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2156/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Änderung der Straßenführung in Köln-Zündorf (Az.: 02-1600-202/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.09.2017, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2459 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2156/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Änderung der Straßenführung in Köln-Zündorf (Az.: 02-
1600-202/16) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für seine Eingabe lehnt aber die Öffnung des Teil-
stücks der Straße „In der Adelenhütte“ ab der Einmündung Rezagstraße in Fahrtrichtung Poststraße 
ab.  
 
Alternative:  
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für seine Eingabe und befürwortet die Öffnung des 
Teilstücks der Straße „In der Adelenhütte“ ab der Einmündung Rezagstraße in Fahrtrichtung Post-
straße.  
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.09.2017

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Aufhebung der Einbahnstraßenführung eines Teilstücks der Straße "An der 
Adelenhütte" (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verwaltung steht dem Antrag auf Öffnung des Teilstücks der Straße „In der Adelenhütte“ ab der 
Einmündung Rezagstraße in Fahrtrichtung Poststraße kritisch gegenüber. 
Auf Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 18.02.1999 ist dieser Straßenabschnitt zur Vermei-
dung von Schleichverkehr und zur Verringerung des Verkehrsaufkommens gesperrt worden. Nur 
Radfahrer dürfen aufgrund der Beschilderung (unechte Einbahnstraße) in Fahrtrichtung Poststraße 
fahren. 
 
Eine Öffnung der Straße für den Zweirichtungsverkehr würde zu einer Erhöhung des Verkehrsauf-
kommens „In der Adelenhütte“ führen. Nicht nur Fahrzeuge aus Richtung Wohngebiet Rosenhügel 
und Christrosenweg, sondern auch der Verkehr aus Richtung Hauptstraße dürfte dann in Fahrtrich-
tung Poststraße fahren. Von dem erhöhten Verkehrsaufkommen wären besonders die Anwohner „In 
der Adelenhütte“ betroffen. 
 
Das allgemeine Verkehrsaufkommen hat in den vergangenen Jahren nicht ab-, sondern weiter zuge-
nommen. Aus diesem Grund ist die ablehnende Begründung, die die Petentin bereits durch die Stadt 
Köln erhalten hat, weiterhin gültig.  
Eine Alternative kann aufgrund des vorhandenen Straßennetzes derzeit nicht angeboten werden. 
 
Vor dem Hintergrund zum Schutze der Anwohnerinnen und Anwohner in der Straße „In der Adelen-
hütte“ ist der Vorschlag abzulehnen.  
Der gefasste Beschluss vom 18.02.1999 kann nur durch einen erneuten Beschluss der Bezirksvertre-
tung aufgehoben werden. 
 
Anlagen

Anlage - Eingabe

3119 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
ich wohne in Köln-Zündorf und mir ist auf der Ortsgrenze zu Porz nach Betrachtung der 
Verkehrssituation folgende Frage aufgekommen: 
 
Warum ist der Teil der Straße "An der Adelenhütte", der zur "Poststraße" führt, eine 
Einbahnstraße? 
 
Es handelt sich hierbei um einen sehr kurzen Teilabschnitt der Straße, der jedoch so breit ist, 
dass eine zweiseitige Befahrung ohne Probleme möglich wäre. 
Sollte der Hintergedanke dieser Regelung der gewesen sein, dass die Lkw, die zur Firma 
"Glass Gobain" gelangen wollen, nicht hierlang fahren sollen, dann könnte man den Teil für 
Pkw öffnen und nur eine Durchfahrtsbeschränkung für Lkw einführen. 
Der Umstand, dass dieser Teil der Straße "An der Adelenhütte" eine Einbahnstraße ist, führt 
dazu, dass die Anwohner des Wohngebietes um den Rosenhügel sowie Eltern, die ihre Kinder 
in die Kindertagesstätte "Christrosenweg" bringen (so wie ich), und von dort Richtung 
Autobahn wollen, zunächst über die Straße "An der Adelenhütte" in die gegenläufige 
Fahrtrichtung bis zur "Hauptstraße" fahren müssen, sich dort in den Stau einreihen und das 
sowieso schon hohe Verkehrsaufkommen von Zündorf in Richtung Porz noch erhöhen, um 
dann in die "Poststraße" einzubiegen, um über diese Umgehungsstraße über Elsdorf nach 
Wahn oder Lind zur Autobahn zu gelangen. Eine direkte Zufahrt über die Straße "An der 
Adelenhütte" zur "Poststraße" würde das Verkehrsaufkommen auf der "Hauptstraße" 
Richtung Porz reduzieren. Eine zweiseitige Befahrung der Straße "An der Adelenhütte" wäre 
auch keine Beeinträchtigung für Anwohner, da in dieser Umgebung gar keine Häuser stehen. 
Im Gegenteil, derzeit muss ich zurück zur Hauptstraße und über die gesamte Poststraße 
fahren, wo jede Menge Wohnhäuser stehen. 
 
Ich hatte meine Anfrage an die Stadt Köln gerichtet und hierzu nach Weiterleitung der Mail 
folgende Antwort vom Straßenverkehrsamt erhalten. 
 
"Die Einrichtung oder Aufhebung von Einbahnstraßen erfolgt durch Beschluss der 
Bezirksvertretung. 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 18.02.1999 die Einrichtung einer 
Einbahnstraße zwischen Poststraße und der Straße In der Adelenhütte in Fahrtrichtung 
Hauptstraße beschlossen. 
Durch diese Maßnahme sollte dem Schleichverkehr zur Umgehung der Hauptstraße 
entgegengewirkt werden. 
Dieser Beschluss wurde am 30.03.1999 durch entsprechende Beschilderungsmaßnahmen 
umgesetzt. 
Für die Aufhebung der Einbahnstraßenführung ist gleichfalls ein Beschluss der 
Bezirksvertretung erforderlich. Aus diesem Grund darf ich Sie bitten, Ihre Anregung über 
Ihren politischen Vertreter an die Bezirksvertretung heranzutragen." 
 
Die Begründung "Entgegenwirken des Schleichverkehrs zur Umgehung der Hauptstraße" ist 
für mich nicht nachvollziehbar. Das betreffende Teilstück würde doch nur von den 
Autofahrern genutzt, die zur Poststraße gelangen wollen. Alles andere macht keinen Sinn. 
Ich halte die Begründung zudem für nicht mehr zeitgemäß, wenn man die heutige 
Verkehrslage betrachtet, und hoffe, mein Anliegen nun an richtiger Stelle vorgetragen zu 
haben. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

26.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Poststraße
  • Christrosenweg
  • In der Adelenhütte
  • Hauptstraße
  • Rezagstraße
  • Rosenhügel
  • Elsdorf

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Details

Aktenzeichen
2156/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27