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Umlegungsverfahren 'U-E 17 Wolfhartweg' in Eberstadt Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans
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WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT – DER MAGISTRAT VERMESSUNGSAMT – UMLEGUNGSSTELLE UMLEGUNGSVERFAHREN "U-E 17 Wolfhartweg" nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Gemarkung: Eberstadt Flur: 15 Umlegungsverzeichnis Angefertigt nach § 66 Abs. 1 BauGB am 16.12.2008 Das Umlegungsverzeichnis besteht aus diesem Titelblatt und 218 weiteren Blättern.
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 27.01.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Vermessungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0031 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg" in Eberstadt Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans Vorlage vom: 20.01.2009 Beschlussvorschlag: Der Umlegungsplan für das Umlegungsverfahren „U-E 17 Wolfhartweg“ in Eberstadt wird gemäß § 66 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus dem Umlegungsverzeichnis und der Umlegungskarte. Anlagen: Umlegungsplan: - Umlegungsverzeichnis - Umlegungskarte (Blatt 1 wird zur Sitzung ausgehängt) Datenschutzrelevante Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 Begründungsseite zur Magist ratsvorlage vom 20.01.2009 Mit Beschluss vom 28.08.2001 hat die Stadtverordnetenversammlung für Teile des Gebiets des rechtskräftigen Bebauungsplanes "E 44 – Am Wolfhartweg" die Umlegung "U-E 17 Wolfhartweg" nach dem Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet. Das Verfahren wurde durch Magistratsbeschluss vom 17.12.2003 eingeleitet. Der Beschluss und der Zeitraum der Offenlage von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis wurden ortsüblich bekannt gemacht. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis lagen für die Dauer eines Monats öffentlich aus. Der Umlegungsplan wurde gemäß § 66 BauGB von der Umlegungsstelle nach Erörterung mit den Eigentümern aufgestellt. Die im BauGB geforderten Voraussetzungen für die Aufstellung des Umlegungsplans sind gegeben. Das Umlegungsverfahren wird zur Verwirklichung der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen als Wertumlegung gemäß § 57 BauGB durchgeführt. Die Umlegung bewirkt insbesondere die Schaffung von Wohnbaugrundstücken und der hierfür notwendigen Erschließungsflächen, sowie der Ausgleichsflächen zu den Erschließungsanlagen. Die bislang landwirtschaftlich genutzten und in die Umlegung eingebrachten Grundstücke wurden mit einem einheitlichen Einwurfswert von 215 EUR/m² bewertet. Die bebauten Grundstücke entlang der Heinrich-Delp-Straße wurden bis zu einer Tiefe von 45 m mit einem Einwurfswert von 375 EUR/m² bewertet, die darüber hinausgehende Fläche mit 215 EUR/m². Für die zukünftigen Wohnbauplätze wurden je nach Lage erschließungsflächenbeitragsfreie Zuteilungswerte von 350 bis 400 EUR/m² festgelegt. Erschließungskosten fallen noch an. Das gesamte Umlegungsgebiet umfasst insgesamt ca. 148.500 m². Das Gebiet wurde in vier Teilbereiche aufgeteilt. In drei Bereichen wurde der neue Zustand bereits durch Vorwegregelungen erreicht. Durch die Umlegung der restlichen Fläche werden 89 neue Wohnbaugrundstücke gebildet und der Zuschnitt von mehreren alten Grundstücken wird verändert. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erhält die öffentlichen Flächen laut Bebauungsplan und aufgrund ihrer in die Umlegung eingebrachten Flächen 48 Wohnbaugrundstücke sowie eine Fläche für die der Bebauungsplan als Nutzung „Kindergarten“ vorsieht. Das Baugebiet ist von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erschließen. Darmstadt, den 20.01.2009 III/62 – U-E17 /kb-wi Klaus Feuchtinger Stadtrat
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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Vermessungsamt Umlegungsstelle - Umlegungsplan Titelblatt Seite 1 von 3 WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT – DER MAGISTRAT VERMESSUNGSAMT – UMLEGUNGSSTELLE UMLEGUNGSVERFAHREN "U-E 17 Wolfhartweg" nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Gemarkung: Eberstadt Flur: 15 Umlegungsplan Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.08.2001 wurde die Umlegung nach § 46 BauGB angeordnet. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschluss vom 17.12.2003 die Umlegung nach § 47 BauGB eingeleitet. Das Umlegungsgebiet liegt im Geltungsbe- reich des am 02.08.2001 in Kraft getretenen Bebauungsplans „E 44 Am Wolfhartweg“. