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BV8/130/2025

Bingener Weg - Schulwegsicherung, Einrichtung einer Querungsstelle sowie einer Hol- und Bringzone

Beschlussvorlage 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 25.09.2025, TOP 4

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Anlage_2-Ausführungsplanung_Lageplan_S_1306_103-P+D

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Beschlussvorlage

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Anlage_1-Übersicht

75 Zeichen

Anlage 1 - Bingener Weg, Übersicht
Maßstab 1 : 5000
erstellt am: 10.06.2025

Anlage_2-Ausführungsplanung_Lageplan_S_1306_103-P+D

1291 Zeichen

Legende:
205209-10
GG
WWWW
xxxxxEEee
LL
DeckenaufbauGehweg 8 cm Betonsteinplatten 30/30/8, grau, Reihenverband, quer 4 cmBettung 0/5 G18 cm Schottertragschicht 0/45 auf Planum30 cmGesamtaufbau
ÜbersichtsplanM. 1 : 25 000
DatumAngabe der ÄnderungParaphe
beschlossen,  OVAinformiert / beschlossen,  BV   
VIA Nr.PLAN Nr.Maßstab:Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, den 24.04.2025Der OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf
Amtsleitung, i.A.
Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement
DatumUnterschriftAbt.2023/001761 : 100
8
66/2.366/2.366/266/366/566/6
Bingener WegQuerungsstelle und Hol- und BringzoneAusführungsplanung -  Lage- und Deckenhöhenplan
S 1306 / 103 P+D
1
2Fahrbahn Bk 3,23,5 cmAsphaltbeton AC 8 DS6,5 cmAsphaltbinderschicht AC 16 BS 10,0 cmAsphalttragschicht AC 22 TS 35,0 cm Schottertragschicht 0/45 auf Planum 55,0 cmGesamtaufbau3
14 33 2
4Fahrbahn Bk 3,210 cm Doppelt-T-Pflaster, anthrazit  4 cmBettung 0/5 G36 cm Schottertragschicht 0/45 auf Planum50 cmGesamtaufbau
Gehwegüberfahrt 8 cm Betonsteinpflaster 10/20/8, grau 4 cmBettung 0/5 G28 cm Schottertragschicht 0/45 auf Planum40 cmGesamtaufbau
10.04.202509.04.202515.04.202516.04.202520.04.2025
09.04.2025gez. Silzgez. Meinhardtgez. Knochgez. Großheinrichgez. Poppenborggez. Kuessner / Müllergez. Odenthal

Beschlussvorlage

4301 Zeichen

BV8/130/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bingener Weg - Schulwegsicherung, Einrichtung einer Querungsstelle sowie einer 
Hol- und Bringzone 
Fachbereich: 
66 - Amt für Verkehrsmanagement     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter  Jochen Kral      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 8 25.09.2025 Entscheidung 
 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung  8 beschließt gemäß § 3 der Bezirkssatzung die Einrichtung 
einer Querungsstelle sowie die Ausweisung einer Hol - und Bringzone gemäß 
Ausführungsplanung S 1306 / 103 P+D. 
 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Anlass der Planung: 
 
Auf Anregung der Bezirksvertretung 8 (BV8/195 /2020 und BV8/086/2023) soll die 
Verkehrssicherheit im Bereich der GGS Bingener Weg verbessert werden. Hierzu hat 
im Mai 2023 ein Ortstermin mit dem Schulleiter der Schule stattgefunden. Von 
Seiten der Schule wird eine Verbesserung der Situation im Bereich  des nördlichen 
Schultores (Feuerwehrzufahrt) gewünscht, da der Bereich häufig von Elterntaxis 
genutzt wird. Zudem wird die Einrichtung einer Hol - und Bringzone im Bereich der 
heutigen Schulbushaltestelle angeregt. 
 
