2010/0148
1. Nachtragssatzung 2009 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Bäder 1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte 1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Kulturinstitute 1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Immobilienmanagement hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
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2010/0148
4222 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
30.03.2010
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
- Abt. Kämmerei
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2010/0148
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: 1. Nachtragssatzung 2009 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2009
1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Bäder
1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Bürgerhäuser und Märkte
1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Kulturinstitute
1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Immobilienmanagement
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde
Vorlage vom: 24. 3.2010
Beschlussvorschlag:
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12. März 2010 zur 1.
Nachtragssatzung 2009 und zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt sowie zum 1. Nachtragswirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Bäder, des Eigenbetriebs
Bürgerhäuser und Märkte und des Eigenbetriebs Immobilienmanagement wird Kenntnis genom-
men.
2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Regie-
rungspräsidiums vom 12. März 2010 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt.
2
Anlagen: Genehmigung und Auflagen RP 1. Nachtrag 2009
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
3
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24. März 2010
Mit Verfügung vom 12. März 2010 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde die
1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2009 unter den bisheri-
gen Auflagen aus der Verfügung vom 10. Juni 2009 genehmigt.
Die Aufsichtsbehörde weist in ihren Feststellungen zur Haushaltslage daraufhin, dass die Haushalts-
und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt als zunehmend gefährdet einzustufen ist. Dieser
prekären Haushaltsentwicklung muss entgegen gewirkt werden.
Sinkende Erträge und erhebliche Steigerungen bei den Aufwendungen verdeutlichen, dass eine er-
folgreiche Haushaltssicherung nur durch konkrete und einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen
möglich wird. Dabei sind die Sondervermögen wegen der wirtschaftlichen Verflechtung in vollem Um-
fang einzubeziehen.
Vorgehaltene Standards sind vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage nicht mehr zu vertre-
ten. Einer eigenverantwortlichen Überprüfung kommt dabei in allen Leistungsbereichen eine besonde-
re Bedeutung zu. Das gleiche gilt für die Überprüfung der freiwilligen Aufwendungen und Aufgaben.
Künftig sind Entscheidungen zur Verbesserung der Ertragsseite unumgänglich, falls es nicht gelingen
sollte, den Haushalt über eine Reduzierung des Aufwands nachhaltig zu stabilisieren.
Im ersten Nachtrag wurde der Haushaltsansatz für die Kreditaufnahme auf dem Kapitalmarkt redu-
ziert. Auf Grund der ursprünglichen Kreditermächtigung der Aufsichtsbehörde von 18 Mio. Euro
wurde im Oktober 2009 der Gesamtbetrag an Kreditmarktdarlehen aufgenommen. Der die Ermächti-
gung aus der aufsichtsbehördlichen Genehmigung zum Nachtrag 2009 übersteigende Betrag von 3,9
Mio. Euro ist bei der Darlehensaufnahme im Jahr 2010 zu berücksichtigen.
Für das Haushaltsgenehmigungsverfahren 2010 behält sich die Aufsichtsbehörde weitere Haus-
haltsauflagen vor und weist auf die Notwendigkeit eines tragfähigen Haushaltskonsolidierungskonzep-
tes hin.
Ebenfalls genehmigt wurden die Nachtragswirtschaftspläne 2009 der Eigenbetriebe Bäder, Bürger-
häuser und Märkte sowie Immobilienmanagement. Der Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Kulturinstitute enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der gesamte Text der Genehmigung sowie die Einzelseiten aus der Begleitverfügung sind zur Kennt-
nisnahme beigefügt.
Darmstadt, 24. März 2010
Der Dezernent II
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
anlage 1
20168 Zeichen
HESSEN
·u·- ••••
116 - 33 f 02 - 11
18., 19.,20.,23.,24.,
und 25. März 2010
Ihr Ansprechpartner: Jörg Nehrbaß
Zimmernummer: 2.45
Telefon/ Fax: 06151 125309/124610
E-Mail: joerg.nehrbass@rpda.hessen.de
Datum: ;f Z· März 201 0;
. ,'. ~._---_....-..
: Magistrat deI StaO'f Darmstadt
I Dezernat 1I!
tEing.:
LDatz.1 10
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
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64283 Darmstadt
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und
136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Erste Nachtragssatzung der Wissenschafts
stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2009; Beschlüsse zu den ersten Nachtragswirt
schaftsplänen der Eigenbetriebe "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "Bürgerhäuser
und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt", "lmmobilienmanagement der Wissen
schaftsstadt Darmstadt" sowie "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2009
Anlagen: - 4 -
Beigefügt übersende ich die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu den genehmigungs
pflichtigen Te.ilen der ersten Nachtragssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushalts
jahr 2009 sowie den Beschlüssen zu den jeweils ersten Nachtragswirtschaftsplänen für das
Wirtschaftsjahr 2009 des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt", des Ei
genbetriebs "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und des Eigenbe
triebs )mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" mit der Bitte um weitere
Veranlassung gemäß §§ 114e und 97 Absatz 5 HGO.
