AN/1222/2023
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 10.9
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Änderungsantrag (CDU BV4)
4586 Zeichen
Herr Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Venloer Str. 419 - 421 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1222/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 10.9 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Änderungs- Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass der Stadtentwicklungsausschuss in Abänderung seines Beschlusses Vorlagen-Nummer 1508/2023 Beschluss über die Einleitung eines Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich folgenden geänderten Beschluss fasst: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 für das Gebiet des Schulstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Tel: 0221-221 94 305 Fax: 0221 -221 94 305 www.fraktion.cdu-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln und der Max-Ernst-Gesamtschule östlich der Tollerstraße und des Fußweges Görlinger Zentrum und südlich der KVB-Haltestelle Görlinger-Zentrum (Flurstück 1705, Flur 29, Gemarkung Müngersdorf) — Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln Bocklemünd/Mengenich — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 13a Absatz 4 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einzuleiten; 2. Die Planung und Ausführung des Neubaus der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt und der Max-Ernst-Gesamtschule hat sich zum einen an der erwarteten Bedarfen für Schülerinnen und Schüler und zum anderen an der Umgebungsbebauung auch in Höhe der Geschossigkeit auszurichten. 3. Es sind Klassenräume, Vorbereitungsräume, Räume für spezielle Sprachförderung, Lehrerzimmer‚ Räume für administrative Zwecke, Schulbibliotheken, Räume für Computer- und Internetcafés, aber auch Schülermitverwaltung und Schulpflegschaften, ebenso wie Sporthallen vorzusehen. Um den aktuellen Bedarfen und den noch zu erwartenden wachsenden Schulentwicklungszahlen gerecht zu werden, sollen für die Neubauten 4 – 5 Geschosse vorgesehen und geplant werden. 4. Hilfsweise sind die Fundamente und zu errichtenden Gebäudekörper technisch so auszulegen, dass eine Erweiterung durch einen späteren Aufbau von zwei Geschossen möglich ist. Gründe: Im Zuge des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 60499/03 Arbeitstitel: Schulbau Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd/Mengenich entsteht eine Fläche, die nicht mehr im Bereich eines Bebauungsplanes liegt. Mit der Aufhebung richtet sich die Bebauung nach § 34 I 1 BauGB. § 34 I 1 BauGB bestimmt die Parameter, nach denen ein Einfügen in die nähere Umgebungsbebauung zu prüfen ist, genau und abschließend. Es handelt sich um die vier in der Baunutzungsverordnung detailliert nominierten Parameter. - Art der baulichen Nutzung - Maß der baulichen Nutzung - Bauweise und - überbaubare Grundstücksfläche. Gestaltungsmerkmale, die nicht unter einer dieser vier Parameter (insbesondere Maß der baulichen Nutzung) zu subsumieren sind, spielen für die Frage des Einfügens keine Rolle. Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 30.09.2005 -10 B 972/05- ausdrücklich entschieden, dass sich das Merkmal des Einfügens im Sinne des § 34 BauGB nur auf die vier Normelemente, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche, beziehe; andere Kriterien (in diesem Fall das Vorhandensein von Dachterrassen) seien für die Frage des sich Einfügens nicht maßgeblich. Im bestehenden Bebauungsplan sind bis zu 3 Geschosse und die zusätzliche Option der Geschosserhöhung zur Anpassung an die Umgebungsbauten festgesetzt. Da die Bestandsbauten der unmittelbar umliegenden Nachbarbauten Geschosse von durchschnittlich 5 bis 8 Geschosse, sowie auch 15 Geschosse aufweisen, ist eine Erhöhung der Geschosse für die neuen Schulbauten möglich und machbar. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. gez. gez. Martin Berg Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (4)
- Venloer Straße 419
- Tollerstraße
- Görlinger-Zentrum
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1222/2023
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (CDU)
- Datum
- 12.06.2023
- Erstellt
- 12.06.2023 11:19