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0291/2021

Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NW

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 05.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.03.2021, TOP 3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2013 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer  05.02.2021 
 0291/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.03.2021 
 
Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NW 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales am 25. Januar 2021, TOP 17.8 
 
Mit Ratsvorlage 3627/2020 soll Herr Günter Roggenkamp –im Einvernehmen mit dem Gesamtperso-
nalrat der Stadt Köln- zum Vorsitzenden der bei der Stadt Köln zu bildenden Einigungsstelle benannt 
werden. Der AVR hat der Vorlage in seiner Sitzung am 25. Januar 2021 zugestimmt, bittet jedoch um 
ergänzende Auskunft, warum nur die vorsitzende Person, nicht jedoch ihre Stellvertretung benannt 
werden soll.  
 
Die Wahlperiode der Personalvertretung hat am 27. November 2020 begonnen. Während mit dem 
neu gewählten Gesamtpersonalrat bereits Einvernehmen dahingehend erzielt werden konnte, dass 
Herr Günter Roggenkamp in die Funktion der vorsitzenden Person berufen werden soll, konnte noch 
keine Person für den stellvertretenden Vorsitz gefunden werden. 
 
 
Durch Benennung der vorsitzenden Person kann die Einigungsstelle nunmehr eingerichtet werden 
und ihre Arbeit aufnehmen. Dass noch keine Stellvertretung benannt ist, steht dem nicht entgegen. 
Aus diesem Grund wurde, um Verzögerungen bei der Umsetzung von mitbestimmungspflichtigen 
Maßnahmen gemäß LPVG NW zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzu-
stellen, die Beschlussvorlage für die Benennung der vorsitzenden Person vorgezogen. 
 
Die Benennung für den stellvertretenden Vorsitz wird unverzüglich erfolgen, sobald eine geeignete 
Kandidatin/ein geeigneter Kandidat gefunden ist. Hier stehen Gespräche an, so dass von einer baldi-
gen Benennung ausgegangen wird.  
 
Gez. i.V. Frau Prof. Dr. Diemert für Dezernat I

Beratungsverlauf (1)

08.03.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0291/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
05.02.2021
Erstellt
27.01.2021 07:37