Mandari Insight

0466/2018

Auftrag zur vertieften Standortuntersuchung für eine Hubschrauberbetriebsstation

Mitteilung Ausschuss 05.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 03.05.2018, TOP 10.2.1

Anlage_2_Standortalternativen_Ti

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Anlage 3_Präsentation_aktualisiert_erneute Standortprüfung 2017_ti

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage_1_Erläuterung der Kriterien

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Anlage_2_Standortalternativen_Ti

16226 Zeichen

ANLAGE 2 
1 
 
Bewertung der Standortalternativen  
Alternative 1: „Geestemünder Straße“ 
 
 
Die Fläche gehört zur ehemaligen ESSO -Raffinerie und wird derzeit als Golfplatz 
genutzt. Die kreisrunde Anlage der drei Teiche kennzeichnet die technogene 
Vergangenheit dieser Fläche als sogenannte "Tankpfannen" eines Tanklagers der 
ESSO mit entsprechender unterirdischer Leitungsinfrastruktur. Die Fläche wird beim 
Umweltamt der Stadt Köln als Altlast "AS 50420" geführt. 
Aktuell gehört die Fläche teilweise zum Industriepark Köln -Nord; Zone Süd für 
Produktion, Logistik und Zulieferer. 
 
Verfügbarkeit (+) 
Fläche ist im Besitz der Stadt Köln. Bei Erwerb dieser im B -Plan als GI -Gebiet 
ausgewiesenen Fläche wurde sie bereits vom Sportverein Blau -Weiß-Rot von 1922 
e.V. (Betriebssportverein der Exxon) als Golf -Übungsgelände genutzt. Mit dem 
Verein wurde ein beurkundet er Anwaltsvergleich geschlossen. Dieser Vergleich hat 
zum Inhalt, dass der Verein zur Umsetzung des B-Planes die Fläche innerhalb von 4 
Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung räumen muss. Zur Prüfung, 
inwieweit die Fläche tatsächlich zur Verfügu ng steht, sind weitere Untersuchungen 
notwendig. Die Fläche ist als Biotop mit Wasserflächen gestaltet.  
 
Lagegunst (-) 
Die exzentrische Lage in der Stadt Köln führt dazu, dass sich weder ein Nutzen für 
das Krankenhausversorgungskonzept gibt, noch eine gle ichmäßige Erreichbarkeit 
der Einsatzschwerpunkte gegeben ist.

ANLAGE 2 
2 
 
Genehmigungsfähigkeit (+) 
Für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit sind zahlreiche Fachgutachten 
notwendig. Da diese Gutachten nicht vorliegen, kann die Genehmigungsfähigkeit nur 
abgeschätzt werden. Demnach erscheint eine Genehmigungsfähigkeit möglich. 
Gegebenenfalls ist aufgrund der Tieflage des Standortes eine signifikante Erhöhung 
der empirischen Landoberfläche notwendig, damit die geforderte Hindernisfreiheit zu 
erreichen ist. Im Zusammenhang mit der notwendigen Hindernisfreiheit muss, im 
sich östlich anschließenden Gewerbegebiet „Industriepark Nord“, eine 
Höhenbegrenzung der etwaigen zukünftigen Bebauung gewährleistet sein. Auf 3.000 
m Horizontalstrecke - ab dem Flugplatzbezugs punkt - muss die Fläche unterhalb 
eines Winkels von 4,5% hindernisfreigehalten werden. Das bedeutet in 100 Meter 
Entfernung darf ein Hindernis maximal 4,5 Meter Höhe, in 200 Meter Entfernung 
maximal 9,0 Meter Höhe usw. aufweisen. 
 
Lärmschutz (+ +) 
Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist Wohnbebauung nicht betroffen. Betroffen 
sind aktuell die Sportanlage im Nordwesten sowie die Gewerbegebietsflächen im 
Süden.  
 
Baugrundtragfähigkeit (- -) 
Es handelt sich um eine Altlast, die beim Umweltamt der Stadt Köln unter der 
Nummer AS50420 geführt wird. Im Untergrund befindet sich Leitungsinfrastruktur 
aus der Vornutzung als Tanklager. Inwieweit hierdurch die Baugrundtragfähigkeit 
beeinträchtigt ist, kann nur durch ein Fachgutachten bewertet werden. Die Tieflage 
des Standortes bedingt bei Hochwasserlagen eine Beeinträchtigung in Form von 
aufsteigendem Grundwasser (Qualmwasser). Diese Fakten zeigen, das eine 
ausreichende Baugrundtragfähigkeit nicht gegeben ist. 
 
zeitliche Realisierbarkeit (-) 
Hinsichtlich der zeitliche n Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen 
Genehmigungsverfahren auszugehen.  
 
Kosten (- -) 
Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich. Jedoch ist es aufgrund des 
unsicheren Bauuntergrundes plausibel, dass mit hohen Kosten zu rechnen ist.

ANLAGE 2 
3 
 
Alternative 2: „Bernhard Günther Straße“ 
 
 
Die Fläche liegt im Bereich des Industrieparks Köln -Nord zwischen der Zone Nord 
(Recycling- und Entsorgungswirtschaft) und Zone West (Branchencluster Chemie). 
Die Fläche wird nach Norden hin durch die BAB1 begrenzt  und gilt laut 
Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Grünfläche, die auch Eigentümerin des 
Grundstückes ist. Im Bereich parallel zur BAB 1 liegen 5 Leitungen von 
Gasversorgern und Chemieunternehmen. Die Leitungen sind grundbuchlich 
gesichert. Es bestehen Bau-, Nutzungs -, Einwirkungs - und 
Bepflanzungsbeschränkungen auf den Leitungstrassen. Es besteht eine 
Dienstbarkeit zugunsten der Deutschen EXXON. 
Darüber hinaus gehört die Fläche zum Planfeststellungsgebiet "Ausbau der A1 
einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen"  
 
Verfügbarkeit (-) 
Fläche ist im Eigentum der Stadt Köln. Zur Prüfung, inwieweit die Fläche tatsächlich 
zur Verfügung steht, sind weitere Untersuchungen notwendig. 
 
Lagegunst (-)  
Die exzentrische Lage in der Stadt Köln führt dazu, dass sich weder ein Nutzen für 
das Krankenhausversorgungskonzept gibt, noch eine gleichmäßige Erreichbarkeit 
der Einsatzschwerpunkte gegeben ist.  
 
Genehmigungsfähigkeit (-) 
Die Genehmigungsfähigkeit ist in Abhängigkeit mit einer Nutzungspriorisierung zu 
Gunsten einer Hubschrauberbetriebsstation (gegenüber z.B. der Ausbaufläche der 
Autobahn A1) eher unwahrscheinlich.

ANLAGE 2 
4 
 
 
Lärmschutz (+ +) 
Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist Wohnbebauung nicht betroffen.  Betroffen 
sind aktuell die Gewerbegebietsflächen im Osten und Süden.  
 
Baugrundtragfähigkeit (-) 
Im Untergrund verlaufen 5 Gas - bzw. Chemiefernleitungen. Eine Bebaubarkeit muss 
durch ein Fachgutachten geprüft werden. 
 
zeitliche Realisierbarkeit (-) 
Hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen 
Genehmigungsverfahren auszugehen. 
 
