1136/2019
Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld
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Anlage 7 Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 31.10.2019
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 07.11.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 43. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.10.2019 öffentlich 6.1 Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld, Grundstück der Wohnungsbauoffensive Bewertungskriterien der Konzeptausschreibung 1136/2019 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1267/2019 Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen und der FDP-Fraktion AN/1501/2019 RM Frenzel begründet den Änderungsantrag seiner Fraktion und hebt dabei unter anderem die Forderung nach einer Nutzungsüberlassung des Grundstücks über ein langfristiges Erbbaurecht hervor. Die Verwaltung müsse damit beauftragt werden, eine angemessene Laufzeit und einen angemessenen Erbbauzins zu ermitteln. Er spricht im Übrigen von einer maximalen Flexibilität für die zu erfolgende Konzeptaus- schreibung. Zudem spricht er sich für den Erhalt der Artilleriewagenhalle aus. Er bit- tet darum, falls der Stadtentwicklungsausschuss dem Antrag nicht zustimme, über den kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion punktuell einzeln abzustimmen. RM De Bellis-Olinger erörtert den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion stellt dabei heraus, dass hierbei ein Wohnungsmix von je einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, geförderten Studie- rendenwohnungen und freifinanziertem Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes vorzusehen sei. Außerdem solle es einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben. Zudem müsse der Mindestkaufpreis durch die Mög- lichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahlweise durch einen Festpreis ersetzt wer- den. Anlage 7 RM Pakulat erinnert an den ursprünglichen Ratsbeschluss und die zuvor gefasste Empfehlung aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld. Nun werde mit den Änderungsan- trägen versucht, einen tragbaren Kompromiss herzustellen. RM Sterck hält es für wichtig, die Artilleriewagenhalle ganz oder teilweise zu erhalten und dafür das beste Konzept zu finden. RM Weisenstein erschließt sich nicht, warum im Antrag der CDU-Fraktion, der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion die Erbpacht lediglich als eine Op- tion gesehen werde. Dieser Beschluss würde eröffnen, dass das Gelände letztend- lich verkauft werde. Er plädiert dafür, die Sache als Erbpacht zu vergeben und spricht sich in diesem Punkt für den Antrag der SPD-Fraktion aus. Herr Brock-Mildenberger stellt dar, dass die Bezirksvertretung Ehrenfeld seiner Zeit vorgeschlagen habe, nur eine Erbpacht zu vergeben. RM Pakulat macht deutlich, dass sie grundsätzlich eine Verfechterin der Erbpacht sei. Allerdings habe man dies in diesem Fall zunächst bewusst offen gelassen. Hier- mit könne man sich einem zweiten Planungsschritt beschäftigen. Beschluss über den Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Vermarktung des Grundstücks Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld, Gemarkung Müngersdorf, Flur: 73, Flurstück-Nr.: 407, Größe: 5.292 m² im Wege der Konzeptvergabe. Das Konzept und die Bewertungsmatrix (Anlage 5) sind nach folgenden Maßgaben zu überarbeiten: a) Es findet kein Preiswettbewerb statt. Die Nutzun gsüberlassung des Grund- stücks erfolgt über ein langfristiges Erbbaurecht. Die Verwaltung wird beauf- tragt, eine angemessene Laufzeit und einen angemessenen Erbbauzins zu ermitteln. b) Für das Grundstück ist eine Mischung aus kultureller Nutzung und Wohnnut- zung vorzusehen unter Ausnutzung des für Wohnen baunutzungsrechtlich zu- lässigen Anteils. c) Beim Aus– und Umbau sowie bei der Errichtung von Neubauten sind umwelt- schonende Aspekte des Bauens (Bauökologie) zu beachten. Die Wiederver- wertung von Materialien ist zu ermöglichen. Durch die Bautätigkeit und die verwendeten Materialien dürfen nur möglichst geringe Eingriffe in die Natur- kreisläufe vorgenommen werden. Alle Umweltbelastungen sind gering zu hal- ten und für die Nutzungsphase ist eine Langlebigkeit der Materialien zu ge- währleisten. Ein hohes Niveau des Wohlbefindens für die Nutzerinnen und Nutzer muss reicht werden. d) Als Muss-Kriterium ist von jedem Bieter ein Konz ept A (mit Erhalt der Artille- riewagenhalle) und ein Konzept B (ohne Erhalt der Artilleriewagenhalle) einzu- fordern. Die Bewertungsmatrix ist daher wie folgt anzupassen: I. Wohnungspolitische Kriterien 60% öffentlich gefördert, 40% frei finanziert 0 Pu nkte (Muss-Kriterium) Wohnraum für Studierende 10 Punkte Konzeptvielfalt 10 Punkte Insgesamt: 20 Punkte II. Ökologische Kriterien Verwendung ökologischer Baustoffe 0 Punkte (Muss- Kriterium) Photovoltaikanlagen 5 Punkte Regenwassernutzung 5 Punkte Insgesamt: 10 Punkte III. Quartiersbezogene Kriterien Integration