohne ein luftrechtliches Eignungsgu tachtens keine valide Aussage über die Genehmigungsfähigkeit eines Standortes tre ffen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass solange eine rechtssichere Genehmigung für ein en Standort vorliegt, kann es keine (weiteren) Genehmigung(en) für einen oder meh rere andere Standorte geben. Grundlage für die Bewertung sind die nachfolgend be schriebenen Erfahrungen und Erkenntnisse seit 2004. Mit der Standortplanung für eine neue Hubschrauberb etriebsstation wurde bereits im Jahr 2004 begonnen. Der vorherige Standort am Klini kum Merheim entsprach bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den geändert en luftrechtlichen Sicherheitsanforderungen. 2005 erging dazu der Rats beschluss für die Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg [0444/ 2005]. Grundlage für diese Standortentscheidung damals war eine Matrixbewertun g von 23 Alternativvorschlägen (bis zum Ratsbeschluss zur „W eiterplanung und Bau einer ANLAGE 1 3 Rettungshubschrauberstation für Köln“ am 20.12.2011 wurden weitere 19 Standortalternativen geprüft [4300/2011]), in denen der Kalkberg die meisten Eignungspunkte erzielte und deshalb auch so beschlossen worden ist. Im Anschluss an den Ratsbeschluss vom 05.07.2005 er folgten die baulichen Planungen und die Einleitung des luftfahrtrechtlich en Genehmigungsverfahrens über die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behö rde. Im Jahr 2008, nach drei Jahren Verfahrensdauer, wurde die luftfahrtrechtlic he Genehmigung für den Betrieb einer Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg erteilt. Bis zum Jahr 2011 war hierzu noch ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltun gsgericht Köln anhängig, das jedoch eingestellt wurde (die Klägerin war verstorb en) mit dem rechtskräftigen Ergebnis, dass ab diesem Zeitpunkt von der luftfahr trechtlichen Genehmigung rechtssicher Gebrauch gemacht werden kann. Für eine Hubschrauberbetriebsstation ist eine luftr echtliche Genehmigung durch die Luftfahrtsaufsichtsbehörde zwingend erforderlich. F ür die Erteilung ist außerhalb eines Verkehrsflughafens die Bezirksregierung Düsse ldorf die zuständige Genehmigungsbehörde. Gemäß dem Auftrag, sowohl aus der Ratssitzung am 15.12.2015 als auch der Sondersitzung am 18.03.2016 sollten die genehmigungsrechtlichen Fragen und Erfordernisse mi t der Bezirksregierung Düsseldorf erörtert werden. Die Erörterung fand am 17.05.2016 statt. Zur Vorbereitung wurden Kurzinformationen über die vom Rat benannten Standortalternativen vorgelegt. In der Besprechung vom 17.05.2016 wurde bereits mit der Bezirksregierung Düsseldorf die Frage erört ert, „ob die Gründe, die damals zur Standortentscheidung Kalkberg geführt haben, je tzt nicht mehr zuträfen“. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die fachlichen und sachlichen Begründungen für den Standort Kalkberg, wie auf die Abwägung der damaligen Alternativstandorte, die umfassend in der luftrechtlichen Genehmigung vo m 21.10.2008 dargestellt sind. Aus Sicht der Bezirksregierung Düsseldorf gibt es b is zum heutigen Tag auch keine neuen Aspekte, die zu einer anderen Eignungsbewertu ng führen würden. Die Kostenentwicklung am Kalkberg war und ist dabei wed er Planungs- noch Genehmigungsgröße. Auf der Basis der vorliegenden S achverhalte ist nach Aussagen der Bezirksregierung Düsseldorf eine Beant ragung von luftrechtlichen Genehmigungen für mehrere Standorte ausgeschlossen, da jedes Genehmigungsverfahren auch Eingriffe in die Rechte von Bürgern beinhaltet und diese im Rahmen der Prüfungen auch gehört werden mü ssen. Insofern müssen Standortüberlegungen und -entscheidungen zuerst für einen Standort verbindlich getroffen und begründet werden und erst danach kann ein Genehmigungsverfahren für den ausgewählten Standort eingeleitet werden. D ies würde bedeuten, dass zunächst begründet werden müssten, warum die bestan dsgeschützte Genehmigung am Kalkberg aufzugeben ist. Danach müsste die Entsc heidung für einen Alternativstandort getroffen und begründet werden. Erst danach könne ein Neuantrag auf eine luftrechtliche Genehmigung gestellt