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2009/0031

Umlegungsverfahren 'U-E 17 Wolfhartweg' in Eberstadt Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans

Magistratsvorlage 20.01.2009

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WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT – DER MAGISTRAT
VERMESSUNGSAMT – UMLEGUNGSSTELLE
UMLEGUNGSVERFAHREN   "U-E 17 Wolfhartweg"
nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Gemarkung: Eberstadt Flur: 15
Umlegungsverzeichnis
Angefertigt nach § 66 Abs. 1 BauGB am 16.12.2008
Das Umlegungsverzeichnis besteht aus diesem Titelblatt und 218 weiteren Blättern.

2009/0031

3552 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.01.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Vermessungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0031  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg" in Eberstadt 
Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans 
 
Vorlage vom: 20.01.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Umlegungsplan für das Umlegungsverfahren „U-E 17 Wolfhartweg“ in Eberstadt wird gemäß § 66 
Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. 
 
Der Umlegungsplan besteht aus dem Umlegungsverzeichnis und der Umlegungskarte. 
 
Anlagen: Umlegungsplan: 
- Umlegungsverzeichnis 
- Umlegungskarte (Blatt 1 wird zur Sitzung ausgehängt) 
 
Datenschutzrelevante Anlagen:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
 
Begründungsseite zur Magist ratsvorlage vom 20.01.2009 
 
 
Mit Beschluss vom 28.08.2001 hat die Stadtverordnetenversammlung für Teile des Gebiets des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes "E 44 – Am Wolfhartweg" die Umlegung "U-E 17 Wolfhartweg" 
nach dem Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet. 
Das Verfahren wurde durch Magistratsbeschluss vom 17.12.2003 eingeleitet. 
Der Beschluss und der Zeitraum der Offenlage von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis 
wurden ortsüblich bekannt gemacht. 
Bestandskarte und Bestandsverzeichnis lagen für die Dauer eines Monats öffentlich aus. 
 
Der Umlegungsplan wurde gemäß § 66 BauGB von der Umlegungsstelle nach Erörterung mit den 
Eigentümern aufgestellt. Die im BauGB geforderten Voraussetzungen für die Aufstellung des 
Umlegungsplans sind gegeben. 
 
Das Umlegungsverfahren wird zur Verwirklichung der im Bebauungsplan getroffenen 
Festsetzungen als Wertumlegung gemäß § 57 BauGB durchgeführt. 
 
Die Umlegung bewirkt insbesondere die Schaffung von Wohnbaugrundstücken und der hierfür 
notwendigen Erschließungsflächen, sowie der Ausgleichsflächen zu den Erschließungsanlagen. 
 
Die bislang landwirtschaftlich genutzten und in die Umlegung eingebrachten Grundstücke wurden 
mit einem einheitlichen Einwurfswert von 215 EUR/m² bewertet. Die bebauten Grundstücke 
entlang der Heinrich-Delp-Straße wurden bis zu einer Tiefe von 45 m mit einem Einwurfswert von 
375 EUR/m² bewertet, die darüber hinausgehende Fläche mit 215 EUR/m². 
Für die zukünftigen Wohnbauplätze wurden je nach Lage erschließungsflächenbeitragsfreie 
Zuteilungswerte von 350 bis 400 EUR/m² festgelegt. Erschließungskosten fallen noch an. 
 
Das gesamte Umlegungsgebiet umfasst insgesamt ca. 148.500 m². Das Gebiet wurde in vier 
Teilbereiche aufgeteilt. In drei Bereichen wurde der neue Zustand bereits durch 
Vorwegregelungen erreicht. 
 
Durch die Umlegung der restlichen Fläche werden 89 neue Wohnbaugrundstücke gebildet und 
der Zuschnitt von mehreren alten Grundstücken wird verändert. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erhält die öffentlichen Flächen laut Bebauungsplan und 
aufgrund ihrer in die Umlegung eingebrachten Flächen 48 Wohnbaugrundstücke sowie eine 
Fläche für die der Bebauungsplan als Nutzung „Kindergarten“ vorsieht. 
 
Das Baugebiet ist von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erschließen. 
 
