Mandari Insight

1338/2017

216. FNP-Änderung; Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in Köln-Mülheim; Stellungnahmen zur den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Vorgabenbeschluss und Kenntnisnahme der Offenlageabsicht

Beschlussvorlage Ausschuss 01.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.10.2017, TOP 9.1.1

Anlage 5.2 (Auswertung FOEB anonym)

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Anlage 5.1 (Auswertung TÖB)

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Anlage 7.1 (Vorgabenbeschluss Darstellung Übersicht)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3.1

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Anlage 3.2 (Vorgabenbeschluss Darstellung neu zusammen)

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Anlage 2 (Aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplans)

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Anlage 6.1

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Anlage 5 (Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangene Anregungen und Vorschläge)

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Anlage 3 (Beabsichtigt zur FOEB)

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Anlage 4 (Begründung und UB zum Vorgabenbeschluss)

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Anlage 6 (Zusammenfassende Erklärung)

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Anlage 1 (Änderungsbereich)

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Anlage 5.2 (Auswertung FOEB anonym)

4442 Zeichen

ANLAGE 5.2 
/ 2 
216. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim  
Arbeitstitel: Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in Köln-Mülheim; 
hier:  Auswertung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.11. bis 31.11.2016 
Aus 3 (1) Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung  
1 24.11.2016 Ihr Handwerksbetrieb, der vor allem für die Werft, Reedereien 
und für Schiffseigner arbeite und somit eine Hafen affine Nut-
zung darstelle, würde bisher im FNP als Grünfläche darge-
stellt und möge bitte mit in die SO-Darstellung Hafen über-
nommen werden. 
Wird entsprochen werden. 
2 24.11.2016 Die Darstellung der Mischbaufläche am nordwestlichen Rand 
im Rheinboulevard sei zurückzunehmen.  
 
 
Es fehle ein schlüssiges Verkehrskonzept, die Darstellung 
der neuen Hauptverkehrsachse erscheine daher willkürlich.   
 
 
Weiterhin fehle ein stimmiges Zentren- bzw. Versorgungs-
konzept. 
 
 
 
Im gesamten Überschwemmungsbereich (betrifft die 208. 
FNP-Änderung) sollte keine Bebauung erfolgen. Der "Grün-
zug Mülheim-Süd" sei durchgängig bis zum Rhein in den 
FNP zu übernehmen 
Die Mischfläche wird zugunsten einer Grün-
flächendarstellung entfernt; es handelt sich 
dabei um einen redaktionellen Fehler in der 
Darstellung.  
 
Es wird im Laufe des Verfahrens ein Ver-
kehrs- und Mobilitätskonzept entwickelt; die 
dargestellte Verkehrsachse beruht auf ersten 
funktionalen Annahmen.  
Zentrale Versorgungseinrichtungen werden 
unter Bezug und Einhaltung des Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln 
platziert. 
 
Die Belange des Hochwasserschutzes wer-
den im weiteren Verfahren geprüft. 
3 23.11.2016 Industriebetrieb mit 24 h-Einsatz. Hinweis auf Bedeutung für 
die Binnenschifffahrt auch für Notfälle inkl. der Kabinen- und 
Fahrgastschifffahrt. Geprägt von starken tages- und nacht-
zeitlichen wie auch saisonalen Auslastungsschwankungen. 
Unregelmäßige, nicht planbare, hohe Lärmemissionen. "Laut 
arbeiten und teuer wohnen will nicht zusammenpassen." Bei-
gefügt sind Gesprächsniederschriften zum Werkstattverfah-
ren Mülheim-Süd. 
Die Belange des Betriebes werden im Be-
bauungsplanverfahren durch die Möglichkei-
ten der Zonierung und Einhaltung von not-
wendigen Abständen berücksichtigt. 
4, 5, 6, 7, 9 11.10.2016 216. und 208. Änderungen müssten zusammengeführt wer- Die Mischfläche wird zugunsten einer Grün-

- 2 - 
 
Aus 3 (1) Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung  
den. Darstellung der Mischbaufläche am nordwestlichen 
Rand im Rheinboulevard sei zurückzunehmen. Der "Grünzug 
Mülheim-Süd" sei durchgängig bis zum Rhein in den FNP zu 
übernehmen. Im gesamten Überschwemmungsbereich sollte 
keine Bebauung erfolgen. 
flächendarstellung entfernt; es handelt sich 
dabei um einen redaktionellen Fehler in der 
Darstellung. Die Belange des Hochwasser-
schutzes und die Aufnahme des Grünzuges 
werden im weiteren Verfahren geprüft. 
8 10.10.2016,  
 
16.11.2016 
Wie Nr. 4 
 
Buslinien enger takten und Straßenbahnlösung  auf Deutz-
Mülheimer. 
Wie zu Nr. 4 
 
Es wird ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept 
erarbeitet, in dem diese Punkte untersucht 
werden. 
10 09.10.2016 Es sollten Bauflächen ausdrücklich für alternative Wohnfor-
men, insbesondere Mehrgenerationen-Wohnprojekte ausge-
wiesen werden. 
Dies ist wünschenswert und wird in den je-
weiligen Bebauungsplänen auf Umsetzbarkeit 
geprüft. 
11 14.11.2016 Der Handwerksbetrieb, der vor allem für die Werft, Reederei-
en und für Schiffseigner arbeite und somit eine Hafen affine 
Nutzung darstelle, würde im FNP als Grünfläche dargestellt 
und möge bitte mit in die SO-Darstellung Hafen übernommen 
werden. 
Dem Wunsch wird entsprochen. 
12 24.11.2016 Das Flurstück, auf dem Handwerksbetriebe arbeiten, sei teil-
weise (am Auenweg) im FNP als Grünfläche dargestellt. Dies 
sei nicht nachvollziehbar und möge zurückgenommen wer-
den. 
Dem Wunsch wird entsprochen.  
13 28.02.2017 Der Antragsteller bittet um Herausnahme aus der Sonderflä-
chen-Darstellung, da auf seinem Flurstück keine Hafen affine 
Nutzungen etabliert seien und schlägt entweder eine Gewer-
beflächen- oder eine MU (Urbanes Gebiet)-Darstellung vor. 
Dem Wunsch kann teilweise entsprochen 
werden. Das Flurstück kann im südlichen Teil 
als Gewerbefläche dargestellt werden. Der 
nördliche Bereich soll als Sonderbaufläche 
mit der Zweckbestimmung "Hafen" dargestellt 
werden.

Anlage 5.1 (Auswertung TÖB)

5986 Zeichen

ANLAGE 5.1 
 
/ 2 
216. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim  
Arbeitstitel: Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in Köln-Mülheim; 
hier:  Auswertung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentli-
cher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.11. bis 31.11.2016 
Träger öffentlicher 
Belange 
Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung 
Bezirksregierung 
Dez. 54, Wasserwirt-
schaft 
06.12.2016 Überlagerung mit festgesetztem Überschwemmungsgebiet. 
Hochwasserschutzanlagen betroffen. Auf Steckbrief Hoch-
wasserrisiko-Management sei zu achten. Auf Stellungnah-
me zu Lindgens-Areal (208. FNP-Änderung) wird verwie-
sen. Es ist zu klären, ob Teilflächen nicht als "neues Bau-
gebiet" nach § 78 Abs. 1 Nummer 7 einzustufen und somit 
eine Bebauung verboten ist.  Dazu sei dann eine Ausnah-
megenehmigung erforderlich, die nur erteilt werden kann, 
wenn alle Anforderungen kumulativ erfüllt werden. Unter 
Bezug auf § 77 WHG und den Regionalplan könne eine 
solche nicht ohne weiteres in Aussicht gestellt werden. Ein-
deutige Erläuterungen seien erforderlich. Beigefügt eine 
Übersicht über erforderliche Unterlagen für einen Antrag 
nach § 78 WHG.  
Bei der erwähnten Teilfläche handelt es sich 
um das Lindgens-Areal (208. FNP-
Änderung). Eine Formulierung von "eindeuti-
gen Erläuterungen"  ist daher in dieser FNP-
Änderung nicht erforderlich. Überlagerungen 
mit dem gesetzlichen Überschwemmungsge-
biet innerhalb der 216. FNP-Änderung sind 
im weiteren Verfahren auf ihre Konsequenz 
zu prüfen.   
Industrie- und Han-
delskammer 
05.12.2016 Verlust an Industriefläche müsse an anderer Stelle ausge-
glichen werden; generell Forderung nach einem dynami-
schen Flächenmanagement. Die SO-Darstellung für den 
Mülheimer Hafen finde Zustimmung; Hafen, Werft und Ha-
fen affine Nutzungen erhielten so Planungssicherheit. Im 
Bereich Euroforum-West rücke Wohnbebauung an Gewer-
be heran, hier sei eine gemischte Nutzung nicht die sachge-
rechte Darstellung; eine entsprechende Zonierung sei erfor-
derlich zum Schutz der gewerblichen wie auch der Wohnbe-
lange. Es müsse sichergestellt werden, dass die verkehrli-
che Infrastruktur im Vorfeld erstellt wird. Eine Beeinträchti-
gung vorhandener Unternehmen im Projektraum müsse 
unbedingt vermieden werden. 
Der Bedarf an Industrieflächen wird im stän-
digen Dialog mit der Wirtschaftsförderung auf 
ihre neuen und zukünftigen Qualitäten plane-
risch diskutiert. Generell ist die Neuauswei-
sung von Industrieflächen im Stadtgebiet 
schwierig.  
 
Die angesprochene Zonierung zum Schutz 
der gewerblichen Nutzung wird im Bebau-
ungsplanverfahren sichergestellt. 
DB Immobilien 01.12.2016 Keine Bedenken --- 
Landesbetrieb Stra-
ßen NRW 
28.11.2016 Keine Bedenken  --- 
A N L A G E 5.1 
1338/2017

- 2 - 
/ 3 
Träger öffentlicher 
Belange 
Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung 
Eisenbahn-
Bundesamt 
17.11.2016 Keine Bedenken --- 
Polizei Führungsstelle 
Verkehr 
09.11.2016 Keine Bedenken --- 
Westnetz 31.10.2016 Keine Bedenken  --- 
BezReg Düsseldorf, 
Kampfmittelbeseiti-
gung 
 
09.11.2016 Nicht zu beteiligen. --- 
Bezirksregierung 
Köln, Dez. 25 Verkehr 
29.11.2016 Keine Bedenken  --- 
Stadtentwässerungs-
betriebe Köln 
01.12.2016 Keine Bedenken --- 
Bezirksregierung 
Köln, Dez. 52, Abfall-
wirtschaft und anla-
genbezogener Um-
weltschutz 
08.12.2016 Keine Bedenken --- 
Stadtwerke Köln 06.12.2016 Keine Bedenken. Hinweis auf Heizkraftwerk.   
Telekom 05.12.2016 Im betroffenen Plangebiet sind Telekommunikationslinien 
vorhanden. Bei Konkretisierung der Planung sei die Tele-
kom unbedingt zu beteiligen 
Hinweis wird an die Bebauungsplanung wei-
tergegeben 
Koelnmesse 10.10.2016 Es werde eine baugebietsübergreifende, sachgerechte 
Auseinandersetzung mit der Verkehrs- und Lärmproblema-
tik vermisst. Mischflächendarstellungen führten zu einer 
Verschärfung der Richt- und Grenzwerte und damit zu 
Nachteilen für die Koelnmesse. Durch die Änderung von 
GE- und GI-Darstellungen in M verlöre die Koelnmesse 
tagsüber sowie nachts einen Immissionsanteil von immerhin 
5 db(A), was eine deutliche Einschränkung des bestehen-
den und zukünftigen Messebetriebes erwarten ließe, die für 
das Unternehmen zur existenziellen Bedrohung führen kön-
ne. Als Anlage wurde ein Plan zur LKW-Wegeführung vom 
Autobahnring Köln zur Koelnmesse  beigefügt. 
Es wird im Laufe des Verfahrens ein Ver-
kehrs- und Mobilitätskonzept entwickelt; die 
dargestellte Verkehrsachse beruht auf ersten 
funktionalen Annahmen.  
 
