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3848/2016

Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Neubau einer Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth

Beschlussvorlage Ausschuss 01.08.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 18.12.2017, TOP 7.2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2023

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 - Grundrissplan LSW Josef-Kallscheuer-Str.

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Ansehen

Anlage 1- LSW Josef-Kallscheuerstr. Stellungnahme 14

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug VA 05.12.2017

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2)

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2023

1178 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3848/2016
Stand: 11.07.2023 
Sachstandsbericht  
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV  
Neubau einer Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss  
 
beschließt entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes auf ganzer Länge 
eine Lärmschutzwand aus kostengünstigeren Betonfertigteilen zu errichten. Dadurch reduzie-
ren sich die städtischen Gesamtkosten um ca. 67.000,00 Euro auf 520.000,00 Euro.  
 
und empfiehlt  
dass die Bäume entlang der Lärmschutzwand entsprechend der mündlichen Absprache 
in der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden der BV Rodenkirchen am 12.10.2017 
durch passgenaue Ausrichtung der Fundamente weitestgehend nicht gefällt werden.  
Es werden maximal 4 Bäume gefällt, davon werden 3 Bäume vor Ort ersetzt. Außerdem 
gibt es eine ökologische Baubegleitung.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Lärmschutzwand wurde in 2018 in zwei Bauabschnitten errichtet. Der Beschluss ist erle-
digt. 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Beschlussvorlage Ausschuss

9391 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3848/2016 
Freigabedatum 01.08.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV  
Neubau einer Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau der Lärmschutzwand am Bauge-
biet Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth mit städtischen Gesamtkosten von 587.000,00 Euro. 
 
Der Verkehrsausschuss stellt zusätzlich den Bedarf zur externen Vergabe von Ingenieurleistungen 
während der Bauausführung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vergaben. 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der baubegleitenden Leistungen betragen ca. 54.000,00 Euro 
und sind in den städtischen Gesamtkosten von 587.000,00 Euro enthalten.  
 
Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun-
gen in Höhe von 398.000,00 Euro des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - 
Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0220, Lärm-
schutzwand Kallscheuer-Str., Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen  für das Haushalts-
jahr 2017. 
 
Alternative:  
 
Der Verkehrsausschuss beschließt entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes auf 
ganzer Länge eine Lärmschutzwand aus kostengünstigeren Betonfertigteilen zu errichten. Dadurch 
reduzieren sich die städtischen Gesamtkosten um ca. 67.000,00 Euro auf 520.000,00 Euro.  
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
Verkehrsausschuss 10.10.2017 
Finanzausschuss 13.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   587.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 528.300      90 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   16.771,42 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Die Wohnbaufläche Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth ist eine noch nicht realisierte Teilfläche 
aus dem Wohnungsbauprogramm auf der Grundlage des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 70370/03. 
Die festgesetzte Erschließung im o.g. Baugebiet ist nur teilweise hergestellt und nur die Bebauung 
östlich des Rodderweges ist realisiert worden. Aus Anlass der geplanten Errichtung eines Flücht-
lingsheimes und eines Wohnprojektes auf den städtischen Grundstücken an der Josef-Kallscheuer-
Straße ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, die im Bebauungsplan festgelegte Erschließung des 
Baugebietes einschließlich notwendiger Leitungsverlegungen im Bereich der Trasse des vorhande-
nen provisorischen Weges bzw. der künftigen Baufelder kurzfristig zum Abschluss zu bringen. Hierzu 
zählen die Herstellung der Planstraße und der Lärmschutzwand.  
 
Die Festsetzungen der im Bebauungsplan getroffenen Lärmschutzmaßnahmen sind Resultat schall-
technischer Gutachten und dienen dazu, die allgemeinen Anforderungen an gesundes Wohnen und 
Arbeiten zu gewährleisten. Eine Befreiung von der Festsetzung ist nicht möglich, da der Bebauungs-
plan keine Befreiungsmöglichkeit vorsieht und für die vorhandene und auch noch geplante Wohnbe-
bauung und Wohnnutzung ein Vertrauensschutz auf die Errichtung der Lärmschutzwand besteht. 
Daher sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes umzusetzen, wobei das Amt für Brücken, Tun-
nel und Stadtbahnbau für die Planung, Erstellung und Unterhaltung der Lärmschutzwand zuständig 
ist. Der Planungsbeschluss zum Neubau wurde im Verkehrsausschuss der Stadt Köln am 12.11.2015 
unter Vorlagen-Nr. 0254/2015 getroffen.  
 
