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Bezirksorientierte Mittel 2017 - Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2017 gemäß § 37 Absatz 3 GO NW - Restmittel 2017

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3792/2017 vom 04.12.2017

Stand: Am 04.12.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-2/0 Vorlagen-Nummer 3792/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezirksorientierte Mittel 2017 - Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2017 gemäß § 37 Absatz 3 GO NW - Restmittel 2017 Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 – Rodenkirchen beschließt die Verwendung der restlichen bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NW für 2017 wie folgt gemäß Anlage 1. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 2 Begründung: Die Gemeindeordnung NW legt in § 37 Absatz 3 GO NW fest, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NW auf insgesamt 961.400,00 Euro festgesetzt. Hiervon entfallen auf den Stadtbezirk Rodenkirchen für das Haushalts- jahr 2017 eine Summe insgesamt von 98.000,00 €. In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 18.09.2017 wurden bereits Mittel in Höhe von 49.177,83 € verausgabt, in der Sitzung am 13.11.2017 wurden Restmittel in Höhe von 48.822,17 € beschlossen. Von dieser Summe wurden insgesamt 16.119,50 € den Fördervereinen zur Durchfüh- rung von Verschönerung/Renovierungsmaßnahmen in den Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen Verfügung gegen Antrag gestellt. Jeder Förderverein konnte einen Antrag in Höhe von 800,00 € stel- len. Es liegen bisher insgesamt 18 Anträge in Höhe von 13.909,97 € vor, es stehen jedoch noch Anträge aus. Die Restmittel 2.209,53 € wurden daher zur Übertragung beantragt. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NW über die sachliche Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. In der FVB am 30.11.2017 wurde über die einzelnen Anträge beraten und Einigkeit über die in der beigefügten Liste (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse erzielt. Anlage

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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