Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.10.2024 betr. Einstellung der Grabungstätigkeiten auf der Baustelle des MiQua und die Folgen (AN/1466/2024)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3732/2024 vom 27.11.2024
Stand: Am 03.12.2024 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/3 Vorlagen-Nummer 27.11.2024 3732/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 02.12.2024 Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.10.2024 betr. Einstellung der Grabungstätigkeiten auf der Baustelle des MiQua und die Folgen (AN/1466/2024) Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet am 19.10.2024, dass die Verträge des 21-köpfigen Gra- bungsteams der Archäologischen Zone im Rahmen des Jüdischen Museums im archäologi- schen Quartier – MiQua Ende des Jahres auslaufen und nicht verlängert werden sollen. Mu- seumsdirektor Thomas Otten wird mit der Aussage zitiert, dass dadurch die Bauarbeiten nicht fortgesetzt werden könnten. In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion um die Beant- wortung folgender Fragen: 1. Wie will die Stadtverwaltung die weiteren Grabungen so organisieren, dass der Baubetrieb weiterlaufen kann und den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes und den Auflagen der Städtebauförderung von Bund und Land entsprochen wird sowie die nötige Datenerhebung für weitere Planungen, Ausschreibungen und Baumaßnahmen vollendet werden kann? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Befristungen der fraglichen Planstellen der Stabsstelle „Archäologi- sche Zone“ zunächst bis zum 31.12.2026 verlängert. Folglich sind die Einhaltung von Aufla- gen des Denkmalschutzgesetzes NRW und der Städtebauförderung von Bund und Land so- wie die uneingeschränkte Aufgabenwahrnehmung der Stabsstelle weiterhin sichergestellt. 2. Wie wirkt sich dies auf den gerade aktualisierten Zeitplan bis zur Fertigstellung und Eröff- nung des Museums aus? Antwort der Verwaltung: Es wird zu keinen negativen Auswirkungen auf den Zeitplan der Baumaßnahme MiQua kom- men. 3. Inwieweit sind die Kosten für eine mögliche Fortsetzung der Tätigkeit des Grabungsteams über den 31.12.2024 hinaus in den Gesamtkosten des Projektes enthalten, die die Stadtver- waltung dem Rat im Rahmen der Haushaltsrechtlichen Unterrichtung mit Drucksache 2263/2024 vom 04.09.2024 mitgeteilt hat? Antwort der Verwaltung: Die in Rede stehenden Personalkosten sind nicht in den Gesamtkosten des Projektes enthal- ten, sondern in der Personalaufwandsplanung der Verwaltung für die Jahre 2025 und 2026 berücksichtigt. 2 4. Der LVR beziffert die Kostensteigerung mit jedem Monat Bauverzug auf 1,6 Mio. €. Welche Kostenersparnis stehen durch die getroffenen Maßnahmen der Einstellung der Grabungstätig- keit dem gegenüber? Antwort der Verwaltung: siehe Antwort zu Frage 2 5. Wie wurden die UNESCO als Wächter des Welterbestatus‘ des betroffenen Prätoriums, die Fördergeldgeber, der Landschaftsverband Rheinland als künftiger Betreiber des Museums, der von Stadt und LVR getragene Lenkungskreis für dieses Projekt in die o.g. Maßnahmen eingebunden? Antwort der Verwaltung: Negative Auswirkungen auf das Projekt sind nicht zu verzeichnen (siehe Antwort zu Frage 2); die UNESCO wurde daher nicht eingebunden. Mit den Fördermittelgebern sowie im Rahmen des von Stadt Köln und LVR getragenen Lenkungskreises findet ein regelmäßiger Austausch statt. Gez. Charles
Beratungsverlauf
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03.12.2024 zuletzt
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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