Kosten (-) 
Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich.

ANLAGE 2 
5 
 
Alternative 3: „Heinrich Rohlmann Straße“ 
 
 
Es handelt sich um den Parkplatz der Bezirkssportanlage Bocklemünd. An diesen 
Parkplatz grenzt im Norden und Osten ein Gewerbegebiet mit Betriebs - und 
Produktionsgebäuden, die aufgrund ihrer Höhe augenscheinlich keine ausreichende 
Hindernisfreiheit gewährleisten. Daher sind die Bewertungen der Flugsicherheit und 
der Einsatztaktik anders zu bewerten als noch im Jahr 2005.  
Laut dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist die Fläche als Grünfläche 
ausgewiesen.  
 
Verfügbarkeit (+) 
Fläche ist im Eigentum der Sta dt Köln und wird derzeit als Parkplatz für die 
Bezirkssportanlage Bocklemünd genutzt. Zur Prüfung, inwieweit die Fläche 
tatsächlich zur Verfügung steht, sind weitere Untersuchungen notwendig. 
 
Lagegunst (-) 
Die exzentrische Lage in der Stadt Köln führt daz u, dass sich kein Nutzen für das 
Krankenhausversorgungskonzept ergibt.  
 
Genehmigungsfähigkeit (-) 
Aufgrund der, in den letzten 12 Jahren, nahe an den Standort herangerückten 
Bebauung ist eine Genehmigungsfähigkeit als Hubschrauberbetriebsstation 
aufgrund der fehlenden Hindernisfreiheit nicht wahrscheinlich. 
 
Lärmschutz (+)

ANLAGE 2 
6 
 
Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist Wohnbebauung nicht betroffen. Betroffen 
sind aktuell die Bezirksportanlage Bocklemünd sowie die Gewerbegebietsflächen im 
Osten und Norden. Die lokale lärmtechnische Auswirkung wäre zu prüfen. 
 
Baugrundtragfähigkeit (+ +) 
Fläche erscheint augenscheinlich tragfähig. 
 
zeitliche Realisierbarkeit (-) 
Hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen 
Genehmigungsverfahren auszugehen. 
 
Kosten (-) 
Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich.

ANLAGE 2 
7 
 
Alternative 4: „LSC Kurtekotten“ 
 
 
Der Luftsportklub Leverkusen liegt im Kölner Stadtteil Flittard  und ist öffentlich 
zugänglich nur über das Stadtgebiet Leverkusen. Das Gelände gehö rt zum 
Landschaftsschutzgebiet LSB26. 
Die derzeitige luftrechtliche Genehmigung des Flugplatzes Kurtekotten schließt den 
Betrieb von Hubschraubern (bis 5,2 t) ein – diese ist aber nach Auffassung der 
zuständigen Luftaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf)  nicht ausreichend, so dass 
es eines vollkommen neuen Genehmigungsverfahrens bedarf – dieses könnte auch 
zu einer Einschränkung bzw. Aufhebung der derzeitigen Genehmigung führen. 
Die Genehmigungsfähigkeit kann zur Zeit nicht bewertet werden. 
 
Verfügbarkeit (+) 
Die Fläche ist im Eigentum der Bayer AG, die diesen an den LSC Kurtekotten 
verpachtet hat. Die Bayer AG wäre bereit, die Anlage auch für eine 
Hubschrauberbetriebsstation an die Stadt Köln zu verpachten.  
 
Lagegunst (- -) 
Die extrem exzentrische Lage in der Stadt Köln führt dazu, dass sich kein Nutzen für 
das Krankenhausversorgungskonzept ergibt und im Einsatzfall die Eintreffzeiten für 
die südlichen Stadtteile länger sind als im Norden.  
 
Genehmigungsfähigkeit (+) 
Nach Aussage des LSC Leverkusen liegt für den Flugplatz eine Genehmigung auch 
für Hubschrauber vor. Nach Angaben der Bezirksregierung Düsseldorf würde eine 
Hubschrauberbetriebsstation eine erhebliche Nutzungsänderung bedeuten, was ein

ANLAGE 2 
8 
 
völlig neues Gene hmigungsverfahren nach sich ziehen würde, dessen Ende offen 
bleibt.  
 
Lärmschutz (-) 
Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist Wohnbebauung nicht betroffen, allerdings 
befinden sich verschiedene lärmsensible Einrichtungen (3 Kindergärten wurden 
zwischenzeitlich in der Umgebung errichtet).  Hier sind weitere Untersuchungen 
notwendig. Ausserdem gibt es bereits Anfragen von Leverkusener Bürgerinnen und 
Bürgern, die dort keinen Hubschrauberlandeplatz wünschen.  
 
Baugrundtragfähigkeit (+ +) 
Fläche erscheint augenscheinlich tragfähig.  
 
zeitliche Realisierbarkeit (-) 
Hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen 
Genehmigungsverfahren auszugehen. 
 
Kosten (-) 
Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich.

ANLAGE 2 
9 
 
Alternative 5: „Klinikum Merheim“ 
 
 
Das Klinikum Merheim legt ein Angebot über die Stationierung des 
Rettungshubschraubers ohne Intensivhubschrauber vor. Der städtebauliche Vertrag 
aus 2007 sah die dauerhafte Verlagerung des Hubschraubers tandortes vom 
Standort Merheim vor. 
 
Verfügbarkeit (- -) 
Fläche ist Eigentum der Kliniken der Stadt Köln. Es kann nur der 
Rettungshubschrauber Christoph 3 untergebracht werden. Eine Lösung für den 
Intensivtransporthubschrauber Christoph Rheinland ist darin nicht enthalten. 
Zusätzlich gibt es das vertragliche Nutzungshindernis (städtebaulicher Vertrag mit 
GAG und Rotonda).  
 
Lagegunst (-) 
Es gibt keinen weiteren Nutzen für das Krankenhausversorgungskonzept, da dort 
auch schon ein genehmigter Dachlandeplatz vorhanden ist.  
 
Genehmigungsfähigkeit (-) 
Die Bezirksregierung Düsseldorf als Luftaufsichtsbehörde hat Bedenken an der 
Genehmigungsfähigkeit, bezüglich der nah an das Klinikum heran gerückten 
Wohnbebauung 
 
Lärmschutz (- -) 
Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist ein Anteil von 33% an Wohnbebauung 
betroffen – nach der ursprünglichen Bewertungsmatrix aus dem Jahr 2005 wäre das 
ein KO-Kriterium.

ANLAGE 2 
10 
 
 
Baugrundtragfähigkeit (-) 
Der Baugrund trägt bereits ein Park haus, ob dies auch auskömmlich für eine 
Dachdoppelstation ist, muss durch weitere Untersuchungen geprüft werden 
 
zeitliche Realisierbarkeit (-) 
Hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen 
Genehmigungsverfahren auszugehen. 
 
Kosten (- -) 
Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich. Da für den Christoph Rheinland 
ein weiterer Standort (mit allen Problemen und Kosten) gesucht werden muss, ist es 
plausibel von erheblichen Kosten zu sprechen.

