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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken Niehler Straße Friedrich-Karl-Straße bis Hochbahn stadteinwärts (Az.: 02-1600-07-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0736/2022 vom 21.03.2022

Stand: Am 28.04.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 0736/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken Niehler Straße Friedrich-Karl-Straße bis Hochbahn stadteinwärts (Az.: 02-1600-07-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, die Bewohnerparkregelung im Bewohnerparkgebiet Nippes IV zu überprüfen und die sogenannten freien Parkplätze bedarfsgerecht in die Parkraumbewirtschaftung mit aufzunehmen. Alternativer Beschlussvorschlag: Die derzeitige Bewohnerparkregelung im Bewohnerparkgebiet Nippes IV wird unverändert beibehal- ten. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten bekunden ein Interesse am „Anwohnerparken“ auf der Niehler Straße im Abschnitt von der Friedrich-Karl-Straße südlich bis zur KVB-Stadtbahn-Trasse der Linie 13. Der genannte Straßenabschnitt befindet sich bereits im Bewohnerparkgebiet mit der Bezeichnung Nippes IV und wurde mit Beschluss der BV 5 (5086/2011) im Jahre 2013 eingerichtet. Dieses Be- wohnerparkgebiet grenzt unmittelbar nördlich an das bestehende Bewohnerparkgebiet Nippes III an. Die südliche Grenze verläuft entlang der KVB-Stadtbahntrasse der Linie 13 bzw. Niehler Gürtel. Be- grenzt wird das Gebiet im Norden von der Friedrich-Karl-Straße und die Ost-West-Ausdehnung reicht von der Niehler bis zur Neusser Straße. Nach der damaligen Planungs- und Beschlusslage wurde in dem Bewohnerparkgebiet ein Großteil der vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum nicht in die Parkraumbewirtschaftung auf- genommen, wie zum Beispiel die Stellplätze auf der in nördlicher Fahrtrichtung linken Straßenseite. Die Teilbewirtschaftung dieses Bewohnerparkgebietes wurde entsprechend der zu erwartenden Nachfrage als zweckmäßig eingestuft. Ob heute eine vollständige Bewirtschaftung angezeigt ist, kann durch die Verwaltung geprüft und ggf. eine Änderung der Bewohnerparkregelung vorgenommen wer- den. Derzeit stehen noch ca. 30 Beschlüsse zur Durchführung von Verkehrserhebungen bzw. Beschlüsse zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten aus fast allen Bezirksvertretungen aus. Durch den im De- zember 2021 beschlossenen Masterplan Parken und die damit verbundenen Aufgaben und Herange- hensweisen in Bezug auf die Weiterentwicklung des ruhenden Verkehrs wird derzeit ein Konzept zur Bearbeitung der Einzelbeschlüsse des Masterplan Parkens erstellt. Danach wird eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich sein. Insofern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung nach Beschluss die Maßnahme umsetzen kann. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Durch die Erweiterung eines Parkraumkonzeptes wird der Anteil an auswärtigen Stellplatz- nachfragenden reduziert, da diese zum Teil auf den öffentlichen Personennahverkehr um-steigen. Der Parksuchverkehr verringert sich und hierdurch auch die durch diesen entstehen-den Emissionen und Immissionen. Auch vor dem Hintergrund des Klimanotstands gilt es, weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Parkraumbewirtschaftung ist hierbei ein bedeutendes, kommunales Steuerungsinstrument. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 3 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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    Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich um eine kleinräumige Maßnahme innerhalb eines bestehenden Bewohnerparkgebietes. Bei der Anpassung bzw. Nachbewirtschaftung von Parkplätzen in einem bestehenden Bewohnerparkgebiet ist der Gestaltungsspielraum nicht ausreichend . ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltun g der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
  • Anlage 2 - Eingabe

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    Anlage 2 Sehr geehrte Frau xxx, Hiermit bekunde ich mein interesse am anwohnerparken im bereich niehlerst.ecke friedrichkarlst.bis zur hochbahn fahrtrichtung stadteinwärts. Mit freundlichem gruss

Beratungsverlauf

  1. 28.04.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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