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0736/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken Niehler Straße Friedrich-Karl-Straße bis Hochbahn stadteinwärts (Az.: 02-1600-07-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.04.2022, TOP 2.2

Anlage 2 - Eingabe

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2 - Eingabe

206 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Sehr geehrte Frau xxx, 
Hiermit bekunde ich mein interesse am anwohnerparken 
im bereich niehlerst.ecke friedrichkarlst.bis zur hochbahn 
fahrtrichtung stadteinwärts. 
 
Mit freundlichem gruss

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1782 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es handelt sich um eine kleinräumige 
Maßnahme innerhalb eines bestehenden 
Bewohnerparkgebietes. Bei der Anpassung 
bzw. Nachbewirtschaftung von Parkplätzen in 
einem bestehenden Bewohnerparkgebiet ist 
der Gestaltungsspielraum nicht ausreichend . 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
 Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltun g der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3825 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0736/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken Niehler Straße Friedrich-Karl-Straße bis 
Hochbahn stadteinwärts (Az.: 02-1600-07-22) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, die 
Bewohnerparkregelung im Bewohnerparkgebiet Nippes IV zu überprüfen und die sogenannten freien 
Parkplätze bedarfsgerecht in die Parkraumbewirtschaftung mit aufzunehmen. 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
Die derzeitige Bewohnerparkregelung im Bewohnerparkgebiet Nippes IV wird unverändert beibehal-
ten. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten bekunden ein Interesse am „Anwohnerparken“ auf der Niehler Straße im Abschnitt von 
der Friedrich-Karl-Straße südlich bis zur KVB-Stadtbahn-Trasse der Linie 13. 
 
Der genannte Straßenabschnitt befindet sich bereits im Bewohnerparkgebiet mit der Bezeichnung 
Nippes IV und wurde mit Beschluss der BV 5 (5086/2011) im Jahre 2013 eingerichtet. Dieses Be-
wohnerparkgebiet grenzt unmittelbar nördlich an das bestehende Bewohnerparkgebiet Nippes III an. 
Die südliche Grenze verläuft entlang der KVB-Stadtbahntrasse der Linie 13 bzw. Niehler Gürtel. Be-
grenzt wird das Gebiet im Norden von der Friedrich-Karl-Straße und die Ost-West-Ausdehnung reicht 
von der Niehler bis zur Neusser Straße. 
 
Nach der damaligen Planungs- und Beschlusslage wurde in dem Bewohnerparkgebiet ein Großteil 
der vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum nicht in die Parkraumbewirtschaftung auf-
genommen, wie zum Beispiel die Stellplätze auf der in nördlicher Fahrtrichtung linken Straßenseite. 
Die Teilbewirtschaftung dieses Bewohnerparkgebietes wurde entsprechend der zu erwartenden 
Nachfrage als zweckmäßig eingestuft. Ob heute eine vollständige Bewirtschaftung angezeigt ist, kann 
durch die Verwaltung geprüft und ggf. eine Änderung der Bewohnerparkregelung vorgenommen wer-
den. 
 
Derzeit stehen noch ca. 30 Beschlüsse zur Durchführung von Verkehrserhebungen bzw. Beschlüsse 
zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten aus fast allen Bezirksvertretungen aus. Durch den im De-
zember 2021 beschlossenen Masterplan Parken und die damit verbundenen Aufgaben und Herange-
hensweisen in Bezug auf die Weiterentwicklung des ruhenden Verkehrs wird derzeit ein Konzept zur 
Bearbeitung der Einzelbeschlüsse des Masterplan Parkens erstellt. Danach wird eine Neufestlegung 
und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich sein. Insofern 
kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung nach Beschluss die 
Maßnahme umsetzen kann. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Durch die Erweiterung eines Parkraumkonzeptes wird der Anteil an auswärtigen Stellplatz-
nachfragenden reduziert, da diese zum Teil auf den öffentlichen Personennahverkehr um-steigen. 
Der Parksuchverkehr verringert sich und hierdurch auch die durch diesen entstehen-den Emissionen 
und Immissionen. 
Auch vor dem Hintergrund des Klimanotstands gilt es, weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu 
ergreifen. Parkraumbewirtschaftung ist hierbei ein bedeutendes, kommunales Steuerungsinstrument. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen

3 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0736/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.03.2022
Erstellt
01.03.2022 11:43