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Umlegungsgebiet vier Beschlüsse über die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB gefasst. Aufgrund der rechtskräftigen Beschlüsse: Vorwegregelung für den Bereich Steigertsweg mit 1. Änderung Vorwegregelung Ordnungsnummer 51 Vorwegregelung für den Bereich Heinrich-Delp-Straße Nord und Vorwegregelung für den Bereich Steigertsweg bebaut sind die öffentlichen Bücher bereits berichtigt. Nach den Erörterungen mit den Grundstückseigentümern, hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung am DATUM den Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „U-E 17 Wolf- hartweg“ nach § 66 BauGB durch Beschluss aufgestellt. Allgemeine Bestimmungen: 1. Bestandteile des Umlegungsplans Der Umlegungsplan besteht aus dem Umlegungsverzeichnis (Titelblatt und weitere 219 Blätter) und der Umlegungskarte (Titelblatt und weitere 5 Blätter). 2. Verteilungsmaßstab Die den Grundstückseigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile sind nach dem Verhältnis der Werte (§ 57 BauGB) berechnet worden. Differenzen zwischen der Buchfläche und der Koordinatenfläche im ‚Alten Bestand’ entstehen infolge von Neuberechnungen. 3. Bekanntmachung des Umlegungsplans und Einsichtnahme Die Umlegungsstelle wird den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans im „Darm- städter Echo“ gemäß § 69 BauGB bekanntmachen. In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass der Umlegungsplan in der Umlegungs- stelle eingesehen werden kann. Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt. 4. In-Kraft-Treten des Umlegungsplans Die Umlegungsstelle wird im „Darmstädter Echo“ bekanntmachen, zu welchem Zeitpunkt der Umlegungsplan unanfechtbar geworden ist. Dies gilt auch, wenn räumliche und sachliche Teile des Umlegungsplans vor seiner Unanfechtbarkeit in Kraft gesetzt werden (§ 71 BauGB). Mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit tritt bzw. treten der Umlegungsplan bzw. räum- liche und sachliche Teile des Umlegungsplans in Kraft und der bisherige Rechtszustand wird durch den im Umlegungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Dies gilt auch für die Rechte und Rechtsverhältnisse, die in den „Einzelbestimmungen“ nicht aufgeführt sind, weil sie a) aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, b) erst nach Aufstellung dieses Umlegungsplans in das Grundbuch eingetragen oder c) nicht angemeldet wurden. Forderungen für die Ablösung von Rechten an den Einwurfsgrundstücken, die nicht angemeldet wurden oder aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind von den bisherigen Eigentümern zu befriedigen. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Vermessungsamt Umlegungsstelle - Umlegungsplan Titelblatt Seite 2 von 3 5. Verfügungs- und Veränderungssperre und Umlegungsvermerk Mit dem In-Kraft-Treten des Umlegungsplans erlöschen die Verfügungs- und Veränderungssperre im Sinne von § 51 BauGB. Der Umlegungsvermerk wird im Grundbuch gelöscht. 6. Anzeige der neuen Grundstücksgrenzen Die neuen Grundstücksgrenzen werden in einem Ortstermin den beteiligten neuen Grundstücks- eigentümern angezeigt. Der Zeitpunkt des Ortstermins wird schriftlich mitgeteilt. Erscheinen die neuen Grundstückseigentümer nicht zu diesem Ortstermin, erfolgt ein neuerliches Anzeigen der Grundstücksgrenzen nur auf Antrag und auf Kosten der neuen Eigentümer. 7. Überleitungsbestimmungen für Besitz und Nutzung Mit dem Tag des In-Kraft-Tretens des Umlegungsplans gelten die Eigentümer in den Besitz der Zuteilungsgrundstücke als eingewiesen (§ 72 BauGB). Sind auf Einwurfsgrundstücken, die in fremde Zuteilungen fallen, Aufbauten (z.B. Gartenhütten, Zäune) und Aufwuchs, Abfälle oder Sondermüll gelagert, so haben die Eigentümer der Einwurfs- grundstücke diese Aufbauten, den Aufwuchs, die Abfälle bzw. den Sondermüll auf eigene Kosten bis zum In-Kraft-Treten des Umlegungsplans ordnungsgemäß zu beseitigen bzw. zu entsorgen. Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Beseitigung bzw. Entsorgung auf Kosten der Eigentümer der Einwurfsgrundstücke veranlassen. Sofern bei der Verwertung der Zuteilungsgrundstücke Altlasten festgestellt werden, die zu räu- men sind und dies bei der Bewertung des Einwurfsgrundstücks mangels Kenntnis nicht berück- sichtigt wurde, tragen die Eigentümer der belasteten Einwurfsgrundstücke die damit verbunde- nen Kosten. 