in das Quartier (Quartierscafé) 5 Punk te Insgesamt: 5 Punkte IV. Städtebauliche Kriterien Städtebauliche Einfügung 10 Punkte Gestaltung Gebäude / Fassade 10 Punkte Nutzungsmischung: Gewerblicher Anteil unter Berücksichtigung von Künstlerateliers 0 Pun kte (Muss-Kriterium) Weitere gewerblichen Nutzungen 10 Punkte Insgesamt: 30 Punkte Punkte insgesamt: 65 Punkte Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke- ab- gelehnt. Beschluss über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion: Der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) wird dahingehend geändert, dass das Grundstück Alpener Straße 4-6, das unter der Ziffer 4.02 in die Liste der Woh- nungsbauoffensive aufgenommen wurde, keine höhere bauliche Ausnutzung errei- chen muss. Die o.a. Beschlussvorlage 1136/2019 wird wie folgt geändert: Die Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten bleiben. Es ist ein Wohnungsmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungs- bau innerhalb des Plangebietes vorzusehen. Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten. Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung ge- ben. Der Mindestkaufpreis wird ersetzt durch die Möglichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahlweise durch einen Festpreis. hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, Die in der Anlage aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen. Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: I. Wohnungspolitische Kriterien Der Mix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel Studieren- denwohnungen und einem Drittel freifinan- ziertem Wohnungsbau wird erreicht 20 Punkte II. Quartiersbezogene Kriterien – Mischung Wohnen Konzeptvielfalt, Wohnen für unterschiedli- che Lebensmodelle, Co-housing- Konzepte, Studierendenwohnungen, Mehrgeneratio- nenwohnen 30 Punkte III. Ökologische Kriterien Maßnahmen zur Energieeinsparung z.B. Verwendung nachwachsender Roh- stoffe, Photovoltaik, o.a. 10 Punkte IV. Nutzungsmischung - Gewerbe Es soll nicht mehr als 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung geben, z.T. auch öffentlich nutzbar (z.B. Café, o.ä.) 20 Punkte V. Städtebauliche Krite- rien Integration in das Quartier, Qualität des Bestandserhalts 10 Punkte VI. Mobilitätskonzepte Maßnahmen, die für die zukünftigen Nutzer zu einer Reduzierung des MIV führen 10 Punkte Punkte gesamt 100 Punkte Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtent- wicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören. Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grund- stücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – zugestimmt. Beschluss über die gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss die An- nahme folgenden geänderten Beschlusses: Der Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) wird dahingehend geändert, dass das Grundstück Alpener Straße 4-6, das unter der Ziffer 4.02 in die Liste der Woh- nungsbauoffensive aufgenommen wurde, keine höhere bauliche Ausnutzung errei- chen muss. Die o.a. Beschlussvorlage 1136/2019 wird wie folgt geändert: Die Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten bleiben. Es ist ein Wohnungsmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwohnungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungs- bau innerhalb des Plangebietes vorzusehen. Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten. Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher/ soziokultureller Mischung ge- ben. Der Mindestkaufpreis wird ersetzt durch die Möglichkeit der Erbbaurechtsvergabe und wahlweise durch einen Festpreis. hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, Die in der Anlage aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen. Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: I. Wohnungspolitische Kriterien Der Mix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel Studieren- denwohnungen und einem Drittel freifinan- ziertem Wohnungsbau wird erreicht 20 Punkte II. Quartiersbezogene Kriterien – Mischung Wohnen Konzeptvielfalt, Wohnen für unterschiedli- che Lebensmodelle, Co-housing- Konzepte, Studierendenwohnungen, Mehrgeneratio- nenwohnen 30 Punkte III. Ökologische Kriterien Maßnahmen zur Energieeinsparung z.B. Verwendung nachwachsender Roh- stoffe, Photovoltaik, o.a. 10 Punkte IV. Nutzungsmischung - Gewerbe Es soll nicht mehr als 25% an gewe rblicher/ soziokultureller Mischung geben, z.T. auch öffentlich nutzbar (z.B. Café, o.ä.) 20 Punkte V. Städtebauliche Krite- rien Integration in das Quartier, Qualität des Bestandserhalts 10 Punkte VI. Mobilitätskonzepte Maßnahmen, die für die zukünftig en Nutzer zu einer Reduzierung des MIV führen 10 Punkte Punkte gesamt 100 Punkte Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtent- wicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören. Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grund- stücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – zugestimmt.