Planung 
 
Die Lärmschutzwand hat eine Länge von ca. 240 m und eine Höhe von ca. 3,50 m bis 4,0 m. Im Be-
reich des Flüchtlingsheimes und eines Wohnprojektes, die auf städtischen Grundstücken errichtet 
werden, ist es möglich die Wand in Form einer Gabionenwand (Drahtkörben mit Füllung aus ge-
schichtetem Bruchstein) zu errichten. Die Drahtkörbe mit Bruchsteinfüllung stellen sowohl im Hinblick

3 
auf die Gestaltung als auch auf die Bau-/ Unterhaltungskosten eine gute Lösung dar. In den anderen 
Bereichen entlang der Privatgrundstücke stehen für die Lärmschutzwand geringere Flächen zur Ver-
fügung. Die angrenzenden Verkehrs- bzw. Privatflächen ermöglichen nur eine Baubreite inkl. War-
tungsgang von 1 m, dass in diesen Bereichen die Wand aus Betonfertigteilen hergestellt wird. Entlang 
der Wattigniestr. ist die Wand aus statischen Gründen ebenfalls als Betonfertigteilwand zu errichten. 
Die Wand ist hier als Ergänzung der bereits errichteten Lärmschutzwand geplant. Aus gestalterischen 
Gründen erhalten die Betonfertigteilelemente einseitig eine Oberflächenstruktur in Anlehnung an die 
angrenzende Gabionenwand. 
 
 
Bauablauf 
 
Während der Baumaßnahme zur Errichtung der Lärmschutzwand wird vom angrenzenden Geh- und 
Radweg aus gearbeitet, so dass dieser für die Zeit der Bauarbeiten zu sperren ist. Eine Umleitung für 
die Fußgänger und Radfahrer wird notwendig. Die Baumaßnahme teilt sich daher in zwei Phasen. 
Zunächst wird die Wand entlang der Industriestr. erstellt und anschließend entlang der Wattigniestr., 
um die Umwege durch die Verkehrssperrung zu minimieren. Die Umleitung wird entsprechend aus-
geschildert.  
 
Bauzeit 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist nach der Ausschreibungsphase im Herbst / Winter 2017 und nach den 
Rodungsarbeiten Ende 2017 ein Baubeginn für das Frühjahr 2018 geplant. Bei einer Bauzeit von ca. 
6 Monaten ist die Fertigstellung der Maßnahme im dritten Quartal 2018 möglich. 
 
 
Kosten 
 
Es ergeben sich Baukosten in Höhe von 533.000,00 Euro. Die Gesamtkosten inkl. Planung betragen 
voraussichtlich 587.000,00 Euro. Für die Kostenberechnung ist von einem Kostenunterschied von 
238,00 Euro pro Quadratmeter zwischen der Lärmschutzwandausgestaltung aus Betonfertigteilen 
und Gabionen ausgegangen worden. Aus Gründen der Stadtgestaltung wurde in einem Teilbereich 
auf einer Länge von 77 m die höherwertigere Variante aus Drahtkörben mit Füllung aus geschichte-
tem Bruchstein gewählt, so dass eine Kostendifferenz von ca. 67.000,00 Euro entsteht. Aus Sicht des 
Fachamtes stellt die geplante Kombination aus Beton- und Gabionenwand eine sinnvolle Lösung für 
die Umsetzung des Lärmschutzes dar.  
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Kosten auf Grundlage einer Kostenberechnung er-
mittelt worden sind. Das Submissionsergebnis der öffentlichen Ausschreibung für die Bauleistungen 
kann noch Auswirkungen auf die Gesamtkostenhöhe haben.  
 
Rechnungsprüfungsamt: 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat unter der Voraussetzung der gesicherten Finanzierung die Kosten-
berechnung über rd. 587.000,00 Euro brutto unter der RPA-Nr.: KOB 2016/1324 vom 25.10.2016 
anerkannt. Alle anderen Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Rahmen der weite-
ren Planung übernommen.  
 
Externe Vergaben:  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, Ingenieurverträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von ca. 
54.000,00 Euro unter Berücksichtigung der städtischen Vergaberichtlinien zu vergeben.  
 
