3848/2016
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV; Neubau einer Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2023
1178 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/693/1
Vorlagen-Nummer
3848/2016
Stand: 11.07.2023
Sachstandsbericht
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
Neubau einer Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss
beschließt entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes auf ganzer Länge
eine Lärmschutzwand aus kostengünstigeren Betonfertigteilen zu errichten. Dadurch reduzie-
ren sich die städtischen Gesamtkosten um ca. 67.000,00 Euro auf 520.000,00 Euro.
und empfiehlt
dass die Bäume entlang der Lärmschutzwand entsprechend der mündlichen Absprache
in der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden der BV Rodenkirchen am 12.10.2017
durch passgenaue Ausrichtung der Fundamente weitestgehend nicht gefällt werden.
Es werden maximal 4 Bäume gefällt, davon werden 3 Bäume vor Ort ersetzt. Außerdem
gibt es eine ökologische Baubegleitung.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Lärmschutzwand wurde in 2018 in zwei Bauabschnitten errichtet. Der Beschluss ist erle-
digt.
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693/1 Vorlagen-Nummer 3848/2016 Freigabedatum 01.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Neubau einer Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau der Lärmschutzwand am Bauge- biet Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth mit städtischen Gesamtkosten von 587.000,00 Euro. Der Verkehrsausschuss stellt zusätzlich den Bedarf zur externen Vergabe von Ingenieurleistungen während der Bauausführung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vergaben. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der baubegleitenden Leistungen betragen ca. 54.000,00 Euro und sind in den städtischen Gesamtkosten von 587.000,00 Euro enthalten. Gleichzeitig beschließt der Finanzausschuss die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigun- gen in Höhe von 398.000,00 Euro des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0220, Lärm- schutzwand Kallscheuer-Str., Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen für das Haushalts- jahr 2017. Alternative: Der Verkehrsausschuss beschließt entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes auf ganzer Länge eine Lärmschutzwand aus kostengünstigeren Betonfertigteilen zu errichten. Dadurch reduzieren sich die städtischen Gesamtkosten um ca. 67.000,00 Euro auf 520.000,00 Euro. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Verkehrsausschuss 10.10.2017 Finanzausschuss 13.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 587.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 528.300 90 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 16.771,42 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Wohnbaufläche Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth ist eine noch nicht realisierte Teilfläche aus dem Wohnungsbauprogramm auf der Grundlage des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 70370/03. Die festgesetzte Erschließung im o.g. Baugebiet ist nur teilweise hergestellt und nur die Bebauung östlich des Rodderweges ist realisiert worden. Aus Anlass der geplanten Errichtung eines Flücht- lingsheimes und eines Wohnprojektes auf den städtischen Grundstücken an der Josef-Kallscheuer- Straße ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, die im Bebauungsplan festgelegte Erschließung des Baugebietes einschließlich notwendiger Leitungsverlegungen im Bereich der Trasse des vorhande- nen provisorischen Weges bzw. der künftigen Baufelder kurzfristig zum Abschluss zu bringen. Hierzu zählen die Herstellung