 
Darmstadt, den 20.01.2009 
III/62 – U-E17 /kb-wi 
 
 
 
 
Klaus Feuchtinger 
Stadtrat

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
- Vermessungsamt Umlegungsstelle - Umlegungsplan Titelblatt Seite 1 von 3
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT – DER MAGISTRAT
VERMESSUNGSAMT – UMLEGUNGSSTELLE
UMLEGUNGSVERFAHREN   "U-E 17 Wolfhartweg"
nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Gemarkung: Eberstadt Flur: 15
Umlegungsplan
Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.08.2001 wurde die Umlegung nach § 46 
BauGB angeordnet. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschluss vom 
17.12.2003 die Umlegung nach § 47 BauGB eingeleitet. Das Umlegungsgebiet liegt im Geltungsbe-
reich des am 02.08.2001 in Kraft getretenen Bebauungsplans „E 44 Am Wolfhartweg“.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Umlegungsgebiet vier Beschlüsse über die 
Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB gefasst. Aufgrund der rechtskräftigen Beschlüsse:
Vorwegregelung für den Bereich Steigertsweg mit 1. Änderung
Vorwegregelung Ordnungsnummer 51
Vorwegregelung für den Bereich Heinrich-Delp-Straße Nord und
Vorwegregelung für den Bereich Steigertsweg bebaut
sind die öffentlichen Bücher bereits berichtigt.
Nach den Erörterungen mit den Grundstückseigentümern, hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in seiner Sitzung am DATUM den Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „U-E 17 Wolf-
hartweg“ nach § 66 BauGB durch Beschluss aufgestellt.
Allgemeine Bestimmungen:
1. Bestandteile des Umlegungsplans
Der Umlegungsplan besteht aus dem Umlegungsverzeichnis (Titelblatt und weitere 219 Blätter) 
und der Umlegungskarte (Titelblatt und weitere 5 Blätter).
2. Verteilungsmaßstab
Die den Grundstückseigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile sind nach dem 
Verhältnis der Werte (§ 57 BauGB) berechnet worden. Differenzen zwischen der Buchfläche und 
der Koordinatenfläche im ‚Alten Bestand’ entstehen infolge von Neuberechnungen.
3. Bekanntmachung des Umlegungsplans und Einsichtnahme
Die Umlegungsstelle wird den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans im „Darm-
städter Echo“ gemäß § 69 BauGB bekanntmachen.
In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass der Umlegungsplan in der Umlegungs-
stelle eingesehen werden kann. Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes 
Interesse darlegt.
4. In-Kraft-Treten des Umlegungsplans
Die Umlegungsstelle wird im „Darmstädter Echo“ bekanntmachen, zu welchem Zeitpunkt der 
Umlegungsplan unanfechtbar geworden ist. Dies gilt auch, wenn räumliche und sachliche Teile 
des Umlegungsplans vor seiner Unanfechtbarkeit in Kraft gesetzt werden (§ 71 BauGB).
Mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit tritt bzw. treten der Umlegungsplan bzw. räum-
liche und sachliche Teile des Umlegungsplans in Kraft und der bisherige Rechtszustand wird 
durch den im Umlegungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt.
Dies gilt auch für die Rechte und Rechtsverhältnisse, die in den „Einzelbestimmungen“ nicht 
aufgeführt sind, weil sie
a) aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind,
b) erst nach Aufstellung dieses Umlegungsplans in das Grundbuch eingetragen oder
c) nicht angemeldet wurden.
Forderungen für die Ablösung von Rechten an den Einwurfsgrundstücken, die nicht angemeldet 
wurden oder aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind von den bisherigen Eigentümern zu 
befriedigen.