ANLAGE 2 
11 
 
Alternative 6: „Messe – alt“ 
 
 
Hierbei handelt es sich um den vorhandenen, aber bereits seit Jahren von der 
Luftaufsichtsbehörde gesperrten Landeplatz auf dem Congress-Centrum Ost. 
 
Verfügbarkeit (- -) 
Fläche ist Eigentum der Messe Köln. Es liegt eine aktuelle schriftliche Ablehnung der 
Messegesellschaft vor.  
 
Lagegunst (+ +) 
Sehr zentrale Lage - ergänzt das Krankenhausversorgungskonzept nahezu gleich 
gut wie der Standort Kalkberg. 
 
Genehmigungsfähigkeit (+) 
Aufgrund der ehemals vorhandenen Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes  
an dieser Stelle erscheint zumindest eine erneute Genehmigung möglich, soweit 
zwischenzeitlich keine Hinderungsgründe eingetreten sind. Hier sind weitere 
Untersuchungen notwendig.  
 
Lärmschutz (-) 
Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist keine Wohnbebauu ng betroffen – 
allerdings sind nahezu 100% der bebauten Fläche von Messe sowie sonstiger 
Gewerbegebietsflächen betroffen. Hier sind weitere Untersuchungen notwendig. 
 
Baugrundtragfähigkeit (-) 
Der Baugrund trägt bereits ein Gebäude. Allerdings müsste geprüft werden, ob das 
Gebäude statisch so belastbar ist. Die bisherige Genehmigung liess nur leichtere

ANLAGE 2 
12 
 
einmotorige Hubschrauber zu. Insofern ist dieser Punkt tendenziell negativ, da 
weitere Untersuchungen erforderlich sind.  
 
zeitliche Realisierbarkeit (-) 
Hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit ist von einem mehrjährigen 
Genehmigungsverfahren auszugehen. 
 
Kosten (- -) 
Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich. Erhebliche Baukosten sind  
jedoch plausibel, da mit umfangreichen Baumaßnahmen an dem Dachlandeplatz zu 
rechnen ist. Ausserdem müßte eine zusätzliche Liftanlage eingebaut werden, damit 
auch liegende Patiententransporte möglich sind (Krankhausnutzungskonzept).  
 
1.1. Alternative 7. Messe – P22 
Das geplante Parkhaus ist zwischenzeitlich errichtet worden, somit steht dieser 
Standort als Alternative nicht mehr zur Verfügung

ANLAGE 2 
13 
 
Alternative 8: „Flughafen Köln/Bonn“ 
Es liegen wiederholte schriftliche Ablehnungen von der Flughafenverwaltung vor. 
Nach einer ersten Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige 
Luftaufsicht müsste für den Standort Flughafen Köln/Bonn ein völlig neues Plan - und 
Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung des gesamten Flugbetriebes mit allen 
Gutachten eingeleitet werden. Die damit verbundenen Auswirkungen können nicht 
abgeschätzt werden. Die derzeitige Unterbringung auf dem Flughafen Köln/Bonn ist 
nicht fachgerecht und wurde immer nur als befristete Interimslösung gesehen.  
 
Verfügbarkeit (-) 
Derzeit als Interimslösung genutzt. Ein nachweislich genehmigungsfähiger Standort 
ist dort nicht bekannt.  
 
Lagegunst(- -) 
Die extrem exzentrische Lage in der Stadt Köln führt dazu, dass sich ein Nutzen nur 
für das Krankenhaus Porz ergibt. Die Eintreffzeiten für die nördlichen und westlichen 
Stadteile sind deutlich länger als für die südlichen und östlichen.  
 
Genehmigungsfähigkeit (-) 
Die Frage der Genehmigungsfähigkeit auf dem Verkehrsflughafen Köln/Bonn ist trotz 
der bestehenden Genehmigung als Verkehrsflughafen eher negativ.  
 
Lärmschutz (-) 
Grundsätzlich gilt, dass alle Standorte auf dem Flughafen, die ausserhalb der 
genutzten und genehmigten Wege für Verkehrsflugzeuge auf eine lärmsensibilisierte 
Bevölkerung treffen. 
 
Baugrundtragfähigkeit (+ +) 
Die Flächen auf dem befestigten Flughafengelände werden als grundsätzlich 
tragfähig eingeschätzt.  
 
zeitliche Realisierbarkeit (-) 
Hierzu ist keine Aussage möglich. 
 
Kosten (-) 
Eine gesicherte Kostenschätzung ist nicht möglich.

ANLAGE 2 
14 
 
Alternative 9: „Kalkberg“ 
 
 
 
Eine rechtssichere luftrechtliche Genehmigung für eine Hubschrauberbetriebsstation 
ist vorhanden und kann genutzt werden. Das Hangar - und Betriebsgebäude ist zu 
etwa 85% fertiggestellt. Das Bausachverständigeninstitut Roger GRÜN beschreibt in 
seinem Abschl ussgutachten (siehe Mitteilung 3865/2015), dass keine Reparatur - 
bzw. Stabilisierungsarbeiten am Gebäude notwendig sind. Die Halde Kalkberg wird 
zur Zeit stabilisiert. Dies schließt nach Auffassung der zuständigen Luftaufsicht 
(Bezirksregierung Düsseldorf)  eine parallele Nutzung als 
Hubschrauberbetriebsstation nicht aus.  
 
 
Verfügbarkeit (+ +) 
Fläche ist Eigentum Stadt Köln.  
 
Lagegunst (+ +) 
Sehr zentrale Lage - ergänzt das Krankenhausversorgungskonzept ideal. Alle 
peripheren Einsatzorte werden gleich gut erreicht.  
 
Genehmigungsfähigkeit (+ +) 
Es liegt eine rechtssichere luftverkehrsrechtliche Genehmigung für diesen Standort 
vor. 
 
Lärmschutz (+) 
Innerhalb eines Radius von 300 Metern ist eine Fläche von 5% mit Wohnbebauung 
betroffen.

ANLAGE 2 
15 
 
 
Baugrundtragfähigkeit (+ +) 
Durch die erfolgten Stabilisierungsmaßnahmen nachweislich gegeben. 
 
zeitliche Realisierbarkeit (+ +) 
Die betriebsfertige Fertigstellung der Station benötigt weniger als 1 Jahr.  
 
Kosten (++) 
Da die Station bereits zu 85% fertiggestellt ist, sind die meisten Kosten bekannt und 
beleg t.

Anlage 3_Präsentation_aktualisiert_erneute Standortprüfung 2017_ti

12023 Zeichen

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
28.11.2017 
„Synoptische Darstellung eines Vergleichs möglicher 
Alternativstandorte für eine Hubschrauberbetriebsstation“ 
Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Januar 2016

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Riss in der Bodenplatte: Januar 2016

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Standortplanung 
2005 
Zur Ratssitzung am 05.07.2005 hat die Verwaltung insgesamt 23 Standorte für eine 
Hubschrauberbetriebsstation in Köln geprüft und bewertet. 
Ergebnis: Der Kalkberg ist der am besten geeignete Standort. 
2011 
Bis zum Weiterbaubeschluss am 20.12.2011 wurden weitere 19 Standorte geprüft und bewertet –
einige wurden wiederholt geprüft. 
Ergebnis: Der Kalkberg ist der am besten geeignete Standort. 
2017 
In der Ratssitzung am 11.07.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, eine „synoptische Darstellung 
eines Vergleichs möglicher Alternativstandorte“ vorzulegen.