Anlage 2, Lageplan, Verw.23 und 46
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32353200 Fu: 73° a mi n © Erstellt: 14.12.2015 Abensar ou a. kam DD Alpener Sr. 4, Depot Bütnen, 4.680 en wi mi Atıv ach Stadt Köln Maßstab 1 : 1000 EM en Maker! Auszug aus dem Katasteramt . Willy-Brandt-Platz 2 © Stadt Kön Liegenschaftskataste 50679 Köln : i Flurkai 1: 1000 I Apamen Sb 6, Woknbaus, 62, Unwalkung duch E80 Flurstück: 669 sun
Anlage 5 Konzept
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Seite 1 von 6 # Konzeptvergabe Alpener Str. 4-6 in Köln-Ehrenfeld Bewertungsmatrix Mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlagen-Nr. 2698/2016 wurde das Grund- stück Teil der Wohnungsbauoffensive mit der Maßgabe, für dieses Grundstück auch eine höhere bauliche Ausnutzung zu erzielen. Die Grundstücke sollen im Grundsatz für den öffentlich geförderten Wohnungs- bau und einen Anteil für den frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. In Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen fand für das Grundstück eine sozialräumliche Bewertung statt, um für das Grundstück das geeignete Maß der Mischung festzulegen. Hier wurde auch berücksichtigt, dass die besonderen Fördermittel für Flüchtlinge des Landes NRW zum 31.12.2017 ersatzlos gestri- chen worden sind. Es wurde daher festgelegt, dass auf dem Grundstück im Ge- samtergebnis 60% im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau und 40 % im frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten sind. Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnbaugrundstücken, dass der Erwerber die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung als Min- deststandard umsetzten muss. Das wird vertraglich vereinbart. Für das Konzept werden insgesamt maximal 110 Punkte vergeben. I. Wohnungspolitische Kriterien maximal 20 Punkte Auf dem Grundstück soll Wohnraum für unterschiedliche Lebensphasen und Modelle entwickelt werden. Nach dem Ergebnis einer sozialräumlichen Bewertung sind auf dem Grundstück 60% für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau und 40% im frei finanzierten Mietwohnungsbau vorzusehen (bezogen auf Ge- schossfläche für Wohnnutzung). Der Bieter, der in seinem Konzept von dieser Vorgabe abweicht, wird vom Verfahren ausgeschlossen. Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches unterschiedliche Zielgrup- pen berücksichtigt. Es sollen daher unterschiedliche Wohnungsgrößen angeboten werden (von 1 - 5 Zimmer-Wohnungen). Darüber hinaus sollen Wohnangebote für Studierende und für Künstler inklusive Ateliers als auch nach dem Modell Wohnen und Arbeiten angeboten werden. 1. Konzeptvielfalt (Wohnungsmix / unterschiedliche Wohnungsgrößen) Um unterschiedliche Zielgruppen und Lebensmodelle anzusprechen, sind Seite 2 von 6 sowohl im öffentlichen als auch im frei finanzierten Mietwohnungsbau ver- schiedene Wohnungsgrößen anzubieten. 1. Es werden nur Wohnungen mit einer Grö- ße von einem Zimmer plus Küche, Diele, Bad angeboten. 0 Punkte 2. Es werden Wohnungen mit einer Größe bis zu zwei Zimmern plus Küche, Diele, Bad angeboten. 2,5 Punkte 3. Es werden Wohnungen unterschiedlicher Größe bis zu drei Zimmern plus Küche, Diele, Bad angeboten. 5 Punkte 4. Es werden Wohnungen unterschiedlicher Größe von mindestens vier Zimmern und mehr plus Küche, Diele, Bad angeboten. 10 Punkte 2. Wohnraum für Studierende In Ehrenfeld gibt es einen Mangel an Wohnraum für Studierende. Der Bie- ter soll für Studierende Angebote für Appartements (1-Zimmer) als auch für Wohngemeinschaften bzw. Wohngruppen machen. 1. Es wird kein studentisches Wohnen angeboten. 0 Punkte 2. Für Studierende werden Appartements, (1-Zimmer) angeboten. 5 Punkte 3. Es werden für Studierende auch Angebote in Wohngemeinschaften und/oder Wohngruppen angeboten. 10 Punkte II. Ökologische Kriterien maximal 15 Punkte Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017 soll die Bebauung auf dem Grundstück nachhaltige Gesichtspunkte berück- sichtigen. Dabei sollen bevorzugt ökologische Baustoffe verwendet wer- den sowie Photovoltaikanlagen eingeplant werden und eine Regenwas- sernutzung stattfinden. Der Bieter soll daher die genannten Punkte in sei- nem Konzept berücksichtigen. 