8. Berichtigung der öffentlichen Bücher Nach In-Kraft-Treten des Umlegungsplans werden das Grundbuchamt und das Amt für Boden- management um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht. Das Grundbuchamt teilt den Ei- gentümern mit, wann die Berichtigung des Grundbuchs durchgeführt ist. 9. Erschließungsrecht Die Zuteilung der neuen Grundstücke erfolgt erschließungsflächenbeitragsfrei. Dies bedeutet, dass in einem späteren Erschließungsbeitragsverfahren kein Kostenbeitrag für den Grunderwerb der im Umlegungsverfahren bereitgestellten örtlichen Verkehrs- und Grünflächen erhoben wird. Kanalbeiträge sind nicht Bestandteil von Erschließungskosten und werden von der Wissen- schaftsstadt Darmstadt gesondert erhoben. 10. Fälligkeit der Geldleistungen Die in diesem Verzeichnis festgesetzten Geldleistungen sind an die Wissenschaftsstadt Darm- stadt zu zahlen bzw. werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gezahlt. Sie werden fällig mit dem In-Kraft-Treten des Umlegungsplans. Der Fälligkeitstermin und das Kassenzeichen wer- den den Beteiligten in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. 11. Verfahrenskosten, Abgeltung von Ansprüchen Die Verfahrenskosten der Umlegung einschließlich der Kosten für die Berichtigung des Liegen- schaftskatasters und des Grundbuchs trägt die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Beteiligten sind von Gebühren und ähnlichen nicht steuerlichen Abgaben sowie von Auslagen befreit (§ 79 BauGB). Mit der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans sind alle Ansprüche der Beteiligten gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Umlegungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus der Durchführung des Umlegungsverfahrens mit Ausnahme der ausdrücklich getroffenen Rege- lungen und der zu leistenden Zahlungen abgegolten. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Vermessungsamt Umlegungsstelle - Umlegungsplan Titelblatt Seite 3 von 3 12. Unterschriften und Bescheinigungen Darmstadt, den 16.12.2008 Umlegungsstelle i.A. Ehl-Theis, Vermessungsdirektor Das Umlegungsverzeichnis und die Umlegungskarte sind nach Form und Inhalt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster geeignet. (§ 66 Abs. 2 BauGB). Darmstadt, den 12.01.2009 Amt für Bodenmanagement i.A.
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WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT – DER MAGISTRAT VERMESSUNGSAMT – UMLEGUNGSSTELLE UMLEGUNGSVERFAHREN "U-E 17 Wolfhartweg" nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Gemarkung: Eberstadt Flur: 15 Umlegungskarte Angefertigt nach § 66 Abs. 1 BauGB am 16.12.2008 Die Umlegungskarte besteht aus diesem Titelblatt und 5 weiteren Blättern. ERLÄUTERUNGEN: Abgrenzung des Umlegungsgebietes z.B. 2 Ordnungsnummer, unter der das Grundstück im Umlegungsverzeichnis nachgewiesen ist. Mit Rechten belastete Fläche Grenze an die angebaut werden muss. 16 14 12 60 52 56 4 11 15 13 5 17 35 1 11 9 15 29 10 11 6 13 12 16 4 8 31 33 1 3 39 8 5 4 6 10 54 9 7 13 18 11 13A 20 17 6 7 1 4 9 27 1 22 15 17 3 5 3 85 91A 11 13 75A 19 16C 14 16A 16B 16 19 17 21 23 25 29 31 27 1 28 32 20A 20 22 26 24 5 4 8 9 6 12A 12 14 37 43 41 44 103 104 111 19 100 98 96 18 113 20 73 71 75 78 87 89 81A 83A 1 76 77 83 79 81 2 3 70 74 82 59 55 51A 57 4038 42 43 45 41 67 65 61 63 69 37 33 39 35 50 52 54 31 53 51 36 46 48 42 47 44 49 58A 62A 58 60 64 62 56 34 36 38 40 15 14 16 17 21 20 18 79 6 4 3432 29 7 610 9 5 8 120 131 11 13 124 129 127 12 94 86 95 101 91 25 84 26 99 93 92 92A 22 23 106 108 121 114 112 15 1614 13 116118 66 68 13 10 9 8 12 11 10 9 142 143 144 142 136 137 234 135 Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg" Umlegungskarte Gemarkung Eberstadt Flur 15 Blatt 1 Maßstab 1 : 1000 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg" Umlegungskarte - Blatt 2 Übersicht Stellplätze - Goldparmänenweg Maßstab 1:200 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg" Umlegungskarte - Blatt 3 Übersicht Stellplätze - Gewürzapfelweg Maßstab 1:200 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg" Umlegungskarte - Blatt 4 Übersicht Stellplätze - Edelapfelweg Maßstab 1:200 1 Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg" Umlegungskarte - Blatt 5 Übersicht Stellplätze - Prinzenapfelweg Maßstab 1:200
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Heinrich-Delp-Straße
- Goldparmänenweg
- Gewürzapfelweg
- Edelapfelweg
- Prinzenapfelweg
- Steigertsweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0031
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.01.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00