Verkehrssituation an der Marienschule
Mitteilung BV 1344/2017 vom 04.05.2017
Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1344/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 Verkehrssituation an der Marienschule hier: Antrag der Fraktion SPD und CDU zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 23.03.2017, TOP 8.1.10 Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen baulichen Maßnahmen außer der Erhebung von Verwarngeldern, das für Kinder gefährliche Anfahren durch Kfz bis hin zum Schultor der Marien- /Gartenstadtschule unterbunden werden kann.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Marienschule liegt im Sackgassenbereich Altonaerstraße. Außer der Marienschule ist die Christ- König-Kirche sowie das Johannes-Nepomuk-Hospiz dort Anlieger. Die Letztgenannten verfügen über zahlreiche private Stellplätze. Das Hospiz muss aufgrund seiner Nutzung grundsätzlich an allen Wo- chentagen, rund um die Uhr, erreichbar sein. Auch unter der Maßgabe, dass der Schulhausmeister beauftragt würde, mögliche Poller zu den Schulzeiten einzusetzen, kann mit dieser Maßnahme eine dauernde Erreichbarkeit des Johannes Nepomuk Hospizes nicht gewährleistet werden. Die Beschilderung im Bereich der Marienschule wurde überprüft. Es wurde festgestellt, dass sie so- wohl eindeutig als deutlich erkennbar ist. Zusätzliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit bauliche Maßnahmen in der Örtlichkeit einzurichten, ohne erhebliche Beschränkungen der Anlieger. Die Örtlichkeit kann nicht mit dem Bereich der Schule Gar- tenstraße vergleichen werden, da diese dort alleiniger Anlieger ist. Im Übrigen weist die Verwaltung darauf hin, dass ausreichend Stellplätze für Eltern im Bereich des Parkplatzes vorhanden sind. Die verkehrsgefährdenden Situationen werden allein durch uneinsichtige und sich StVO-widrig verhaltende Eltern verursacht. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln wurde gebeten, intensive Kontrollen durchzuführen. Ebenso wurde die Polizei gebeten, die Örtlichkeit zu überwachen.
Beratungsverlauf
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11.05.2017
TOP 10.2.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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