Gegenwärtiger Zustand: 
 
Der Bingener Weg liegt im Stadtteil D -Eller. Die Fahrbahn weist eine Breite von ca. 
6,0m auf und kann im Zweirichtungsverkehr befahren werden. Die beidseitigen 
Gehwege weisen eine Breite von jeweils ca. 2,0m auf. Die Straße liegt in einer

Seite 2 
Tempo-30-Zone. Auf der Fahrbahn wird derzeit einseitig am südlichen Fahrbahnrand 
geparkt. Das Schulgrundstück ist vom Bingener Weg fußläufig über zwei Schultore 
erreichbar. Die nördliche Grundstückszuwegung dient zudem als Feuerwehrzufahrt. 
Gegenüber der Feuerwehrzufahrt ist auf einer Länge von ca. 30m durch Zeichen 283 
„Halteverbot“ mit Zusatzzeichen „Feuerwehrbewegungsfläche“ das Halten untersagt. 
Auf der südlichen Straßenseite ist zwischen dem Obersteiner Weg und der 
Feuerwehrzufahrt durch Zeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ und Z eichen 
224-51 „Haltestelle Schulbusse“ eine Schulbushaltestelle eingerichtet. Unmittelbar 
vor, sowie hinter der Feuerwehrzufahrt darf derzeit am südlichen Fahrbahnrand 
geparkt werden. 
Die Verkehrsbelastung sowohl des Bingener Weges als auch des Obersteiner  Weges 
sind vergleichsweise gering (Bingener Weg: 1166 Kfz/16h, Obersteiner Weg: 549 
Kfz/16h). 
Viele Schüler der GGS Bingener Weg wohnen im unmittelbaren Umfeld der Schule 
und legen den Schulweg zu Fuß oder mit dem Roller zurück. Hierbei wird durch die 
Schüler überwiegend der nördliche Zugang genutzt. Dennoch sind auch an dieser 
Schule Elterntaxis zu beobachten, die häufig im Bereich der Feuerwehrzufahrt halten. 
 
Planung: 
 
Direkt vor dem nördlichen Schultor wird der Gehweg um 2,50m zu Lasten der 
Fahrbahn ve rbreitert. Die Restfahrbahnbreite beträgt im Bereich der geplanten 
Querungsstelle 3,50m. Zudem wird die Fahrbahn in diesem Bereich um 6cm 
angehoben und gepflastert. Der Übergang wird mit sinusförmigen Rampensteinen 
hergestellt. Die Querungsstelle wird auf einer Länge von 4m mit taktilen Elementen 
ausgestattet. 
 
Da die vorhandenen Feuerwehrbewegungsflächen gemäß Schleppkurvennachweis 
nicht ausreichend sind, müssen zusätzliche Halteverbote ausgewiesen werden. 
Hierdurch entfallen 2 - 3 derzeit genutzte Parkmöglichkeiten am südlichen 
Fahrbahnrand. Durch die Vergrößerung der Feuerwehrbewegungsflächen werden 
auch die notwendigen Sichtfelder für eine sichere Querung des Bingener Weges 
geschaffen. 
Die heutige Schulbushaltestelle wird durch entsprechende Besch ilderung zusätzlich 
als Hol- und Bringzone ausgeschildert. Ein Konflikt mit dem Schulbus (8 -Sitzer) für 
den Schwimmunterricht wird von Seiten der Schule nicht befürchtet. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Die Kosten für die Maßnahme werden auf ca. 50.000 EUR gesch ätzt. Gemäß 
Beschluss vom 01.06.2023 (BV8/101/2023) hat die Bezirksvertretung 20.000 EUR 
für die Maßnahme bereitgestellt.  
Der Differenzbetrag 30.000,00 EUR wird von Amt 66 aus 7.90000262.A0 „Kleinere 
Straßenbaumaßnahmen“ übernommen. 
Die Kosten für eine ev tl. notwendige Kampfmittelräumung bzw. ein Räumkonzept 
sind hierbei noch nicht berücksichtigt. 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage_1-Übersicht 
Anlage_2-Ausführungsplanung_Lageplan_S_1306_103-P+D

Beratungsverlauf (1)

25.09.2025 Bezirksvertretung 8
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV8/130/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
10.06.2025
Erstellt
06.06.2025 11:15