BV8/130/2025
Bingener Weg - Schulwegsicherung, Einrichtung einer Querungsstelle sowie einer Hol- und Bringzone
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Anlage_1-Übersicht
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Anlage 1 - Bingener Weg, Übersicht Maßstab 1 : 5000 erstellt am: 10.06.2025
Anlage_2-Ausführungsplanung_Lageplan_S_1306_103-P+D
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Legende: 205209-10 GG WWWW xxxxxEEee LL DeckenaufbauGehweg 8 cm Betonsteinplatten 30/30/8, grau, Reihenverband, quer 4 cmBettung 0/5 G18 cm Schottertragschicht 0/45 auf Planum30 cmGesamtaufbau ÜbersichtsplanM. 1 : 25 000 DatumAngabe der ÄnderungParaphe beschlossen, OVAinformiert / beschlossen, BV VIA Nr.PLAN Nr.Maßstab:Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, den 24.04.2025Der OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf Amtsleitung, i.A. Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement DatumUnterschriftAbt.2023/001761 : 100 8 66/2.366/2.366/266/366/566/6 Bingener WegQuerungsstelle und Hol- und BringzoneAusführungsplanung - Lage- und Deckenhöhenplan S 1306 / 103 P+D 1 2Fahrbahn Bk 3,23,5 cmAsphaltbeton AC 8 DS6,5 cmAsphaltbinderschicht AC 16 BS 10,0 cmAsphalttragschicht AC 22 TS 35,0 cm Schottertragschicht 0/45 auf Planum 55,0 cmGesamtaufbau3 14 33 2 4Fahrbahn Bk 3,210 cm Doppelt-T-Pflaster, anthrazit 4 cmBettung 0/5 G36 cm Schottertragschicht 0/45 auf Planum50 cmGesamtaufbau Gehwegüberfahrt 8 cm Betonsteinpflaster 10/20/8, grau 4 cmBettung 0/5 G28 cm Schottertragschicht 0/45 auf Planum40 cmGesamtaufbau 10.04.202509.04.202515.04.202516.04.202520.04.2025 09.04.2025gez. Silzgez. Meinhardtgez. Knochgez. Großheinrichgez. Poppenborggez. Kuessner / Müllergez. Odenthal
Beschlussvorlage
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BV8/130/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bingener Weg - Schulwegsicherung, Einrichtung einer Querungsstelle sowie einer Hol- und Bringzone Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 25.09.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt gemäß § 3 der Bezirkssatzung die Einrichtung einer Querungsstelle sowie die Ausweisung einer Hol - und Bringzone gemäß Ausführungsplanung S 1306 / 103 P+D. Sachdarstellung: Anlass der Planung: Auf Anregung der Bezirksvertretung 8 (BV8/195 /2020 und BV8/086/2023) soll die Verkehrssicherheit im Bereich der GGS Bingener Weg verbessert werden. Hierzu hat im Mai 2023 ein Ortstermin mit dem Schulleiter der Schule stattgefunden. Von Seiten der Schule wird eine Verbesserung der Situation im Bereich des nördlichen Schultores (Feuerwehrzufahrt) gewünscht, da der Bereich häufig von Elterntaxis genutzt wird. Zudem wird die Einrichtung einer Hol - und Bringzone im Bereich der heutigen Schulbushaltestelle angeregt. Gegenwärtiger Zustand: Der Bingener Weg liegt im Stadtteil D -Eller. Die Fahrbahn weist eine Breite von ca. 6,0m auf und kann im Zweirichtungsverkehr befahren werden. Die beidseitigen Gehwege weisen eine Breite von jeweils ca. 2,0m auf. Die Straße liegt in einer Seite 2 Tempo-30-Zone. Auf der Fahrbahn wird derzeit einseitig am südlichen Fahrbahnrand geparkt. Das Schulgrundstück ist vom Bingener Weg fußläufig über zwei Schultore erreichbar. Die nördliche Grundstückszuwegung dient zudem als Feuerwehrzufahrt. Gegenüber der Feuerwehrzufahrt ist auf einer Länge von ca. 30m durch Zeichen 283 „Halteverbot“ mit Zusatzzeichen „Feuerwehrbewegungsfläche“ das Halten untersagt. Auf der südlichen Straßenseite ist zwischen dem Obersteiner Weg und der Feuerwehrzufahrt durch Zeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ und Z eichen 224-51 „Haltestelle Schulbusse“ eine Schulbushaltestelle eingerichtet. Unmittelbar vor, sowie hinter der Feuerwehrzufahrt darf derzeit am südlichen Fahrbahnrand geparkt werden. Die Verkehrsbelastung sowohl des Bingener Weges als auch des Obersteiner Weges sind vergleichsweise gering (Bingener Weg: 1166 Kfz/16h, Obersteiner Weg: 549 Kfz/16h). Viele Schüler der GGS Bingener Weg wohnen im unmittelbaren Umfeld der Schule und legen den Schulweg zu Fuß oder mit dem Roller zurück. Hierbei wird durch die Schüler überwiegend der nördliche Zugang genutzt. Dennoch sind auch an dieser Schule Elterntaxis zu beobachten, die häufig im Bereich der Feuerwehrzufahrt halten. Planung: Direkt vor dem nördlichen Schultor wird der Gehweg um 2,50m zu Lasten der Fahrbahn ve rbreitert. Die Restfahrbahnbreite beträgt im Bereich der geplanten Querungsstelle 3,50m. Zudem wird die Fahrbahn in diesem Bereich um 6cm angehoben und gepflastert. Der Übergang wird mit sinusförmigen Rampensteinen hergestellt. Die Querungsstelle wird auf einer Länge von 4m mit taktilen Elementen ausgestattet. Da die vorhandenen Feuerwehrbewegungsflächen gemäß Schleppkurvennachweis nicht ausreichend sind, müssen zusätzliche Halteverbote ausgewiesen werden. Hierdurch entfallen 2 - 3 derzeit genutzte Parkmöglichkeiten am südlichen Fahrbahnrand. Durch die Vergrößerung der Feuerwehrbewegungsflächen werden auch die notwendigen Sichtfelder für eine sichere Querung des Bingener Weges geschaffen. Die heutige Schulbushaltestelle wird durch entsprechende Besch ilderung zusätzlich als Hol- und Bringzone ausgeschildert. Ein Konflikt mit dem Schulbus (8 -Sitzer) für den Schwimmunterricht wird von Seiten der Schule nicht befürchtet. Kosten und Finanzierung: Die Kosten für die Maßnahme werden auf ca. 50.000 EUR gesch ätzt. Gemäß Beschluss vom 01.06.2023 (BV8/101/2023) hat die Bezirksvertretung 20.000 EUR für die Maßnahme bereitgestellt. Der Differenzbetrag 30.000,00 EUR wird von Amt 66 aus 7.90000262.A0 „Kleinere Straßenbaumaßnahmen“ übernommen. Die Kosten für eine ev tl. notwendige Kampfmittelräumung bzw. ein Räumkonzept sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Anlagen: Anlage_1-Übersicht Anlage_2-Ausführungsplanung_Lageplan_S_1306_103-P+D
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/130/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 06.06.2025 11:15