Es handelt sich bei den Vergaben zum einen um Bauüberwachungs- und Prüfingenieurleistungen. 
Zum anderen sollen Leistungen für eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) 
gemäß Baustellenverordnung extern vergeben werden. Der Bedarf zur externen Vergabe der Pla-
nungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 04.12.2014 unter RPA-Nr. BD 2014/1870 
anerkannt.

4 
 
Förderung: 
 
Die Maßnahme wurde in die vom Rat der Stadt Köln am 10.05.2016 beschlossene Liste der förderfä-
higen Baumaßnahmen im Rahmen des Kommunalförderinvestitionsgesetzes aufgenommen (Top 
10.4, Vorlage 0754/2016). 
 
Die beantragten Mittel wurden mit 600.000,00- € beziffert. Der Fördersatz beträgt 90% der Ausgaben. 
 
Finanzierung:  
 
Derzeit wird für die Errichtung der Lärmschutzschwand von Gesamtkosten in Höhe von rd. 
587.000,00 Euro ausgegangen. Im städtischen Doppelhaushalt 2016 /2017 sind im Haushaltsjahr 
2017 Mittel in Höhe von 398.000,00 Euro veranschlagt. An Planungsmittel standen im Haushaltsjahr 
2016 Mittel in Höhe von 115.000,00 Euro zur Verfügung, von denen Restmittel in Höhe von 
108.591,85 Euro im Rahmen der Jahresrechnung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 
beantragt wurden.  
 
Gemäß der beschlossenen Ratsvorlage vom 10.05.2016 über die Festlegung der Maßnahmen im 
Rahmen des Kommunalförderinvestitionsgesetzes werden die fehlenden rd. 74.000,00 Euro im 
Haushaltsjahr 2017 aus der zentralen Veranschlagung im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirt-
schaft in den betroffenen Teilfinanzplan 1202, Finanzstelle 6901-1202-2-0220, Lärmschutzwand Kall-
scheuer-Str., Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2017 umgeschichtet. 
 
Inwieweit die Maßnahme erschließungsbeitragspflichtig für die Grundstückseigentümer ist, wird der-
zeit von der Verwatung geprüft.

Anlage 2 - Grundrissplan LSW Josef-Kallscheuer-Str.

3562 Zeichen

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Unter Buschweg
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1
1
JHSODQWHV)OFKWOLQJVKHLP
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Rodderweg
L 300      -7-
:DWWLJQLHVVWUD‰HL 1506WUD‰HQ1HW]NQRWHQ5108049
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XX
XX
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XXX

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.QLFNSXQNWDX‰HQy Rechts =2570423,5991x Hoch =5637476,4450
Achsenschnittpunkt HEB 160:y Rechts =2570408,6899x Hoch =5637442,6994
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*HSO/lUPVFKXW]ZDQGO FDP
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(LJHQWPHU6WDGW.|OQ
*HSO/lUPVFKXW]ZDQGO FDP
*HSO/lUPVFKXW]ZDQGO FDP
*HSO/lUPVFKXW]ZDQGO FDP
Achsenschnittpunkt HEB 160:y Rechts =2570522,0137x Hoch =5637552,8963
XKoordinaten zuU160 und Achse17 siehe auchDetail "3"




3245678910111213141516
181920212223
25262728293031
24
1
33343536373839
414243
40
32
17