1. Verwendung ökologischer Baustoffe 1. Es werden keine ökologischen Baustoffe verwendet. 0 Punkte 2. Es werden ökologische Baustoffe verwendet. 5 Punkte Seite 3 von 6 2. Photovoltaikanlagen 1. Es werden keine Photovoltaikanlagen angeboten. 0 Punkte 2. Es werden Photovoltaikanlagen angeboten. 5 Punkte 3. Regenwassernutzung 1. Es wird keine Regenwassernutzung geplant. 0 Punkte 2. Es wird die Möglichkeit zur Regenwassernutzung eingeplant. 5 Punkte III. Quartiersbezogenen Kriterien maximal 5 Punkte Quartierscafé, Bege gnungsräume Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches Begegnungsräume für nachbarschaftliche Kommunikation berücksichtigt. Es ist gewünscht, im Erdgeschoss, bevorzugt zum Beispiel auf dem Grundstück direkt an der Alpener Straße, ein Quartierscafé, eine nachbarschaftliche Begegnungs- stätte oder ähnliches einzurichten. 1. Es wird kein Quartierscafé oder eine Begeg- nungsstätte angeboten. 0 Punkte 2. Es wird im Erdgeschoss ein Quartierscafé oder eine Begegnungsstätte angeboten. 5 Punkte IV. Städtebauliche Kriterien maximal 40 Punkte 1. Städtebauliche Einfügung Dem Entwurf sollen als zukünftige Ausnutzungskennziffern eine GRZ 1 von 0,4 sowie eine GFZ von 1,2 zugrunde gelegt werden. Es ist an der Alpener Straße eine Bebauung möglich, die zwingend die Traufhöhe der Nachbarbebauung Alpener Straße 16 aufnehmen muss. Darüber hinaus kann ein weiteres Nichtvollgeschoss errichtet werden. Im Blockinnenbe- reich ist eine maximal fünfgeschossige Bebauung vorzusehen, wobei das fünfte Geschoss im Blockinnenbereich max. 2/3 der darunterliegenden Geschossfläche betragen darf. Die Stellplätze sind in einer Tiefgarage vorzusehen. Seite 4 von 6 1. Die oben genannten städtebaulichen Para- meter werden nicht berücksichtigt. 0 Punkte 2. Die oben genannten städtebaulichen Para- meter werden unterschritten. 5 Punkte 3. Die oben genannten städtebaulichen Para- meter werden in Gänze berücksichtigt. 10 Punkte 2. Gestaltung Gebäude / Fassade Es wird eine ansprechende und qualitätsvolle Gestaltung der Gebäude und Fassaden gewünscht. Gestaltung der Gebäude und Fassade 10 Punkte 3. Nutzungsmischung Das Grundstück ist im Bebauungsplan Nr. 63470/08 als Mischgebiet fest- gesetzt. Um eine Nutzungsmischung auf dem Grundstück sicherzustellen, ist in einem Baukörper, bevorzugt auf dem vorderen Grundstücksanteil an der Alpener Straße, im Erdgeschoss und im 1. OG komplett eine gewerb- liche Nutzung vorzusehen. Hierzu können auch Künstlerateliers gehören oder ein Quartierscafé (siehe Punkt III Quartiersbezogene Kriterien). Der Bieter, der mit seinem Konzept von dieser Muss- Vorgabe abweicht, wird vom Verfahren ausgeschlossen. Darüber hinaus wird es begrüßt, wenn weitere gewerbliche Nutzungen untergebracht werden. Hier sind insbesondere Künstlerateliers zu nen- nen, für die es in Ehrenfeld eine starke Nachfrage gibt. Es können auch Angebote für eine Kombination von Wohnen und Arbei- ten bevorzugt für Künstler mit Ateliers gemacht werden. 1. Es wird über den geforderten gewerblichen Anteil hinaus keine weitere gewerbliche Nutzung und/oder Künstlerateliers angebo- ten. 0 Punkte 2. Es werden über den geforderten Anteil hin- aus weitere gewerbliche Nutzungen, aber keine Künstlerateliers angeboten. 5 Punkte 3. Es werden über den geforderten gewerbli- chen Anteil hinaus weitere gewerbliche Nut- zungen und Künstlerateliers oder nur Künst- lerateliers angeboten. 10 Punkte Seite 5 von 6 4. Erhalt der bestehenden Backsteinhalle und / oder des Vorderhauses Auf dem hinteren Grundstücksanteil befindet sich derzeit eine Backstein- halle aus dem Jahr 1879, bei der es sich um ein preußisches Artilleriewa- genhaus handelt. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz und könnte daher niedergelegt werden. Gleichwohl gibt es Anregungen aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld, die Backsteinhalle als identitätsstiftendes Gebäude für Ehrenfeld zu erhalten. Für den Erhalt der Halle und die In- tegration in die Planung werden daher zusätzliche Punkte vergeben. 