Der Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 des Ei
genbetriebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" enthält keine genehmi
gungspflichtigen Teile. Ungeachtet dessen gelten auch für dieses Sondervermögen die
haushaltsrechtlichen Auflagen und Zustimmungsvorbehalte.
Regierungspräsidium Darmstadt
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- 2 -
I.
Feststellungen zur Haushaltslage
Die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nach Analyse des ersten
Nachtragshaushalts 2009 und der Nachtragswirtschaftspläne der Eigenbetriebe als zuneh
mend gefährdet einzustufen. Dies wird besonders durch den hohen Stand der Verbindlich
keiten aus den investiven Schulden und den Kassenkrediten (resultierend aus der Deckungs
lücke der laufenden Verwaltungstätigkeit seit dem Haushaltsjahr 2002) deutlich. Nach den
vorliegenden Daten hat der Stand der Gesamtverbindlichkeiten zum Jahresende 2009 den
Wert von 603,0 Mio. € erreicht. Die vorliegende Finanzplanung zum Haushaltsentwurf 2010
prognostiziert zum Ende des Planungszeitraumes im Jahre 2013 sogar einen Gesamtbetrag
von 1.060,5 Mio. € der konsumtiven und investiven Verbindlichkeiten. Dieser prekären Haus
haltsentwicklung muss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegen gewirkt werden.
Gegenüber den ursprünglichen Planungen im städtischen Haushalt 2009 wird im ersten
Nachtrag ein Defizit im Ergebnishaushalt von 27,1 Mio. € ausgewiesen. Neben sinkenden
Steuererträgen von 7,5 Mio. € sind vor allem bei den Aufwendungen erhebliche Steigerun
gen festzustellen. Besonders die Zuwächse von 3,2 Mio. € bei den Personalaufwendungen,
12,5 Mio. € bei den Sach- und Dienstleistungen und 3,7 Mio. € bei Zuweisungen und Zu
schüssen verdeutlichen, dass eine erfolgreiche Haushaltssicherung nur durch konkrete und
einschneidenden Konsolidierungsmaßnahmen möglich wird. Bei diesen Maßnahmen sind
die Sondervermögen wegen der wirtschaftlichen Verflechtung in vollem Umfang einzubezie
hen.
Es ist äußerst unbefriedigend, dass insbesondere im Personalkostensektor insgesamt noch
keine nennenswerten Konsolidierungserfolge erreichtwurden. Die im Vergleich mit anderen
Kommunen überdurchschnittlichen Personalaufwendungen auf Grund der vorgehaltenen
Standards sind vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage nicht mehr zu vertreten. Ei
ne nachhaltige Personalkostenkonsolidierung wird daher künftig noch stärker als bisher im
Fokus der aufsichtsbehördlichen Maßnahmen stehen. Bisher zeigt sich, dass die städtische
Stellenbesetzungssperre von zwölf Monaten als Handlungsschritt zur Personalkostenkontrolle
nicht ausreicht. Daher ist konzeptionell künftig eine umfangreiche Streichung von freiwer
denden Stellen unumgänglich.
Die Personalaufwendungen, der beträchtliche Schuldendienst für die investiven Schulden
und die Kassenkreditverbindlichkeiten, die Belastungen im sozialen Bereich sowie die Auf
gabensteIlung als Schulträger schränken in erheblichem Maße den kommunalpolitischen
Handlungsspielraum ein. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit als maßgebliche ge
setzliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von Krediten ist in der aktuellen Si
tuation nicht gegeben. Durch stringente Konsolidierungsmaßnahmen müssen spürbare
Haushaltsverbesserungen erzielt werden, um eine positive Trendwende der städtischen
- 3-
- 3 -
Haushaltswirtschaft kurzfristig einzuleiten. Hier kommt der eigenverantwortlichen Überprü
fung der freiwilligen Aufwendungen und Aufgaben sowie der vorgehaltenen Standards in al
len Leistungsbereichen eine besondere Bedeutung zu. Grundlage bildet dabei eine strenge
Wirkungskontrolle bei effizientem Einsatzder noch verbleibenden eigenen Ressourcen. Da
bei ist noch stärker als bisher auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Notwendigem und
lediglich Wünschenswertem zu achten. Ohne einschneidende Veränderungen besteht die
Gefahr, dass künftige Generationen in unvertretbarer Weise belastet werden.