Wasserstraßen- und 16.12.2016 Widerspruch erhoben. Keine Einschränkung der Schutz- Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens

- 3 - 
 
Träger öffentlicher 
Belange 
Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung 
Schifffahrtsverwal-
tung 
und Liegehafenfunktion. Kein Heranrücken von Wohnbe-
bauung in den Sicherheitsbereich der 1- und 2-Kegelschiffe. 
Im Sicherheitsbereich keine M-Darstellung, sondern GE 
dort. Wunsch, die Begründung um die Hafenfunktion auf 
Seite 9, Kapitel 6.2. sowie um die Differenzierung der 
Schutzkreise bezogen auf die 1- und 2-Kegelschiffe zu er-
gänzen.  
 
Erweiterung der SO-Darstellung auch auf die entsprechen-
den landseitigen Anlagen des Hafens. 
sind diese Aspekte berücksichtigt. Die Dar-
stellung im FNP als Mischfläche lässt Diffe-
renzierung im Bebauungsplan als unterge-
ordnetes GE zu; dort wird entsprechend der 
erforderlichen Sicherheitsabstände zoniert 
werden. 
 
 
 
Seitens der Werft und der Schifffahrtsverwal-
tung wird die Zuwegung auf der unteren 
Berme benötigt, um eine Feuerwehrzufahrt 
zu den Schiffen sicherzustellen. Ebenso wird 
der Weg für An- und Abfahrt von Werkstatt-
fahrzeugen oder der Schiffsbesatzungen be-
nötigt. Die Sonderbaufläche wird daher mit 
Zustimmung des Trägers der Landschafts-
planung auf den Bereich von der Wasserflä-
che bis zum oberhalb und nördlich des Weg-
es anschließenden Zaun begrenzt.  
Westdeutscher Rund-
funk 
09.12.2016 Keine Bedenken  ---

Anlage 7.1 (Vorgabenbeschluss Darstellung Übersicht)

1216 Zeichen

*
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Darstellung des Rheinboulevards
Rücknahme Mischfläche
Sonderfläche 
"Hafen"
Gewerbefläche
 
 
 
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Hafen M
 
 
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M
 
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
SO*
grfl. Einz.handel, Nahver
 
 
 
 
208. FNP-Änderung
Lindgens-Areal
ANLAGE 7.1
216. FNP-Änderung
Mülheim-Süd und Hafenl
Änderungsbereiche
Symboldarstellungen:
9Alteneinrichtung
E
Grünfläche
RJugendeinr.,  unbest. Standort
:Jugendeinrichtung
FKindereinrichtung
!Kirche
'Parkanlage
(Post
*Schule
,Spielplatz
JSpielplatz;, unbest. Standort
7Wohnen immissionsbelastet
Flächendarstellungen:
Wohnen und Dienstleistung
Gemischte Baufläche
Wohnbaufläche
Mischgebiet
Industrie- und Gewerbeflächen
Sonderbaufläche
Sonderbaufläche (Einzelhandel)
Gewerbefläche
Kommunalbedarfsflächen
Gemeinbedarfsfläche
Freiraumdarstellungen
Grünfläche
Wasserfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
216. FNP-Änderung Mülheim-Süd und Hafen
Übersicht und gemeinsame Darstellung
mit der 208. Änderung "Lindgens-Areal".
Anregungen aus frühzeitiger Beteiligung 
und TÖB-Beteiligung (216.) 
entsprechend Verwaltungsvorschlägen eingearbeitet
1:7.500

Beschlussvorlage Ausschuss

2739 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611/1 Effe KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 1338/2017 
Freigabedatum  01.08.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
216. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim 
Arbeitstitel: Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in Köln-Mülheim; 
hier: Stellungnahmen zur den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, 
Vorgabenbeschluss und Kenntnisnahme der Offenlageabsicht 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss, 
1. beschließt über die aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der 
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Vorschläge zur 216. Änderung 
des Flächennutzungsplans (FNP) –Arbeitstitel: Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in Köln-
Mülheim– (siehe Anlagen 5 und 6); 
2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die einmonatige Offenlage nach § 3 Absatz 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) mit den beigefügten Anlagen im November/Dezember 2017 durchzuführen 
beabsichtigt; 
3. verzichtet auf erneute Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Mülheim der Vorlage uneinge-
schränkt zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.10.2017 
Stadtentwicklungsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Durchführung der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB für die 216. FNP-Änderung –Arbeitstitel: 
Mülheim-Süd und Hafen in Köln-Mülheim– beschlossen.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 10.11. bis 24.11.2016 einschließ-
lich im Bezirksrathaus Mülheim zur Einsichtnahme ausgehängt. Schriftliche Stellungnahmen konnten 
bis zum 30.11.2016 einschließlich eingebracht werden.  
 
Die eingegangenen Anregungen und Vorschläge aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wur-
den von der Verwaltung geprüft und sind mit einem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung verse-
hen und Bestandteil dieser Vorlage (siehe Anlage 5). 
 
Es ist beabsichtigt, die Offenlage im Zeitraum November/Dezember 2017 durchzuführen. 
 
 
 
 
Anlagen 
1 Änderungsbereich 
2 Aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplans  
3 Beabsichtigte Darstellung vor der Beteiligung der Öffentlichkeit  
4 Begründung und Umweltbericht 
5 Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangene Anregungen und Vorschläge 
6 Beabsichtigte Darstellung nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der 
Träger öffentlicher Belange 
7 Beabsichtigte Darstellung zur Offenlage

Anlage 3.1

464 Zeichen

216
208
 
 
 
 
 
 
 
 
 
GI
 
 
 
 
 
 
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
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Messe
 
 
 
 
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Hafen
 
 
 
 
SO
Hafen
 
SO
Messe
 
SO
Hafen
 
 
 
 
SO
Messe
 
 
 
 
W
 
 
W
 
 
 
 
 
Anlage 3.1
- mit aktueller Darstellung -
1:7.500M.:
0 100 200 30050
Meter
Bereiche der 208. und 216.
Änderung des FNP
Arbeitstitel:
Lindgens-Areal
Arbeitstitel:
Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen

Anlage 3.2 (Vorgabenbeschluss Darstellung neu zusammen)

413 Zeichen

W
 
 
W
 
 
M
 
 
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MI
 
 
 
  
 
 
 
 
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Hafen
 
 
 
 
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SO
Schutzhafen
 
SO*
grfl. Einz.handel, Nahver
 
216
208
Anlage 3.2
1:7.500M.:
0 100 200 30050
Meter
Bereiche der 208. und 216.
Änderung des FNP
Arbeitstitel:
Lindgens-Areal
Arbeitstitel:
Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen
- beabsichtigte Darstellung zur frühzeitigen Beteiligung 
nach § 3 Abs. 1 BauGB -

Anlage 2 (Aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplans)

1059 Zeichen

SO*
grfl. Einz.handel, Nahver
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 GI
 
 
 
 
 
W
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Hafen
 
SO
Hafen
 
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SO
Hafen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
1:7.500M.:
0 100 200 30050
Meter
216. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen
Änderungsbereich
Symboldarstellungen:
Alteneinrichtung
Bad
Brunnen
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Parkanlage
Post
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Umspannwerk
Wohnen, immissionsbelastet
Flächendarstellungen:
Wohnen und Dienstleistung
Gemischte Baufläche
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Mischgebiet
Industrie- und Gewerbeflächen
Sonderbaufläche
Sonderbaufläche (Einzelhandel)
Industriefläche
Gewerbefläche
Kommunalbedarfsflächen
Gemeinbedarfsfläche
Freiraumdarstellungen
Grünfläche
Wasserfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen

Anlage 6.1

1148 Zeichen

Darstellung des Rheinboulevards
Rücknahme Mischfläche
Sonderfläche 
"Hafen"
Gewerbefläche
 
 
 
W
 
 
W
 
 
SO
Hafen M
 
 
M
 
 
M
 
 
 
 
MI
 
 
M
 
 
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M
 
 
 
 
 
M
 
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
SO*
grfl. Einz.handel, Nahver
 
 
 
 
208. FNP-Änderung
Lindgens-Areal
ANLAGE 6.1
216. FNP-Änderung
Mülheim-Süd und Hafenl
Änderungsbereiche
Symboldarstellungen:
Alteneinrichtung
Grünfläche
Jugendeinr.,  unbest. Standort
Jugendeinrichtung
Kindereinrichtung
Kirche
Parkanlage
Post
Schule
Spielplatz
Spielplatz;, unbest. Standort
Wohnen immissionsbelastet
Flächendarstellungen:
Wohnen und Dienstleistung
Gemischte Baufläche
Wohnbaufläche
Mischgebiet
Industrie- und Gewerbeflächen
Sonderbaufläche
Sonderbaufläche (Einzelhandel)
Gewerbefläche
Kommunalbedarfsflächen
Gemeinbedarfsfläche
Freiraumdarstellungen
Grünfläche
Wasserfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
216. FNP-Änderung Mülheim-Süd und Hafen
Übersicht und gemeinsame Darstellung
mit der 208. Änderung "Lindgens-Areal".
Anregungen aus frühzeitiger Beteiligung 
und TÖB-Beteiligung (216.) 
entsprechend Verwaltungsvorschlägen eingearbeitet
1:7.500

Anlage 5 (Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangene Anregungen und Vorschläge)

10801 Zeichen

/ 2 
216. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim  
Arbeitstitel: Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen in Köln-Mülheim; 
hier:  Auswertung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentli-
cher Belange 
Träger öffentlicher 
Belange 
Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung 
Bezirksregierung 
Dez. 54, Wasserwirt-
schaft 
06.12.2016 Überlagerung mit festgesetztem Überschwemmungsgebiet. 
Hochwasserschutzanlagen betroffen. Auf Steckbrief Hoch-
wasserrisiko-Management sei zu achten. Auf Stellungnah-
me zu Lindgens-Areal (208. FNP-Änderung) wird verwie-
sen. Es ist zu klären, ob Teilflächen nicht als "neues Bau-
gebiet" nach § 78 Abs. 1 Ziffer 7 einzustufen und somit eine 
Bebauung verboten ist.  Dazu sei dann eine Ausnahmege-
nehmigung erforderlich, die nur erteilt werden kann, wenn 
alle Anforderungen kumulativ erfüllt werden. Unter Bezug 
auf § 77 WHG und den Regionalplan könne eine solche 
nicht ohne weiteres in Aussicht gestellt werden. Eindeutige 
Erläuterungen seien erforderlich. Beigefügt eine Übersicht 
über erforderliche Unterlagen für einen Antrag nach § 78 
WHG.  
Bei der erwähnten Teilfläche handelt es sich 
um das Lindgens-Areal (208. FNP-
Änderung). Eine Formulierung von "eindeuti-
gen Erläuterungen"  ist daher in dieser FNP-
Änderung nicht erforderlich. Überlagerungen 
mit dem gesetzlichen Überschwemmungsge-
biet innerhalb der 216. FNP-Änderung sind 
im weiteren Verfahren auf ihre Konsequenz 
zu prüfen.   
Industrie- und Han-
delskammer 
05.12.2016 Verlust an Industriefläche müsse an anderer Stelle ausge-
glichen werden; generell Forderung nach einem dynami-
schen Flächenmanagement. Die SO-Darstellung für den 
Mülheimer Hafen finde Zustimmung; Hafen, Werft und Ha-
fen affine Nutzungen erhielten so Planungssicherheit. Im 
Bereich Euroforum-West rücke Wohnbebauung an Gewer-
be heran, hier sei eine gemischte Nutzung nicht die sachge-
rechte Darstellung; eine entsprechende Zonierung sei erfor-
derlich zum Schutz der gewerblichen wie auch der Wohnbe-
lange. Es müsse sichergestellt werden, dass die verkehrli-
che Infrastruktur im Vorfeld erstellt wird. Eine Beeinträchti-
gung vorhandener Unternehmen im Projektraum müsse 
unbedingt vermieden werden. 
Der Bedarf an Industrieflächen wird im stän-
digen Dialog mit der Wirtschaftsförderung auf 
ihre neuen und zukünftigen Qualitäten plane-
risch diskutiert. Generell ist die Neuauswei-
sung von Industrieflächen im Stadtgebiet 
schwierig.  
 