der Planstraße und der Lärmschutzwand. Die Festsetzungen der im Bebauungsplan getroffenen Lärmschutzmaßnahmen sind Resultat schall- technischer Gutachten und dienen dazu, die allgemeinen Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten. Eine Befreiung von der Festsetzung ist nicht möglich, da der Bebauungs- plan keine Befreiungsmöglichkeit vorsieht und für die vorhandene und auch noch geplante Wohnbe- bauung und Wohnnutzung ein Vertrauensschutz auf die Errichtung der Lärmschutzwand besteht. Daher sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes umzusetzen, wobei das Amt für Brücken, Tun- nel und Stadtbahnbau für die Planung, Erstellung und Unterhaltung der Lärmschutzwand zuständig ist. Der Planungsbeschluss zum Neubau wurde im Verkehrsausschuss der Stadt Köln am 12.11.2015 unter Vorlagen-Nr. 0254/2015 getroffen. Planung Die Lärmschutzwand hat eine Länge von ca. 240 m und eine Höhe von ca. 3,50 m bis 4,0 m. Im Be- reich des Flüchtlingsheimes und eines Wohnprojektes, die auf städtischen Grundstücken errichtet werden, ist es möglich die Wand in Form einer Gabionenwand (Drahtkörben mit Füllung aus ge- schichtetem Bruchstein) zu errichten. Die Drahtkörbe mit Bruchsteinfüllung stellen sowohl im Hinblick 3 auf die Gestaltung als auch auf die Bau-/ Unterhaltungskosten eine gute Lösung dar. In den anderen Bereichen entlang der Privatgrundstücke stehen für die Lärmschutzwand geringere Flächen zur Ver- fügung. Die angrenzenden Verkehrs- bzw. Privatflächen ermöglichen nur eine Baubreite inkl. War- tungsgang von 1 m, dass in diesen Bereichen die Wand aus Betonfertigteilen hergestellt wird. Entlang der Wattigniestr. ist die Wand aus statischen Gründen ebenfalls als Betonfertigteilwand zu errichten. Die Wand ist hier als Ergänzung der bereits errichteten Lärmschutzwand geplant. Aus gestalterischen Gründen erhalten die Betonfertigteilelemente einseitig eine Oberflächenstruktur in Anlehnung an die angrenzende Gabionenwand. Bauablauf Während der Baumaßnahme zur Errichtung der Lärmschutzwand wird vom angrenzenden Geh- und Radweg aus gearbeitet, so dass dieser für die Zeit der Bauarbeiten zu sperren ist. Eine Umleitung für die Fußgänger und Radfahrer wird notwendig. Die Baumaßnahme teilt sich daher in zwei Phasen. Zunächst wird die Wand entlang der Industriestr. erstellt und anschließend entlang der Wattigniestr., um die Umwege durch die Verkehrssperrung zu minimieren. Die Umleitung wird entsprechend aus- geschildert. Bauzeit Aus Sicht der Verwaltung ist nach der Ausschreibungsphase im Herbst / Winter 2017 und nach den Rodungsarbeiten Ende 2017 ein Baubeginn für das Frühjahr 2018 geplant. Bei einer Bauzeit von ca. 6 Monaten ist die Fertigstellung der Maßnahme im dritten Quartal 2018 möglich. Kosten Es ergeben sich Baukosten in Höhe von 533.000,00 Euro. Die Gesamtkosten inkl. Planung betragen voraussichtlich 587.000,00 Euro. Für die Kostenberechnung ist von einem Kostenunterschied von 238,00 Euro pro Quadratmeter zwischen der Lärmschutzwandausgestaltung aus Betonfertigteilen und Gabionen ausgegangen worden. Aus Gründen der Stadtgestaltung wurde in einem Teilbereich auf einer Länge von 77 m die höherwertigere Variante aus Drahtkörben mit Füllung aus geschichte- tem Bruchstein gewählt, so dass eine Kostendifferenz von ca. 67.000,00 Euro entsteht. Aus Sicht des Fachamtes stellt die geplante Kombination aus Beton- und Gabionenwand eine sinnvolle Lösung für die Umsetzung des Lärmschutzes dar. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Kosten auf Grundlage einer Kostenberechnung er- mittelt worden sind. Das Submissionsergebnis der öffentlichen Ausschreibung für die Bauleistungen kann noch Auswirkungen auf die Gesamtkostenhöhe haben. Rechnungsprüfungsamt: Das Rechnungsprüfungsamt hat unter der Voraussetzung der gesicherten Finanzierung die Kosten- berechnung über rd. 587.000,00 Euro brutto unter der RPA-Nr.: KOB 2016/1324 vom 25.10.2016 anerkannt. Alle anderen Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Rahmen der weite- ren Planung übernommen. Externe Vergaben: Die Verwaltung beabsichtigt, Ingenieurverträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von ca. 54.000,00 Euro unter Berücksichtigung der städtischen Vergaberichtlinien zu vergeben. Es handelt sich bei den Vergaben zum einen um Bauüberwachungs- und Prüfingenieurleistungen. Zum anderen sollen Leistungen für eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung extern vergeben werden. Der Bedarf zur externen Vergabe der Pla- nungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 04.12.2014 unter RPA-Nr. BD 2014/1870 anerkannt. 4 Förderung: Die Maßnahme wurde in die vom Rat der Stadt Köln am 10.05.2016 beschlossene Liste der förderfä- higen Baumaßnahmen im Rahmen des Kommunalförderinvestitionsgesetzes aufgenommen (Top 10.4, Vorlage 0754/2016). Die beantragten Mittel wurden mit 600.000,00- € beziffert. Der Fördersatz beträgt 90% der Ausgaben. Finanzierung: Derzeit wird für die Errichtung der Lärmschutzschwand von Gesamtkosten in Höhe von rd. 587.000,00 Euro ausgegangen. Im städtischen Doppelhaushalt 2016 /2017 sind im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 398.000,00 Euro veranschlagt. An Planungsmittel standen im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 115.000,00 Euro zur Verfügung, von denen Restmittel in Höhe von 108.591,85 Euro im Rahmen der Jahresrechnung 2016 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 beantragt wurden. Gemäß der beschlossenen Ratsvorlage vom 10.05.2016 über die Festlegung der Maßnahmen im Rahmen des Kommunalförderinvestitionsgesetzes werden die fehlenden rd. 74.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2017 aus der zentralen Veranschlagung im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirt- schaft in den betroffenen Teilfinanzplan 1202, Finanzstelle 6901-1202-2-0220, Lärmschutzwand Kall- scheuer-Str., Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2017 umgeschichtet. Inwieweit die Maßnahme erschließungsbeitragspflichtig für die Grundstückseigentümer ist, wird der- zeit von der Verwatung geprüft.
Anlage 2 - Grundrissplan LSW Josef-Kallscheuer-Str.
3562 Zeichen
,QGXVWULHVWUDH Unter Buschweg -RVHI.DOOVFKHXHU6WUDH 1 1 JHSODQWHV)OFKWOLQJVKHLP -RVHI.DOOVFKHXHU6WUDH Rodderweg L 300 -7- :DWWLJQLHVVWUDHL 1506WUDHQ1HW]NQRWHQ5108049 XX XX XX XX XX XX XX XX XX XXX EC .QLFNSXQNWDXHQy Rechts =2570423,5991x Hoch =5637476,4450 Achsenschnittpunkt HEB 160:y Rechts =2570408,6899x Hoch =5637442,6994 %HVWDQG/lUPVFKXW]ZDQGRodderweg, Baujahr 1996 *HSO/lUPVFKXW]ZDQGO FDP 3ULYDWHLJHQWPHU 3ULYDWHLJHQWPHU (LJHQWPHU6WDGW.|OQ (LJHQWPHULandesbetrieb6WUDHQ15: (LJHQWPHU6WDGW.|OQ *HSO/lUPVFKXW]ZDQGO FDP *HSO/lUPVFKXW]ZDQGO FDP *HSO/lUPVFKXW]ZDQGO FDP Achsenschnittpunkt HEB 160:y Rechts =2570522,0137x Hoch =5637552,8963 XKoordinaten zuU160 und Achse17 siehe auchDetail "3" 3245678910111213141516 181920212223 25262728293031 24 1 33343536373839 414243 40 32 17 (LJHQWPHU6WDGW.|OQ neueGehwegplanungQRFKLQ.OlUXQJ (LJHQWPHU6WDGW.|OQ (LJHQWPHU6WDGW.|OQ 'DWXP8QWHUVFKULIW 'DWXP8QWHUVFKULIW (LQWUlJH(LQWUlJHkeine(LQWUlJH (LQWUlJH(LQWUlJHkeine(LQWUlJH'DWXP8QWHUVFKULIW 'DWXP8QWHUVFKULIW(LQWUlJH(LQWUlJHkeine(LQWUlJH (LQWUlJH(LQWUlJHkeine(LQWUlJH (LQWUlJH(LQWUlJHkeine(LQWUlJH (LQWUlJH(LQWUlJHkeine(LQWUlJH'DWXP8QWHUVFKULIW 'DWXP8QWHUVFKULIW 6WDGW.|OQ6WDGW.|OQ$PW6WDGW.|OQ$PW N DatumName$UWGHU$EVWLPPXQJ'LHQVWVWHOOH %ODWW1U 6WDGW.