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
erneute geprüft 
steht nicht mehr 
zur Verfügung

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
• Geestemünder Straße (Niehl) 
• Bernhard Günther Straße (Niehl) 
• Heinrich Rohlmann Straße (Ossendorf) 
• Klinik Merheim (Merheim)
• LSC Kurtekotten (Flittard)
• Messe – alt (Deutz) 
• Flughafen Köln/Bonn (Grengel)
• Kalkberg (Buchforst)

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Geestemünder Straße (Niehl) 
Die Fläche gehört zur ehemaligen ESSO-Raffinerie und wird 
derzeit als Golfplatz genutzt. Die kreisrunde Anlage der drei Teiche 
kennzeichnet die technogene Vergangenheit dieser Fläche als 
sogenannte "Tankpfannen" eines Tanklagers der ESSO mit 
entsprechender unterirdischer Leitungsinfrastruktur. Die Fläche 
wird beim Umweltamt der Stadt Köln als Altlast "AS 50420" geführt. 
Aktuell gehört die Fläche teilweise zum Industriepark Köln-Nord; 
Zone Süd für Produktion, Logistik und Zulieferer. 
Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- 
fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- 
fähigkeit 
zeitliche 
Realisierbarkeit Kosten 
Kriterien 2005 
"Verfügbarkeit des 
Grundstückes" 
"Zentralität", 
 "Distanz zu 
Feuerwachen", 
 "Distanz zu 
Krankenhäusern" 
und 
 "Einsatztaktik" 
"Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium 
Geestemünder Straße 
+  – + + +  – –  –  – – 
Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln 
Ohne gesicherte Erkenntnisse

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Bernhard Günther Straße (Niehl) 
Die Fläche liegt im Bereich des Industrieparks Köln-Nord zwischen der Zone 
Nord (Recycling- und Entsorgungswirtschaft) und Zone West 
(Branchencluster Chemie). Die Fläche wird nach Norden hin durch die BAB1 
begrenzt und gilt laut Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Grünfläche, 
die auch Eigentümerin des Grundstückes ist. Im Bereich parallel zur BAB 1 
liegen 5 Leitungen von Gasversorgern und Chemieunternehmen. Die 
Leitungen sind grundbuchlich gesichert. Es bestehen Bau-, Nutzungs-, 
Einwirkungs- und Bepflanzungsbeschränkungen auf den Leitungstrassen. 
Es besteht eine Dienstbarkeit zugunsten der Deutschen EXXON. 
Darüber hinaus gehört die Fläche zum Planfeststellungsgebiet "Ausbau der 
A1 einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen" 
Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- 
fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- 
fähigkeit 
zeitliche 
Realisierbarkeit Kosten 
Kriterien 2005 
"Verfügbarkeit des 
Grundstückes" 
"Zentralität", 
 "Distanz zu 
Feuerwachen", 
 "Distanz zu 
Krankenhäusern" 
und 
 "Einsatztaktik" 
"Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium 
Bernhard Günther Straße 
 –  –  – + +  –  –  – 
Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln 
Ohne gesicherte Erkenntnisse

Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- 
fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- 
fähigkeit 
zeitliche 
Realisierbarkeit Kosten 
Kriterien 2005 
"Verfügbarkeit des 
Grundstückes" 
"Zentralität", 
 "Distanz zu 
Feuerwachen", 
 "Distanz zu 
Krankenhäusern" 
und 
 "Einsatztaktik" 
"Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium 
Heinrich Rohlmann Straße 
+  –  – + + +  –  – 
Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln 
Ohne gesicherte Erkenntnisse 
Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Heinrich Rohlmann Straße (Ossendorf) 
Es handelt sich um den Parkplatz der Bezirkssportanlage 
Bocklemünd. An diesen Parkplatz grenzt im Norden und Osten ein 
Gewerbegebiet mit Betriebs- und Produktionsgebäuden, die 
aufgrund ihrer Höhe augenscheinlich keine ausreichende 
Hindernisfreiheit gewährleisten. Daher sind die Bewertungen der 
Flugsicherheit und der Einsatztaktik anders zu bewerten als noch 
im Jahr 2005. 
Laut dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist die Fläche als 
Grünfläche ausgewiesen.

Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- 
fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- 
fähigkeit 
zeitliche 
Realisierbarkeit Kosten 
Kriterien 2005 
"Verfügbarkeit des 
Grundstückes" 
"Zentralität", 
 "Distanz zu 
Feuerwachen", 
 "Distanz zu 
Krankenhäusern" 
und 
 "Einsatztaktik" 
"Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium 
Flugplatz Kurtekotten 
+  – – +  – + +  –  – 
Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln 
Ohne gesicherte Erkenntnisse 
Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
LSC Kurtekotten (Flittard)
Der Luftsportklub Leverkusen liegt im Kölner Stadtteil Flittard und ist öffentlich zugänglich 
nur über das Stadtgebiet Leverkusen. Das Gelände gehört zum Landschaftsschutzgebiet 
LSB26. 
Die derzeitige luftrechtliche Genehmigung des Flugplatzes Kurtekotten schließt den Be-
trieb von Hubschraubern (bis 5,2 t) ein – diese ist aber nach Auffassung der zuständigen 
Luftaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf) nicht ausreichend, so dass es eines vollkom-
men neuen Genehmigungsverfahrens bedarf – dieses könnte auch zu einer Einschrän-
kung bzw. Aufhebung der derzeitigen Genehmigung führen. 
Die Genehmigungsfähigkeit kann zur Zeit nicht bewertet werden.

Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- 
fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- 
fähigkeit 
zeitliche 
Realisierbarkeit Kosten 
Kriterien 2005 
"Verfügbarkeit des 
Grundstückes" 
"Zentralität", 
 "Distanz zu 
Feuerwachen", 
 "Distanz zu 
Krankenhäusern" 
und 
 "Einsatztaktik" 
"Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium 
Klinikum Merheim 
 – –  –  –  – –  –  –  – – 
Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln 
Ohne gesicherte Erkenntnisse 
Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Klinik Merheim (Merheim)
Das Klinikum Merheim legt ein Angebot über die Stationierung des 
Rettungshubschraubers ohne Intensivhubschrauber vor. Der 
städtebauliche Vertrag aus 2007 sah die dauerhafte Verlagerung 
des Hubschrauberstandortes vom Standort Merheim vor.

Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- 
fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- 
fähigkeit 
zeitliche 
Realisierbarkeit Kosten 
Kriterien 2005 
"Verfügbarkeit des 
Grundstückes" 
"Zentralität", 
 "Distanz zu 
Feuerwachen", 
 "Distanz zu 
Krankenhäusern" 
und 
 "Einsatztaktik" 
"Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium 
Messe - alt 
 – – + + +  –  –  –  – – 
Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln 
Ohne gesicherte Erkenntnisse 
Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Messe – alt (Deutz) 
Hierbei handelt es sich um den vorhandenen, aber bereits seit 
Jahren von der Luftaufsichtsbehörde gesperrten Landeplatz auf 
dem Congress-Centrum Ost.

Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- 
fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- 
fähigkeit 
zeitliche 
Realisierbarkeit Kosten 
Kriterien 2005 
"Verfügbarkeit des 
Grundstückes" 
"Zentralität", 
 "Distanz zu 
Feuerwachen", 
 "Distanz zu 
Krankenhäusern" 
und 
 "Einsatztaktik" 
"Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium 
Flughafen Köln/Bonn 
 –  – –  –  – + +  –  – 
Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln 
Ohne gesicherte Erkenntnisse 
Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Flughafen Köln/Bonn (Grengel)
Es liegen wiederholte schriftliche Ablehnungen von der 
Flughafenverwaltung vor. Nach einer ersten Einschätzung der 
Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftaufsicht müsste für 
den Standort Flughafen Köln/Bonn ein völlig neues Plan- und 
Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung des gesamten 
Flugbetriebes mit allen Gutachten eingeleitet werden. Die damit 
verbundenen Auswirkungen können nicht abgeschätzt werden. Die 
derzeitige Unterbringung auf dem Flughafen Köln/Bonn ist nicht 
fachgerecht und wurde immer nur als befristete Interimslösung 
gesehen. 
Ein nachweislich 
genehmigungsfähiger Standort 
am Flughafen Köln/Bonn ist nicht 
bekannt.

Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- 
fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- 
fähigkeit 
zeitliche 
Realisierbarkeit Kosten 
Kriterien 2005 
"Verfügbarkeit des 
Grundstückes" 
"Zentralität", 
 "Distanz zu 
Feuerwachen", 
 "Distanz zu 
Krankenhäusern" 
und 
 "Einsatztaktik" 
"Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium 
Kalkberg 
+ + + + + + + + + 
nach Haldensanierung 
+ + 
nach Haldensanierung 
+ + 
Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln 
Vollständig gesicherte Erkenntnisse 
Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Kalkberg (Buchforst) 
Eine rechtssichere luftrechtliche Genehmigung für eine 
Hubschrauberbetriebsstation ist vorhanden und kann genutzt 
werden. Das Hangar- und Betriebsgebäude ist zu etwa 85% 
fertiggestellt. 
Das Bausachverständigeninstitut Roger GRÜN beschreibt in 
seinem Abschlussgutachten (siehe Mitteilung 3865/2015), dass 
keine Reparatur- bzw. Stabilisierungsarbeiten am Gebäude 
notwendig sind. Die Halde Kalkberg wird zur Zeit stabilisiert. Dies 
schließt nach Auffassung der zuständigen Luftaufsicht 
(Bezirksregierung Düsseldorf) eine parallele Nutzung als 
Hubschrauberbetriebsstation nicht aus.

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Zusammenfassung 
Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- 
fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- 
fähigkeit 
zeitliche 
Realisierbarkeit Kosten 
Kriterien 2005 
"Verfügbarkeit des 
Grundstückes" 
"Zentralität", 
 "Distanz zu 
Feuerwachen", 
 "Distanz zu 
Krankenhäusern" 
und 
 "Einsatztaktik" 
"Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium 
Kalkberg 
+ + + + + + + + + 
nach Haldensanierung 
+ + 
nach Haldensanierung 
+ + 
Geestemünder Straße 
+  – + + +  – –  –  – – 
Bernhard Günther Straße 
 –  –  – + +  –  –  – 
Heinrich Rohlmann Straße 
+  –  – + + +  –  – 
Flugplatz Kurtekotten 
+  – – +  – + +  –  – 
Klinikum Merheim 
 – –  –  –  – –  –  –  – – 
Messe - alt 
 – – + + +  –  –  –  – – 
Flughafen Köln/Bonn 
 –  – –  –  – + +  –  – 
Messe - P22 
+ + = sehr positiv  – = negativ 
+ = positiv  – – = sehr negativ 
Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln 
diese Alternative steht nicht mehr zur Verfügung 
Vollständig gesicherte Erkenntnisse 
Ohne gesicherte Erkenntnisse

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Fazit 
Auf Grundlage der fachlichen und formellen Bewertung möglicher 
Alternativstandorte ist die Fertigstellung und die Inbetriebnahme 
der Hubschrauberstation am Kalkberg die sicherste und 
wirtschaftlichste Lösung.
Die Hubschrauberbetriebsstation kann aus baulicher Sichtfertig 
gestellt werden.
Eine bestandssichere luftrechtliche Genehmigung liegt vor.

Stadt Köln Der Oberbürgermeister 
Die Oberbürgermeisterin 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Mitteilung Ausschuss

3502 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37/374/1 
 
Vorlagen-Nummer 05.03.2018 
 0466/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 13.03.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.04.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.05.2018 
 
Untersuchung von Alternativstandorten für eine Hubschrauberbetriebsstation 
I. Ausgangssituation  
Seit dem Jahr 2004 projektiert die Verwaltung eine fachgerechte Stationierung der beiden 
Hubschrauber „Christoph 3“ und „Christoph Rheinland“, mit der sie die Luftrettung als Ker n-
trägerin sicherstellen muss. Für die Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg wurde 
am 15.12.2015 ein Baustopp verhängt , da es zu Setzungen an einer Ecke des Hangarg e-
bäudes gekommen ist. Ein beauftragter Gutachter stellte neben der Ursache für die Setzung 
auch Standsicherheitsdefizite in Teilbereichen der Böschungen fest. Um diese Defizite zu 
beseitigen, wird seitdem ein Stabilisierungskonzept umgesetzt. 
 
II. Synoptische Darstellung der Standortalternativen: 
Im Jahr 2016 erfolgten zwei Zwischenberichte der Verwaltung über Standortalternativen an 
den Hauptausschuss, den Bauausschuss, den Gesundheitsausschuss, sowie an die B e-
zirksvertretungen 8 und 9 (0057/2016 und 1845/2016). 
 
Am 11.07.2017 beauftragte der Rat die Verwaltung, eine synoptische Darstellung eines Ve r-
gleichs möglicher Alternativstandorte – laut Ziffer 4 des Ratsbeschlusses vom 15.12.2015 - 
bis zu den Sitzungen de r Ratsgremien im Dezember 2017 vorzulegen. Dieses Ergebnis wu r-
de den Fraktionen am 28.11.2017 bereits vorgestellt. In den Anlagen 1 bis 3 wird das Erge b-
nis der Standortprüfung dargestellt:  
 Erläuterung der Kriterien (Anlage 1) 
 Standortalternativen (Anlage 2) 
 Präsentation vom 28.11.2017 (Anlage 3) 
 
III. Gutachterliche Standortuntersuchung: 
Die am 11.07.2017 vom Rat beauftragte synoptische Darstellung der bereits im Ratsb e-
schluss vom 15.12.2015 benannten sieben Alternativstandorten wurde den im Gesundheit s-
ausschuss vertretenen Fraktionen am 28.11.2017 vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass zur 
weiteren Klärung bezüglich der Eignung eine fachgutachterliche Bewertung und Prognose

2 
 
notwendig ist. Für diese Untersuchung kommen diejenigen Alternativstandorte in Betracht , 
die hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit am aussichtsreichsten erscheinen, da von dort 
bereits früher (Rettungs)Hubschrauber gestartet sind bzw. noch starten. Dies sind die Stan d-
orte Flughafen Köln/Bonn, LSC Kurtekotten und das Klinikum Merheim.  
 