werden. Soweit ein Alternativstandort gewählt werden würde, ist nach allen Erfahrungen für das dann erforderliche luftrechtliche Genehmigungsv erfahren mit vielen Jahren zu ANLAGE 1 4 rechnen. Eine rechtsichere luftrechtliche Genehmigu ng hat für den Standort Kalkberg retrospektiv sieben Jahre benötigt. Aus de m Gespräch mit dem Verkehrsministerium NRW am 06.11.2017 wurde auch de utlich, dass sich nicht nur Antrags- und Genehmigungsverfahren für Flug- und La ndeplätze, sondern auch Renovierungs- oder Änderungsnotwendigkeiten immer k omplexeren Anforderungen und Hürden gegenübersehen, die die Chancen auf Umse tz- bzw. Realisierbarkeit beständig sinken lassen. Aus diesen Gründen benötig en zwischenzeitlich auch Flugplätze und –häfen mit einer luftrechtlichen Gen ehmigung, bei denen durch die Errichtung einer Hubschrauberbetriebsstation eine w esentliche Änderung eintreten würde, ein neues Genehmigungsverfahren. Bei Verkehr sflughäfen wäre u.U. sogar ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich. Im Ergebnis ist bei jedem Alternativstandort ein luftrechtliches Genehmigungs verfahren erforderlich, dem letztlich nur minimale Erfolgschance eingeräumt werden können. + + = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, bei einer vorhandenen bestandsgeschützten luftrechtlichen Genehmigung für die Hubschrauberbetriebsstation. + = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz erfolgt, wenn nicht zu erwarten ist, dass das Gelände grundsätzlich luftrechtlich geeignet ist. - = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass keine luftrechtliche Eignung besteht. - - = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn Erkenntnisse vorliegen, die eine Genehmigung nicht zu erwarten lassen. Zu 4. Lärmschutz: Das Kriterium Lärmschutz wird von der Verwaltung an alog der Bewertung von 2005 bewertet. Grundlage war seinerzeit, dass an einer z ukünftigen Station die Lärmmehrbelastung durch den Hubschrauber nicht über der bisherigen, am Standort Merheim, liegen sollte. Damit an einem neuen Stando rt die Bevölkerung keiner stärkeren Belastung als am Klinikum Merheim ausgese tzt ist, wurde der Radius von 300 Metern um den Landeplatzbezugspunkt als Bezugsg röße gewählt, da ab dieser Höhe der Hubschrauber seine Reiseflughöhe erreicht hat. Für jeden geprüften Standort erfolgt die Berechnung der Fläche mit Wohn bebauung innerhalb des Radius von 300 Metern. Bei höher gelegenen Standorten wird diese Höhe in weniger als 300 m erreicht. + + = Eine sehr positive Bewertung kann ein Standort nur dann erhalten, wenn keine Wohnbebauung im direkten Umfeld liegt. + = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz erfolgt, wenn der Anteil an der Wohnbebauung bei <10% liegen. - = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wenn die Wohnbebauung von >10% und/oder bei Vorhandensein lärmsensibler Einrichtungen. ANLAGE 1 5 - - = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, bei einem hohen Wohnbebauungs- anteil (z.B.>30%) oder wenn es dazu Hinweise von der Genehmigungsbehörde gibt. Zu 5. Baugrundtragfähigkeit: Diese kann nur abgeschätzt werden, genauere Aussage n dazu können nur mit entsprechenden Fachgutachten gemacht werden. + + = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, wenn ein S tandort bei einem bekanntermaßen unbelasteten bzw. bereits sanierten/stabilisierten Untergrund. + = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz er folgt, wenn eine Bebauung grundsätzlich möglich erscheint; Dennoch muss der U ntergrund näher erkundet werden. - = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wen n Bebauungshindernisse vorhanden oder zu erwarten sind. - - = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn e s bereits jetzt bekannte/ konkrete Gründe gibt, die einer Bebauung entgegenstehen. Zu 6. Zeitliche Realisierbarkeit: Je schneller die Station – wo auch immer – fertigge stellt wird, desto kürzer fallen die hohen Betriebskosten am Flughafen Köln/Bonn an. Gle ichzeitig würde die instabile und problematische Interimsstationierung am Flughafen damit beendet. + + = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, wenn