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1344/2017

Verkehrssituation an der Marienschule

Mitteilung BV 04.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 11.05.2017, TOP 10.2.11

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2054 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 1344/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 
 
Verkehrssituation an der Marienschule 
hier: Antrag der Fraktion SPD und CDU zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 
23.03.2017, TOP 8.1.10 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen baulichen Maßnahmen außer der Erhebung von 
Verwarngeldern, das für Kinder gefährliche Anfahren durch Kfz bis hin zum Schultor der Marien-
/Gartenstadtschule unterbunden werden kann.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Marienschule liegt im Sackgassenbereich Altonaerstraße. Außer der Marienschule ist die Christ-
König-Kirche sowie das Johannes-Nepomuk-Hospiz dort Anlieger. Die Letztgenannten verfügen über 
zahlreiche private Stellplätze. Das Hospiz muss aufgrund seiner Nutzung grundsätzlich an allen Wo-
chentagen, rund um die Uhr, erreichbar sein.  
 
Auch unter der Maßgabe, dass der Schulhausmeister beauftragt würde, mögliche Poller zu den 
Schulzeiten einzusetzen, kann mit dieser Maßnahme eine dauernde Erreichbarkeit des Johannes 
Nepomuk Hospizes nicht gewährleistet werden. 
 
Die Beschilderung im Bereich der Marienschule wurde überprüft. Es wurde festgestellt, dass sie so-
wohl eindeutig als deutlich erkennbar ist. Zusätzliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit bauliche Maßnahmen in der Örtlichkeit einzurichten, ohne 
erhebliche Beschränkungen der Anlieger. Die Örtlichkeit kann nicht mit dem Bereich der Schule Gar-
tenstraße vergleichen werden, da diese dort alleiniger Anlieger ist.  
 
Im Übrigen weist die Verwaltung darauf hin, dass ausreichend Stellplätze für Eltern im Bereich des 
Parkplatzes vorhanden sind. Die verkehrsgefährdenden Situationen werden allein durch uneinsichtige 
und sich StVO-widrig verhaltende Eltern verursacht. 
Der Verkehrsdienst der Stadt Köln wurde gebeten, intensive Kontrollen durchzuführen. Ebenso wurde 
die Polizei gebeten, die Örtlichkeit zu überwachen.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1344/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27