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neueGehwegplanungQRFKLQ.OlUXQJ 
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'DWXP8QWHUVFKULIW
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N
DatumName$UWGHU$EVWLPPXQJ'LHQVWVWHOOH
%ODWW1U
6WDGW.|OQ$PW$PW
Planstufe:
Planskizze:
bQGHUXQJ Gen.Gepr.Bear.DatumInd.bQGHUXQJ
0 m5 m10 m15 m20 m25 m
Regelschnitt Wandelementsiehe Plan E-OB-DE-0001
FotoshEHUJDQJYRUKDQGHQH/6:zur geplanten LSW  (Achse 1)
PlanvereinbarungWandabwicklung LSWDetails, SchnitteE-PV-LP-0001E-OB-AN-0001E-OB-DE-0001Bohrprofile E-OB-BP-0001
Grundlage: Bebauungsplan Nr.  70370/03 von 199
6FKDOOGlPPXQJ'/R • 24 dB Gruppe B3 nach DIN EN Schallabsorption: DLa = nicht absorbierend
3ODQYHUIDVVHULQ
'DWXP8QWHUVFKULIWPLW(LQWUlJHQ PLW(LQWUlJHQ
6WDGW.|OQ$PW
gepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr. IndexStatusPlantypInhalt
0D‰VWDE%ODWWJU|‰HBauwerks-Nr:EOBGR Draufsicht0001Fc
PLW(LQWUlJHQ
6WDGW.|OQ$PW
'DWXP8QWHUVFKULIW
Bauwerk:
'DV8UKHEHUUHFKWDQGLHVHU=HLFKQXQJYHUEOHLEWEHLGHU6WDGW.|OQ††GHVUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen*HQHKPLJXQJ]XOlVVLJ'LH=HLFKQXQJLVW'ULWWHQQLFKW]XJlQJOLFK]XPDFKHQ=XZLGHUKDQGOXQJHQZHUGHQzivil- und strafrechtlich verfolgt.
6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQXQG6WDGWEDKQEDX6WDGWKDXV'HXW]:HVWJHElXGHWilly-Brandt-Platz 2.|OQ
'DWXP8QWHUVFKULIW
6WDGW.|OQPhase ---- -
4XHL‰HU1:250118,9 x 9006973310
11.12.15Schwarz
Koordinaten RammrohreE-OB-KO-0001BaustelleneinrichtungsplanE-OB-BE-0001
6WDGW.|OQ$PW
Que26.09.2016a
Baustoffkennwerte:LSW-Elemente:      C30/37 (LP), XC4, XF2, XD2Stahl-Pfosten:S235JR (1.0037)9HUJX‰5DPPURKUC30/37 (LP), XC2, XF2, XD2Gabionen:6WHLQNRUEIOOXQJ.DONVWHLQ0DXHUEUXFKVWHLQfeuerverzinktes Stabgitter 50 x 200 mm
6WUD‰HQ15:gez.Palm01.07.2016xgez.Pniewski18.05.2016xgez.Grimsehl30.05.2016xgez. Harzendorf17.10.2016
Que19.10.2016bMitgezeichnet: Amt 66
x
Durchgangsaufweitung und Wandverbreiterung 0,75m auf 1,00m7H[WDQSDVVXQJ6WHLQNRUEIOOXQJBar.18.11.2016c
JH]0OOHU11.11.2016x
x x xgez. Neweling18.11.2016gez. Knecht18.11.2016gez. Schwarz18.11.2016

Anlage 1- LSW Josef-Kallscheuerstr. Stellungnahme 14

2519 Zeichen

25.10.2016
Herr Jünger
22105

14

143 Is Stadt Köln

Eingang 27 Ckt ig:

nf 24h
rs Ze nR Su >. LI 2 ‚MU .
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69

Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth

Hier: Kostenberechnung für die Errichtung einer Lärmschutzwand (LSW)
RPA-Nr. KOB 2016/1324

Kosten ungeprüft: 493.459,05€ (netto) bzw. 587.216,27€ (brutto)
Kosten bestätigt: siehe Schreiben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Eingang 30.09.2016 legt 69 die Kostenberechnung für die Errichtung einer Lärmschutz-
wand in Köln-Sürth, mit dem Ziel, den Bau- und Weiterplanungsbeschluss zu erwirken, dem
RPA erneut zur Prüfung vor. Die Planung erfolgte auf Grundlage des Bebauungsplans Nr.
70370/03 mit Rechtskraft vom 16.05.1994.

Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen:

Die Immissionsgrenzwerte des BImSchV werden weiterhin zum Teil nicht eingehalten. Es
wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Einhaltung der Grenzwerte durch Ausführung von pas-
sivem Schallschutz (z. B. Schallschutzfenster) bei geplanten Gebäuden gewährleistet wer-
den kann. 15 erhält, als federführendes Amt, diesbezüglich eine Durchschrift dieses Stel-
lungnahme.

Über die Verbindlichkeit &ie geplanten Baumaßnahmen auf den Flächen des Bebauungspla-
nes (Erstellung einer.KiTa durch 26, Erstellung von Flüchtlingsunterkünften durch 56) sollte
vor Baubeginn Klarheit geschaffen werden, damit keine „so da"-Lärmschutzwand entsteht.
Von 69 wurde erklärt, dass eine Dringlichkeit durch 15 bisher nicht gegeben ist.