|OQ$PW$PW Planstufe: Planskizze: bQGHUXQJ Gen.Gepr.Bear.DatumInd.bQGHUXQJ 0 m5 m10 m15 m20 m25 m Regelschnitt Wandelementsiehe Plan E-OB-DE-0001 FotoshEHUJDQJYRUKDQGHQH/6:zur geplanten LSW (Achse 1) PlanvereinbarungWandabwicklung LSWDetails, SchnitteE-PV-LP-0001E-OB-AN-0001E-OB-DE-0001Bohrprofile E-OB-BP-0001 Grundlage: Bebauungsplan Nr. 70370/03 von 199 6FKDOOGlPPXQJ'/R 24 dB Gruppe B3 nach DIN EN Schallabsorption: DLa = nicht absorbierend 3ODQYHUIDVVHULQ 'DWXP8QWHUVFKULIWPLW(LQWUlJHQ PLW(LQWUlJHQ 6WDGW.|OQ$PW gepr.gez.bearb.DatumName Plan-Nr. IndexStatusPlantypInhalt 0DVWDE%ODWWJU|HBauwerks-Nr:EOBGR Draufsicht0001Fc PLW(LQWUlJHQ 6WDGW.|OQ$PW 'DWXP8QWHUVFKULIW Bauwerk: 'DV8UKHEHUUHFKWDQGLHVHU=HLFKQXQJYHUEOHLEWEHLGHU6WDGW.|OQGHVUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen*HQHKPLJXQJ]XOlVVLJ'LH=HLFKQXQJLVW'ULWWHQQLFKW]XJlQJOLFK]XPDFKHQ=XZLGHUKDQGOXQJHQZHUGHQzivil- und strafrechtlich verfolgt. 6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQXQG6WDGWEDKQEDX6WDGWKDXV'HXW]:HVWJHElXGHWilly-Brandt-Platz 2.|OQ 'DWXP8QWHUVFKULIW 6WDGW.|OQPhase ---- - 4XHLHU1:250118,9 x 9006973310 11.12.15Schwarz Koordinaten RammrohreE-OB-KO-0001BaustelleneinrichtungsplanE-OB-BE-0001 6WDGW.|OQ$PW Que26.09.2016a Baustoffkennwerte:LSW-Elemente: C30/37 (LP), XC4, XF2, XD2Stahl-Pfosten:S235JR (1.0037)9HUJX5DPPURKUC30/37 (LP), XC2, XF2, XD2Gabionen:6WHLQNRUEIOOXQJ.DONVWHLQ0DXHUEUXFKVWHLQfeuerverzinktes Stabgitter 50 x 200 mm 6WUDHQ15:gez.Palm01.07.2016xgez.Pniewski18.05.2016xgez.Grimsehl30.05.2016xgez. Harzendorf17.10.2016 Que19.10.2016bMitgezeichnet: Amt 66 x Durchgangsaufweitung und Wandverbreiterung 0,75m auf 1,00m7H[WDQSDVVXQJ6WHLQNRUEIOOXQJBar.18.11.2016c JH]0OOHU11.11.2016x x x xgez. Neweling18.11.2016gez. Knecht18.11.2016gez. Schwarz18.11.2016
Anlage 1- LSW Josef-Kallscheuerstr. Stellungnahme 14
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25.10.2016 Herr Jünger 22105 14 143 Is Stadt Köln Eingang 27 Ckt ig: nf 24h rs Ze nR Su >. LI 2 ‚MU . FETT OS Not 3% Aa 69 Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth Hier: Kostenberechnung für die Errichtung einer Lärmschutzwand (LSW) RPA-Nr. KOB 2016/1324 Kosten ungeprüft: 493.459,05€ (netto) bzw. 587.216,27€ (brutto) Kosten bestätigt: siehe Schreiben. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 30.09.2016 legt 69 die Kostenberechnung für die Errichtung einer Lärmschutz- wand in Köln-Sürth, mit dem Ziel, den Bau- und Weiterplanungsbeschluss zu erwirken, dem RPA erneut zur Prüfung vor. Die Planung erfolgte auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 70370/03 mit Rechtskraft vom 16.05.1994. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Die Immissionsgrenzwerte des BImSchV werden weiterhin zum Teil nicht eingehalten. Es wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Einhaltung der Grenzwerte durch Ausführung von pas- sivem Schallschutz (z. B. Schallschutzfenster) bei geplanten Gebäuden gewährleistet wer- den kann. 15 erhält, als federführendes Amt, diesbezüglich eine Durchschrift dieses Stel- lungnahme. Über die Verbindlichkeit &ie geplanten Baumaßnahmen auf den Flächen des Bebauungspla- nes (Erstellung einer.KiTa durch 26, Erstellung von Flüchtlingsunterkünften durch 56) sollte vor Baubeginn Klarheit geschaffen werden, damit keine „so da"-Lärmschutzwand entsteht. Von 69 wurde erklärt, dass eine Dringlichkeit durch 15 bisher nicht gegeben ist. Des Weiteren sollte von 15 überlegt werden, eine Projektsteuerung, welche auch die be- troffenen Fachdienststellen koordiniert, hinzuzuziehen. Baumaßnahmen einzelner Fach- dienststellen sollten so koordiniert werden, dass gegenseitige Behinderungen in den Bau- abläufen vermieden werden. Bezüglich der Wandausführung und Wandgestaltung sollte den Gremien alternativ zur vor- gesehenen Ausführung mit Gabionen und geprägtem Beton eine Ausführung entsprechend der in den vorhergehenden Bauabschnitten erstellen Schallschutzwand zur Entscheidung vorgelegt werden. Hier besteht nach Auffassung des RPA ein Einsparpotential von mindes- tens 35.000 € (Netto). Die Anmerkungen des RPA aus der Erstvorlage wurden im Rahmen der Wiedervorlage auf- gegriffen und es wurde auf diese ausführlich eingegangen. Die sich hieraus ergebenden Än- derungen wurden im Entwurf berücksichtigt. