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AN/0994/2022

Änderungsantrag zu TOP 10.19, Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsession am 11.11., Vorl.: 0014/2022

Gem. Änderungsantrag (SPD) 05.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

5662 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2022 
 
AN/0994/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.05.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.19, Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen 
im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung 
der Karnevalsession am 11.11., Vorl.: 0014/2022 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antrag stellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.19, Be-
darfsfeststellung zur Weiterführung des erhöhten Risikomanagements, in die Tagesordnung 
aufzunehmen: 
 
 
Beschluss:  
Der Beschluss wird wie folgt geändert: 
 
1.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines eigenen 
Konzeptes zur Planung, Umsetzung und Koordination der Sicherheitsmaßnahmen für so 
genannte Feier-hot-spots in der Kölner Innenstadt unter besonderer Beachtung der Er-
kenntnisse zur Eröffnung der letzten Karnevalssessionen am 11.11. und zum Stra-
ßenkarneval der vergangenen 3 Jahre. 
2.) Der Rat der Stadt Köln erkennt den mit dieser Beauftragung verbundenen finanziellen 
Bedarf für zu beauftragende, aus dem Konzept folgende Dienstleistungen an und bittet 
die Verwaltung ihm eine dazu differenziert erarbeitete Darstellung vorzulegen. 
3.) Der Rat der Stadt Köln stimmt der Vergabe dieser „untergeordneten“ Leistungen gemäß 
Ziffer 2. im Wege einer öffentlichen Ausschreibung für das Jahr 2022 ab dem 
01.08.2022 mit der Option der dreimaligen Verlängerung für die Jahre 2023 bis 2026 
unmittelbar nach Ende des Straßenkarnevals zu.

- 2 - 
 
Begründung:  
Die Vorlage 0014/2022 hat die Planung, Umsetzung und Koordination der notwendigen lo-
gistischen und sicherheitstechnischen Leistungen zum Straßenkarneval und dem 11.11. zum 
Gegenstand, die durch eine*n qualifizierte*n Dienstleister*in aus einer Hand erbracht werden 
sollen. Zur Begründung führt sie u.a. aus: 
„Der Trend vieler vornehmlich junger Menschen zum Feiern unter freiem Himmel und auf 
öffentlichen Flächen abseits der traditionellen Veranstaltungen ist ungebrochen, so dass die 
dafür im öffentlichen Raum notwendigen sicherheitstechnischen und logistischen Maßnah-
men zukünftig ausgebaut und verstärkt werden müssen. 
Der stetig gestiegene Zustrom an Besucher*innen insbesondere im Kwartier Latäng macht 
darüber hinaus eine grundlegende Änderung der bestehenden Konzeption beziehungsweise 
des aktuellen Sicherheitskonzeptes notwendig.“ 
Dieser Analyse ist grundsätzlich zuzustimmen, doch betrifft sie nicht nur die hier in Rede 
stehenden Karnevalstage, sondern die meisten Wochenendtermine im Jahr! 
Die Situation in diesem Teil der Kölner Innenstadt geht mit ganz speziellen und leider bereits 
in Teilen verfestigten Strukturen einher. Deren langjährige Kenntnis und Einordnung ist 
zwingende Voraussetzung für eine sachgerechte Analyse und die Ableitung entsprechender 
Maßnahmen. Diese tiefe Kenntnis und Expertise kann nicht durch einen kurzfristig beauftrag-
ten Dienstleister aus irgendeinem Winkel Europas bereitgestellt werden. 
Zudem wird die Verwaltung damit ihrem ureigenen Auftrag nicht gerecht und erfasst durch 
die Reduktion nur auf die Karnevalstage auch die Problemlage in der Kölner Innenstadt nicht 
umfassend. 
In 2018 ist die gesamte Ordnungsverwaltung grundlegend umorganisiert worden, sodass 
sich nur noch der Kernbereich der kommunalen Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung im 
Amt 32 wiederfindet, um sich eben diesen Themen konzentriert widmen zu können. Dieser 
Verwaltungsbereich ist personell hinreichend ausgestattet, um Sicherheitskonzepte zu erar-
beiten, die in differenzierter Art und Weise die notwendigen Reaktionen und organisatori-
schen Maßnahmen für die jeweiligen Sicherheitslagen beschreiben. Vor allem aber ist dort 
umfassendes Erfahrungswissen vorhanden, um die bisherigen Sicherheitskonzepte in Ko-
operation mit anderen Dienststellen und Behörden selbst weiter zu entwickeln und fortzu-
schreiben. Dazu ist ein Amt für öffentliche Ordnung nun einmal da! 
Darüber hinaus kann und soll sich das Amt für öffentliche Ordnung natürlich auch der Exper-
tise anderer städtischer Dienststellen bedienen, z.B. die des Jugendamtes mit seinen 
Streetworkern und jugendnahen Fachleuten. 
Maßgeblicher Mangel der Vorlage ist aber die Reduktion des Sicherheitskonzeptes nur auf 
die Karnevalstage. Denn in den vergangenen Jahren hat sich an den Feier-hot-spots der 
Stadt -insbesondere im Kwartier Latäng- gezeigt, dass auch unterjährig, nahezu jedes Wo-
chenende gefährliche Zustände auf den Straßen herrschen. Auf diese Erkenntnisse sachge-
recht und Disziplinen übergreifend mit Sicherheitskonzepten und -maßnahmen zu reagieren, 
ist ebenfalls die Kernaufgabe der Ordnungsverwaltung in Zusammenarbeit mit den übrigen 
Sicherheitsbehörden. 
Dieser Änderungsantrag zieht nicht in Zweifel, dass die detaillierten Sicherheitsmaßnahmen 
unmittelbar im öffentlichen Raum nicht allein durch die Verwaltung geleistet werden können

- 3 - 
 
und somit personelle und sachliche Unterstützungsleistungen ggfs. temporär „eingekauft“ 
werden müssen. Auch insoweit dürfte die Sach- und Erfahrungskompetenz des Ordnungs-
amtes ausreichen, die bereits existierenden Sicherheitskonzepte in Kooperation mit den an-
deren Sicherheitsbehörden fortzuschreiben und damit die notwendigen Bedarfe festzustel-
len. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann    gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer   Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0994/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
05.05.2022
Erstellt
05.05.2022 12:25