AN/1790/2023
Beschilderung der Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Kronstädter Straße in die Bistritzer Str.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag der SPD-Fraktion
2341 Zeichen
Wir haben Ihr Dokument umgewandelt, es beginnt auf der nächsten Seite Dieses Word‐Dokument wurde aus Sicherheitsgründen in das PDF‐Format umgewandelt. SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henrie e Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221‐22193305 Köln, den28.09.2023 Beschilderung der Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Kronstädter Straße in die Bistritzer Straße in Weiden Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bi en Sie, folgenden Antrag der SPD‐Frak on in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 23.10.2023 zu setzen: Die Verwaltung wird beau ragt die Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Kronstädter Straße in die Bistritzer Straße in Richtung Jungbluthgasse in Weiden deutlich zu beschildern oder anderwei g zu kennzeichnen. Begründung: Die baulichen Gegebenheiten an der Einmündung der Bistritzer Straße in die Kronstädter Straße sind für Verkehrsteilnehmer irri erend. Ohne eine zusätzliche Kennzeichnung wird die Relevanz der Rechts‐vor Links‐Regelung an dieser Stelle von den Verkehrsteilnehmern und ‐teilnehmerinnen nicht verstanden und es kommt zu Gefahrensitua onen. Die Bistritzer Straße mündet ‐ aus nördlicher Richtung kommend ‐ in die Kronstädter Straße ein. Der von rechts (Westen) kommende Teil der Kronstädter Straße ist deutlich schmaler. Zudem wird der Verlauf der Einmündung der Bistritzer Straße durch abgesenkte Bordsteine so markiert, dass für die aus nördlicher Richtung einfahrenden Verkehrsteilnehmer und ‐teilnehmerinnen der Eindruck einer Bevorrechtung entsteht. Vorfahrt von rechts haben aber die aus dem schmalen Teil der Kronstädter Straße einfahrenden Fahrzeuge. In der Praxis bleiben von Westen kommende Fahrer und Fahrerinnen auf der Kronstädter Straße unsicher und abwartend stehen. Mitarbeiter der Polizeidienststelle Weiden halten eine Beschilderung ebenfalls für erforderlich. In der unmi elbaren Umgebung befindet sich eine Seniorenresidenz (Weidenhofresidenz). Zwei Bushaltestellen befinden sich unmi elbar vor und nach der Kurve, die auch von vielen Menschen mit Gehbehinderung genutzt werden. Ein Unfallgefahrenpunkt ist zu entschärfen. gez. Friedhelm Hilgers Holger Fiedler Frak onsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1790/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 09.10.2023
- Erstellt
- 09.10.2023 10:07