Des Weiteren sollte von 15 überlegt werden, eine Projektsteuerung, welche auch die be-
troffenen Fachdienststellen koordiniert, hinzuzuziehen. Baumaßnahmen einzelner Fach-
dienststellen sollten so koordiniert werden, dass gegenseitige Behinderungen in den Bau-
abläufen vermieden werden.

Bezüglich der Wandausführung und Wandgestaltung sollte den Gremien alternativ zur vor-
gesehenen Ausführung mit Gabionen und geprägtem Beton eine Ausführung entsprechend
der in den vorhergehenden Bauabschnitten erstellen Schallschutzwand zur Entscheidung
vorgelegt werden. Hier besteht nach Auffassung des RPA ein Einsparpotential von mindes-
tens 35.000 € (Netto).

Die Anmerkungen des RPA aus der Erstvorlage wurden im Rahmen der Wiedervorlage auf-
gegriffen und es wurde auf diese ausführlich eingegangen. Die sich hieraus ergebenden Än-
derungen wurden im Entwurf berücksichtigt. Dies wird ausdrücklich begrüßt.

Der Fortführung der Maßnahme wird zugestimmt.
Die in den Unterlagen gemachten Blaueintragungen sind zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

aan

Anlage 4 - Auszug VA 05.12.2017

1233 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 06.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 
öffentlich 
4.2 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV  
Neubau einer Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth 
3848/2016 
 
Beschluss (geänderte Alternative, entsprechend der Empfehlung der BV Ro-
denkirchen): 
Der Verkehrsausschuss  
 
beschließt entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes auf ganzer 
Länge eine Lärmschutzwand aus kostengünstigeren Betonfertigteilen zu errichten. 
Dadurch reduzieren sich die städtischen Gesamtkosten um ca. 67.000,00 Euro auf 
520.000,00 Euro.  
 
und empfiehlt  
dass die Bäume entlang der Lärmschutzwand entsprechend der mündlichen 
Absprache in der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden der BV Rodenkir-
chen am 12.10.2017 durch passgenaue Ausrichtung der Fundamente weitest-
gehend nicht gefällt werden.  
Es werden maximal 4 Bäume gefällt, davon werden 3 Bäume vor Ort ersetzt. 
Außerdem gibt es eine ökologische Baubegleitung.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2)

1910 Zeichen

Anlage 3 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen (BV 2) 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in Ihrer Sitzung am 16.10.2017 unter TOP 9.1.2 
folgenden Beschluss gefasst: 
 
9.1.2  Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Neubau einer 
Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth 
3848/2016 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprü-
fungsamtes auf ganzer Länge eine Lärmschutzwand aus kostengünstigeren Betonfer-
tigteilen zu errichten. Dadurch reduzieren sich die städtischen Gesamtkosten um ca. 
67.000,00 Euro auf 520.000,00 Euro. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um eine schriftliche Festlegung, dass 
die Bäume entlang der Lärmschutzwand entsprechend der mündlichen Abspra-
che in der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden am 12.10.2017 durch pass-
genaue Ausrichtung der Fundamente weitestgehend nicht gefällt werden. 
Es werden maximal 4 Bäume gefällt, davon werden 3 Bäume vor Ort ersetzt.  
Außerdem gibt es eine ökologische Baubegleitung. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Die Verwaltung nimmt zur Ergänzung des Beschlusses wie folgt Stellung: 
 
Durch die Errichtung der Lärmschutzwand in der Stahlbetonfertigteilbauweise können die 
angrenzenden Bäume voraussichtlich weitgehend erhalten bleiben. Die Baumaßnahme wird 
durch eine ökologische Bauüberwachung begleitet, die die Rodung und den erforderlichen 
Rückschnitt der verbleibenden Bäume überwacht. In einem ersten Schritt müssen 4 Bäume 
gefällt werden. Im Zuge der Arbeiten kann es jedoch in Abstimmung mit der ökologischen 
Bauüberwachung und dem zuständigen Fachamt zu weiteren Fällungen kommen, wenn die 
Standsicherheit und damit die Verkehrssicherheit einzelner Bäume nicht mehr zu 
gewährleisten ist.

Beratungsverlauf (3)

18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3848/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27