Falls es nicht gelingen sollte, den Haushalt über eine Reduzierung des Aufwands nachhaltig
zu stabilisieren, sind künftig auch Entscheidungen zur Verbesserung der Ertragsseite unum
gänglich. In diesem Zusammenhang verweise ich darau( dass die Hebesätze der Realsteuern
zum Teil erheblich unter dem entsprechenden Landesdurchschnitt liegen.
Vor dem Hintergrund des konjunkturellen Abschwungs durch die Finanzkrise und der da
durch erforderlichen antizyklischen Haushaltspolitik hatte ich bei Genehmigung des ur
sprünglichen Haushalts 2009 auf Reduzierungen der Kreditermächtigungen verzichtet. Dies
gilt auch noch für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der vorliegenden
Nachträge. In künftigen Haushaltsjahren ist jedoch wegen der stark defizitären Haushaltslage
eine Nettoneuverschuldung nicht mehr vertretbar. In diesem Zusammenhang verweise ich
auf die "Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte".
Durch die Etatisierung von Darlehensmitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm konnte
der Anteil der neuen Kapitalmarktdarlehen in der ersten Nachtragssatzung für 2009 von ca.
18,0 Mio. € auf knapp 14,1 Mio. € im städtischen Haushalt reduziert werden. Entsprechend
der ursprünglichen Kreditermächtigung für 2009 wurde jedoch bereits im Oktober 2009 ein
Kapitalmarktdarlehen im Umfang von 18,0 Mio. € aufgenommen. Da im ersten Nachtrag die
Ermächtigung für Kredite vom privaten Kapitalmarkt reduziert wurde, ist der übersteigende
Kreditbetrag von 3,9 Mio. € bei der Darlehensaufnahme im Jahre 2010 zu berücksichtigen.
Die Gesamtermächtigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen im städtischen Haushalt ist
gemäß § 114j Absatz 2 HGO nur im begrenzten Umfang genehmigungspflichtig. Die im
Gesamtbetrag enthaltenen Kredite aus dem Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von fast
8,1 Mio. € gelten gemäß Artikel 3 des Gesetzes zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen
in Hessen als genehmigt.
Im Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs )mmobilienma
nagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" wurde die Kreditermächtigung gegenüber
dem ursprünglichen Wirtschaftsplan um ca. 0,8 Mio. € erhöht. Ausweislich des vorliegenden
Vermögensplans sind Darlehensverpflichtungen des städtischen Haushaltes solchen Liegen
schaften zugeordnet worden, die sich inzwischen in der Bewirtschaftung des Eigenbetriebs
befinden. Da es sich hierbei um bereits bestehende Verbindlichkeiten und nicht um eine
-4-
- 4 -
neue Kreditermächtigung für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen handelt,
bleiben diese bei meiner Kreditgenehmigung zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Ei
genbetriebs unberücksichtigt.
Aufgrund der unverändert angespannten Haushaltssituation gelten die bereits bei Genehmi
gung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplänen
der Eigenbetriebe für das Jahr 2009 am 10. Juni 2009, Az.: w. 0., verfügten Auflagen unver
ändert weiter. Wegen des inzwischen abgelaufenen Haushaltsjahres sehe ich zurzeit von zu
sätzlichen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen ab.
Vor dem Hintergrund der gefährdeten finanziellen Leistungsfähigkeit, behalte ich mir für das
Haushaltsgenehmigungsverfahren 2010 weitere Haushaltsauflagen vor. In diesem Zusam
menhang weise ich nochmals auf die Notwendigkeit eines tragfähigen Haushaltskonsolidie
rungskonzeptes im Sinne von § 92 Absatz 4 HGO in Verbindung mit § 24 Absatz 4 der Ge
meindehaushaltsverordnuhg-Doppik hin. Dieses Konzept muss der deutlich verschlechterten
Finanzsituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt mehr als bisher Rechnung tragen.
11.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig
neter Weise bekanntzugeben.
Johannes Baron
Reg ieru ngspräsident
HESSEN
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Reglerungspraslolum Da-mrstaal."'&4c2'l8-e>armstadt \ -----.~ _J--
Unser 116 - 33 f 02 - 11 -
Magistrat der Ihre Be 18.,19.,20.,23.,24.,
Wissenschaftsstadt Da rmstadt und 25. März 2010
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Datum: 1lMärz 2010
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile der ersten Nachtragssatzung
der Wissenschaftsstadt Oarmstadt für das Haushaltsjahr 2009
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehenen Kredite von 24.469.090,-- €, abzüglich der Kre
ditaufnahmen im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms von 8.082.950,"" €, die ge
mäß Artikel 3 des Gesetzes zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen als ge
nehmigt gelten. Somit in Höhe von
16.386.140.-- €
(i. W.: "Sechzehn Millionen dreihundertsechsundachzigtausendeinhundertvierzig Euro"),
gemäß § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite dieses Genehmigungsbetrages weiterhin je
weils der Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
Ausgenommen von meinem Einzelkreditvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen In
vestitionsfonds.