IV.  Ziel der gutachterlichen Bewertung  
Im Mittelpunkt der gutachterlichen Bewertung steht die flugrechtliche und flugtechnische Ei g-
nung der Standorte Flughafen Köln/Bonn, LSC Kurtekotten und Klinikum Merheim. Letztlich 
wird von dem beauftragten Fachbüro ein Er gebnisbericht zu erstellen sein, auf dessen 
Grundlage eine fundierte Prognose hinsichtlich der flugrechtlichen Eignung dieser drei Alte r-
nativstandorte möglich wird.  
 
V. Finanzierung 
Die geschätzten Kosten für diese gutachterliche Bewertung liegen für die dre i Standorte bei 
50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Einzelplan 0212 „Brand - und Bevölkerungs-
schutz, Rettungsdienst“.  
 
VI. Weitere Information 
Die Verwaltung wird das Ergebnis der gutachterlichen Bewertung dem Gesundheitsau s-
schuss, sowie den Bezirksvertretungen 9 (Mülheim) und 8 (Kalk) unaufgefordert vorlegen 
und wir rechnen nach Auftragsvergabe nach drei Monaten mit einem Ergebnis. 
 
 
 
Anlagen 
 
 
Gez. Dr. Keller

Anlage_1_Erläuterung der Kriterien

16388 Zeichen

ANLAGE 1 
1 
 
Erläuterung der Kriterien: 
In der Ziffer 4 des Ratsbeschlusses vom 15.12.2015 wurden die Kriterien zur 
Bewertung vorgegeben: Verfügbarkeit, Lagegunst, Gen ehmigungsfähigkeit, 
Lärmschutz, Baugrundtragfähigkeit, zeitliche Realis ierbarkeit und Kosten. Einem 
Hinweis der Genehmigungsbehörde folgend, werden in dieser synoptischen 
Darstellung auch die bisher verwendeten Kriterien m itaufgenommen, um eine 
bessere Vergleichbarkeit der Standorte zu erzielen. 
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien entspric ht dem Ratsbeschluss vom 
15.12.2015 und stellt keine Wertigkeit dar: 
1. Verfügbarkeit : entspricht vollständig dem Kriterium „Verfügbarkeit des 
Grundstückes“  
2. Lagegunst : ist ein Sammelkriterium und setzt sich aus den Kr iterien 
„Zentralität“, „Distanz zu Feuerwachen“, „Distanz z u Krankenhäusern“ 
und  „Einsatztaktik“ zusammen 
3. Genehmigungsfähigkeit : entspricht vollständig dem Kriterium 
„Flugsicherheit“ (= ist der Standort luftrechtlich genehmigungsfähig)  
4. Lärmschutz : entspricht vollständig dem Kriterium „Lärm“ 
5. Baugrundtragfähigkeit : ist ein neues Kriterium  
6. zeitliche Realisierbarkeit : entspricht dem Kriterium „Realisierung“  
7. Kosten : ist ein neues Kriterium  
 
Zu 1. Verfügbarkeit:  
Hier wird abgeschätzt, ob das Gelände zeitnah zur V erfügung steht, im Besitz der 
Stadt Köln und sofort bebaubar ist. 
+ +  = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, wenn alle drei Kriterien erfüllt sind.  
+    = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz er folgt, wenn das Gelände im 
Besitz der Stadt Köln ist, aber eine sofortige Beba uung zunächst nicht möglich 
ist.  
-     = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wen n das Gelände nur 
eingeschränkt zur Verfügung steht.  
- -   = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn das Ge lände nicht bzw. nicht 
für beide Hubschraubersysteme zur Verfügung steht. 
 
Zu 2. Lagegunst:  
Die Lagegunst ist ein Sammelkriterium  und setzt sich aus den Kriterien 
„Zentralität“, „Distanz zu Feuerwachen“, „Distanz z u Krankenhäusern“ und 
„Einsatztaktik“ zusammen.  
Mit Kriterium „Distanz zu Krankenhäusern“  wird der Tatsache Rechnung getragen, 
dass zahlreiche nicht genehmigte Landemöglichkeiten  an Krankenhäusern von der 
Luftaufsicht aufgrund der neuen luftrechtlichen Vor schriften geschlossen wurden

ANLAGE 1 
2 
 
oder nicht mehr genutzt werden dürfen. Da jedoch al le Kölner Krankenhäuser 
Patientinnen und Patienten auf dem Luftweg erhalten können oder verlegen müssen, 
ist es notwendig angesichts der neuen Rechtslage je des Krankenhaus an einen 
genehmigten Landeplatz anzuschließen.  
Die „Distanz zu Feuerwachen“  hat hinsichtlich der „Versorgung“ der 
Luftrettungsstation durch Feuerwachen eine nicht unerhebliche Bedeutung.  
Die „Zentralität“  ist ein standortplanerisches Kriterium, welches di e flächendeckende 
zeitgerechte Versorgung des Kölner Stadtgebietes ab bildet. Insbesondere da die 
Einsatzverteilung der Rettungshubschrauber bei Notf ällen und Unfällen sich in den 
Randbezirken häufen. Damit ist eine gleichmäßige un d schnellstmögliche 
Erreichbarkeit gerade der Einsatzschwerpunkte der H ubschrauber möglich. Eine 
exzentrische Lage führt demgegenüber zu einer ungle ichmäßigen zeitlichen 
Eintreffzeit.  
Die „Einsatztaktik“ bildet die mögliche Zahl und Ri chtung von An- und 
Abflugsektoren ab, je größer die Zahl und desto „fr eier“ die Richtungswahl ist, desto 
günstiger ist die Lage des Standortes.  
 
+ +  = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, wenn alle Unterkriterien positiv erfüllt 
werden. 
+    = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz erfolgt, wenn ein Standort 
trotz Schwächen unter einsatztaktischen Aspekten akzeptiert werden kann.  
-     = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, bei erkennbaren Defiziten 
in mindestens einem Kriterium.  
- -   = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn der Standort nicht sinnvoll ist.  
 
