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1121/2024

Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.32

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3143 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1121/2024 
Freigabedatum 
19.06.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2023  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln 
GmbH im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 50.000 T€ an die 
Stadt Köln ausgeschüttet wird. 
Der*die Vertreter*in der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln 
GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. 
 
 
Finanzausschuss 24.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 
31.12.2023 schließt die SWK das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von rd. 
88.000 T€ ab. 
 
Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung an die Stadt 
in Höhe von 50.000 T€ vorzunehmen. Dieser Wert entspricht dem im städtischen Haushalt 
2024 eingeplanten Betrag. Ferner soll aus dem Jahresüberschuss 2023 der die Ausschüttung 
übersteigende Betrag von 38.000 T€ in die Gewinnrücklagen eingestellt werden.  
 
Da die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund der Ukraine-Krise derzeit mit hohen Unsi-
cherheiten sowohl für den SWK-Konzern als auch für den städtischen Haushalt, der von den 
Ausschüttungen profitiert, behaftet ist, schafft eine Einstellung des den Haushaltsansatz über-
steigenden Betrages in die Gewinnrücklage die nötige operative Flexibilität sowohl für die 
Stadt als auch für SWK, um auf negative Entwicklungen in den nächsten Jahren durch einen 
entsprechenden Rückgriff auf angesparte Rücklagenmittel reagieren zu können.

3 
Dringlichkeitsbegründung: 
Das Jahresergebnis wurde der Verwaltung erst am 14.06.2024 vorgelegt. Die Verwendung 
des Jahresergebnisses soll in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke 
Köln GmbH am 25.06.2024, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Köln festge-
stellt werden. Auf der daraufhin zeitnah stattfindenden SWK-Bilanzpressekonferenz kann dies 
ohne Zustimmung des Rates nicht bekannt geben werden. Daher kann die nächste Sitzung 
des Rates nicht abgewartet werden.

Beratungsverlauf (2)

24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.27 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1121/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.06.2024
Erstellt
27.03.2024 11:34