AN/0994/2022
Änderungsantrag zu TOP 10.19, Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsession am 11.11., Vorl.: 0014/2022
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2022 AN/0994/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.05.2022 Änderungsantrag zu TOP 10.19, Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsession am 11.11., Vorl.: 0014/2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antrag stellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.19, Be- darfsfeststellung zur Weiterführung des erhöhten Risikomanagements, in die Tagesordnung aufzunehmen: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt geändert: 1.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines eigenen Konzeptes zur Planung, Umsetzung und Koordination der Sicherheitsmaßnahmen für so genannte Feier-hot-spots in der Kölner Innenstadt unter besonderer Beachtung der Er- kenntnisse zur Eröffnung der letzten Karnevalssessionen am 11.11. und zum Stra- ßenkarneval der vergangenen 3 Jahre. 2.) Der Rat der Stadt Köln erkennt den mit dieser Beauftragung verbundenen finanziellen Bedarf für zu beauftragende, aus dem Konzept folgende Dienstleistungen an und bittet die Verwaltung ihm eine dazu differenziert erarbeitete Darstellung vorzulegen. 3.) Der Rat der Stadt Köln stimmt der Vergabe dieser „untergeordneten“ Leistungen gemäß Ziffer 2. im Wege einer öffentlichen Ausschreibung für das Jahr 2022 ab dem 01.08.2022 mit der Option der dreimaligen Verlängerung für die Jahre 2023 bis 2026 unmittelbar nach Ende des Straßenkarnevals zu. - 2 - Begründung: Die Vorlage 0014/2022 hat die Planung, Umsetzung und Koordination der notwendigen lo- gistischen und sicherheitstechnischen Leistungen zum Straßenkarneval und dem 11.11. zum Gegenstand, die durch eine*n qualifizierte*n Dienstleister*in aus einer Hand erbracht werden sollen. Zur Begründung führt sie u.a. aus: „Der Trend vieler vornehmlich junger Menschen zum Feiern unter freiem Himmel und auf öffentlichen Flächen abseits der traditionellen Veranstaltungen ist ungebrochen, so dass die dafür im öffentlichen Raum notwendigen sicherheitstechnischen und logistischen Maßnah- men zukünftig ausgebaut und verstärkt werden müssen. Der stetig gestiegene Zustrom an Besucher*innen insbesondere im Kwartier Latäng macht darüber hinaus eine grundlegende Änderung der bestehenden Konzeption beziehungsweise des aktuellen Sicherheitskonzeptes notwendig.“ Dieser Analyse ist grundsätzlich zuzustimmen, doch betrifft sie nicht nur die hier in Rede stehenden Karnevalstage, sondern die meisten Wochenendtermine im Jahr! Die Situation in diesem Teil der Kölner Innenstadt geht mit ganz speziellen und leider bereits in Teilen verfestigten Strukturen einher. Deren langjährige Kenntnis und Einordnung ist zwingende Voraussetzung für eine sachgerechte Analyse und die Ableitung entsprechender Maßnahmen. Diese tiefe Kenntnis und Expertise kann nicht durch einen kurzfristig beauftrag- ten Dienstleister aus irgendeinem Winkel Europas bereitgestellt werden. Zudem wird die Verwaltung damit ihrem ureigenen Auftrag nicht gerecht und erfasst durch die Reduktion nur auf die Karnevalstage auch die Problemlage in der Kölner Innenstadt nicht umfassend. In 2018 ist die gesamte Ordnungsverwaltung grundlegend umorganisiert worden, sodass sich nur noch der Kernbereich der kommunalen Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung im Amt 32 wiederfindet, um sich eben diesen Themen konzentriert widmen zu können. Dieser Verwaltungsbereich ist personell hinreichend ausgestattet, um Sicherheitskonzepte zu erar- beiten, die in differenzierter Art und Weise die notwendigen Reaktionen und organisatori- schen Maßnahmen für die jeweiligen Sicherheitslagen beschreiben. Vor allem aber ist dort umfassendes Erfahrungswissen vorhanden, um die bisherigen Sicherheitskonzepte in Ko- operation mit anderen Dienststellen und Behörden selbst weiter zu entwickeln und fortzu- schreiben. Dazu ist ein Amt für öffentliche Ordnung nun einmal da! Darüber hinaus kann und soll sich das Amt für öffentliche Ordnung natürlich auch der Exper- tise anderer städtischer Dienststellen bedienen, z.B. die des Jugendamtes mit seinen Streetworkern und jugendnahen Fachleuten. Maßgeblicher Mangel der Vorlage ist aber die Reduktion des Sicherheitskonzeptes nur auf die Karnevalstage. Denn in den vergangenen Jahren hat sich an den Feier-hot-spots der Stadt -insbesondere im Kwartier Latäng- gezeigt, dass auch unterjährig, nahezu jedes Wo- chenende gefährliche Zustände auf den Straßen herrschen. Auf diese Erkenntnisse sachge- recht und Disziplinen übergreifend mit Sicherheitskonzepten und -maßnahmen zu reagieren, ist ebenfalls die Kernaufgabe der Ordnungsverwaltung in Zusammenarbeit mit den übrigen Sicherheitsbehörden. Dieser Änderungsantrag zieht nicht in Zweifel, dass die detaillierten Sicherheitsmaßnahmen unmittelbar im öffentlichen Raum nicht allein durch die Verwaltung geleistet werden können - 3 - und somit personelle und sachliche Unterstützungsleistungen ggfs. temporär „eingekauft“ werden müssen. Auch insoweit dürfte die Sach- und Erfahrungskompetenz des Ordnungs- amtes ausreichen, die bereits existierenden Sicherheitskonzepte in Kooperation mit den an- deren Sicherheitsbehörden fortzuschreiben und damit die notwendigen Bedarfe festzustel- len. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0994/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 05.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 12:25