1. Die Backsteinhalle wird nicht erhalten. 0 Punkte 2. Die Backsteinhalle wird erhalten und in die Planung integriert. 5 Punkte Auf dem Vordergrundstück an der Alpener Straße befindet sich ein älte- res, sanierungsbedürftiges und nicht unter Denkmalschutz stehendes Zweifamilienhaus. Das Haus entspricht nicht mehr den heutigen Anforde- rungen an ein zeitgerechtes Wohnen und soll niedergelegt werden. Das Haus könnte nach Sanierung aber für andere Zwecke z.B. als Quar- tierscafé genutzt werden. Für den Erhalt des Hauses und die Integration in die Planungen werden zusätzliche Punkte vergeben. 1. Das Vorderhaus wird nicht erhalten. 0 Punkte 2. Das Vorderhaus wird erhalten und in die Planung integriert. 5 Punkte V. Preiswettbewerb maximal 30 Punkte Das den Mindestkaufpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punkten bewertet. Die gegenüber dem Bestbieter geringeren Gebote werden entsprechend ihrer prozentualen Abweichung zum höchsten Gebot interpoliert und mit der entsprechenden Punktzahl versehen. Bieter, deren Gebote unter dem Mindestkaufpreis liegen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Zusammenfassung Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: Seite 6 von 6 Kriterien Punkte I. Wohnungspolitische Kriterien 60% öffentlich gefördert, 40% frei finanziert Wohnraum für Studierende Konzeptvielfalt Insgesamt: 0 Punkte (Muss-Kriterium) 10 Punkte 10 Punkte 20 Punkte II. Ökologische Kriterien Verwendung ökologischer Baustoffe Photovoltaikanlagen Regenwassernutzung Insgesamt: 5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte 15 Punkte III. Quartiersbezogene Kriterien Integration in das Quartier (Quartierscafé) Insgesamt: 5 Punkte 5 Punkte IV. Städtebauliche Kriterien Städtebauliche Einfügung Gestaltung Gebäude / Fassade Nutzungsmischung: Gewerblicher Anteil Berücksichtigung von Künstlerateliers und weiteren gewerblichen Nutzungen Erhalt bestehende Backsteinhalle Erhalt des Vorderhauses Insgesamt: 10 Punkte 10 Punkte 0 Punkte (Muss-Kriterium) 10 Punkte 5 Punkte 5 Punkte 40 Punkte IV. Preiswettbewerb Insgesamt: 30 Punkte Punkte insgesamt 110 Punkte
Anlage 6 Auszug BA Bühnen
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln Frau Maida Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Kerstin.Maida@STADT-KOELN.DE Datum: 27.06.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen der Stadt Köln vom 25.06.2019 öffentlich 3.1 Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln -Ehrenfeld, Grundstück der Wohnungsbauoffensive Bewertungskriterien der Konzeptausschreibung 1136/2019 Die sich aktuell im Sondervermögen der Oper befindliche und als Lagerraum genutz- te Backsteinhalle wird für weitere kulturelle oder gastronomische Nutzungsarten als erhaltenswert eingeschätzt. Dr. Kierdorf regt an, die denkmalschutzrechtliche Bewertung unter Einbeziehung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege durchzuführen. Der Ausschuss Kunst und Kultur äußert den Wunsch, die Möglichkeit einer Vermie- tung in Erbpacht bevorzugt vor einem Verkauf als Alternative in Betracht zu ziehen. Der Ausschuss Kunst und Kultur legt Wert darauf, dass bei der Grundstücksbepla- nung und weiteren Konzeption die bereits verabschiedeten Maßgaben des Kul- turentwicklungsplanes vollumfänglich berücksichtigt werden. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien geschoben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/23/230
III/23/230-1
Vorlagen-Nummer
1136/2019
Freigabedatum 29.05.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Konzeptausschreibung Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld,
Grundstück der Wohnungsbauoffensive
Bewertungskriterien der Konzeptausschreibung
Beschlussorgan
Liegenschaftsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Vermarktung des nachfolgend benannten Grundstücks im
Rahmen der Konzeptvergabe gemäß der Ausschreibungskriterien in der zu diesem Beschluss para-
phierten Anlage 5.
