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A-W/0017/2006

Weiterführung der Rad-/Fußwegeverbindung vom Wegenetz des Landschaftsparks Bebauungsplan Nr. 396

Antrag an die BV West 24.07.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.08.2006, TOP 7.5

Originalantrag

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Originalantrag

4096 Zeichen

	


	  

	
 
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Fraktion i n der BV West  
 
Münster, 24. Juli 2006 
 
 
 
An die          
A-W/0017/2006  
Bezirksvertretung Münster West 
Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup 
Schelmenstiege 1-3 
 
48161       M ü n s t e r  
 
 
 
 
 
Weiterführung der Rad-/Fußwegeverbindung vom Wegene tz des Landschaftsparks Bebau- 
ungsplan Nr. 396 – Mecklenbeck Nordteil zum rückwär tigen Teil des Friedhofs der St. Anna 
und St. Stephanus Kirchengemeinden 
 
Antrag:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
1.  Bezüglich der im Betreff genannten potentiellen Wei terführung der Rad-/Fußwegeverbindung 
mit den entsprechenden Grundstückseigentümern Gespr äche mit folgenden Zielen aufzuneh- 
men: 
a.  Sicherung des Wegerechtes für den vorhandenen landw irtschaftlich genutzten Wegeab- 
schnitt nördlich der Egelshove durch Gestattungsver trag bzw. durch Pacht für die allge- 
meine Nutzung. 
b.  Sicherung einer Fläche für den Bau eines Rad-/Fußwe ges nördlich und parallel einer 
Kopfbaumreihe im Bereich einer Grünlandfläche bis zum Friedhof. 
2.  Nach Abschluss der Gespräche der Bezirksvertretung Münster – West Finanzierungsmodelle für 
die im Betreff angeführte Maßnahme aufzuzeigen. Hie rbei sind folgende Eckdaten zu berück- 
sichtigen: 
a.  Möglichkeiten der Drittfinanzierung 
b.  Bauliche Optimierung des unter 1.a. genannten Wegeabschnitts 
c.  Ausbau des unter 1.b. genannten Rad-/Fußweges im Minderausbau. 
d.  Für die Erschließung des Friedhofgeländes ist ein vorhandener Entwässerungsgraben auf 
einer Länge von 5,00 m zu verrohren und eine vorhandene Feldhecke parallel zur westli- 
chen Friedhofsgrenze auf einer Länge von 4,00 m zu durchschneiden.

e.  Herstellung / Ausbau des im städt. Grundbesitz befi ndlichen Weges (145 m) zu einem 
2,50 m breiten Fuß-/Radweg mit beidseitigem Schotte rrasenbankett und einer Deck- 
schicht aus einem Splitt-/Brechsand-Gemisch vom vor handenen Wegenetz des nördli- 
chen Teils des Landschaftsparks (längs des FC-Sportplatzes) bis zur Egelshove. 
 
f.  Für die Inanspruchnahme von bislang unversiegelten Bodenflächen im Bereich der 
Grünlandflächen, die teilweise Beseitigung einer Fe ldhecke und die Teilverrohrung ei- 
nes Grabens sind gem. Landschaftsgesetz entsprechen de Kompensationsmaßnahmen in 
unmittelbarer Nähe zur geplanten Wegetrasse durchzuführen 
g.  Umsetzen der von der Verwaltung zur Anregung  A-W/0 027/2005 gemachten Vorschlä- 
ge (z.B. Fortführung einer bestehenden Kopfbaumreihe, Pflanzung von Einzelbäumen) 
 
 
Begründung: 
 
 
Ziel dieses Antrages ist es, 
a.  den Mecklenbecker Friedhof, der bisher nur über den  Dingbänger Weg zu erreichen ist, 
an das vorhandene Wander- und Radwegenetz im Norden Mecklenbecks anzuschließen. 
b.  auch den Anwohnern des Vorholtweges und der Egelsho ve den Anschluss an das vor- 
handene Fußgänger-/Radwegenetz im Landschaftspark Mecklenbeck zu ermöglichen. 
 
Für die Realisierung des geplanten Wegeanschlusses kann größtenteils auf vorhandene bzw. festge- 
setzte Wege und Verkehrsflächen zurückgegriffen wer den. Lediglich für den nördlichen Wegetras- 
senabschnitt müssen landwirtschaftliche Nutzflächen  (Grünland) in Anspruch genommen werden. 
Durch den Minderausbau (Pättges) parallel der vorha ndenen Nutzungsgrenze im Bereich der Grün- 
landfläche werden Bewirtschaftungshemmnisse minimiert und weitgehend ausgeschlossen. 
 
Durch die Mitnutzung von vorhandenen oder festgeset zten landwirtschaftlichen Wegen und Ver- 
kehrsflächen im Rahmen von Gestattungsverträgen ode r Pacht (kein Kauf) können die Kosten gem. 
Vorlag A-W/0027/2005 verringert und die Neuversiegelung von Bodenflächen minimiert werden. 
 
 
gezeichnet        gezeichnet 
Ediger, Wolfgarten und Fraktion     Prof. Dr. Poll

Beratungsverlauf (1)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 396 (amtlicher Umring) amtlich
  • Schelmenstiege 1
  • Egelshove

Bebauungsplan Nr. 396

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0017/2006
Typ
Antrag an die BV West
Datum
24.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37