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Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1121/2024 vom 19.06.2024

Stand: Am 27.06.2024 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1121/2024 Freigabedatum 19.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 50.000 T€ an die Stadt Köln ausgeschüttet wird. Der*die Vertreter*in der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 schließt die SWK das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von rd. 88.000 T€ ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung an die Stadt in Höhe von 50.000 T€ vorzunehmen. Dieser Wert entspricht dem im städtischen Haushalt 2024 eingeplanten Betrag. Ferner soll aus dem Jahresüberschuss 2023 der die Ausschüttung übersteigende Betrag von 38.000 T€ in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Da die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund der Ukraine-Krise derzeit mit hohen Unsi- cherheiten sowohl für den SWK-Konzern als auch für den städtischen Haushalt, der von den Ausschüttungen profitiert, behaftet ist, schafft eine Einstellung des den Haushaltsansatz über- steigenden Betrages in die Gewinnrücklage die nötige operative Flexibilität sowohl für die Stadt als auch für SWK, um auf negative Entwicklungen in den nächsten Jahren durch einen entsprechenden Rückgriff auf angesparte Rücklagenmittel reagieren zu können. 3 Dringlichkeitsbegründung: Das Jahresergebnis wurde der Verwaltung erst am 14.06.2024 vorgelegt. Die Verwendung des Jahresergebnisses soll in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH am 25.06.2024, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Köln festge- stellt werden. Auf der daraufhin zeitnah stattfindenden SWK-Bilanzpressekonferenz kann dies ohne Zustimmung des Rates nicht bekannt geben werden. Daher kann die nächste Sitzung des Rates nicht abgewartet werden.

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2024

    Finanzausschuss

    TOP 10.27, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 27.06.2024 zuletzt

    Rat

    TOP 10.32, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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