Die angesprochene Zonierung zum Schutz 
der gewerblichen Nutzung wird im Bebau-
ungsplanverfahren sichergestellt. 
DB Immobilien 01.12.2016 Keine Bedenken --- 
Landesbetrieb Stra-
ßen NRW 
28.11.2016 Keine Bedenken  --- 
A N L A G E 5 
1338/2017

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Träger öffentlicher 
Belange 
Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung 
Eisenbahn-
Bundesamt 
17.11.2016 Keine Bedenken --- 
Amt für Landschafts-
pflege und Grünflä-
chen als Träger der 
Landschaftsplanung 
01.08.2016, 
25.11.2016, 
10.01.2017 
und 
02.02.2017 
Widerspruch. Böschungsbereich liege im Bereich des Gel-
tungsbereiches des Landschaftsplanes. SO-Darstellung 
müsse für diese Flächen zurückgenommen werden. 
Seitens der Werft und der Schifffahrtsverwal-
tung wird die Zuwegung auf der unteren 
Berme benötigt, um eine Feuerwehrzufahrt 
zu den Schiffen sicherzustellen. Ebenso wird 
der Weg für An- und Abfahrt von Werkstatt-
fahrzeugen oder der Schiffsbesatzungen be-
nötigt. Die Sonderbaufläche wird daher mit 
Zustimmung des Trägers der Landschafts-
planung auf den Bereich von der Wasserflä-
che bis zum oberhalb und nördlich des Weg-
es anschließenden Zaun begrenzt. 
Polizei Führungsstelle 
Verkehr 
09.11.2016 Keine Bedenken --- 
Westnetz 31.10.2016 Keine Bedenken  --- 
BezReg Düsseldorf, 
Kampfmittelbeseiti-
gung 
 
09.11.2016 Nicht zu beteiligen. --- 
Bezirksregierung 
Köln, Dez. 25 Verkehr 
29.11.2016 Keine Bedenken  --- 
Stadtentwässerungs-
betriebe Köln 
01.12.2016 Keine Bedenken --- 
Bezirksregierung 
Köln, Dez. 52, Abfall-
wirtschaft und anla-
genbezogener Um-
weltschutz 
08.12.2016 Keine Bedenken --- 
Stadtwerke Köln 06.12.2016 Keine Bedenken. Hinweis auf Heizkraftwerk.   
Telekom 05.12.2016 Im betroffenen Plangebiet sind Telekommunikationslinien 
vorhanden. Bei Konkretisierung der Planung sei die Tele-
kom unbedingt zu beteiligen 
Hinweis wird an die Bebauungsplanung wei-
tergegeben 
Koelnmesse 10.10.2016 Es werde eine baugebietsübergreifende, sachgerechte 
Auseinandersetzung mit der Verkehrs- und Lärmproblema-
---

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Träger öffentlicher 
Belange 
Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung 
tik vermisst. Mischflächendarstellungen führten zu einer 
Verschärfung der Rich- und Grenzwerte und damit zu Nach-
teilen für die Koelnmesse. Durch die Änderung von GE- und 
GI-Darstellungen in M verlöre die Koelnmesse tagsüber 
sowie nachts einen Immissionsanteil von immerhin 5 db(A), 
was eine deutliche Einschränkung des bestehenden und 
zukünftigen Messebetriebes erwarten ließe, die für das Un-
ternehmen zur existenziellen Bedrohung führen könne. Als 
Anlage wurde ein Plan zur LKW-Wegeführung vom Auto-
bahnring Köln zur Koelnmesse  beigefügt. 
Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsverwal-
tung 
16.12.2016 Widerspruch erhoben. Keine Einschränkung der Schutz- 
und Liegehafenfunktion. Kein Heranrücken von Wohnbe-
bauung in den Sicherheitsbereich der 1- und 2-Kegelschiffe. 
Im Sicherheitsbereich keine M-Darstellung, sondern GE 
dort. Wunsch, die Begründung um die Hafenfunktion auf 
Seite 9, Kapitel 6.2. sowie um die Differenzierung der 
Schutzkreise bezogen auf die 1- und 2-Kegelschiffe zu er-
gänzen.  
 
Erweiterung der SO-Darstellung auch auf die entsprechen-
den landseitigen Anlagen des Hafens. 
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens 
sind diese Aspekte berücksichtigt. Die Dar-
stellung im FNP als Mischfläche lässt Diffe-
renzierung im Bebauungsplan als GE zu; dort 
wird entsprechend der erforderlichen Sicher-
heitsabstände zoniert werden. 
 
 
 
Seitens der Werft und der Schifffahrtsverwal-
tung wird die Zuwegung auf der unteren 
Berme benötigt, um eine Feuerwehrzufahrt 
zu den Schiffen sicherzustellen. Ebenso wird 
der Weg für An- und Abfahrt von Werkstatt-
fahrzeugen oder der Schiffsbesatzungen be-
nötigt. Die Sonderbaufläche wird daher mit 
Zustimmung des Trägers der Landschafts-
planung auf den Bereich von der Wasserflä-
che bis zum oberhalb und nördlich des Weg-
es anschließenden Zaun begrenzt.  
Westdeutscher Rund-
funk 
09.12.2016 Keine Bedenken  ---

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Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Aus 3 (1) Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung  
1 24.11.2016 Ihr Handwerksbetrieb, der vor allem für die Werft, Reedereien 
und für Schiffseigner arbeite und somit eine Hafen affine Nut-
zung darstelle, würde bisher im FNP als Grünfläche darge-
stellt und möge bitte mit in die SO-Darstellung Hafen über-
nommen werden. 
Wird entsprochen werden. 
2 24.11.2016 Die Darstellung der Mischbaufläche am nordwestlichen Rand 
im Rheinboulevard sei zurückzunehmen.  
 
 
Es fehle ein schlüssiges Verkehrskonzept, die Darstellung 
der neuen Hauptverkehrsachse erscheine daher willkürlich.   
 
 
Weiterhin fehle ein stimmiges Zentren- bzw. Versorgungs-
konzept. 
 
 
 
Im gesamten Überschwemmungsbereich (betrifft die 208. 
FNP-Änderung) sollte keine Bebauung erfolgen. Der "Grün-
zug Mülheim-Süd" sei durchgängig bis zum Rhein in den 
FNP zu übernehmen 
Die Mischfläche wird entfernt; es handelt sich 
dabei um einen redaktionellen Fehler in der 
Darstellung.  
 
Es wird im Laufe des Verfahrens ein Ver-
kehrs- und Mobilitätskonzept entwickelt; die 
dargestellte Verkehrsachse beruht auf ersten 
funktionalen Annahmen.  
Zentrale Versorgungseinrichtungen werden 
unter Bezug und Einhaltung des Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln 
platziert. 
 
Die Belange des Hochwasserschutzes in der 
208. Änderung werden dort behandelt. In-
wieweit auch in der 208. Änderung der Grün-
zug aufgenommen werden kann, wird dort 
entschieden.  
3 23.11.2016 Industriebetrieb mit 24 h-Einsatz. Hinweis auf Bedeutung für 
die Binnenschifffahrt auch für Notfälle inkl. der Kabinen- und 
Fahrgastschifffahrt. Geprägt von starken tages- und nacht-
zeitlichen wie auch saisonalen Auslastungsschwankungen. 
Unregelmäßige, nicht planbare, hohe Lärmemissionen. "Laut 
arbeiten und teuer wohnen will nicht zusammenpassen." Bei-
gefügt sind Gesprächsniederschriften zum Werkstattverfah-
ren Mülheim-Süd. 
Die Belange des Betriebes werden im Be-
bauungsplanverfahren durch die Möglichkei-
ten der Zonierung und Einhaltung von not-
wendigen Abständen berücksichtigt. 
4, 5, 6, 7, 9 11.10.2016 216. und 208. Änderungen müssten zusammengeführt wer-
den. Darstellung der Mischbaufläche am nordwestlichen 
Rand im Rheinboulevard sei zurückzunehmen. Der "Grünzug 
Die Mischfläche wird entfernt; es handelt sich 
dabei um einen redaktionellen Fehler in der 
Darstellung. Die Belange des Hochwasser-

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Aus 3 (1) Datum Inhalt Stellungnahme der Verwaltung  
Mülheim-Süd" sei durchgängig bis zum Rhein in den FNP zu 
übernehmen. Im gesamten Überschwemmungsbereich sollte 
keine Bebauung erfolgen. 
schutzes in der 208. Änderung werden dort 
behandelt. Inwieweit auch in der 208. Ände-
rung der Grünzug aufgenommen werden 
kann, wird dort entschieden. 
8 10.10.2016,  
 
16.11.2016 
Wie Nr. 4 
 
Buslinien enger takten und Straßenbahnlösung  auf Deutz-
Mülheimer. 
Wie zu Nr. 4 
 
Es wird ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept 
erarbeitet, in dem diese Punkte untersucht 
werden. 
10 09.10.2016 Es sollten Bauflächen ausdrücklich für alternative Wohnfor-
men, insbesondere Mehrgenerationen-Wohnprojekte ausge-
wiesen werden. 
Dies ist wünschenswert und wird in den je-
weiligen Bebauungsplänen auf Umsetzbarkeit 
geprüft. 
11 14.11.2016 Der Handwerksbetrieb, der vor allem für die Werft, Reederei-
en und für Schiffseigner arbeite und somit eine Hafen affine 
Nutzung darstelle, würde im FNP als Grünfläche dargestellt 
und möge bitte mit in die SO-Darstellung Hafen übernommen 
werden. 
Dem Wunsch wird entsprochen. 
12 24.11.2016 Das Flurstück, auf dem Handwerksbetriebe arbeiten, sei teil-
weise (am Auenweg) im FNP als Grünfläche dargestellt. Dies 
sei nicht nachvollziehbar und möge zurückgenommen wer-
den. 
Dem Wunsch wird entsprochen.  
13 28.02.2017 Der Antragsteller bittet um Herausnahme aus der Sonderflä-
chen-Darstellung, da auf seinem Flurstück keine Hafen affine 
Nutzungen etabliert seien und schlägt entweder eine Gewer-
beflächen- oder eine MU (Urbanes Gebiet)-Darstellung vor. 
Dem Wunsch kann teilweise entsprochen 
werden. Das Flurstück kann im südlichen Teil 
als Gewerbefläche dargestellt werden. Der 
nördliche Bereich soll als Sonderbaufläche 
mit der Zweckbestimmung "Hafen" dargestellt 
werden.