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
- Vermessungsamt Umlegungsstelle - Umlegungsplan Titelblatt Seite 2 von 3
5. Verfügungs- und Veränderungssperre und Umlegungsvermerk
Mit dem In-Kraft-Treten des Umlegungsplans erlöschen die Verfügungs- und Veränderungssperre 
im Sinne von § 51 BauGB. Der Umlegungsvermerk wird im Grundbuch gelöscht.
6. Anzeige der neuen Grundstücksgrenzen
Die neuen Grundstücksgrenzen werden in einem Ortstermin den beteiligten neuen Grundstücks-
eigentümern angezeigt. Der Zeitpunkt des Ortstermins wird schriftlich mitgeteilt. Erscheinen die 
neuen Grundstückseigentümer nicht zu diesem Ortstermin, erfolgt ein neuerliches Anzeigen der 
Grundstücksgrenzen nur auf Antrag und auf Kosten der neuen Eigentümer.
7. Überleitungsbestimmungen für Besitz und Nutzung
Mit dem Tag des In-Kraft-Tretens des Umlegungsplans gelten die Eigentümer in den Besitz der 
Zuteilungsgrundstücke als eingewiesen (§ 72 BauGB).
Sind auf Einwurfsgrundstücken, die in fremde Zuteilungen fallen, Aufbauten (z.B. Gartenhütten, 
Zäune) und Aufwuchs, Abfälle oder Sondermüll gelagert, so haben die Eigentümer der Einwurfs-
grundstücke diese Aufbauten, den Aufwuchs, die Abfälle bzw. den Sondermüll auf eigene Kosten 
bis zum In-Kraft-Treten des Umlegungsplans ordnungsgemäß zu beseitigen bzw. zu entsorgen. 
Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Beseitigung bzw. Entsorgung auf Kosten der Eigentümer der Einwurfsgrundstücke veranlassen.
Sofern bei der Verwertung der Zuteilungsgrundstücke Altlasten festgestellt werden, die zu räu-
men sind und dies bei der Bewertung des Einwurfsgrundstücks mangels Kenntnis nicht berück-
sichtigt wurde, tragen die Eigentümer der belasteten Einwurfsgrundstücke die damit verbunde-
nen Kosten.
8. Berichtigung der öffentlichen Bücher
Nach In-Kraft-Treten des Umlegungsplans werden das Grundbuchamt und das Amt für Boden-
management um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht. Das Grundbuchamt teilt den Ei-
gentümern mit, wann die Berichtigung des Grundbuchs durchgeführt ist.
9. Erschließungsrecht
Die Zuteilung der neuen Grundstücke erfolgt erschließungsflächenbeitragsfrei. Dies bedeutet, 
dass in einem späteren Erschließungsbeitragsverfahren kein Kostenbeitrag für den Grunderwerb 
der im Umlegungsverfahren bereitgestellten örtlichen Verkehrs- und Grünflächen erhoben wird. 
Kanalbeiträge sind nicht Bestandteil von Erschließungskosten und werden von der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt gesondert erhoben.
10. Fälligkeit der Geldleistungen
Die in diesem Verzeichnis festgesetzten Geldleistungen sind an die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt zu zahlen bzw. werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gezahlt. Sie werden fällig 
mit dem In-Kraft-Treten des Umlegungsplans. Der Fälligkeitstermin und das Kassenzeichen wer-
den den Beteiligten in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.
11. Verfahrenskosten, Abgeltung von Ansprüchen
Die Verfahrenskosten der Umlegung einschließlich der Kosten für die Berichtigung des Liegen-
schaftskatasters und des Grundbuchs trägt die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Beteiligten sind von Gebühren und ähnlichen nicht steuerlichen Abgaben sowie von Auslagen 
befreit (§ 79 BauGB).
Mit der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans sind alle Ansprüche der Beteiligten gegen die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Umlegungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus 
der Durchführung des Umlegungsverfahrens mit Ausnahme der ausdrücklich getroffenen Rege-
lungen und der zu leistenden Zahlungen abgegolten.

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
- Vermessungsamt Umlegungsstelle - Umlegungsplan Titelblatt Seite 3 von 3
12. Unterschriften und Bescheinigungen
Darmstadt, den 16.12.2008 Umlegungsstelle
i.A.
Ehl-Theis, Vermessungsdirektor
Das Umlegungsverzeichnis und die Umlegungskarte sind nach Form und Inhalt zur Übernahme in 
das Liegenschaftskataster geeignet. (§ 66 Abs. 2 BauGB).
Darmstadt, den 12.01.2009 Amt für Bodenmanagement
i.A.

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WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT – DER MAGISTRAT
VERMESSUNGSAMT – UMLEGUNGSSTELLE
UMLEGUNGSVERFAHREN   "U-E 17 Wolfhartweg"
nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Gemarkung: Eberstadt Flur: 15
Umlegungskarte
Angefertigt nach § 66 Abs. 1 BauGB am 16.12.2008
Die Umlegungskarte besteht aus diesem Titelblatt und 5 weiteren Blättern.
ERLÄUTERUNGEN:
Abgrenzung des Umlegungsgebietes
z.B. 2 Ordnungsnummer, unter der das Grundstück
im Umlegungsverzeichnis nachgewiesen ist.
Mit Rechten belastete Fläche
Grenze an die angebaut werden muss.

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Umlegungsverfahren   "U-E 17 Wolfhartweg"
Umlegungskarte
Gemarkung Eberstadt Flur 15
Blatt 1
Maßstab 1 : 1000

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Umlegungsverfahren   "U-E 17 Wolfhartweg"
Umlegungskarte - Blatt 2
Übersicht Stellplätze - Goldparmänenweg
Maßstab 1:200

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Umlegungsverfahren   "U-E 17 Wolfhartweg"
Umlegungskarte - Blatt 3
Übersicht Stellplätze - Gewürzapfelweg
Maßstab 1:200

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Umlegungsverfahren   "U-E 17 Wolfhartweg"
Umlegungskarte - Blatt 4
Übersicht Stellplätze - Edelapfelweg
Maßstab 1:200

1
Umlegungsverfahren   "U-E 17 Wolfhartweg"
Umlegungskarte - Blatt 5
Übersicht Stellplätze - Prinzenapfelweg
Maßstab 1:200

Beratungsverlauf (4)

TOP 20
TOP 6
TOP 39
TOP 6

Orte (6)

  • Heinrich-Delp-Straße
  • Goldparmänenweg
  • Gewürzapfelweg
  • Edelapfelweg
  • Prinzenapfelweg
  • Steigertsweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0031
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.01.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00