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AN/0539/2021

Kita/OGS-Gebühren gerechter gestalten

Gem. Antrag nach § 3 (GUT) 18.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 3.1.12

Gem. Antrag nach § 3 (GUT)

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Gem. Antrag nach § 3 (GUT)

5873 Zeichen

CDU Fraktion 
Frakion Bündnis 90/Die Grünen 
Fraktion Die Linke. 
Fraktion Volt 
Ratsgruppe DIE PARTEI 
Ratsgruppe KLIMA FREUNDE 
Ratsgruppe GUT 
FW - Walter Wortmann 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 
 
AN/0539/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2021 
 
Kita/OGS-Gebühren gerechter gestalten 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Ratssitzung am 23.03.2021 
zu setzen.  
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gerechtigkeit bei der Bemessung von Kita/OGS-
Beiträgen für getrenntlebende Eltern hergestellt werden kann, die ihre Kinder im Wechselmodell 
betreuen.  
 
Geprüft werden sollen die Möglichkeiten einer künftigen Erstellung von zwei separaten Beitragsbe-
scheiden für getrenntlebende Eltern, die sich individuell am jeweiligen Einkommen der einzelnen 
Partner*innen bemessen.  
Insbesondere ist zu ermitteln 
 ob und inwieweit ein verwaltungstechnischer Mehraufwand entsteht. 
 ob und welche finanziellen Auswirkungen durch diese Anpassung auf den städtischen Haushalt 
zu erwarten sind. 
 
Begründung: 
 
Deutschlandweit werden ca. 35 Prozent der Ehen mit Kindern geschieden. Auch auf nicht-
verheiratete Paare mit Kindern dürfte diese Quote in etwa zutreffen. Immer mehr Eltern teilen sich 
nach der Trennung die elterliche Sorge gleichberechtigt und entscheiden sich für das sogenannte

- 2 - 
 
Wechselmodell, in dem gemeinsame Kinder alternierend in den Haushalten beider Eltern leben. Der-
zeit leben in Deutschland geschätzte 5 % der getrennten Familien mit Kindern in einem solchen 
Wechselmodell. Für eine Großstadt wie Köln mit rund 77.000 Betreuungsplätzen in Tagespflege, KITA 
und Offenem Ganztag lässt sich folgern, dass mehrere hundert Familien in einem Wechselmodell 
leben, Tendenz steigend. 
 
Bisher erstellt die Stadt Köln für alle getrennt lebendenden Elternteile einen gemeinsamen Bescheid 
über die Höhe von Kita/OGS-Gebühren. Während dies für Ex-Partner*innen, die ihre Kinder im übli-
cheren „Residenzmodell“ betreuen, Sinn ergeben mag – hier übernimmt ein Elternteil den Hauptteil 
der Betreuung und ist gegenüber dem/der Ex*-Partnerin auch hinsichtlich der Kita/OGS-Gebühren 
entsprechend unterhaltsberechtigt – entsteht hierbei jedoch für viele Eltern im Wechselmodell eine 
gravierende finanzielle Ungerechtigkeit: Denn das weniger verdienende Elternteil trägt anteilig die 
Gebührenhöhe mit, die auf Basis einer gemeinsamen Bemessung zustande kommt. Der gemeinsame 
Bescheid wird bislang in einfacher Ausführung an ein Elternteil (den/die Antragssteller*in) zugestellt, 
die tatsächliche Aufteilung der Kosten obliegt dann den Ex-Partner*innen. 
Dieses Vorgehen erscheint uns als nicht gerecht, da es die Kosten der Kinderbetreuung auf einer 
nicht mehr bestehenden gemeinsamen finanziellen Grundlage festsetzt und die Lasten pauschal zu 
gleichen Teilen verteilt. Zudem überträgt es Eltern, die sich als „getrennte Familie“ auch im besten 
Fall oft nicht in einer ganz spannungsfreien Lebenssituation befinden, die Verantwortung der endgül-
tigen Kostenteilung. 
 
Unter den Gesichtspunkten der Gleichstellung und wertschätzenden Anerkennung unterschiedlicher 
Lebens- bzw. Familienmodelle ist diese Praxis für eine Großstadt wie Köln nicht akzeptabel. 
Zudem möchten wir das Wechselmodell gegenüber dem Residenzmodell, als tolerante und der 
Gleichberechtigung verpflichtete Stadt fördern und fordern. 
Finanzielle Benachteiligung darf hier kein Ausschlusskriterium für geteilte Carearbeit sein. 
 
In benachbarten Kommunen wie Hennef und Bad Honnef gilt die Praxis der getrennten Bemessung 
bereits. Hier zahlt „jeder Elternbeitragspflichtige den Elternbeitrag in der Weise, dass das jeweilige 
Einkommen zugrunde gelegt wird und der so ermittelte fiktive Monatsbeitrag ins Verhältnis zur tat-
sächlichen Aufenthaltszeit des Kindes bei diesen Personensorgeberechtigten gesetzt wird.“ (Eltern-
beitragssatzung Bad Honnef, 2019) 
Es erscheint uns angemessen, dass eine moderne, vielfältige Großstadt wie Köln  
ebenfalls die Möglichkeiten einer Anpassung im oben genannten Sinne prüft. 
 
Gez. 
Niklas Kienitz, CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
Lino Hammer, Geschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen 
Michael Weisenstein, Geschäftsführer Die Linke. 
Jennifer Glashagen, VOLT-Fraktionsvorsitzende 
Birgit Beate Dickas und Michael Hock, Die Ratsgruppe Die PARTEI 
Nicoline Gabrysch und John Akude, Ratsgruppe Klimafreunde 
Karina Syndicus und Thor Zimmermann, Ratsgruppe GUT Köln 
Walter Wortmann, Freie Wähler Köln 
 
 
Quellen:  
 
Berufsverband Deutscher Ps ychologinnen und Ps ychologen, Stellungnahme zum Wechselmodell 
https ://www.bundestag.de/resource/blob/592784/e1998fb7b1e50e74afeaf2796a29e1b6/kannegiesser_bdp_dgps-
data.pdf

- 3 - 
 
 
Elternbeitragssatzung Bad Honnef (2019)  
https ://meinbadhonnef.de/wp-content/uploads/2019/06/Elternbeitragssatzung-01-08-2019.pdf 
 
Hennef Stadt Online, Kita -Betreuung / Änderungen 
https ://www.hennef.de/index.php?id=299&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2681&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_n
ews _pi1%5Baction%5D=detail&cHash=795ac6bd2ef174b9562db8abfbdf947f 
  
Kölner Zahlen spiegel (10/2020), U18-Zahlen 2019 
https ://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-
s tandardinformationen/kölner_zahlenspiegel_2020_deutsch.pdf 
 
Wis senschaftliche Dienste des Bundestages, zum Wechselmodell: 
https ://www.bundestag.de/resource/blob/425666/cf69b4619d311e5ab94e35df987a5583/WD-9-035-15-pdf-data.pdf 
 
Zeit Online, zum Wechselmodell in Deutschland:  
https ://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2017-06/scheidung-trennung-kinder-eltern-
wechs elmodell?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 3.1.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0539/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (GUT)
Datum
18.03.2021
Erstellt
11.03.2021 11:03