2592/2025
Beantwortung der Anfrage "Radverkehrshauptnetz Porz, Umgang des Verkehrsdezernates mit dem Beschluss der BV Porz" (AN/1220/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3397 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 2592/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 Beantwortung einer schriftichen Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz aus der Sitzung der BV Porz vom 13.06.2023 betr. "Radverkehrshauptnetz Porz, Umgang des Verkehrsdezernates mit dem Beschluss der BV Porz" Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „In der Sitzung am 01.09.2022 hat die Bezirksvertretung Porz in großer Einmütigkeit das Radverkehrshauptnetz für den Stadtbezirk Porz beschlossen. Diesem Beschluss lagen di- verse Änderungs-/Ergänzungsanträge zugrunde, die insbesondere aufgrund der Ortskenntnis einstimmig verabschiedet wurden. Die Verwaltung bzw. genauer das Verkehrsdezernat teilt nunmehr per Mitteilung mit, dass es dem Beschluss der Bezirksvertretung Porz nicht folgen wolle. Begründet wird dies mit unterschiedlichen Auffassungen, welche Straßen vorrangig für den Radverkehr und welche Straßen vorrangig für den MIV vorbehalten sein sollen. Laut Zuständigkeitsordnung (§2, Pkt.3) liegt die Zuständigkeit für die Verkehrsführung im Stadtbezirk bei der jeweiligen Bezirksvertretung.“ Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Verwaltung per Mitteilung einem rechtmäßig gefassten Beschluss der Bezirksvertretung die Umsetzung verweigern? 2. Welche Rechtsmittel stehen der Bezirksvertretung zur Verfügung, gegen eine solche Missachtung ihrer Zuständigkeiten vorzugehen? Antwort der Verwaltung: Die Bezirksvertretung Porz hat in der Sitzung vom 01.09.2022 das Radverkehrshauptnetz (1962/2022) für den Bezirk Porz beschlossen. In der Sitzung am 01.09.2022 wurden zusätzli- che Änderungsanträge (1546/2022, 1561/2022, 1564/2022) zum Radverkehrshauptnetz be- schlossen. Die Verwaltung teilte in einer Mitteilung (1659/2023) an die Bezirksvertretung Porz ihre fachli- che Einschätzung zu den Änderungsanträgen mit. Aufgrund von Unstimmigkeiten wurde diese Mitteilung der Verwaltung in Fachgesprächen zwischen Mitgliedern der Bezirksvertretung und der Verwaltung am 22.08.2023 sowie am 13.11.2024 (3616/2024) diskutiert und seitens der Verwaltung erläutert. Im Rahmen der Fachgespräche hat die Verwaltung anhand der einzel- nen Abschnitte dargelegt, weshalb die neue Kategorie „Abstimmungsbedarf bei anstehender 2 Planung“ für die betreffenden Abschnitte als sinnvoll erachtet wird. Durch die Aufnahme in die Kategorie „Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung“ wird bei der finalen Netzzuweisung eine erhöhte Flexibilität vorbehalten. Für die betreffenden Abschnitte, bei denen die fachliche von der politischen Meinung abweicht, ist im Zuge des Planungsprozesses somit ein größerer Handlungsspielraum gegeben. Durch die Fachgespräche konnten die Unstimmigkeiten ausge- räumt werden und die Teilnehmenden stimmten der Einschätzung der Verwaltung zu. Als Er- gebnis wurde festgehalten, dass die Änderungen des Radverkehrshauptnetzes in einer neuen Beschlussvorlage der BV Porz vorgelegt werden. Diese Beschlussvorlage (Anpassung des Radverkehrshauptnetzes, 3750/2023) wurde von der Verwaltung am 05.12.2024 in die BV Porz gegeben. Dort wurde der Beschlussvorlage bei Enthaltung von zwei Stimmen (FDP und Die PARTEI) zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2592/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.08.2025
- Erstellt
- 20.08.2025 08:04