Anlage 3 (Beabsichtigt zur FOEB)

739 Zeichen

W
 
 
W
 
 
M
 
 
 
 
M
 
 
MI
 
 
GI
 
 
 
  
 
 
 
 
M
 
 
SO
Hafen
 
 
 
 
M
 
 
M
 
 
GE
 
 
 
GE
 
 
SO
Schutzhafen
 
M
 
 
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung zur frühzeitigen Beteiligung 
nach § 3 Abs. 1 BauGB -
1:7.500M.:
0 100 200 30050
Meter
216. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen
Änderungsbereich
Symboldarstellungen:
Schule
Spielplatz
Flächendarstellungen:
Wohnen und Dienstleistung
Gemischte Baufläche
Wohnbaufläche
Mischgebiet
Industrie- und Gewerbeflächen
Sonderbaufläche
Sonderbaufläche (Einzelhandel)
Industriefläche
Gewerbefläche
Kommunalbedarfsflächen
Gemeinbedarfsfläche
Freiraumdarstellungen
Grünfläche
Wasserfläche
Verkehrsflächen
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen

Anlage 4 (Begründung und UB zum Vorgabenbeschluss)

110057 Zeichen

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A N L A G E  4  
611/1Effe1338/2017 
216_Anlage_4_BegründungUndUBzumVorgabenbeschluss.docx 
 
 
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2a 
BauGB mit Umweltbericht 
zur 216. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtbezirk 9,  
Köln-Mülheim; 
Arbeitstitel: Mülheimer Süden und Mülheimer Hafen in Köln-Mülheim 
  
 
 
1 Der Änderungsbereich 
Der zu ändernde Bereich der 216. FNP-Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtbezirks 9/ 
Köln-Mülheim und umfasst das Stadtviertel mit der Bezeichnung "GI Mülheim-Süd" mit den ehe-
maligen Gewerbe- und Industriearealen. Er grenzt im Osten von der Schnittstelle der Zoobrücke 
mit der Bahnlinie im Süden bis zum Schnittpunkt mit dem Pfälzischen Ring im Norden an diese 
Bahnlinie an - mit Ausnahme der Planungen für den Grünzug Charlier und die Kindertagesstätte, 
die bereits mit der 194. FNP-Änderung –Arbeitstitel: Euroforum Nord– eingearbeitet wurden -, folgt 
nach Norden 170 Meter dem Verlauf der Deutz-Mülheimer Straße, knickt vor der beginnenden 
Wohnbebauung rechtwinklig nach Westen ab über die Grünstraße hinweg und verläuft entlang der 
südlichen Blockkanten des Geschosswohnungsbaus einer gedachten Linie bis zur Danzier Straße. 
Die nördliche Grenze des Änderungsbereiches folgt dann dem Verlauf der Danzier Straße, bis sie 
auf die Deutz-Mülheimer-Straße stößt, und schwenkt auf dieser nach Norden bis zum Beginn der 
Wohnbebauung auf der Westseite der Deutz-Mülheimer Straße. Dort biegt sie nach Westen ab, 
verläuft entlang der Grundstücksgrenze der Gewerbebereiche, nach Westen, verschwenkt noch 
kurz im Zickzack entlang der hinteren Gartengrenzen und bildet dann über die Wasserfläche des 
Hafens hinweg eine Linie bis zur Spitze der Hafenmole. Von dort verläuft die westliche Grenze des 
Änderungsbereiches entlang der oberen Böschungskante in Richtung Süden bis zur hinteren 
Grenze des Geländes der Gebäude und Lagerplätze des Wasser- und Schifffahrtsamtes, biegt 
nach Osten um, knickt nach 135 Metern nach Süden ab, stößt auf die Zoobrücke und verschwenkt 
schließlich bis zum oben genannten Startpunkt nach Südosten. 
Ausgenommen von dieser Änderung ist das Areal der ehemaligen Firma Lindgens, das mit der 
208. FNP-Änderung eine neue Nutzungsausrichtung erhält (siehe auch die folgende Abbildung). 
Grund war die zum Einleitungsbeschluss dieser 216. Änderung bereits fortgeschrittene Bebau-
ungsplanung zum Lindgens-Areal; die 208. Änderung steht nun ebenfalls vor der Offenlage. 
Die in der 208. Änderung –Arbeitstitel: Ehemaliges Lindgens-Areal– beschriebenen Planungsinhal-
te und -ziele sind mit dieser Änderung abgestimmt; im gesamten Änderungsbereich der 208. Ände-
rung ist eine Mischflächendarstellung vorgesehen. Sie fügt sich in die 216. Änderung ein und er-
gänzt sie strukturell. 
Mit diesen Grenzen wird eine FNP-Änderungsfläche von rund 60 Hektar beschrieben. Die Flächen 
der bereits rechtskräftigen 194. FNP-Änderung (Euroforum Nord) - sie ragt mit dem Grünzug Char-
lier in den Änderungsbereich hinein - und der laufenden 208. FNP-Änderung (Lindgens-Areal) sind 
dabei nicht einberechnet.

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Abbildung 1: Darstellung des bestehenden Flächennutzungsplans (FNP) und Grenzen der  
208. und 216. FNP-Änderungen1 
 
2 Gebietsbeschreibung 
Die rechtsrheinischen Stadtteile Deutz, Mülheim, Kalk und Humboldt/Gremberg stellten fast 150 
Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflechtungsraum innerhalb des Kölner 
Stadtgebietes dar. Noch in den 1970er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde von einer 
relativ stabilen gewerblichen Situation ausgegangen, so dass zur Standortsicherung und  
-entwicklung diese Gewerbe- und Industriegebiete in den (1982 rechtskräftig gewordenen) Flä-
chennutzungsplan aufgenommen wurden. Im Erläuterungsbericht aus dem Jahr 1982 heißt es 
dazu: 
"Im Mülheimer Hafenbereich ist metallverarbeitende und Motorenindustrie ansässig.  
Die funktionale Struktur hat an dieser Stelle Industriebetriebe entstehen lassen, die im 
übergeleiteten Flächennutzungsplan der Stadt Köln noch als Gewerbegebiet dargestellt wa-
ren. Diese Darstellung wird den heutigen gesetzlichen Regelungen nicht mehr gerecht. Es 
wurde versucht, für dieses Gebiet eine Lösung zu finden, die den Werken aber auch der 
Wohnbevölkerung gerecht wird. Es wurde eine Zonierung ausgearbeitet, die eine Gewer-
bekulisse entlang der Deutz-Mülheimer Straße und entlang der Bahnanlagen Deutz-
Mülheim Schutzvorkehrungen vorsieht. Dort, wo im Norden das Werksgelände gegen den 
Bahndamm stößt, ist ein unmittelbares Aneinandertreffen von Industriegebiet an vorbelas-
tete Wohnbaufläche zu verzeichnen. Die Stadt Köln vertritt die Auffassung, dass die hier 
gewählte Darstellung nicht gegen § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes verstößt, da 
die Trennung unverträglicher Nutzungen durch den hoch liegenden Bahndamm gewährleis-
tet ist. Innerhalb des Gewerbegebietes sollten nur Anlagen zulässig sein, die für die bishe-
rige Wohnnutzung im gegenüberliegenden Bereich nicht noch weitere Belästigungen mit 
sich bringen."2 
Der Rückzug der Industrie hinterließ am Ende des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisen-
bahnring über 160 ha Industriebrache.  
Grundsätzlich stehen den negativen Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels neue Chancen 
und Möglichkeiten zum zukunftsorientierten Ausbau des Wirtschaftsstandortes Köln im Allgemei-
nen und des Rechtsrheinischen im Besonderen gegenüber. Die Nachbarschaft zur Koelnmesse 
als internationaler Handels- und Kongressstandort und zu den dort ansässigen Großunternehmen 
(RTL, Talanx Asset Management, Lufthansa) im näheren Umfeld des Änderungsbereiches sind 
                                                 
1  Karte: Stadt Köln, Stadtplanungsamt; Topografie: Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermes-
sung und Kataster 
2  Flächennutzungsplan der Stadt Köln, Erläuterungsbericht, Köln 1982

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Ansiedlungsmagneten. Drei achsiale Straßenerschließungen in Nord-Süd-Richtung, die tangieren-
de Stadtbahnstrecke und der Deutzer Bahnhof als Knotenpunkt der regionalen und überregionalen 
Bahnverbindungen mit Flughafenanschluss ergänzen die guten Standortvoraussetzungen. 
Die strukturellen Veränderungen ziehen in verschiedensten Teilbereichen Planerfordernisse nach 
sich und haben umfassende Planungs- und Beteiligungsprozesse angestoßen.  
Zunächst fokussierten sich räumliche und inhaltliche Entwicklungs- und Erneuerungsschwerpunkte 
im Rechtsrheinischen Entwicklungskonzept (REK) auf den Stadtteil Kalk. Mit dem REK-Nord und 
den darin definierten, zukünftigen Nutzungsstrukturen wurden anschließend und ab 2005 auch die 
Grundlagen für eine Erneuerung der Stadtviertel Deutz-Nord, Mülheim-Süd und Buchforst geschaf-
fen. 
Auf diesen Grundlagen baute - für den Stadtteil Mülheim - das Strukturförderprogramm "Mülheim 
2020" auf, welches vor allem wirtschaftliche, bauliche und soziale Ziele verfolgt. Generelle wirt-
schaftsstrukturelle Entwicklungsziele sind dabei 
- der Wiederauf- und -ausbau des Wirtschaftsstandortes mit gesamtstädtischen und lokalen 
Beschäftigungseffekten und 
- die Standortentwicklung einer neuen, städtebaulich eigenständigen Identität mit Vernetzung 
in die benachbarten Siedlungsbereiche.  
Mittels eines städtebaulichen Werkstattverfahrens wurde in den Jahren 2013/2014 das Planungs-
konzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" entwickelt, das eine städtebauliche und freiraumplane-
rische Perspektive für das größte innerstädtische Konversionsgebiet Kölns aufzeigt 3. 
Mit Entscheidung vom 11.02.20144 hat der Rat der Stadt Köln das Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (STEK Wohnen) mit den darin formulierten wohnungspolitischen Zielsetzungen und ei-
nem integralen Handlungsprogramm beschlossen, um die Herausforderungen des Einwohner-
wachstums als Chance für die Stadt Köln zu nutzen. Im Rahmen des STEK Wohnen und seinem 
Handlungsprogramm kommt vor allem auch der Schaffung preiswerten Wohnraums besondere 
Bedeutung zu. Im Vorgriff auf das STEK Wohnen wurde 2010 das "Handlungskonzept Preiswerter 
Wohnungsbau"5 beschlossen; 20136 folgte das "Kooperative Baulandmodell Köln" zur sofortigen 
Anwendung, welches am 04.04.2017 in seiner ersten Fortschreibung beschlossen wurde.  
Dass Wohnraum insbesondere auch im preiswerten Wohnungsmarktsegment geschaffen werden 
muss, wird durch die neuen Bedarfsermittlungen unterstrichen. Auf Grundlage der neuen städti-
schen Bevölkerungsprognose, die im Mai 2015 vorgestellt wurde, ist bis 2029 von einem Gesamt-
wohnungsbedarf von knapp 65 000 Wohneinheiten (WE) auszugehen.  
 
3 Verfahrensverlauf 
Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen": Herbst 2013 
Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit: 
Bezirksvertretung Mülheim 30.05.2016 ungeändert beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 23.06.2016 ungeändert beschlossen 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  10.11. bis 24.11.2016 
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  02.11. bis 06.12.2016 
 
                                                 
3 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlagen 0687/2013 und 2171/2013) 
4 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlage 3443/2013) 
5 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlage 3280/2009) 
6 (vgl. Ratsinformationssystem Köln, Vorlage 4325/2012)

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/ 5 
4 Darstellung im FNP 
Im rechtskräftigen FNP ist der Änderungsbereich überwiegend als Industriegebiet (GI) dargestellt. 
Im Übergangsbereich zu Alt-Mülheim ist ein ursprünglich als Pufferzone zwischen Alt-Mülheim und 
Industriegebiet gedachter Bereich entlang als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. 
 
5 Berücksichtigung anderer Planungen 
5.1 Regionalplan 
Im Regionalplan ist der Änderungsbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 
Auf der Deutz-Mülheimer Straße mit einem abknickenden Verlauf auf Höhe der einmündenden 
Danzierstraße bis zur Stadtbahnhaltstelle "Grünstraße" verläuft im Regionalplan ein Schienenweg 
für den überregionalen und regionalen Verkehr.  
5.2 Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich liegt größtenteils außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans. 
Lediglich ein schmaler Bereich im nördlichen Böschungsbereich von der ersten Berme (Feuer-
wehrzufahrt und An- und Abfahrtsweg zu den Liegeplätzen) bis hinunter zur Wasserfläche befindet 
sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans wird 
auf die nördliche Seite des An- und Abfahrtsweges zurückgenommen und als Sonderbaufläche 
dargestellt werden; eine Verzichtserklärung seitens des Trägers der Landschaftsplanung liegt vor. 
5.3 Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept Teilraum Nord (REK-Nord) 
Das REK-Nord, welches vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2009 als teilräumliche Entwicklungspla-
nung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB 
beschlossen worden ist, umfasst den nördlichen rechtsrheinischen Kölner Raum zwischen Deutzer 
Bahnhof und Bezirkszentrum Mülheim/Wiener Platz sowie den Stadtteil Buchforst. Dieses circa 
530 ha große Gebiet beinhaltet unter anderem die Koelnmesse, den Mülheimer Hafen, circa 90 ha 
altindustrielle Flächen sowie vier Wohnbereiche. 
Das im Änderungsbereich vorhandene Chemieunternehmen Penox genießt Bestandsschutz; das 
Unternehmen ist im Nutzungskonzept des REK-Nord als Gewerbe-/Industriefläche dargestellt. Für 
die angrenzenden Bereiche sind Büro- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. 
Die Grundstücke liegen zu großen Teilen auf dem Altstandort früherer Bleifarbenproduktion, so 
dass vor einer Umnutzung von einem Bodensanierungsbedarf auszugehen ist. Gleiches gilt für die 
ehemaligen Fabrikbauten westlich der Hafenstraße im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet (die 
Hochwasserschutzlinie verläuft östlich der Hafenstraße). Gemäß REK-Nord werden für diese Ge-
bäude kaum Möglichkeiten für eine Umnutzung gesehen.  
Als verkehrsinfrastrukturelles Ziel wird im REK-Nord unter anderem die verkehrliche Qualifizierung 
und Verlängerung des Auenwegs zur Entlastung der Deutz-Mülheimer Straße formuliert.  
5.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
Auch im Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln des Büros Albert Speer & Partner aus dem 
Jahr 2008 wird Bezug auf den rechtsrheinischen Kernraum genommen: 
"Während die linke Rheinseite ein überwiegend kompaktes Gefüge aus mittelalterlichen 
Strukturen, gründerzeitlichen Mustern und städtebaulichen Elementen der Nachkriegszeit 
aufweist, bildet sich auf der rechten Rheinseite eine Gemengelage aus Quartieren unter-
schiedlichster städtebaulicher Struktur, Größe und Nutzung ab."[…] 
"Zum Stadtraum Rhein bildet der Auenweg mit dem Strang der ICE-Trasse gegenwärtig ei-
ne für innerstädtische Maßstäbe extrem vernachlässigte Zone. Hier stoßen die Rückseiten 
zweier komplementärer Großformen aneinander."

