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AN/1790/2023

Beschilderung der Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Kronstädter Straße in die Bistritzer Str.

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 09.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.10.2023, TOP 8.1.9

Antrag der SPD-Fraktion

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Antrag der SPD-Fraktion

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SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin
Henrie e Reker
 Aachener Straße 220
50931 Köln
Telefon 0221‐22193305
Köln, den28.09.2023
Beschilderung der Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Kronstädter Straße in die
Bistritzer Straße in Weiden
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bi en Sie, folgenden Antrag der SPD‐Frak on in der Bezirksvertretung 3 auf die
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 23.10.2023 zu setzen:
Die Verwaltung wird beau ragt die Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Kronstädter
Straße in die Bistritzer Straße in Richtung Jungbluthgasse in Weiden deutlich zu beschildern oder
anderwei g zu kennzeichnen.
Begründung:

Die baulichen Gegebenheiten an der Einmündung der Bistritzer Straße in die Kronstädter Straße
sind für Verkehrsteilnehmer irri erend. Ohne eine zusätzliche Kennzeichnung wird die Relevanz
der Rechts‐vor Links‐Regelung an dieser Stelle von den Verkehrsteilnehmern und
‐teilnehmerinnen nicht verstanden und es kommt zu Gefahrensitua onen.
Die Bistritzer Straße mündet ‐ aus nördlicher Richtung kommend ‐ in die Kronstädter Straße ein.
Der von rechts (Westen) kommende Teil der Kronstädter Straße ist deutlich schmaler. Zudem
wird der Verlauf der Einmündung der Bistritzer Straße durch abgesenkte Bordsteine so markiert,
dass für die aus nördlicher Richtung einfahrenden Verkehrsteilnehmer und ‐teilnehmerinnen der
Eindruck einer Bevorrechtung entsteht. Vorfahrt von rechts haben aber die aus dem schmalen
Teil der Kronstädter Straße einfahrenden Fahrzeuge. In der Praxis bleiben von Westen kommende
Fahrer und Fahrerinnen auf der Kronstädter Straße unsicher und abwartend stehen.
Mitarbeiter der Polizeidienststelle Weiden halten eine Beschilderung ebenfalls für erforderlich.
In der unmi elbaren Umgebung befindet sich eine Seniorenresidenz (Weidenhofresidenz). Zwei 
Bushaltestellen befinden sich unmi elbar vor und nach der Kurve, die auch von vielen Menschen
mit Gehbehinderung genutzt werden. Ein Unfallgefahrenpunkt ist zu entschärfen.

gez. Friedhelm Hilgers  Holger Fiedler
  Frak onsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

23.10.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1790/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
09.10.2023
Erstellt
09.10.2023 10:07