Die Gesamtkreditermächtigung wurde durch die erste Nachtragssatzung für das Haus
haltsjahr 2009 gegenüber der Festsetzung in der ursprünglichen Haushaltssatzung für
2009 von 17.947.280,-- € um den Betrag von 6.521.810,-- € erhöht.
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2. zu den in § 3 der ersten Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2009 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
22.536.400.-- €
(i. W.: "Zweiundzwanzig Millionen fünfhundertsechsunddreißigtausendvierhundert Euro"),
die durch die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 gegenüber der Festset
zung von 17.961.400,-- € in der ursprünglichen Haushaltssatzung für 2009 um den Betrag
von 4.575.000,-- € erhöht wurden, gemäß § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit der Aufla
ge, die Verpflichtungsermächtigungen nur für (a) FOl1führungsmaßnahmen sowie (b)
neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Be willigungsb esch eides des Bundes
oder Landes in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inan
spruchnahme d~r Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
HESSEN
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joerg. neh rbass@rpda.hessen.de
1/'2:.. März 2010
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Ihre Berichte vom' 18., 19., 20.,23., 24.,
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Jörg NehrbaB
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Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den ersten
Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement
der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme eines Anteils der in Ziffer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt
schaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Dar
mstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009 für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
vorgesehenen Kredite in Höhe von
7.522.792,-- €
(i. W.: "Sieben Millionen fünfhundertzweiundzwanzigtausendsiebenhundertzweiundneunzig Euro"),
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 gegenüber
der Festsetzung im ursprünglichen Wirtschaftsplan für 2009 nicht verändert wurden, ge
mäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredi
te weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgeneh
migung) bedarf.
Wegen der Kürzung des Kreditermächtigungsbetrages im Beschluss über den ersten
Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs verweise ich auf meine Ausführungen in der
Haush altsbeg leitve rfüg ung.
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- 2 -
2. zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlussesüber den ersten Nachtragswirtschafts
plan des Eigenbetriebs )mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für
das Wirtschaftsjahr 2009 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
6.451.000.-- €
(i. W.: "Sechs Millionen vierhunderteinundfünfzigtausend Euro"),
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 gegenüber
der Festsetzung von 11.181.000,-- € im ursprünglichen Wirtschaftsplan für 2009 um den
Betrag von 4.730.000,-- € vermindert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in
Verbindung mit 114i Absatz 4 HGO verbunden mit der Auflage, die Verpflichtungser
mächtigungen nur für (a) Fortführungsmaßnahmen sowie (b) neue Maßnahmen bei Vor
liegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes in Anspruch
zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflich
tungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Johannes Baron
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.12...März 2010Datum:
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Der Magic;tmt I I Dezernat; I I'
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Finanzverwalturrr und j..::.:;" .~:: -.:::: '" :.::...·.. :;~:::..J:::;151j 54/'Abtei!u~g_~!r""·1~er~.1 I i H.: i .-, --
Reglerungsprasidium Darmstadt 64278 Darm~~~~~ __ ..__ .. 1 ~lvl .. I
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Jörg NehrbaB
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des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den ersten
Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Bäder der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts
plan des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2009 vorgesehenen Kredite in Höhe von
4.170.000.-- €
(i. W.: "Vier Millionen einhundertsiebzigtausend Euro",
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 gegenüber
der Festsetzung im ursprünglichen Wirtschaftsplan für 2009 von 4.422.350,--€ um den
Betrag von 252.350,,, € vermindert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in
Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem
Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmi
gung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
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Wissenschaftsstadt Da rmstadt
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IAbtei'lung Ka:nnlerei--,-~_ .....-_.....<.--...~..~~~---
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Genehmigung
des genehmigungspflichtigen Teils des Beschlusses über den ersten
Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Bürgerhäuser und Märkte
der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2009
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts
plan des Eigenbetriebs "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für
das Wirtschaftsjahr 2009 erstmals vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von
885.000.-- €
(i. W.: "Achthundertfünfundachzigtausend Euro",
gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 114i Absatz 4 der Hessischen
Gemeindeordnung verbunden mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur
für (a) Fortführungsmaßnahmen sowie (b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftli
chen Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes in Anspruch zu nehmen. Die Ent
scheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigun
gen behalte ich mir vor.
Johannes Baron
Regierungspräside
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0148
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.03.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00