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Als Ziel formuliert der Masterplan die städtebauliche Arrondierung der einzelnen Quartiere, ihre 
Vernetzung und die Auflösung ungestalteter Übergangsbereiche (Grauzonen). Zum Rheinraum 
soll sich die rechte Rheinseite mittel- bis langfristig als die rechte Innenstadthälfte Kölns mit einer 
klaren Stadtkante entlang einem weiten, von parkartigem Grün dominierten Uferraum entwickeln. 
Der Uferpark, der sich im Fall einer Umstrukturierung der Hafenareale nach Norden und Süden 
erweitern würde, sollte durchsetzt sein von einer hochattraktiven Solitärbebauung, die weite Blick-
bezüge in den Rheinraum eröffnet. 
5.5 Städtebauliches Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" 
Mit dem Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen", das im Herbst 2013 unter um-
fangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit, der Grundstückseigentümer und der Politik erarbeitet 
wurde, wurde ein städtebaulicher Rahmenplan entwickelt, um den Transformationsprozess im 
Mülheimer Süden hin zu einem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil weiter voranzutreiben. 
Dadurch sollte eine zusammenhängende Planung ermöglicht werden, die grundstücksbezogene 
"Insellösungen" verhindert. Die Entwurfsansätze der verschiedenen Planungsbüros wurden in ein 
städtebauliches Planungskonzept zusammengeführt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Es bildet die 
Grundlage und steckt nicht nur für den Änderungsbereich den Rahmen für das Nutzungskonzept 
und den städtebaulichen Entwurf, sondern beinhaltet ganzheitlich auch das sogenannte Lindgens-
Areal (208. FNP-Änderung).  
5.6 Bebauungsplan 69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– 
Aufgrund anderer zeitlicher Rahmenbedingungen läuft der vorhabenbezogene Bebauungsplan 
69472/01 –Arbeitstitel: Lindgens-Areal in Köln-Mülheim– parallel zur 208. FNP-Änderung mit 
gleichnamigem Arbeitstitel dieser 216. FNP-Änderung voraus. Er ist aus den genannten Rahmen-
bedingungen abgeleitet und somit kompatibel zur Gesamtentwicklung Mülheim-Süd. 
5.7 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln beschlos-
sen. Seine Ziele sind unter anderem die Förderung der Attraktivität der Kölner City, die Stärkung 
der Haupt- und Nebenzentren in ihrer Versorgungsfunktion und als Mittelpunkte des öffentlichen 
Lebens sowie die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. 
Der Angebotsschwerpunkt im Stadtbezirk Mülheim liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Im Ver-
gleich zu anderen Stadtbezirken nimmt letzterer einen überdurchschnittlichen Verkaufsflächenan-
teil ein. Dagegen liegen die Verkaufsflächenanteile des mittelfristigen und insbesondere des lang-
fristigen Bedarfs unter dem Durchschnitt der Stadtbezirke 2 bis 9 (alle Bezirke außer Innenstadt), 
was unter anderem auf ein geringes Angebot im Bezirkszentrum sowie das Fehlen großer Möbel-
häuser zurückzuführen ist (Erhebung: 2006).  
Mit insgesamt 15 zentralen Versorgungsbereichen, davon allein neun voll ausgestattete Stadtteil-
zentren, verfügt der Stadtbezirk Mülheim über das räumlich und hierarchisch am besten ausgebil-
dete Zentrensystem der Stadtbezirke 2 bis 9. Die hohe Konzentration auf die zentralen Versor-
gungsbereiche ist auch auf die relativ kompakte Siedlungsstruktur des Stadtbezirks zurückzufüh-
ren. 
Der Änderungsbereich verfügt über den zentralen Versorgungsbereich Stegerwaldsiedlung. Dieser 
wird im südlichen Änderungsbereich durch die Bahnlinie von den westlichen Siedlungsteilen (Euro-
forum West) abgetrennt und ist über die Deutz-Mülheimer Straße erreichbar. Die Entfernung zum 
Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße beträgt mehr als einen Kilometer.  
5.8 Hochwasserschutzkonzept Köln 
Der Rat der Stadt Köln hat im Februar 1996 das Hochwasserschutzkonzept Köln als ganzheitli-
chen kommunalen Aktionsplan beschlossen. Dieser zeigt auf, wie der vorsorgende Hochwasser-
schutz mit dem Ausbau technischer Hochwasserschutzanlagen gewährleistet werden soll. Die er-
forderlichen Rechtsgrundlagen der bestehenden Hochwasserschutzanlagen wurden mit mehreren 
Planfeststellungsverfahren geschaffen.

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Der Änderungsbereich liegt im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 17 Deutz - Stammheim. Danach 
werden die überflutungsgefährdeten Bereiche bis 11,90 m KP (Kölner Pegel) geschützt. Nach dem 
Hochwasserschutzkonzept und den rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlüssen befinden sich 
Teile des Änderungsbereiches, insbesondere die Grundstücke westlich der Hafenstraße, im ge-
setzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Dieses wird durch die vorhandenen 
beziehungsweise konzipierten Hochwasserschutzanlagen begrenzt. An Stellen ohne Hochwasser-
schutz erfolgt die Festlegung in der Regel auf der Linie des 100-jährlichen Bemessungshochwas-
sers (BHW 100), was der Überflutungslinie von 11,30 m Kölner Pegel entspricht.  
5.9 Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge 
Die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge erfordern in Zukunft einen veränderten 
Umgang mit den Niederschlagsabflüssen, der sowohl die zusätzliche Flächenversiegelung durch 
Neuerschließung als auch mögliche Veränderungen des Niederschlagsgeschehens infolge des 
Klimawandels berücksichtigt. Neben dem Objektschutz müssen integrierte Maßnahmen an der 
Oberfläche ergriffen werden, mit denen künftige Beeinträchtigungen durch Starkniederschläge 
vermieden beziehungsweise abgemildert werden können. 
Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln durch das 
Büro Städtebau MUST der Fachbeitrag "Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge" 
zum Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" erarbeitet. Er soll sicherstellen, dass 
den Themen Starkregenvorsorge und Regenwasserbewirtschaftung im Rahmen der weiteren Pla-
nungen ausreichend Aufmerksamkeit zukommt und dass stadt- und freiraumplanerische Maßnah-
men an der Oberfläche künftig mit den Belangen der Überflutungsvorsorge abgestimmt werden.  
Angesichts der Vielzahl an Investoren und Planern, die an der weiteren Entwicklung des Mülhei-
mer Südens beteiligt sein werden, gibt der Fachbeitrag ein Grundgerüst vor, in das die Maßnah-
men der Regenwasserbewirtschaftung und der Starkregenvorsorge eingebettet werden können. Er 
formuliert Planungshinweise für eine wassersensible Stadtgestaltung, die – im Gegensatz zum 
bisher verfolgten Ansatz einer möglichst schnellen Ableitung in die Kanalisation – das Ziel verfolgt, 
zunächst nach ortsnahen Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie Speicherung 
und gedrosselter Ableitung von Regenwasser zu suchen. 
6 Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan 
6.1 Bestehende Nutzungen 
Bis auf einen kleineren Kernbereich östlich der Deutz-Mülheimer Straße ist der größte Flächenan-
teil der ehemaligen KHD (Klöckner-Humboldt-Deutz AG), aber auch der Nachbarbereiche heute 
leerstehend oder mindergenutzt. Im südwestlichen Teil der zentralen Erschließungsachse, der 
Deutz-Mülheimer Straße, wird ein Teil der alten Industriehallen an der Zoobrücke durch produzie-
rende Künstler genutzt. Zu den noch bestehenden und prägende Nutzungen gehören die Firma 
Penox als Bleioxydwerk, das Fernheizwerk der RheinEnergie AG und eine mechanische Teilepro-
duktion der Deutz AG. Unter Denkmalschutz stehende, ehemalige Produktions- und Garagenhal-
len in Backsteinarchitektur wurden in Teilen bereits umgenutzt, unter anderem in den Veranstal-
tungsort Harbour Club des Hotels The New Yorker. Weitere Hallen sind durch gewerbliche Nut-
zungen und als Lagerflächen zwischengenutzt. An der Deutz-Mülheimer Straße befindet sich zu-
dem ein viergeschossiges Gebäude als vereinzelter Teil einer Blockrandbebauung. Hier sind ver-
schiedene Künstlerateliers untergebracht. Die genannten Nutzungen sollen mit Ihren Gebäuden 
erhalten bleiben. 
Das Areal westlich der Hafenstraße (wird in der 208. FNP-Änderung Lindgens-Areal erfasst) bein-
haltet zwei größere ehemalige Produktionshallen, die mit ihrer historischen Backsteinarchitektur 
eine erhaltenswerte Bausubstanz darstellen. Sie sind bereits teilweise durch neue Nutzungen be-
legt, die erhalten bleiben (Dock One des Hotels The New Yorker, Grillfachhandel Santos). Auch 
die übrigen Bestandsgebäude werden derzeit vor allem gewerblich genutzt. Die nördliche Brach-
fläche wird derzeit als Lagerfläche zwischengenutzt.

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/ 8 
Im Planungsprozess wurden die verschiedenen Entwicklungskerne mit Bezeichnungen belegt, die 
nachstehend abgebildet sind7: 
6.2 Städtebauliche Planung 
Aufgabe der Darstellung als Industriegebiet im FNP:  
Wie einleitend erwähnt, stellten die rechtsrheinischen Kölner Stadtteile Deutz, Mülheim, Kalk und 
Humboldt/Gremberg fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflech-
tungsraum innerhalb des Kölner Stadtgebietes.  
Historisch bedingt liegen diese ehemaligen Industrieflächen in Köln im Randbereich zur Kernstadt 
und wurden zu den Zeiten ihrer Entstehung unter Umständen ergänzt durch Arbeitersiedlungen, 
wie es das folgende Bild einer historischen Ansicht vor der Jahrhundertwende des Gebiets der 
Van der Zypen & Charlier - Westwaggon, später Teil der DEUTZ AG, zeigt. Der Mülheimer Hafen 
liegt im Hintergrund; deutlich erkennbar die weitgehend noch ländlich geprägte Umgebung. 
 
