AN/0539/2021
Kita/OGS-Gebühren gerechter gestalten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (GUT)
5873 Zeichen
CDU Fraktion Frakion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke. Fraktion Volt Ratsgruppe DIE PARTEI Ratsgruppe KLIMA FREUNDE Ratsgruppe GUT FW - Walter Wortmann An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 AN/0539/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Kita/OGS-Gebühren gerechter gestalten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Ratssitzung am 23.03.2021 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gerechtigkeit bei der Bemessung von Kita/OGS- Beiträgen für getrenntlebende Eltern hergestellt werden kann, die ihre Kinder im Wechselmodell betreuen. Geprüft werden sollen die Möglichkeiten einer künftigen Erstellung von zwei separaten Beitragsbe- scheiden für getrenntlebende Eltern, die sich individuell am jeweiligen Einkommen der einzelnen Partner*innen bemessen. Insbesondere ist zu ermitteln ob und inwieweit ein verwaltungstechnischer Mehraufwand entsteht. ob und welche finanziellen Auswirkungen durch diese Anpassung auf den städtischen Haushalt zu erwarten sind. Begründung: Deutschlandweit werden ca. 35 Prozent der Ehen mit Kindern geschieden. Auch auf nicht- verheiratete Paare mit Kindern dürfte diese Quote in etwa zutreffen. Immer mehr Eltern teilen sich nach der Trennung die elterliche Sorge gleichberechtigt und entscheiden sich für das sogenannte - 2 - Wechselmodell, in dem gemeinsame Kinder alternierend in den Haushalten beider Eltern leben. Der- zeit leben in Deutschland geschätzte 5 % der getrennten Familien mit Kindern in einem solchen Wechselmodell. Für eine Großstadt wie Köln mit rund 77.000 Betreuungsplätzen in Tagespflege, KITA und Offenem Ganztag lässt sich folgern, dass mehrere hundert Familien in einem Wechselmodell leben, Tendenz steigend. Bisher erstellt die Stadt Köln für alle getrennt lebendenden Elternteile einen gemeinsamen Bescheid über die Höhe von Kita/OGS-Gebühren. Während dies für Ex-Partner*innen, die ihre Kinder im übli- cheren „Residenzmodell“ betreuen, Sinn ergeben mag – hier übernimmt ein Elternteil den Hauptteil der Betreuung und ist gegenüber dem/der Ex*-Partnerin auch hinsichtlich der Kita/OGS-Gebühren entsprechend unterhaltsberechtigt – entsteht hierbei jedoch für viele Eltern im Wechselmodell eine gravierende finanzielle Ungerechtigkeit: Denn das weniger verdienende Elternteil trägt anteilig die Gebührenhöhe mit, die auf Basis einer gemeinsamen Bemessung zustande kommt. Der gemeinsame Bescheid wird bislang in einfacher Ausführung an ein Elternteil (den/die Antragssteller*in) zugestellt, die tatsächliche Aufteilung der Kosten obliegt dann den Ex-Partner*innen. Dieses Vorgehen erscheint uns als nicht gerecht, da es die Kosten der Kinderbetreuung auf einer nicht mehr bestehenden gemeinsamen finanziellen Grundlage festsetzt und die Lasten pauschal zu gleichen Teilen verteilt. Zudem überträgt es Eltern, die sich als „getrennte Familie“ auch im besten Fall oft nicht in einer ganz spannungsfreien Lebenssituation befinden, die Verantwortung der endgül- tigen Kostenteilung. Unter den Gesichtspunkten der Gleichstellung und wertschätzenden Anerkennung unterschiedlicher Lebens- bzw. Familienmodelle ist diese Praxis für eine Großstadt wie Köln nicht akzeptabel. Zudem möchten wir das Wechselmodell gegenüber dem Residenzmodell, als tolerante und der Gleichberechtigung verpflichtete Stadt fördern und fordern. Finanzielle Benachteiligung darf hier kein Ausschlusskriterium für geteilte Carearbeit sein. In benachbarten Kommunen wie Hennef und Bad Honnef gilt die Praxis der getrennten Bemessung bereits. Hier zahlt „jeder Elternbeitragspflichtige den Elternbeitrag in der Weise, dass das jeweilige Einkommen zugrunde gelegt wird und der so ermittelte fiktive Monatsbeitrag ins Verhältnis zur tat- sächlichen Aufenthaltszeit des Kindes bei diesen Personensorgeberechtigten gesetzt wird.“ (Eltern- beitragssatzung Bad Honnef, 2019) Es erscheint uns angemessen, dass eine moderne, vielfältige Großstadt wie Köln ebenfalls die Möglichkeiten einer Anpassung im oben genannten Sinne prüft. Gez. Niklas Kienitz, CDU-Fraktionsgeschäftsführer Lino Hammer, Geschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen Michael Weisenstein, Geschäftsführer Die Linke. Jennifer Glashagen, VOLT-Fraktionsvorsitzende Birgit Beate Dickas und Michael Hock, Die Ratsgruppe Die PARTEI Nicoline Gabrysch und John Akude, Ratsgruppe Klimafreunde Karina Syndicus und Thor Zimmermann, Ratsgruppe GUT Köln Walter Wortmann, Freie Wähler Köln Quellen: Berufsverband Deutscher Ps ychologinnen und Ps ychologen, Stellungnahme zum Wechselmodell https ://www.bundestag.de/resource/blob/592784/e1998fb7b1e50e74afeaf2796a29e1b6/kannegiesser_bdp_dgps- data.pdf - 3 - Elternbeitragssatzung Bad Honnef (2019) https ://meinbadhonnef.de/wp-content/uploads/2019/06/Elternbeitragssatzung-01-08-2019.pdf Hennef Stadt Online, Kita -Betreuung / Änderungen https ://www.hennef.de/index.php?id=299&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2681&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_n ews _pi1%5Baction%5D=detail&cHash=795ac6bd2ef174b9562db8abfbdf947f Kölner Zahlen spiegel (10/2020), U18-Zahlen 2019 https ://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik- s tandardinformationen/kölner_zahlenspiegel_2020_deutsch.pdf Wis senschaftliche Dienste des Bundestages, zum Wechselmodell: https ://www.bundestag.de/resource/blob/425666/cf69b4619d311e5ab94e35df987a5583/WD-9-035-15-pdf-data.pdf Zeit Online, zum Wechselmodell in Deutschland: https ://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2017-06/scheidung-trennung-kinder-eltern- wechs elmodell?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0539/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (GUT)
- Datum
- 18.03.2021
- Erstellt
- 11.03.2021 11:03