Grundstück: Alpener Straße 4-6 in Köln-Ehrenfeld
Gemarkung Müngersdorf, Flur: 73, Flurstück-Nr.: 407
Größe: 5.292 m²
Kaufpreis: 3.929.000,-- Euro; Bewertung vom 15.05.2018 und 09.08.2018
davon anteilig
3.485.000,00 Euro für die Bühnen
444.000,00 Euro für die Liegenschaftsverwaltung
Der Kaufpreis wird als Mindestkaufpreis ausgeschrieben.
Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren nach dem in Anlage 5 beigefügten Konzept.
Der Liegenschaftsausschuss verzichtet auf sein Wiedervorlagerecht, sollte der Stadtentwicklungs-
ausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2019 der Vorlage ohne Änderungen zustimmen.
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2019
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 25.06.2019
Liegenschaftsausschuss 02.07.2019
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 (1775/2016) beschlossen, Grundstücke zum Zweck des
Wohnungsbaus zukünftig grundsätzlich nach Konzeptqualität zu veräußern. Die Verwaltung soll dafür
jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungskriterien und deren Gewichtung erarbeiten und
dem Liegenschaftsausschuss mit Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses zur Entscheidung
vorlegen.
Mit Beschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) hat der Rat zusätzlich die Wohnungsbauoffensive be-
schlossen und in einem ersten Schritt 12 Grundstücke ausgewählt, die vorrangig für eine Wohnbe-
bauung herangezogen werden sollen. Das Grundstück Alpener Straße 4-6 wurde unter der Ziffer 4.02
in diese Liste aufgenommen mit der zusätzlichen Maßgabe, eine höhere bauliche Ausnutzung zu er-
reichen. Das Grundstück soll nun im Rahmen einer Konzeptausschreibung vermarktet und einer
überwiegend wohnungswirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.
Auf dem vorderen, kleineren Grundstücksanteil (612m²), der von der Liegenschaftsverwaltung verwal-
tet wird, befindet sich ein älteres, sanierungsbedürftiges, nicht unter Denkmalschutz stehendes Zwei-
familienhaus. Das Objekt entspricht nicht mehr dem heutigen Mietstandard und soll niedergelegt wer-
den. Die Wohnung im Erdgeschoss ist noch vermietet, den Mietern wird jedoch von der Stadt eine
Ersatzwohnung angeboten. Die Wohnung im 1. Obergeschoss steht bereits leer.
Auf dem hinteren Grundstücksanteil (4.680m²) befindet sich derzeit eine nicht unter Denkmalschutz
stehende Backsteinhalle. Dieses Grundstück steht im Sondervermögen der Bühnen Köln und wird
derzeit als Lagerhalle genutzt (Aufteilung siehe Anlage 2). Die Halle wird von den Bühnen aufgege-
ben, soll niedergelegt und das Grundstück zum Verkaufswert verkauft werden. Es gibt Anregungen
aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld und der Bürgervereinigung Köln-Ehrenfeld e.V. die Halle zu er-
halten. In diesem Objekt könnten nach deren Einschätzung bis zu ca. 70 Kleinstwohnungen für Stu-
dierende, Künstler, Ateliers usw. nach Sanierung der Halle geschaffen werden.