                                                 
7  Karte: Stadt Köln, Stadtplanungsamt; Topografie: Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermes-
sung und Kataster

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8Lindgens & Söhne, Van der Zypen und Charlier, Eugen Langen, Bergmann & Simons, Nikolaus 
August Otto, Ferdinand Kohlstadt sind Namen, die mit dem industriellen Aufschwung Mülheims 
eng verbunden sind. Durch die rasant voranschreitende Stadtentwicklung im Zuge der Industriali-
sierung wurden sie schnell von ergänzenden Siedlungsstrukturen eingeholt und umfasst; die Ei-
senbahn und Vorortbahnen spielten dabei eine mitentscheidende Rolle.  
Der mit dem Niedergang der Montanindustrie verbundene Strukturwandel zur (postindustriellen) 
Dienstleistungsgesellschaft erfasste die Arbeiter-Vororte und -Stadtteile mit Macht und all ihren 
negativen Konsequenzen; mit der Abwanderung der Industrie fielen ganze Stadtteile in die Arbeits-
losigkeit.  
Dieser Strukturwandel ist zum größten Teil abgeschlossen und Sanierungs- und Modernisie-
rungsmaßnahmen haben viele Viertel - auch der großen wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen 
Anziehungskraft Kölns geschuldet - relativ zügig wieder aufleben lassen. Es verblieben die aufge-
lassenen Industriebereiche, deren neue Inwertsetzung aufgrund des aktuell stark zunehmenden 
Flächendrucks, der auf Köln lastet, schnell vonstattengehen muss. Eine erneute Produktionsauf-
nahme industrieller Nutzungen, auch moderner Art, muss an dieser Stelle ausgeschlossen werden, 
obwohl die Nähe zum und die vorhandene Nutzung des Mülheimer Hafens zunächst günstige 
Grundvoraussetzungen bieten könnten. Aber darüber hinaus fehlen aufgrund der bereits genann-
ten, einschränkenden Umgebungsfaktoren die essentiellen Voraussetzungen. Die Wohnbebauung 
ist - historisch und neuzeitlich - an die ehemaligen Flächen herangerückt, die Verkehrsinfrastruktur 
erfüllt nicht die Voraussetzungen, um große Logistikprozesse aufnehmen zu können, und die 
Randlage zur Messe und zur erweiterten Innenstadt erlaubt keine Etablierung von Industrien oder 
Betrieben mit einem gewissen Störfall-Potential.  
6.3 Bilanz der Nutzungsänderungen: 
Von Nach Quadratmeter 
Gewerbefläche (GE) Wohnbaufläche 24.090 
 Mischfläche 6.252 
 Grünfläche 23.936 
 Verkehrsfläche 1.671 
Industriefläche (GI) Wohnbaufläche 1.421 
 Grünfläche 26.163 
 Gemeinbedarfsfläche 25.193 
 Verkehrsfläche 24.785 
 Mischfläche 145.159 
 Gewerbefläche 60.626 
 Sonderbaufläche 37.302 
Grünfläche Wohnbaufläche 297 
 Wasserfläche 882 
 Verkehrsfläche 158 
 Mischfläche 128 
 Sonderbaufläche 55.712 
Wasserfläche Grünfläche 1.459 
 Sonderbaufläche 11.689 
Bahnfläche Gemeinbedarfsfläche 857 
 Mischfläche 664 
Sonderbaufläche Grünfläche 13.267 
Gesamtfläche der Veränderungen  461.711 
 
                                                 
8  Abbildung: http://www.muelheimerhafen.com/gestern/via-industrialis/, aus: Festschrift Van der 
Zypen & Charlier G.M.B.H. Abteilung Personenwagen, Eisenbahnwagen-& Maschinenfabrik 
Cöln-Deutz, Köln 1909 mit freundlicher Genehmigung der Fa.icon, Kommunikation für Kultur 
und Wirtschaft GmbH Köln

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7 Neudarstellung des FNP im Änderungsbereich: 
7.1 Vorbemerkung: 
Wenn auch grobe Zielrichtungen auf der FNP-Ebene vorgegeben werden können, unterliegen Re-
vitalisierungsflächen aber im Detail einer besonderen Dynamik, die sich in Abhängigkeit von Um-
gebungsfaktoren, Nutzungseinschränkungen, möglichen Bodenbelastungen und sozialen wie kul-
turellen Anforderungen sehr flexibel entwickeln muss. Das Nutzungskorsett des FNP muss daher 
zwar so eng geschnürt werden, dass unerwünschte Nutzungen unterbleiben, muss aber auch so 
weitmaschig gefasst sein, dass sich gewünschte Nutzungen flexibel entwickeln können. In den 
vorangegangenen Planungs- und Werkstattverfahren sind voraussichtlich alle raumwirksamen und 
planungsrelevanten Faktoren bereits erkannt, diskutiert und berücksichtigt worden und haben ihren 
Einfluss auf das zukünftige Nutzungsmosaik ausgeübt; eine flächenhaft abschließende Aussage ist 
noch nicht möglich.  
Daher werden zentrale Aussagen getroffen, die als Neudarstellung des ehemaligen Industriequar-
tiers in den FNP aufgenommen werden können: 
7.2 Mülheimer Hafen: 
Der Mülheimer Hafen umfasst in seiner Gesamtheit einschließlich des Standortes des Wasser- 
und Schifffahrtsamt im Südwesten insgesamt circa 13 ha Wasserfläche und circa 26 ha Landflä-
che. Als einziger Hafen auf Kölner Stadtgebiet ist der Mülheimer Hafen einschließlich seiner Was-
serfläche (Hafenbecken) Bestandteil der gemäß § 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) ge-
widmeten internationalen Wasserstraße ‚Rhein‘. Aus diesem Grunde befinden sich hier die Was-
serflächen des Hafenbeckens sowie die dazugehörigen Kai- und Anlegeflächen im Eigentum des 
Bundes. Auch nach Einstellung des Güterumschlages (der Schwerlastkran wurde 2005 abgebaut, 
die Gleise der von den Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) betriebenen Hafenbahn sind seit län-
gerem stillgelegt) kommt dem Mülheimer Hafen auch künftig erhebliche Bedeutung als notwendige 
Hafenanlage - insbesondere für die verstärkte Nutzung als Nachtliegehafen zu. Im Mülheimer Ha-
fen sind im Rahmen seiner gesetzlich festgelegten Schutzhafen-Funktion 60 Liegeplätze für Bin-
nenschiffe nachgewiesen. Diese Liegeplätze werden bei einer Einstellung des Schiffsverkehrs auf 
dem Rhein (zum Beispiel bei Hochwasserstand über 8,30 m oder Havarie) benötigt. Im Nordbe-
reich befindet sich an der Westmole eine Gefahrgutanlegestelle für bis zu sechs Gefahrguttrans-
portschiffe/Tanker (Abstand mindestens 300 m zur geschlossenen Wohnbebauung gemäß Ver-
ordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR). Weiterhin wird der Hafen 
durch hafenaffine Betriebe genutzt, die in absehbarer Zeit nicht verlagert werden können. Wesent-
licher Bestandteil des Hafens ist der Werftbetrieb Kölner Schiffswerft Deutz (KSD) mit stark Lärm 
emittierenden Nutzungen, die sich zusammen mit den erforderlichen Sicherheitsabständen zu den 
Kegelschiff-Liegeplätzen insbesondere auf eine Nutzung zu Wohnzwecken entlang der Hafenkante 
des Änderungsbereiches auswirken können. Sie arbeitet im 24 h-Betrieb und stellt wichtige Infra-
struktur für die Schifffahrt auf dem Rhein - unter anderem bei Havarie - bereit.  
Der Mülheimer Hafen ist im Bereich der zentralen Werft auf der Landzunge und den westlichen 
Werftflächen im aktuellen FNP als Grünfläche dargestellt. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung 
hat eindringlich - aufgrund der oben beschriebenen Funktion des Hafens als Schutzhafen für und 
Lagerplatz und Werft an einer Bundeswasserstraße - die besonders hohe Bedeutung dieses Ha-
fens für die Binnenschifffahrt dargelegt. Der FNP wird dieser Bedeutung folgen mit einer deutlichen 
Erweiterung der bisherigen Sonderbaufläche "Hafen" für die Liegeplätze und für den Lagerplatz, 
den Werftbetrieb auf der Halbinsel sowie weitere hafenaffine Nutzungen entlang der Süd- und Ost-
seite.  
Damit wird auch die Eigenschaft der Hafennutzung anerkannt, auf die Nutzbarkeit der binnenseitig 
angrenzenden Flächen einen einschränkenden Einfluss auszuüben, mit dem sich die Nutzungsab-
sichten der Landseite auseinandersetzen müssen. 
7.3 Der zentrale Änderungsbereich und der Anschluss an das nördliche Mülheim: 
Das oben erwähnte und mitttels Workshops und umfassenden Bürgerbeteiligungen erarbeitete 
städtebauliche Konzept (siehe 5.5 Städtebauliches Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive

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/ 11 
Hafen") sieht eine Ergänzung und zeitgemäße Weiterentwicklung des von großen Solitärbauten 
und Industriehallen geprägten Areals unter weitest gehendem Erhalt des alten Gebäudebestands 
vor.  
Bereits umgenutzte Industriehallen sollen erhalten und weiterentwickelt werden. Die vorhandenen 
gewerblichen Nutzungen, wie die Veranstaltungsnutzungen Dock One und Harbour Club, der Grill-
fachhandel Santos, die Lindgens Kantine sowie die Künstlerateliers mit insgesamt rund 180 Ar-
beitsplätzen geben dem Areal ein erstes Signal für einen zukünftig bunten Nutzungsansatz. Der 
städtebauliche Rahmenplan, der im Werkstattverfahren entwickelt wurde, soll den Transformati-
onsprozess im Mülheimer Süden hin zu einem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil vorantrei-
ben. Grundstücksbezogene Insellösungen sollen dadurch verhindert werden.  
Der Übergang in den nördlich anschließenden Stadtteil Mülheim wird in der hier vorliegenden Än-
derungsdarstellung in Ergänzung der Wohnbauflächen, die den Stadtteil Mülheim im FNP abbil-
den, bis zum geplanten Grünzug ebenfalls als Wohnbaufläche angeschlossen.  
An der Nordostspitze des Änderungsbereiches wird die vorhandene Mischbaufläche entlang der 
Straße Bergischer Ring nach Süden bis zum neuen Grünzug verlängert.  
Nutzungsstrukturell zielt daher das städtebauliche Planungskonzept auf eine Mischnutzung aus 
Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe sowie ausreichende Versorgung 
des Quartiers mit öffentlichem Grün ab. Durch die Mischnutzung sowie die Schaffung einer neuen 
Ortsmitte soll ein belebtes und urbanes Quartier - so das Ergebnis aus dem Werkstattverfahren - 
entstehen. 
Entsprechend soll der Großteil des Änderungsbereichs künftig als gemischte Baufläche (M) darge-
stellt werden.  
Eine Ausnahme bildet die Gewerbeflächen-Darstellung am Nordostrand des Änderungsbereiches. 
Die Fläche wird im FNP als Gewerbegebiet (GE) dargestellt, da hier entlang der unmittelbar süd-
lich angrenzenden Bahntrasse bereits heute ein Gewerbebetrieb ansässig ist, der auch weiterhin 
uneingeschränkt zulässig sein soll. Der Standort soll zukünftig gesichert werden und Erweite-
rungsmöglichkeiten bieten, die nicht durch sensible Nutzungen wie Wohnen innerhalb des Be-
reichs eingeschränkt werden.  
7.4 Der Rheinboulevard und angrenzende Grünverbindungen: 
Im Westen entlang des Rheinufers und der Hafenkante wurde ein Teil des Rheinboulevards bis 
zum Auenweg mit großzügigen Grünflächen realisiert. Er stellt eine Wege- und Freiraumverbin-
dung entlang des Rheins beziehungsweise des Mülheimer Hafens her und soll südlich des Auen-
wegs weitergeführt werden. Er dient auch als Verknüpfung zu den westlich und südlich des Mül-
heimer Hafens anschließenden Grünflächen Jugendpark und Rheinpark.  
Quer dazu werden die geplanten und auch im Rahmen des Werkstattverfahrens "Mülheimer Sü-
den inklusive Hafen" vorgesehenen Freiraumachsen "Grünzug Mülheim Süd" und "Grünzug Char-
lier" (zwischen Gießereigelände und Euroforum) als Grünverbindungen zwischen den angrenzen-
den Stadtteilen und dem Rheinboulevard dienen. Mehrere Fußwegeverbindungen zwischen der 
Deutz-Mülheimer Straße und dem Rheinboulevard werden vorhandene Lücken schließen (Im 
Werkstattverfahren gesamt als Grüner Kamm bezeichnet), welche im FNP nicht darstellungsrele-
vant sind. 
7.5 Die soziale Infrastruktur: 
Die kleinräumige Versorgung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wird in den einzelnen 
Erschließungsbereichen (Lindgens-Areal, Deutz-Areal, Euroforum West, Gießerei-Gelände) ent-
sprechend des vom Fachamt errechneten Bedarfs durch die jeweiligen Projektentwickler geleistet. 
Dazu zählen auch die erforderlichen Spielplätze. Hinsichtlich der schulischen Versorgung ist die 
endgültige Lage eines Schulstandortes abschließend geklärt,  der Bedarf anerkannt und in dieser 
FNP-Änderung auch verortet; die Fläche wird als Fläche für den Gemeinbedarf eingefügt.

