2156/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Änderung der Straßenführung in Köln-Zündorf (Az.: 02-1600-202/16)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/3 Vorlagen-Nummer 2156/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Änderung der Straßenführung in Köln-Zündorf (Az.: 02- 1600-202/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für seine Eingabe lehnt aber die Öffnung des Teil- stücks der Straße „In der Adelenhütte“ ab der Einmündung Rezagstraße in Fahrtrichtung Poststraße ab. Alternative: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für seine Eingabe und befürwortet die Öffnung des Teilstücks der Straße „In der Adelenhütte“ ab der Einmündung Rezagstraße in Fahrtrichtung Post- straße. Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.09.2017 2 Begründung: Der Petent beantragt die Aufhebung der Einbahnstraßenführung eines Teilstücks der Straße "An der Adelenhütte" (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung steht dem Antrag auf Öffnung des Teilstücks der Straße „In der Adelenhütte“ ab der Einmündung Rezagstraße in Fahrtrichtung Poststraße kritisch gegenüber. Auf Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 18.02.1999 ist dieser Straßenabschnitt zur Vermei- dung von Schleichverkehr und zur Verringerung des Verkehrsaufkommens gesperrt worden. Nur Radfahrer dürfen aufgrund der Beschilderung (unechte Einbahnstraße) in Fahrtrichtung Poststraße fahren. Eine Öffnung der Straße für den Zweirichtungsverkehr würde zu einer Erhöhung des Verkehrsauf- kommens „In der Adelenhütte“ führen. Nicht nur Fahrzeuge aus Richtung Wohngebiet Rosenhügel und Christrosenweg, sondern auch der Verkehr aus Richtung Hauptstraße dürfte dann in Fahrtrich- tung Poststraße fahren. Von dem erhöhten Verkehrsaufkommen wären besonders die Anwohner „In der Adelenhütte“ betroffen. Das allgemeine Verkehrsaufkommen hat in den vergangenen Jahren nicht ab-, sondern weiter zuge- nommen. Aus diesem Grund ist die ablehnende Begründung, die die Petentin bereits durch die Stadt Köln erhalten hat, weiterhin gültig. Eine Alternative kann aufgrund des vorhandenen Straßennetzes derzeit nicht angeboten werden. Vor dem Hintergrund zum Schutze der Anwohnerinnen und Anwohner in der Straße „In der Adelen- hütte“ ist der Vorschlag abzulehnen. Der gefasste Beschluss vom 18.02.1999 kann nur durch einen erneuten Beschluss der Bezirksvertre- tung aufgehoben werden. Anlagen
Anlage - Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne in Köln-Zündorf und mir ist auf der Ortsgrenze zu Porz nach Betrachtung der Verkehrssituation folgende Frage aufgekommen: Warum ist der Teil der Straße "An der Adelenhütte", der zur "Poststraße" führt, eine Einbahnstraße? Es handelt sich hierbei um einen sehr kurzen Teilabschnitt der Straße, der jedoch so breit ist, dass eine zweiseitige Befahrung ohne Probleme möglich wäre. Sollte der Hintergedanke dieser Regelung der gewesen sein, dass die Lkw, die zur Firma "Glass Gobain" gelangen wollen, nicht hierlang fahren sollen, dann könnte man den Teil für Pkw öffnen und nur eine Durchfahrtsbeschränkung für Lkw einführen. Der Umstand, dass dieser Teil der Straße "An der Adelenhütte" eine Einbahnstraße ist, führt dazu, dass die Anwohner des Wohngebietes um den Rosenhügel sowie Eltern, die ihre Kinder in die Kindertagesstätte "Christrosenweg" bringen (so wie ich), und von dort Richtung Autobahn wollen, zunächst über die Straße "An der Adelenhütte" in die gegenläufige Fahrtrichtung bis zur "Hauptstraße" fahren müssen, sich dort in den Stau einreihen und das sowieso schon hohe Verkehrsaufkommen von Zündorf in Richtung Porz noch erhöhen, um dann in die "Poststraße" einzubiegen, um über diese Umgehungsstraße über Elsdorf nach Wahn oder Lind zur Autobahn zu gelangen. Eine direkte Zufahrt über die Straße "An der Adelenhütte" zur "Poststraße" würde das Verkehrsaufkommen auf der "Hauptstraße" Richtung Porz reduzieren. Eine zweiseitige Befahrung der Straße "An der Adelenhütte" wäre auch keine Beeinträchtigung für Anwohner, da in dieser Umgebung gar keine Häuser stehen. Im Gegenteil, derzeit muss ich zurück zur Hauptstraße und über die gesamte Poststraße fahren, wo jede Menge Wohnhäuser stehen. Ich hatte meine Anfrage an die Stadt Köln gerichtet und hierzu nach Weiterleitung der Mail folgende Antwort vom Straßenverkehrsamt erhalten. "Die Einrichtung oder Aufhebung von Einbahnstraßen erfolgt durch Beschluss der Bezirksvertretung. Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 18.02.1999 die Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen Poststraße und der Straße In der Adelenhütte in Fahrtrichtung Hauptstraße beschlossen. Durch diese Maßnahme sollte dem Schleichverkehr zur Umgehung der Hauptstraße entgegengewirkt werden. Dieser Beschluss wurde am 30.03.1999 durch entsprechende Beschilderungsmaßnahmen umgesetzt. Für die Aufhebung der Einbahnstraßenführung ist gleichfalls ein Beschluss der Bezirksvertretung erforderlich. Aus diesem Grund darf ich Sie bitten, Ihre Anregung über Ihren politischen Vertreter an die Bezirksvertretung heranzutragen." Die Begründung "Entgegenwirken des Schleichverkehrs zur Umgehung der Hauptstraße" ist für mich nicht nachvollziehbar. Das betreffende Teilstück würde doch nur von den Autofahrern genutzt, die zur Poststraße gelangen wollen. Alles andere macht keinen Sinn. Ich halte die Begründung zudem für nicht mehr zeitgemäß, wenn man die heutige Verkehrslage betrachtet, und hoffe, mein Anliegen nun an richtiger Stelle vorgetragen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Poststraße
- Christrosenweg
- In der Adelenhütte
- Hauptstraße
- Rezagstraße
- Rosenhügel
- Elsdorf
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Details
- Aktenzeichen
- 2156/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27