Zu 3. Genehmigungsfähigkeit:  
Die Genehmigungsfähigkeit wird mittels des Kriteriums „Flugsicherheit“ bewertet. Die 
Verwaltung kann ohne ein luftrechtliches Eignungsgu tachtens keine valide Aussage 
über die Genehmigungsfähigkeit eines Standortes tre ffen. Grundsätzlich gilt jedoch, 
dass solange eine rechtssichere Genehmigung für ein en Standort vorliegt, kann es 
keine (weiteren) Genehmigung(en) für einen oder meh rere andere Standorte geben. 
Grundlage für die Bewertung sind die nachfolgend be schriebenen Erfahrungen und 
Erkenntnisse seit 2004. 
Mit der Standortplanung für eine neue Hubschrauberb etriebsstation wurde bereits im 
Jahr 2004 begonnen. Der vorherige Standort am Klini kum Merheim entsprach 
bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den geändert en luftrechtlichen 
Sicherheitsanforderungen. 2005 erging dazu der Rats beschluss für die 
Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg [0444/ 2005]. Grundlage für diese 
Standortentscheidung damals war eine Matrixbewertun g von 23 
Alternativvorschlägen (bis zum Ratsbeschluss zur „W eiterplanung und Bau einer

ANLAGE 1 
3 
 
Rettungshubschrauberstation für Köln“ am 20.12.2011  wurden weitere 19 
Standortalternativen geprüft [4300/2011]), in denen  der Kalkberg die meisten 
Eignungspunkte erzielte und deshalb auch so beschlossen worden ist. 
Im Anschluss an den Ratsbeschluss vom 05.07.2005 er folgten die baulichen 
Planungen und die Einleitung des luftfahrtrechtlich en Genehmigungsverfahrens über 
die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behö rde. Im Jahr 2008, nach drei 
Jahren Verfahrensdauer, wurde die luftfahrtrechtlic he Genehmigung für den Betrieb 
einer Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg erteilt. Bis zum Jahr 2011 war 
hierzu noch ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltun gsgericht Köln anhängig, das 
jedoch eingestellt wurde (die Klägerin war verstorb en) mit dem rechtskräftigen 
Ergebnis, dass ab diesem Zeitpunkt von der luftfahr trechtlichen Genehmigung 
rechtssicher Gebrauch gemacht werden kann. 
Für eine Hubschrauberbetriebsstation ist eine luftr echtliche Genehmigung durch die 
Luftfahrtsaufsichtsbehörde zwingend erforderlich. F ür die Erteilung ist außerhalb 
eines Verkehrsflughafens die Bezirksregierung Düsse ldorf die zuständige 
Genehmigungsbehörde. Gemäß dem Auftrag, sowohl aus der Ratssitzung am 
15.12.2015 als auch der Sondersitzung am 18.03.2016  sollten die 
genehmigungsrechtlichen Fragen und Erfordernisse mi t der Bezirksregierung 
Düsseldorf erörtert werden. Die Erörterung fand am 17.05.2016 statt. Zur 
Vorbereitung wurden Kurzinformationen über die vom Rat benannten 
Standortalternativen vorgelegt. In der Besprechung vom 17.05.2016 wurde bereits 
mit der Bezirksregierung Düsseldorf die Frage erört ert, „ob die Gründe, die damals 
zur Standortentscheidung Kalkberg geführt haben, je tzt nicht mehr zuträfen“. Sie 
verweist in diesem Zusammenhang auf die fachlichen und sachlichen Begründungen 
für den Standort Kalkberg, wie auf die Abwägung der  damaligen Alternativstandorte, 
die umfassend in der luftrechtlichen Genehmigung vo m 21.10.2008 dargestellt sind. 
Aus Sicht der Bezirksregierung Düsseldorf gibt es b is zum heutigen Tag auch keine 
neuen Aspekte, die zu einer anderen Eignungsbewertu ng führen würden. Die 
Kostenentwicklung am Kalkberg war und ist dabei wed er Planungs- noch 
Genehmigungsgröße. Auf der Basis der vorliegenden S achverhalte ist nach 
Aussagen der Bezirksregierung Düsseldorf eine Beant ragung von luftrechtlichen 
Genehmigungen für mehrere Standorte ausgeschlossen,  da jedes 
Genehmigungsverfahren auch Eingriffe in die Rechte von Bürgern beinhaltet und 
diese im Rahmen der Prüfungen auch gehört werden mü ssen. Insofern müssen 
Standortüberlegungen und -entscheidungen zuerst für  einen Standort verbindlich 
getroffen und begründet werden und erst danach kann  ein Genehmigungsverfahren 
für den ausgewählten Standort eingeleitet werden. D ies würde bedeuten, dass 
zunächst begründet werden müssten, warum die bestan dsgeschützte Genehmigung 
am Kalkberg aufzugeben ist. Danach müsste die Entsc heidung für einen 
Alternativstandort getroffen und begründet werden. Erst danach könne ein 
Neuantrag auf eine luftrechtliche Genehmigung gestellt werden. 
Soweit ein Alternativstandort gewählt werden würde,  ist nach allen Erfahrungen für 
das dann erforderliche luftrechtliche Genehmigungsv erfahren mit vielen Jahren zu

ANLAGE 1 
4 
 
rechnen. Eine rechtsichere luftrechtliche Genehmigu ng hat für den Standort 
Kalkberg retrospektiv sieben Jahre benötigt. Aus de m Gespräch mit dem 
Verkehrsministerium NRW am 06.11.2017 wurde auch de utlich, dass sich nicht nur 
Antrags- und Genehmigungsverfahren für Flug- und La ndeplätze, sondern auch 
Renovierungs- oder Änderungsnotwendigkeiten immer k omplexeren Anforderungen 
und Hürden gegenübersehen, die die Chancen auf Umse tz- bzw. Realisierbarkeit 
beständig sinken lassen. Aus diesen Gründen benötig en zwischenzeitlich auch 
Flugplätze und –häfen mit einer luftrechtlichen Gen ehmigung, bei denen durch die 
Errichtung einer Hubschrauberbetriebsstation eine w esentliche Änderung eintreten 
würde, ein neues Genehmigungsverfahren. Bei Verkehr sflughäfen wäre u.U. sogar 
ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich. Im Ergebnis ist bei jedem 
Alternativstandort ein luftrechtliches Genehmigungs verfahren erforderlich, dem 
letztlich nur minimale Erfolgschance eingeräumt werden können. 
 
+ +  = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, bei einer vorhandenen 
bestandsgeschützten luftrechtlichen Genehmigung für  die 
Hubschrauberbetriebsstation. 
+    = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz erfolgt, wenn nicht zu 
erwarten ist, dass das Gelände grundsätzlich luftrechtlich geeignet ist. 
-     = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wenn Anhaltspunkte dafür 
bestehen, dass keine luftrechtliche Eignung besteht.  
- -   = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn Erkenntnisse vorliegen, die 
eine Genehmigung nicht zu erwarten lassen.  
 
Zu 4. Lärmschutz:  
Das Kriterium Lärmschutz wird von der Verwaltung an alog der Bewertung von 2005 
bewertet. Grundlage war seinerzeit, dass an einer z ukünftigen Station die 
Lärmmehrbelastung durch den Hubschrauber nicht über der bisherigen, am Standort 
Merheim, liegen sollte. Damit an einem neuen Stando rt die Bevölkerung keiner 
stärkeren Belastung als am Klinikum Merheim ausgese tzt ist, wurde der Radius von 
300 Metern um den Landeplatzbezugspunkt als Bezugsg röße gewählt, da ab dieser 
Höhe der Hubschrauber seine Reiseflughöhe erreicht hat. Für jeden geprüften 
Standort erfolgt die Berechnung der Fläche mit Wohn bebauung innerhalb des 
Radius von 300 Metern. Bei höher gelegenen Standorten wird diese Höhe in weniger 
als 300 m erreicht.  
+ +  = Eine sehr positive Bewertung kann ein Standort nur dann erhalten, wenn 
keine Wohnbebauung im direkten Umfeld liegt. 
+    = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz erfolgt, wenn der Anteil an der 
Wohnbebauung bei <10% liegen.  
-     = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wenn die Wohnbebauung 
von >10% und/oder bei Vorhandensein lärmsensibler Einrichtungen.