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7.6 Verkehr und technische Infrastruktur 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Generell:  
Die Konsequenzen der Wiederbelebung eines ehemaligen Industriequartiers auf die bestehende 
Verkehrsinfrastruktur sind untersuchungsbedürftig und müssen im weiteren Verfahren spezifiziert 
werden. 
Die ehemaligen intensiven Zu- und Abfahrtsverkehre in das Industriegebiet sind zum größten Teil 
schon lange abgeklungen; der im Laufe der letzten Jahre deutlich zugenommene Verkehr im 
Großraum Mülheim und Deutz hat dies vermutlich dankbar wahrgenommen. Es ist sehr wahr-
scheinlich, dass eine Ertüchtigung oder/und Sanierung der bestehenden Straßenverbindungen 
nicht ausreichend sein wird, um die voraussichtlich entstehenden Verkehre aufzunehmen, zumal 
sich auch die Messe als erheblicher Verkehrserzeuger mit wachsender Tendenz direkt südlich 
anschließt. Es besteht am Südende des neuen Quartiers ein direkter Anschluss an übergeordnete 
Verkehrszüge, zum Norden hin führen Auenweg, Hafenstraße, Deutz-Mülheimer Straße oder 
schließlich die Danzierstraße lediglich in oder durch die Wohnbereiche des nördlich anschließen-
den Mülheim. Hier ist eine verbindende Trasse erforderlich, die den Auenweg durch das neue 
Quartier zum Bergischer Ring führt, um einen entlastenden Effekt auf die äußere Erschließungssi-
tuation herbeizuführen, den Durchgangsverkehr aus der Danzierstraße herauszunehmen oder 
diese deutlich zu entlasten. 
Im Einzelnen: 
Der Änderungsbereich ist als Innenstadtrandbereich mit seinen herausgehobenen Dienstleistungs-
standorten und weiteren, überregional ausstrahlenden Einrichtungen (Messe, LanxessArena) tradi-
tionell ein stark verkehrsbelastetes Gebiet. Dadurch ist der Änderungsbereich selbst, aber auch 
das Zentrum von Mülheim verkehrliches Durchgangsgebiet von der linksrheinischen Innenstadt 
insbesondere zu den nördlichen rechtsrheinischen Stadtteilen und dem angrenzenden Umland. 
Die in West-Ost-Richtung querende Stadtautobahn/Zoobrücke nimmt einen Großteil der innerstäd-
tischen Quellverkehre auf, die über das Autobahnkreuz Köln-Ost auf das Bundesautobahn(BAB)-
Netz wechseln, wirkt aber über den Messekreisel auch als Verteiler in die umliegenden Stadtteile. 
Für die Aufnahme der Hauptverkehrsströme aus dem Änderungsbereich stehen in Ost-West-
Richtung an der Grenze zwischen Deutz und Mülheim die Stadtautobahn / Zoobrücke / B 55a und 
am Nordrand des Änderungsbereiches die Mülheimer Brücke / Frankfurter Straße (mit Umfahrung 
Wiener Platz) zur Verfügung. In Nord-Süd-Richtung sind dies vorrangig der Pfälzische Ring / Ber-
gische Ring sowie die Deutz- Mülheimer Straße und der Auenweg. 
Durch die Revitalisierung eines ehemaligen Industriestandortes in einer Größenordnung von rund 
40 Hektar (nordwestlich der Bahnlinie) muss mit erheblich höherem Verkehrsaufkommen gerech-
net werden. Die deutlich höhere und intensivere Nutzung von Grundstücken vor allem mit Büro- 
und Dienstleistungsbetrieben sowie Wohnungsbau  erzeugt wesentlich höheren Ziel- und Quell-
verkehr. Hinzu kommt auch die geplante Neunutzung der Flächen (circa 5 ha) im Bereich rund um 
den Bahnhof Köln Messe/Deutz (MesseCity, Casino, Blockbebauung südlich Opladener Straße) 
mit der damit verbundenen höheren Arbeitsplatzdichte und dem zunehmenden Pendlerverkehr. 
Aufgrund der verkehrlichen Auswirkungen des Strukturwandels wurden für den gesamten Bereich 
in den letzten Jahren verschiedene Verkehrsgutachten eingeholt (unter anderem in Verbindung mit 
größeren Projektentwicklungen in Kalk und Deutz), vernetzt und in das der FNP-Änderung zugrun-
de liegende Rechtsrheinische Entwicklungskonzept eingearbeitet. Wesentliches Ergebnis und Ziel 
der Verkehrsuntersuchungen ist die Entzerrung der Verkehrsströme, eine Umverteilung auf Haupt-
verkehrsachsen und eine Verkehrsentlastung zukünftig höherwertiger Entwicklungsbereiche. 
Aus den vorgenannten Gründen sind als Grundvoraussetzung einer hoch verdichteten Entwicklung 
die verkehrsplanerischen Rahmenbedingungen zu schaffen: 
Der Auenweg soll zukünftig die Hauptstraßenfunktion der Deutz-Mülheimer Straße im Abschnitt 
Messekreisel – Danzierstraße, der stärker Wohnnutzungen berührt, übernehmen. Dazu wird der 
Auenweg zwischen Mindener Straße und Deutz-Mülheimer Straße zur örtlichen Hauptstraße her-
aufgestuft, da hier vom Durchgangsverkehr keine lärmempfindlichen Wohnbereiche durchquert 
werden. Gleichzeitig ist eine Verknüpfung des Auenweges über heutiges Werksgelände der Deutz

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AG hinweg mit dem Bergischen Ring als örtlicher Hauptverkehrszug (gemäß Gesamtverkehrskon-
zept –GVK–) erforderlich. Es ist eine neue Straßenanbindung zwischen der Deutz-Mülheimer-
Straße und dem Pfälzischen Ring im Bereich der Anschlussstelle an die Stadtautobahn geplant. 
Darüber hinaus ist die Verbindung von der Straße des 17. Juni zur Karlsruher Straße für die Ver-
kehrserschließung von Mülheim-Süd und des Mülheimer Hafens bedeutsam. 
Um die verkehrlichen Auswirkung der verschiedenen Entwicklungsmodule und –ansätze in Gänze 
zu beurteilen, wird im Laufe des weiteren Verfahren ein Verkehrs- und  Mobilitätsgutachten erar-
beitet, welches eine übergreifende Sicht auf die Situation zugrunde legt, zukünftige Entwicklungen 
des Gesamtraums Mülheim-Süd und Deutz analysiert und geeignete Lösungsmöglichkeiten auf-
zeigt. 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Aufgrund der bisherigen Nutzung durch großflächige Industrieunternehmen besteht im Gebiet kei-
ne kleinteilige ÖPNV-Erschließung. Regionalbuslinien verkehren zwischen Köln-Mülheim und 
Köln-Zentrum über die Straßen Danzierstraße, Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg.  
Die nächsten Stadtbahnhaltestellen sind die Haltestellen Grünstraße, Stegerwaldsiedlung oder 
Messe Nord der Linie 4. Sie befinden sich alle am Süd-, Ost, und Nordrand des Quartiers, da die 
Stadtbahn trassengleich mit dem Pfälzischer und Bergischer Ring verläuft. Die nächste S-Bahn-
Haltestelle "Köln-Buchforst" befindet sich weiter östlich am Nordrand des Stadtteils Buchforst. Die 
Haltepunkte können keine ausreichende Erschließung gewährleisten. 
Im Zusammenhang mit dem Planungskonzept soll – wie oben bereits erwähnt -ein Mobilitätskon-
zept aufgestellt werden, bei dem verschiedene Verkehrsträger untersucht werden. So wird zur Op-
timierung der ÖPNV-Anbindung die Führung einer Stadtbahntrasse auf der Deutz-Mülheimer Stra-
ße geprüft. 
Fuß- und Radverkehr 
Neben den straßenbegleitenden Fuß- und Radwegeverbindungen entlang der Deutz-Mülheimer 
Straße, des Auenwegs und der Hafenstraße besteht mit dem Rheinboulevard eine weitere bedeut-
same Nord-Süd-Wegeverbindung. Darüber hinaus sind im Jugendpark Fußwegeverbindungen 
entlang des Rheins beziehungsweise entlang des Hafenbeckens vorhanden, die über eine Fuß-
gängerbrücke, den so genannten "Katzenbuckel", an den Rheinboulevard beziehungsweise die 
Hafenstraße angebunden sind. Weitere Wegeverbindungen sollen zukünftig im Grünzug Mülheim 
Süd sowie im Grünzug Charlier entstehen.  
Zur besseren Vernetzung des neuen Quartiers und der östlich angrenzenden Siedlungsbereiche 
mit dem Rhein beziehungsweise Rheinboulevard sollen mit dem Planungskonzept zusätzliche fuß-
läufige Verbindungen in Ost-West-Richtung entstehen (Grüner Kamm). 
7.7 Auswirkungen der Planänderung 
Mit der 216. Änderung des Flächennutzungsplans "Mülheimer Süden inklusive Hafen" wird der 
Anstoß gegeben, das ehemals überwiegend industriell genutzte Areal im Mülheimer Süden zu ei-
nem hochwertigen, gemischten Quartier in stadträumlich zentraler Lage zu entwickeln. 
Die geplante Entwicklung leistet einen Beitrag zur Deckung der massiven Wohnraumnachfrage 
innerhalb Kölns sowie zur Deckung der Nachfrage nach gut erschlossenen Gewerbestandorten im 
zentralen Bereich der Stadt. Durch die Revitalisierung solcher Innenbereichsflächen wird die Flä-
cheninanspruchnahme durch Siedlungsdispersion im Außenbereich reduziert.