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Der Fortführung der Maßnahme wird zugestimmt. Die in den Unterlagen gemachten Blaueintragungen sind zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen aan
Anlage 4 - Auszug VA 05.12.2017
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 öffentlich 4.2 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Neubau einer Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth 3848/2016 Beschluss (geänderte Alternative, entsprechend der Empfehlung der BV Ro- denkirchen): Der Verkehrsausschuss beschließt entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes auf ganzer Länge eine Lärmschutzwand aus kostengünstigeren Betonfertigteilen zu errichten. Dadurch reduzieren sich die städtischen Gesamtkosten um ca. 67.000,00 Euro auf 520.000,00 Euro. und empfiehlt dass die Bäume entlang der Lärmschutzwand entsprechend der mündlichen Absprache in der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden der BV Rodenkir- chen am 12.10.2017 durch passgenaue Ausrichtung der Fundamente weitest- gehend nicht gefällt werden. Es werden maximal 4 Bäume gefällt, davon werden 3 Bäume vor Ort ersetzt. Außerdem gibt es eine ökologische Baubegleitung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2)
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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2) Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in Ihrer Sitzung am 16.10.2017 unter TOP 9.1.2 folgenden Beschluss gefasst: 9.1.2 Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Neubau einer Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße in Köln-Sürth 3848/2016 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprü- fungsamtes auf ganzer Länge eine Lärmschutzwand aus kostengünstigeren Betonfer- tigteilen zu errichten. Dadurch reduzieren sich die städtischen Gesamtkosten um ca. 67.000,00 Euro auf 520.000,00 Euro. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um eine schriftliche Festlegung, dass die Bäume entlang der Lärmschutzwand entsprechend der mündlichen Abspra- che in der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden am 12.10.2017 durch pass- genaue Ausrichtung der Fundamente weitestgehend nicht gefällt werden. Es werden maximal 4 Bäume gefällt, davon werden 3 Bäume vor Ort ersetzt. Außerdem gibt es eine ökologische Baubegleitung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung nimmt zur Ergänzung des Beschlusses wie folgt Stellung: Durch die Errichtung der Lärmschutzwand in der Stahlbetonfertigteilbauweise können die angrenzenden Bäume voraussichtlich weitgehend erhalten bleiben. Die Baumaßnahme wird durch eine ökologische Bauüberwachung begleitet, die die Rodung und den erforderlichen Rückschnitt der verbleibenden Bäume überwacht. In einem ersten Schritt müssen 4 Bäume gefällt werden. Im Zuge der Arbeiten kann es jedoch in Abstimmung mit der ökologischen Bauüberwachung und dem zuständigen Fachamt zu weiteren Fällungen kommen, wenn die Standsicherheit und damit die Verkehrssicherheit einzelner Bäume nicht mehr zu gewährleisten ist.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3848/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27