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V/0839/2013

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost

Vorlagen 28.10.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 12.11.2013, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2561 Zeichen

V/0839/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im  
    Stadtbezirk werden folgende Zuschüsse gewährt: 
 
Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wolbeck e.V. 
- Herstellung von Plakaten für Projekte in Togo und Nigeria, um  
  diese auf Pfarrfesten und Ausstellungen zu präsentieren     300,00 € 
 
Karnevalsgesellschaft Paohlbürger e.V.  
- Sommerfest mit Einladung von Schulkindern aus Gremmendorf    250,00 € 
 
Gewerbeverein Gremmendorf-Angelmodde e.V. 
- Bepflanzung der Blumenkübel und Weihnachtsbeleuchtung in der 
  Ladenzeile am Albersloher Weg              1.200, 00 € 
 
Janusz-Korczak-Haus CVJM Münster e.V. 
- Installation eines Niedrigseilgartens für die älteren Kindergruppen          2.000,00 € 
 
MCS Münster von 1897 e.V. 
- Zuschuss Kirchenkonzert in St. Bernhard-Kirche am 14.07.2013    250,00 € 
 
Chor der Friedenskirche  
- Zuschuss Konzert anl. des 25-jährigen Chorjubiläums in der 
  St. Bernhard-Kirche am 22.02.2014       500,00 € 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0839/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
02506/9319 160 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0839/2013 
Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 
- Inventarergänzung der Lernwerkstatt für Kinder, Jugendliche  
  und Erwachsene          220,00 € 
 
Bürgerforum Wolbeck e.V. 
- Zuschuss Logo für Wolbeck (Marketingmaßnahmen Wolbeck)    535,50 € 
 
Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 
- Anschaffung von 40 Stühlen lt. Liste              1.425,00 € 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2013   
Zeile 15 Transferaufwendungen  6.680,50   
 
 
 
Begründung: 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine und sonstigen Verei-
nigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadt-
bezirk Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost in der Sitzung am 03.06.2008 
beschlossenen Richtlinien (Anlage) 
 
 
 
 
 
 
Im Auftrag 
gez. 
 
 
Groh 
 
 
Anlage: 
Richtlinien

Richtlinien

3226 Zeichen

Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die 
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände  und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten 
•   für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen 
 
      Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen  erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert,  wenn sie nich t den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. 
 
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der  auch im Internet unter 
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm   abgerufen werden kann. 
 
10.  Die Richtlinien treten mit Wirkung vom  01.07.2008 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

12.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Albersloher Weg 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0839/2013
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37