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AN/1222/2023

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 10.9

Änderungsantrag BV4 (CDU) 12.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 12.06.2023

Änderungsantrag (CDU BV4)

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Änderungsantrag (CDU BV4)

4586 Zeichen

Herr 
Bezirksbürgermeister 
Volker Spelthann 
Venloer Str. 419 - 421 
50825 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1222/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 
 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 10.9 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
wir bitten Sie, folgenden Änderungs- Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass der Stadtentwicklungsausschuss 
in Abänderung seines Beschlusses Vorlagen-Nummer 1508/2023 Beschluss über 
die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes 
Nr. 60499/03 Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich 
folgenden geänderten Beschluss fasst: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 
für das Gebiet des Schulstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt 
CDU-Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Ehrenfeld 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419 – 421 
50825 Köln 
Tel: 0221-221 94 305 
Fax: 0221 -221 94 305 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld   
Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln

und der Max-Ernst-Gesamtschule östlich der Tollerstraße und des Fußweges 
Görlinger Zentrum und südlich der KVB-Haltestelle Görlinger-Zentrum 
(Flurstück 1705, Flur 29, Gemarkung Müngersdorf) — Arbeitstitel: Schulbau 
Görlinger Zentrum in Köln Bocklemünd/Mengenich — nach § 2 Absatz 1 in 
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 13a Absatz 4 
BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB 
einzuleiten; 
 
2. Die Planung und Ausführung des Neubaus der Gemeinschaftsgrundschule 
Kunterbunt und der Max-Ernst-Gesamtschule hat sich zum einen an der 
erwarteten Bedarfen für Schülerinnen und Schüler und zum anderen an der 
Umgebungsbebauung auch in Höhe der Geschossigkeit auszurichten. 
 
3. Es sind Klassenräume, Vorbereitungsräume, Räume für spezielle 
Sprachförderung, Lehrerzimmer‚ Räume für administrative Zwecke, 
Schulbibliotheken, Räume für Computer- und Internetcafés, aber auch 
Schülermitverwaltung und Schulpflegschaften, ebenso wie Sporthallen 
vorzusehen. 
 
Um den aktuellen Bedarfen und den noch zu erwartenden wachsenden 
Schulentwicklungszahlen gerecht zu werden, sollen für die Neubauten 4 – 5 
Geschosse vorgesehen und geplant werden. 
 
4. Hilfsweise sind die Fundamente und zu errichtenden Gebäudekörper technisch 
so auszulegen, dass eine Erweiterung durch einen späteren Aufbau von zwei 
Geschossen möglich ist. 
 
Gründe: 
Im Zuge des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 Arbeitstitel: Schulbau Görlinger 
Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich entsteht eine Fläche, die nicht mehr im Bereich eines 
Bebauungsplanes liegt. Mit der Aufhebung richtet sich die Bebauung nach § 34 I 1 BauGB. § 34 I 1 BauGB 
bestimmt die Parameter, nach denen ein Einfügen in die nähere Umgebungsbebauung zu prüfen ist, genau 
und abschließend. Es handelt sich um die vier in der Baunutzungsverordnung detailliert nominierten 
Parameter. 
- Art der baulichen Nutzung 
- Maß der baulichen Nutzung 
- Bauweise und 
- überbaubare Grundstücksfläche. 
Gestaltungsmerkmale, die nicht unter einer dieser vier Parameter (insbesondere Maß der baulichen 
Nutzung) zu subsumieren sind, spielen für die Frage des Einfügens keine Rolle. Das OVG NRW hat mit 
Beschluss vom 30.09.2005 -10 B 972/05- ausdrücklich entschieden, dass sich das Merkmal des Einfügens im 
Sinne des § 34 BauGB nur auf die vier Normelemente, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und 
überbaubare Grundstücksfläche, beziehe; andere Kriterien (in diesem Fall das Vorhandensein von 
Dachterrassen) seien für die Frage des sich Einfügens nicht maßgeblich. 
Im bestehenden Bebauungsplan sind bis zu 3 Geschosse und die zusätzliche Option der 
Geschosserhöhung zur Anpassung an die Umgebungsbauten festgesetzt. Da die Bestandsbauten der 
unmittelbar umliegenden Nachbarbauten Geschosse von durchschnittlich 5 bis 8 Geschosse, sowie auch 15

Geschosse aufweisen, ist eine Erhöhung der Geschosse für die neuen Schulbauten möglich und machbar. 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
gez.         gez. 
Martin Berg        Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender      stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

12.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Venloer Straße 419
  • Tollerstraße
  • Görlinger-Zentrum
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1222/2023
Typ
Änderungsantrag BV4 (CDU)
Datum
12.06.2023
Erstellt
12.06.2023 11:19