eine luftrechtliche Genehmigung für eine Hubschrauberbetriebsstation, s owie die dafür erforderliche Baugenehmigung vorhanden ist. + = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz erfolgt, wenn die Realisierung einschließlich der dafür erforderlichen Genehmigungen innerhalb der nächsten 10 Jahre Grundsätzlich möglich erscheint. - = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wenn nicht erwartet werden kann, dass die Realisierung innerhalb von 10 Jahren möglich ist. - - = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn entweder die Realisierung als nicht möglich erscheint, oder wenn die Realisierungszeit von mehr als 10 Jahren erwartet wird. Zu 7. Kosten: Grundsätzlich ist bei einem Standort die Gesamtheit der Herrichtungskosten einer Hubschrauberbetriebsstation (inkl. Grundstück etc.) zu betrachten. Für die Hubschrauberbetriebsstation am Kalkberg liegen nachgewiesene Kosten vor, für alle Alternativstandorte können keine belastbaren Kosten angegeben werden. Sicherlich ist eine Kostenschätzung ohne Planung au f der Grundlage einer einfachen Preisabfrage/Abschätzung möglich. Dies wü rde jedoch auf reinen Annahmen beruhen. Nach der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) könnte man ANLAGE 1 6 anhand des Baukostenindex und eines Raumbuches eine erste Kostenabschätzung vornehmen die jedoch nur eine grobe Richtung hinsic htlich der Kosten aufzeigt. Eine weitere Kostenschätzung nach Leistungsphase 2 und e ine Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 sind für eine genauere Aussage notwendig. + + = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, wenn eine vorhandene Kostenberechnung für eine durchgeplante oder fertig gestellte Hubschrauberbetriebsstation vorliegt und eine mögli chst vollständige Refinanzierung zu erwarten ist. + = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz er folgt, wenn Kosten durch weitere Untersuchungen oder in einer fortgeschritte nen Leistungsphase gesichert sind. - = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wen n eine gesicherte Kostenschätzung nicht möglich ist. - - = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn es zus ätzliche Fakten gibt, die deutlich höhere Kosten erwarten lassen (z.B. Aufwen dungen für zwei Stationen, Dachlandeplatz, zusätzliche sehr kostenträchtige Bodensanierung, etc.). ANLAGE 1 7 Zusammenfassung der Bewertungen In der nachfolgenden Grafik sind die Bewertungen de r insgesamt neun Standorte zusammenfassend qualitativ dargestellt. Darin wurde eine qualitative Bewertung der Kriterien vorgenommen und die Standorte gegenüberge stellt. Eine ausführliche Begründung für die Bewertung können der Anlage 1 entnommen werden. Auf Grundlage dieser fachlichen und formellen Bewer tung von den bekannten und immer wieder diskutierten, alternativen Standorten ist die Fertigstellung und die Inbetriebnahme der Hubschrauberstation am Kalkberg mit Abstand die sicherste und wirtschaftlichste Lösung. Zudem gibt es keinen ande ren Standort, der eine gleichwertige Alternative für die einsatztaktische Zweckmäßigkeit besitzt. Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- fähigkeit zeitliche Realisierbarkeit Kosten Kriterien 2005 "Verfügbarkeit des Grundstückes" "Zentralität", "Distanz zu Feuerwachen", "Distanz zu Krankenhäusern" und "Einsatztaktik" "Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium Kalkberg + + + + + + + + + nach Haldensanierung + + nach Haldensanierung + + Geestemünder Straße + – + + + – – – – – Bernhard Günther Straße – – – + + – – – Heinrich Rohlmann Straße + – – + + + – – Flugplatz Kurtekotten + – – + – + + – – Klinikum Merheim – – – – – – – – – – Messe - alt – – + + + – – – – – Flughafen Köln/Bonn – – – – – + + – – Messe - P22 + + = sehr positiv – = negativ + = positiv – – = sehr negativ Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln diese Alternative steht nicht mehr zur Verfügung Vollständig gesicherte Erkenntnisse Ohne gesicherte Erkenntnisse
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0466/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.03.2018
- Erstellt
- 08.02.2018 10:29