AN/1378/2024
Sichere Schulwege für neue Schulstandorte
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SPD Antrag nach § 3
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.10.2024 AN/1378/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 29.10.2024 Sichere Schulwege für neue Schulstandorte Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr V orsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die T agesordnung er nächsten Sitzung des V erkehrsausschusses zu setzen. Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei neuen Schulstandorten das zu- gehörige Verkehrskonzept grundsätzlich vor der tatsächlichen Inbetriebnahme des Schulstandortes, also vor dem ersten Schultag, zu realisieren. 2. Ist die Realisierung des Verkehrskonzeptes nicht vor dem ersten Schultag möglich, wird bis zur Implementierung der im jeweiligen Verkehrskonzept vorgesehenen ver- kehrlichen Maßnahmen die Einrichtung einer Schulstraße im Sinne einer temporären Sperrung für den motorisierten Durchgangsverkehr verpflichtend beschlossen. Bei ent- sprechendem Bedarf kann die Schulstraßenregelung auf umliegende Straßen bis zum nächsten ÖPNV-Anschluss erweitert werden. Begründung: Immer wieder sind neue Schulstandorte verkehrstechnisch noch nicht sicher erschlossen, der Schulbetrieb startet aber schon. Beispielhaft sei hier auf die enormen Probleme der Schulstandorte Am Wassermann in V ogelsang verwiesen. Dort haben aktuell Mitglieder der - 2 - Helios Schulgemeinschaft mit dem Video „Schulweg Heliosschule“ (https://www.youtube.com/watch?v=1Dzl9Amrriw) deutlich gemacht, unter welch inakzeptablen Bedingungen mehrere T ausend Schülerinnen und Schüler jeden T ag ihren Schulweg bestreiten müssen. Die Problematik in V ogelsang ist aber kein Einzelfall, sondern im Gegenteil immer wieder an neuen Schulen und auch an Interim-Schulstandorten zu beobachten. Grundsätzliches Ziel sollte es sein, dass die Regelungen der V erkehrskonzepte für neue Schulstandorte künftig vor der tatsächlichen Inbetriebnahme der Schule greifen, um ab dem ersten Schultag einen sicheren Schulweg sicherzustellen. Sollte es der V erwaltung in Ausnahmefällen nicht gelingen, die verkehrstechnischen Aufgaben rechtzeitig vor der Inbetriebnahme eines Schulstandortes abzuarbeiten, so ist die provisorische Einrichtung von Schulstraßen bis zum Abschluss der endgültigen Maßnahmen eine sinnvolle Lösung, um auch übergangsweise sichere Schulwege zu erreichen. Die damit verbundenen Einschränkungen des MIV sind hinnehmbar, um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf dem Schulweg zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1378/2024
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 10.10.2024
- Erstellt
- 10.10.2024 13:54