ANLAGE 1 
5 
 
- -   = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, bei einem hohen Wohnbebauungs-
anteil (z.B.>30%) oder wenn es dazu Hinweise von der Genehmigungsbehörde 
gibt.  
 
Zu 5. Baugrundtragfähigkeit:  
Diese kann nur abgeschätzt werden, genauere Aussage n dazu können nur mit 
entsprechenden Fachgutachten gemacht werden.  
+ +  = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, wenn ein S tandort bei einem 
bekanntermaßen unbelasteten bzw. bereits sanierten/stabilisierten Untergrund. 
+    = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz er folgt, wenn eine Bebauung 
grundsätzlich möglich erscheint; Dennoch muss der U ntergrund näher erkundet 
werden. 
-    = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wen n 
Bebauungshindernisse vorhanden oder zu erwarten sind. 
- -  = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn e s bereits jetzt bekannte/ 
konkrete Gründe gibt, die einer Bebauung entgegenstehen. 
 
Zu 6. Zeitliche Realisierbarkeit:  
Je schneller die Station – wo auch immer – fertigge stellt wird, desto kürzer fallen die 
hohen Betriebskosten am Flughafen Köln/Bonn an. Gle ichzeitig würde die instabile 
und problematische Interimsstationierung am Flughafen damit beendet. 
+ +  = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, wenn eine luftrechtliche 
Genehmigung für eine Hubschrauberbetriebsstation, s owie die dafür 
erforderliche Baugenehmigung vorhanden ist. 
+    = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz erfolgt, wenn die Realisierung 
einschließlich der dafür erforderlichen Genehmigungen innerhalb der nächsten 
10 Jahre Grundsätzlich möglich erscheint.  
-     = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wenn nicht erwartet werden 
kann, dass die Realisierung innerhalb von 10 Jahren möglich ist.  
- -   = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn entweder die Realisierung als 
nicht möglich erscheint, oder wenn die Realisierungszeit von mehr als 10 Jahren 
erwartet wird. 
 
 
Zu 7. Kosten:  
Grundsätzlich ist bei einem Standort die Gesamtheit  der Herrichtungskosten einer 
Hubschrauberbetriebsstation (inkl. Grundstück etc.)  zu betrachten. Für die 
Hubschrauberbetriebsstation am Kalkberg liegen nachgewiesene Kosten vor, für alle 
Alternativstandorte können keine belastbaren Kosten angegeben werden.  
Sicherlich ist eine Kostenschätzung ohne Planung au f der Grundlage einer 
einfachen Preisabfrage/Abschätzung möglich. Dies wü rde jedoch auf reinen 
Annahmen beruhen. Nach der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) könnte man

ANLAGE 1 
6 
 
anhand des Baukostenindex und eines Raumbuches eine  erste Kostenabschätzung 
vornehmen die jedoch nur eine grobe Richtung hinsic htlich der Kosten aufzeigt. Eine 
weitere Kostenschätzung nach Leistungsphase 2 und e ine Kostenberechnung nach 
Leistungsphase 3 sind für eine genauere Aussage notwendig.  
+ +  = Eine sehr positive Bewertung erfolgt, wenn eine vorhandene 
Kostenberechnung für eine durchgeplante oder fertig gestellte 
Hubschrauberbetriebsstation vorliegt und eine mögli chst vollständige 
Refinanzierung zu erwarten ist. 
+    = Eine Bewertung mit einer positiven Tendenz er folgt, wenn Kosten durch 
weitere Untersuchungen oder in einer fortgeschritte nen Leistungsphase 
gesichert sind. 
-     = Eine Bewertung mit negativer Tendenz erfolgt, wen n eine gesicherte 
Kostenschätzung nicht möglich ist.  
- -   = Eine sehr negative Bewertung erfolgt, wenn es zus ätzliche Fakten gibt, die 
deutlich höhere Kosten erwarten lassen (z.B. Aufwen dungen für zwei Stationen, 
Dachlandeplatz, zusätzliche sehr kostenträchtige Bodensanierung, etc.).

ANLAGE 1 
7 
 
Zusammenfassung der Bewertungen 
In der nachfolgenden Grafik sind die Bewertungen de r insgesamt neun Standorte 
zusammenfassend qualitativ dargestellt. Darin wurde  eine qualitative Bewertung der 
Kriterien vorgenommen und die Standorte gegenüberge stellt. Eine ausführliche 
Begründung für die Bewertung können der Anlage 1 entnommen werden. 
 
 
 
Auf Grundlage dieser fachlichen und formellen Bewer tung von den bekannten und 
immer wieder diskutierten, alternativen Standorten ist die Fertigstellung und die 
Inbetriebnahme der Hubschrauberstation am Kalkberg mit Abstand die sicherste und 
wirtschaftlichste Lösung. Zudem gibt es keinen ande ren Standort, der eine 
gleichwertige Alternative für die einsatztaktische Zweckmäßigkeit besitzt. 
 
 
Kriterien 2016 Verfügbarkeit Lagegunst Genehmigungs- 
fähigkeit Lärmschutz Baugrundtrag- 
fähigkeit 
zeitliche 
Realisierbarkeit Kosten 
Kriterien 2005 
"Verfügbarkeit des 
Grundstückes" 
"Zentralität", 
 "Distanz zu 
Feuerwachen", 
 "Distanz zu 
Krankenhäusern" 
und 
 "Einsatztaktik" 
"Flugsicherheit" "Lärm" neues Kriterium "Realisierung" neues Kriterium 
Kalkberg 
+ + + + + + + + + 
nach Haldensanierung 
+ + 
nach Haldensanierung 
+ + 
Geestemünder Straße 
+  – + + +  – –  –  – – 
Bernhard Günther Straße 
 –  –  – + +  –  –  – 
Heinrich Rohlmann Straße 
+  –  – + + +  –  – 
Flugplatz Kurtekotten 
+  – – +  – + +  –  – 
Klinikum Merheim 
 – –  –  –  – –  –  –  – – 
Messe - alt 
 – – + + +  –  –  –  – – 
Flughafen Köln/Bonn 
 –  – –  –  – + +  –  – 
Messe - P22 
+ + = sehr positiv  – = negativ 
+ = positiv  – – = sehr negativ 
Qualitative Bewertung von Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation in Köln 
diese Alternative steht nicht mehr zur Verfügung 
Vollständig gesicherte Erkenntnisse 
Ohne gesicherte Erkenntnisse

Beratungsverlauf (3)

13.03.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 6.8 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.04.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.05.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0466/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.03.2018
Erstellt
08.02.2018 10:29