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Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NW

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0291/2021 vom 05.02.2021

Stand: Am 08.03.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110/4 Vorlagen-Nummer 05.02.2021 0291/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.03.2021 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NW Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales am 25. Januar 2021, TOP 17.8 Mit Ratsvorlage 3627/2020 soll Herr Günter Roggenkamp –im Einvernehmen mit dem Gesamtperso- nalrat der Stadt Köln- zum Vorsitzenden der bei der Stadt Köln zu bildenden Einigungsstelle benannt werden. Der AVR hat der Vorlage in seiner Sitzung am 25. Januar 2021 zugestimmt, bittet jedoch um ergänzende Auskunft, warum nur die vorsitzende Person, nicht jedoch ihre Stellvertretung benannt werden soll. Die Wahlperiode der Personalvertretung hat am 27. November 2020 begonnen. Während mit dem neu gewählten Gesamtpersonalrat bereits Einvernehmen dahingehend erzielt werden konnte, dass Herr Günter Roggenkamp in die Funktion der vorsitzenden Person berufen werden soll, konnte noch keine Person für den stellvertretenden Vorsitz gefunden werden. Durch Benennung der vorsitzenden Person kann die Einigungsstelle nunmehr eingerichtet werden und ihre Arbeit aufnehmen. Dass noch keine Stellvertretung benannt ist, steht dem nicht entgegen. Aus diesem Grund wurde, um Verzögerungen bei der Umsetzung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen gemäß LPVG NW zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzu- stellen, die Beschlussvorlage für die Benennung der vorsitzenden Person vorgezogen. Die Benennung für den stellvertretenden Vorsitz wird unverzüglich erfolgen, sobald eine geeignete Kandidatin/ein geeigneter Kandidat gefunden ist. Hier stehen Gespräche an, so dass von einer baldi- gen Benennung ausgegangen wird. Gez. i.V. Frau Prof. Dr. Diemert für Dezernat I

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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