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1948/2017

Wann können Radfahrerinnen und -fahrer endlich bei Rot rechts abbiegen?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.08.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.09.2017, TOP 6.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4926 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
 
Vorlagen-Nummer  01.08.2017 
 1948/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.09.2017 
 
Wann können Radfahrerinnen und -fahrer endlich bei Rot rechts abbiegen? 
hier: Anfage der Piraten-Gruppe zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.05.2017, TOP  
1.4, AN/0673/2017 
Die Piraten-Gruppe im Verkehrsausschuss bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
 
Frage 1: 
„Welche Fortschritte zur Umsetzung des Dringlichkeitsantrags „Rechtsabbiegen bei roter Lichtsignal-
anlage für Radfahrerinnen und Radfahrer“ konnte die Stadtverwaltung bis heute erreichen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für die Umsetzung des Dringlichkeitsantrages müssen zunächst die rechtlichen Voraussetzungen 
durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werden. Im Rahmen der derzeit rechtlich zulässigen Mög-
lichkeiten wurde im Bereich Adolf-Fischer-Straße/Hansaring am Ende einer für den Radverkehr ge-
öffneten Einbahnstraße ein Grünpfeil angeordnet. Grundsätzlich gilt der Grünpfeil für alle Verkehrs-
teilnehmer also für KFZ und Rad. Da an der Adolf-Fischer-Straße nur Radfahrer rechts abbiegen dür-
fen, gilt der Grüne Pfeil nur für Radfahrer. Es sollen weitere geeignete Kreuzungsbereiche geprüft 
werden.  
 
 
Frage 2: 
„In welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen fanden Gespräche mit den zuständigen Stellen in 
Bund und Land für ein Pilotprojekt statt?“ 
 
Antwort der Verwaltung  
 
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln hat mit der BASt (Bundesanstalt für Stra-
ßenwesen) Kontakt aufgenommen. Dort wird aktuell ein Pilotversuch vorbereitet. Es handelt sich da-
bei um das gleiche Modellvorhaben, an dem auch die Düsseldorfer Stadtverwaltung teilnimmt. Die 
Kölner Verwaltung prüft derzeit, welche Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt werden müssen. 
Darüber hinaus gibt es Initiativen der großen deutschen Städte über den Deutschen Städtetag. 
 
 
Frage 3: 
„Hat es in Bezug auf den sogenannten Grünpfeil für Radfahrer einen interkommunalen Austausch 
oder interkommunale Zusammenarbeit mit Düsseldorf, München oder anderen Kommunen gegeben, 
und wenn nicht, aus welchen Gründen – bzw. ist Austausch oder Zusammenarbeit in Zukunft ge-
plant?“ 
 
Antwort der Verwaltung

2 
 
 
Es hat über den Städtetag einen intensiven Austausch zwischen den deutschen Großstädten gege-
ben. Aktuell kann es eine solche Regelung nur im Rahmen der Experimentierklausel mit Genehmi-
gung der obersten Straßenverkehrsbehörde (Landesverkehrsministerium) geben. Das Land NRW 
lehnt solch ein Pilotprojekt ab, jedoch werden zurzeit in München und eventuell auch in Berlin Pilot-
versuche gestartet. Vor diesem Hintergrund ist nicht mit einer kurzfristigen bundesweiten Regelung 
zu rechnen. 
Die Stadt Köln steht aufgrund Ihrer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrrad-
freundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) in einem engen Austausch mit anderen 
Kommunen aus NRW. In diesem Zusammenhang findet auch ein Austausch zu Innovationen wie 
dem Grünpfeil für Radfahrende statt. Auch auf diesem Weg versucht die Verwaltung ein anderes Kli-
ma zu schaffen. 
 
 
Frage 4: 
„Welche konkrete Umsetzung ist für Köln geplant, und welche Standorte hält die Stadt für geeignet? 
(Bitte führen Sie einzelne auch zu Diskussion stehende Maßnahmen und Standorte auf.)“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat weitere Örtlichkeiten nach dem Vorbild „Adolf-Fischer-Straße/Hansaring“ über-
prüft. Hierzu gehören die Kreuzungen Thebärerstraße/Vogelsanger Straße (Ehrenfeld) und Simon-
Meister-Str./Kempener Straße (Nippes). An diesen beiden Kreuzungen wird die Verwaltung ebenfalls 
Grünpfeile an Fahrradampeln anbringen und die Situation anschließend mit Blick auf Konflikte be-
obachten.  
Darüber hinaus werden im laufenden Verwaltungsgeschäft und im Rahmen von Planungen weitere 
Möglichkeiten hinsichtlich zusätzlicher Grünpfeile an Fahrradampeln geprüft und ggf. umgesetzt.  
 
 
Frage 5: 
„Die Beschlussfassung des gemeinsamen Antrags vom 27.10.2015 ist eindeutig und zielte auf ein 
Pilotprojekt ab. Wie kommt der Pressesprecher der Stadt Köln, Jürgen Müllenberg, im KSTA vom 
26.04.2017 zu der Auffassung, dass die Stadtverwaltung erst nach Änderung der Bundesgesetzlage 
agieren sollte?“ 
 
Antwort der Verwaltung  
 
Wie bereits dargestellt, wird der Pilotversuch aktuell von der BASt vorbereitet. Im Rahmen des Mo-
dellprojekts wird es voraussichtlich nur an ausgewählten Kreuzungen Versuche geben; diese werden 
wissenschaftlich begleitet. Ein flächendeckender Einsatz des Instrumentariums ist daher erst nach 
Änderung der rechtlichen Grundlagen möglich. Bis dahin prüft die Verwaltung im Rahmen der derzei-
tigen gesetzlichen Bestimmungen, ob im Bereich von geöffneten Einbahnstraßen an weiteren Fahr-
radampeln Grünpfeile möglich sind. 
 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

05.09.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
1948/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27