Die vom Rat beschlossene, höchstmögliche Ausnutzung mit dem Schwerpunkt „Wohnen“ lässt sich
jedoch nur mit einem Abbruch aller Aufbauten auf dem Grundstück realisieren. Das Amt für Denk-
malschutz und Denkmalpflege hat auf Wunsch auch nach wiederholten Prüfungen festgestellt, dass
die Halle nicht unter die Belange des Denkmalschutzes fällt und daher nicht erhalten werden muss.
Bei einem Abbruch könnten neben dem erforderlichen Anteil von Gewerbeflächen mehr Wohnungen,
- nach erster Einschätzung ca. 90 Mietwohnungen - geschaffen werden, so dass diese Variante ge-
mäß Beschluss des Rates zu bevorzugen ist. Selbstverständlich sollen gemäß den Vorschlägen aus
dem Stadtbezirk Ehrenfeld auch die Konzepte zusätzliche Punkte erhalten, die einen Erhalt und eine
Integration der Halle und / oder des Vorderhauses berücksichtigen.
Nach einer gemeinsamen sozialräumlichen Bewertung mit dem Amt für Wohnungswesen sind auf
dem Grundstück zwingend 60% der Wohnungen für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau und
40% der Wohnungen im frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten. Bieter, die in ihrem Konzept
dieses Muss-Kriterium nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Bei einer Neubebauung werden insbesondere die Angebote mit zusätzlichen Punkten bewertet, die
unterschiedlich große Mietwohnungen enthalten. Darüber hinaus sind auch individuelle Wohnformen
für Studierende, Künstler sowie Ateliers, ein Quartierscafé, oder eine Begegnungsstätte zu integrieren
und werden daher ebenfalls mit der Vergabe zusätzlicher Punkte bewertet.
Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld sind auch ökologische Kriterien aufgenommen wor-
den. So werden die Verwendung von ökologischen Baustoffen, die Integration von Photovoltaikanla-
gen sowie die Planung einer Regenwassernutzung besonders honoriert und mit zusätzlichen Punkten
bewertet.
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Ein besonderer Wert wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt auf die Beachtung und Einhal-
tung städtebaulicher Kriterien gelegt. So können hier die meisten Punkte für eine Einfügung der Bau-
körper in das Quartier unter Berücksichtigung der Einhaltung der vorgegebenen städtebaulichen Pa-
rameter, der Gestaltung der Gebäude und Fassaden sowie die Berücksichtigung einer vorgegebenen
Quote für die Integration von Gewerbe in die Planungen vergeben werden. Dabei werden Konzepte
bevorzugt und mit zusätzlichen Punkten bewertet, die kreative Formen zusätzlicher Integration von
Gewerbe, bevorzugt von Künstlerateliers, aber auch Angebote z.B. für eine Kombination von Wohnen
und Arbeiten im Quartier vorsehen.
Für den Kaufpreis wird ein Preiswettbewerb eröffnet. Der Kaufpreis wird gemäß dem Bewertungser-
gebnis als Mindestkaufpreis festgesetzt. Im Gesamtergebnis wird der Kaufpreis jedoch nur mit 30
Punkten von maximal 110 zu erreichenden Punkten berücksichtigt. Die vom Höchstgebot abwei-
chenden Angebote werden entsprechend ihrer prozentualen Abweichung mit der entsprechenden
Punktezahl versehen. Angebote, die unter dem Mindestkaufpreis liegen, werden vom Verfahren aus-
geschlossen.
Der Verkaufserlös für das Hintergrundstück der Bühnen wird anteilig dem Betriebskostenzuschuss
der Bühnen zugeführt und wurde mit Beschluss des Betriebsausschusses Bühnen in Teilen im Pro-
jekt „Abschluss eines Mietvertrages für die Bühnenwerkstätten“ (4286/2018) bereits verplant.
Anlage 1 Flurkarte
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40m3020100 Mittelpunkt: [353067,5646975] 1:1000 KölnGIS Gemarkung Müngersdorf Flur 73, Flurstück Nr. 407 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.03.2019
Anlage 4 Luftbild
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40m3020100 Mittelpunkt: [353081,5647000] 1:1000 Luftaufnahme Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2018 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.03.2019
Anlage 3 Standort
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Standort 400m3002001000 Mittelpunkt: [352808,5647102] 1:10000 Standort Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.03.2019
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1136/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.05.2019
- Erstellt
- 25.03.2019 11:41