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2592/2025

Beantwortung der Anfrage "Radverkehrshauptnetz Porz, Umgang des Verkehrsdezernates mit dem Beschluss der BV Porz" (AN/1220/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2025, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3397 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2592/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 
 
Beantwortung einer schriftichen Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Porz aus der Sitzung der BV Porz vom 13.06.2023 betr. "Radverkehrshauptnetz Porz, 
Umgang des Verkehrsdezernates mit dem Beschluss der BV Porz" 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
„In der Sitzung am 01.09.2022 hat die Bezirksvertretung Porz in großer Einmütigkeit das 
Radverkehrshauptnetz für den Stadtbezirk Porz beschlossen. Diesem Beschluss lagen di-
verse Änderungs-/Ergänzungsanträge zugrunde, die insbesondere aufgrund der Ortskenntnis 
einstimmig verabschiedet wurden. 
 
Die Verwaltung bzw. genauer das Verkehrsdezernat teilt nunmehr per Mitteilung mit, dass es 
dem Beschluss der Bezirksvertretung Porz nicht folgen wolle. Begründet wird dies mit 
unterschiedlichen Auffassungen, welche Straßen vorrangig für den Radverkehr und welche 
Straßen vorrangig für den MIV vorbehalten sein sollen. Laut Zuständigkeitsordnung (§2, Pkt.3) 
liegt die Zuständigkeit für die Verkehrsführung im Stadtbezirk bei der jeweiligen 
Bezirksvertretung.“ 
 
Wir fragen daher die Verwaltung: 
 
1. Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Verwaltung per Mitteilung einem rechtmäßig 
gefassten Beschluss der Bezirksvertretung die Umsetzung verweigern? 
 
 
2. Welche Rechtsmittel stehen der Bezirksvertretung zur Verfügung, gegen eine solche 
Missachtung ihrer Zuständigkeiten vorzugehen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Bezirksvertretung Porz hat in der Sitzung vom 01.09.2022 das Radverkehrshauptnetz 
(1962/2022) für den Bezirk Porz beschlossen. In der Sitzung am 01.09.2022 wurden zusätzli-
che Änderungsanträge (1546/2022, 1561/2022, 1564/2022) zum Radverkehrshauptnetz be-
schlossen.  
 
Die Verwaltung teilte in einer Mitteilung (1659/2023) an die Bezirksvertretung Porz ihre fachli-
che Einschätzung zu den Änderungsanträgen mit. Aufgrund von Unstimmigkeiten wurde diese 
Mitteilung der Verwaltung in Fachgesprächen zwischen Mitgliedern der Bezirksvertretung und 
der Verwaltung am 22.08.2023 sowie am 13.11.2024 (3616/2024) diskutiert und seitens der 
Verwaltung erläutert. Im Rahmen der Fachgespräche hat die Verwaltung anhand der einzel-
nen Abschnitte dargelegt, weshalb die neue Kategorie „Abstimmungsbedarf bei anstehender

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Planung“ für die betreffenden Abschnitte als sinnvoll erachtet wird. Durch die Aufnahme in die 
Kategorie „Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung“ wird bei der finalen Netzzuweisung 
eine erhöhte Flexibilität vorbehalten. Für die betreffenden Abschnitte, bei denen die fachliche 
von der politischen Meinung abweicht, ist im Zuge des Planungsprozesses somit ein größerer 
Handlungsspielraum gegeben. Durch die Fachgespräche konnten die Unstimmigkeiten ausge-
räumt werden und die Teilnehmenden stimmten der Einschätzung der Verwaltung zu. Als Er-
gebnis wurde festgehalten, dass die Änderungen des Radverkehrshauptnetzes in einer neuen 
Beschlussvorlage der BV Porz vorgelegt werden. 
 
Diese Beschlussvorlage (Anpassung des Radverkehrshauptnetzes, 3750/2023) wurde von 
der Verwaltung am 05.12.2024 in die BV Porz gegeben. Dort wurde der Beschlussvorlage bei 
Enthaltung von zwei Stimmen (FDP und Die PARTEI) zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2592/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.08.2025
Erstellt
20.08.2025 08:04