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3792/2017

Bezirksorientierte Mittel 2017 - Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2017 gemäß § 37 Absatz 3 GO NW - Restmittel 2017

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.12.2017, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2198 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-2/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3792/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezirksorientierte Mittel 2017 - Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2017 gemäß § 37 Absatz 
3 GO NW - Restmittel 2017 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 – Rodenkirchen beschließt die Verwendung 
der restlichen bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NW für 2017 
wie folgt gemäß Anlage 1. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017

2 
Begründung: 
Die Gemeindeordnung NW legt in § 37 Absatz 3 GO NW fest, dass die Bezirksvertretungen die ihnen 
zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei 
sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. 
Der Rat der Stadt Köln hat die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NW auf insgesamt 
961.400,00 Euro festgesetzt. Hiervon entfallen auf den Stadtbezirk Rodenkirchen für das Haushalts-
jahr 2017 eine Summe insgesamt von 98.000,00 €. 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 18.09.2017 wurden bereits Mittel in Höhe von 
49.177,83 € verausgabt, in der Sitzung am 13.11.2017 wurden Restmittel in Höhe von 48.822,17 € 
beschlossen. Von dieser Summe wurden insgesamt 16.119,50 € den Fördervereinen zur Durchfüh-
rung von Verschönerung/Renovierungsmaßnahmen in den Schulen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Verfügung gegen Antrag gestellt. Jeder Förderverein konnte einen Antrag in Höhe von 800,00 € stel-
len. 
Es liegen bisher insgesamt 18 Anträge in Höhe von 13.909,97 € vor, es stehen jedoch noch Anträge 
aus. Die Restmittel 2.209,53 € wurden daher zur Übertragung beantragt. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NW über die sachliche 
Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.  
 
In der FVB am 30.11.2017 wurde über die einzelnen Anträge beraten und Einigkeit über die in der 
beigefügten Liste (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse erzielt. 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3792/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.12.2017
Erstellt
30.11.2017 18:36