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8 Umweltbericht 
Einleitung 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch 
(BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergeb-
nisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 
8.1 Inhalt und wichtigste Ziele der FNP-Änderung 
Der rechtsrheinische Kölner Kernraum mit den Stadtteilen Deutz, Mülheim, Kalk und Humboldt/ 
Gremberg stellte fast 150 Jahre lang den größten gewerblich-industriell geprägten Verflechtungs-
raum innerhalb des Kölner Stadtgebietes dar. Noch in den 1970er und 1980er Jahren wurde von 
einer relativ stabilen gewerblichen Situation ausgegangen, so dass zur Standortsicherung und -
entwicklung diese Gewerbe- und Industriegebiete in den (1982 rechtskräftig gewordenen) FNP 
aufgenommen wurden.  
Der Rückzug der Industrie hinterließ am Ende des 20. Jahrhunderts zwischen Rhein und Eisen-
bahnring über 160 ha Industriebrache. Die Inhalte der FNP-Änderung stellen die Voraussetzung 
für die Entwicklung eines lebendigen gemischten Quartieres im Mülheimer Süden dar. Bestehende 
Nutzungen im Hafen und neue Grünflächen werden gesichert. Ausführliche Darstellung dazu siehe 
Punkt 6, Das Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan. 
8.1.1 Beschreibung Bestand 
Der Änderungsbereich lässt sich in zwei Bereiche untergliedern, den Bereich des Mülheimer Ha-
fens und den landseitigen Teil der vormals überwiegend industriell und gewerblich genutzten Flä-
chen. Im Mülheimer Hafen liegen untergeordnet kleingewerbliche Nutzungen vor, die keine Affinität 
zum Hafen aufweisen sowie eine Schiffsreparaturwerft, Bootsbaubetriebe, Bautaucher sowie eine 
Außenstelle des Wasser- und Schifffahrtsamtes Köln. Der Hafen und seine Funktionen sind unter 
Punkt 7.2 „Mülheimer Hafen“ beschrieben. Landseitig wechseln leerstehende Hallen und Gebäude 
mit solchen, die noch eine (zeitlich begrenzte) industrielle Nutzung aufweisen und solchen Gebäu-
den, die temporär oder dauerhaft neu genutzt werden. Diese Betriebe sind unter Punkt 6.1 „Beste-
hende Nutzungen“ beschrieben. 
8.1.2 Beschreibung Nullvariante 
Diese entspricht dem Bestand. Eine Revitalisierung der Industriebrachen würde nicht vorgenom-
men. Verschiedene Zwischennutzungen finden weiterhin in Teilen des Änderungsbereiches statt, 
parallel würde das Gebiet weiterhin durch leerstehende und langsam weiter verfallende Industrie-
hallen geprägt. Nutzungen im Mülheimer Hafen sowie Grünflächen wie der Rheinboulevard und 
der Grünzug Charlier sind vorhanden bzw. hergestellt. Vorhandene umweltseitige Belastungen wie 
Bodenverunreinigungen oder thermische Belastungen aufgrund der großflächigen Versiegelung 
würden weiter bestehen bleiben. Kleinteilige Ansätze von Sukzessionsvegetation würden sich 
kleinteilig weiter ausdehnen und damit möglicherweise in eingeschränktem Umfang Brut- und Le-
bensstätten wildlebender Tierarten bilden können. Die Gefahr von Überflutungen zwischengenutz-
ter oder leerstehenden Hallen im Hochwasserfall würde ebenfalls bestehen bleiben. 
 Geringfügige Betriebserweiterungen oder Umbauten könnten auf der Basis von § 34 BauGB vor-
genommen werden. Diese Änderungen würden voraussichtlich nur geringe Eingriffe in den Natur-
haushalt auslösen. Daher wird die Nullvariante in der weiteren Prüfung nicht als separater Punkt 
beschrieben. 
8.1.3 Beschreibung Planung 
Im Änderungsbereich sind die Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und 
nicht störendem Gewerbe zu schaffen. Entsprechend soll der Großteil des Änderungsbereichs 
künftig als gemischte Baufläche (M) nach § 1 Absatz 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darge-
stellt werden. Weitere, untergeordnete Ausweisungen sind Sondergebiet (SO) für die Sicherung 
der Hafennutzungen, Grünflächen (Rheinboulevard, Grünzug Mülheim, Grünzug Charlier), Gewer-
befläche (GE) sowie zwei Gemeinbedarfsflächen für zukünftige Schulstandorte.

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8.2 Bedarf an Grund und Boden 
Der Änderungsbereich umfasst ca. 60 ha Fläche. Eine Bilanz der geplanten Änderungen gegen-
über dem Bestand ist dem Punkt 5.3 "Bilanz der Nutzungsänderungen" in der Begründung zu ent-
nehmen. 
8.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im We-
sentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhaltepla-
nung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – 
Arten-, Landschafts- und Biotopschutz) und Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Boden-
schutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung 
sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die 
Geruchsrichtlinie Nordrhein Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswasserge-
setz Nordrhein Westfalen (LG NW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen 
auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalte-
plan Köln.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln 
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der 
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-
Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwar-
ten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
Für die durch die FNP-Änderung als betroffen bewerteten Umweltbelange werden die Umweltziele 
und deren Berücksichtigung nachfolgend in tabellarischer Form dargestellt.

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Umweltbelang Fachgesetz/Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Berücksichtigung 
Tiere Bundenaturschutzgesetz Vermeidung Zugriffsverbote (Tö-
tungs- und Störungsverbot, Verbot 
Zerstörung Fortpflanzungs- und 
Ruhestätten), Vermeidung Ver-
schlechterung Erhaltungszustand 
ASP´en im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitpla-
nung 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch,  
Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung) 
Landesnaturschutzgesetz NW 
Ausgleich von Eingriffen in das 
Landschaftsbild 
Ausweisung von Grünflä-
chen 
Grundwasser Wasserhaushaltsgesetz 
Landeswassergesetz NW, Wasserschutzzo-
nen-Verordnung 
Versickerung von Niederschlags-
wasser, Berücksichtigung der Ge- 
und Verbote 
Prüfung der Versickerung 
im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung 
Klima, Kaltluft/Ventilation  Vermeidung bioklimatisch belaste-
ter Wohngebiete, Erhalt von 
Frischluftzufuhr 
Ausweisung von Grünflä-
chen 
Luftschadstoffe – Emissionen Bundesimmissionsschutzgesetz Schaffung gesunder Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse 
Emissionsarme Nutzungs-
ausweisung anstelle von 
GE und GI 
Luftschadstoffe – Immissionen Bundesimmissionsschutzgesetz Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV durch MIV 
Ausweisung von Grünflä-
chen 
Darstellungen von sonstige Fachplänen, 
insbesondere des Wasser-, Abfall-, Im-
missionsschutzrechtes 
Wasserschutzgebiete (siehe Grundwasser), 
Luftreinhalteplan,  
Schutz des Grundwassers, 
 Einhaltung der Grenzwerte der 
39.BimSchV für NOx und Fein-
staub (PM10. PM 2,5) 
Änderungsbereich liegt in 
der Umweltzone, Ziele wi-
dersprechen nicht denen 
des Luftreinhalteplans 
Lärm Bundesimmissionsschutzgesetz; DIN-
Normen, TA Lärm 
Einhaltung der Orientierungs,- 
Richt- und Grenzwerte, Tren-
nungsgrundsatz 
Lärmschutzmaßnahmen im 
Rahmen der verbindlichen 
Bauleitplanung 
Altlasten Bundes- und Landesbodenschutzgesetz Sicherung und Wiederherstellung 
der natürlichen Bodenfunktionen 
(Ressourcenschutz);  
Vermeidung von Gefährdung 
durch die Wirkpfade Boden-
Mensch, Boden-Luft, Boden-
Grundwasser 
 
Flächenausweisung grund-
sätzlich möglich, Sanie-
rungsregelungen im Rah-
men der verbindlichen Bau-
leitplanung

- 16 - 
 
 
/ 17 
Umweltbelang Fachgesetz/Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Berücksichtigung 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
 
 
 
- Störfallrecht 
 
 
 
- Magnetfeldbelastung 
 
 
 
- Starkregenvorsorge 
 
 
Wasserhaushaltsgesetz (Abschnitt 6) 
 
 
 
 
Seveso-III-Richtlinie 
 
 
 
Bundesimmissionsschutzgesetz, Abstands-
erlass NW, städtischer Vorsorgewert (Rats-
beschluss) 
 
Landeswassergesetz NW 
 
 
Hochwassersichere Baugebiete; 
Schutz des Menschen, Umwelt, 
Kulturerbe vor nachteiligen 
Hochwasserfolgen 
 
Einhaltung von Achtungs- und an-
gemessenen Sicherheitsabstän-
den 
 
Einhaltung ausreichender Abstän-
de zu sensiblen Nutzungen, Tren-
nungsgebot 
 
Ableitung von Oberflächenwasser; 
Schutz der menschlichen Gesund-
heit, von Kultur- und Sachgütern 
 
Teilerhalt Retentionsraum 
(Grünfläche) 
 
 
 
Ausschluss sensibler Nut-
zungen im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitpla-
nung 
nicht betroffen 
 
 
 
Regelungen im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitpla-
nung 
 
Kultur- und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz NW 
 
Vermeidung der Beeinträchtigung 
von Denkmälern, Kultur- und 
Sachgüter 
Regelungen im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitpla-
nung

- 17 - 
 
 
/ 18 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
Nicht im, jedoch unmittelbar angrenzend an den Änderungsbereich liegen die Bereiche der 194 
FNP-Änderung "Euroforum Nord" und der laufenden 208. FNP-Änderung "Lindgens-Areal" Zu-
sammen mit den Flächen im Änderungsbereich bilden diese den Umgriff des Werkstatt-Verfahrens 
"Mülheimer Süden inklusive Hafen". Die Umsetzung erfolgt durch die parallel in Aufstellung befind-
lichen Bebauungspläne "Euroforum West", Deutz Areal", "Otto – Langen-Quartier" sowie "Lingens-
Areal" und "Euroforum Nord 1. Änderung". Soweit im Rahmen dieser Bebauungsplan-Verfahren 
Umweltuntersuchungen erstellt wurden, werden diese zur Beschreibung und Bewertung der be-
troffenen Umweltauswirkungen der 216. FNP-Änderung herangezogen. Prüfgegenstand dieser 
Umweltprüfung sind die Fragen: 
 Welche Umweltauswirkungen werden sich aus der Umsetzung der geplanten FNP-Änderung 
ergeben? 
 Sind die geplanten Gebietsausweisungen am jeweiligen Standort unter Berücksichtigung der 
vorhandenen und zukünftigen Umwelteinwirkungen umsetzbar? 
In die Bewertung wird einfließen, dass durch Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen in den pa-
rallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan-Verfahren negative Aus- und Einwirkungen aufzu-
fangen sein werden. 
8.4 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange 
- Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete: solche Schutz-
gebiete liegen mehrere Kilometer entfernt. 
- Landschaftsplan:  
-  
- Biologische Vielfalt:  
- Eingriff/Ausgleich: Aufgrund des Vorliegens rechtskräftiger Bebauungspläne für Teile des Än-
derungsbereiches sowie des hohen Versiegelungsgrades besteht keine Ausgleichsverpflich-
tung nach der  Eingriffsregelung. 
- Boden: Aufgrund der industriell-gewerblichen Vornutzung liegen im Änderungsbereich keine 
natürlichen Bodenverhältnisse vor. Innerhalb der geplanten und vorhandenen Grünflächen 
(Grünzug Mülheim, Rheinboulevard) können sich langfristig wieder natürliche Bodenverhält-
nisse entwickeln. 
- Oberflächenwasser: Im Änderungsbereich liegt die Wasserfläche des Mülheimer Hafens. Die 
geplante FNP-Änderung sieht keine Änderung in die Wasserfläche vor. Indirekte Auswirkun-
gen wie die Einleitung von Abwasser oder erhöhter Schadstoffeintrag über die Wasserober-
fläche werden durch die FNP-Änderung nicht ausgelöst. Zum Hochwasserschutz siehe Punkt 
7.5.6.5 Gefahrenschutz. 
- Abwasser: Die Entsorgung von Schutz- und Niederschlagswasser unterliegt nicht der Rege-
lungstiefe des FNP (zu Niederschlagswasser siehe Punkt 8.5.3.1 Grundwasser). 
- Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Der Änderungsbereich weist keine Relevanz für die 
Gewinnung erneuerbarer Energie auf. Die geplante FNP-Änderung sieht keine Ausweisungen 
für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie aus. Das im Bereich "Euroforum West" vor-
handene Heizwerk der Rheinenergie wird voraussichtlich 2018 stillgelegt. 
- Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-verordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Der Änderungsbereich liegt in der Umweltzo-
ne des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln. Dieser regelt Maßnahmen zur Einhaltung von 
Grenzwerten der 39. Bundesimmissionsschutz-Verordnung. Die geplante FNP-Änderung wi-
derspricht nicht den Zielen der Luftreinhalteplanung. 
- Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter 
Umgang mit Abfällen und Abwässern: Erhebliche Licht- oder Geruchimmissionen liegen im 
Änderungsbereich nicht vor. Regelungen zur Entsorgung betroffen nicht die Darstellungstiefe 
des FNP.

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- Erschütterungen: Erhebliche Erschütterungen liegen im Änderungsbereich nicht vor. Für den 
Bereich des "Deutz-Areals" entlang der ICE-Trassen Köln – Hamburg wird eine entsprechen-
de Stellungnahme eingeholt. 
- Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen einzelnen Umweltbelangen sind im Ände-
rungsbereich vorhanden, jedoch in schwacher Ausprägung, Durch die geplante Umstrukturie-
rung auf Basis der geplanten Flächenausweisungen werden diese Wechselwirkungen und 
Wirkungsgefüge nicht erheblich verändert. 
8.5 Durch die Planung betroffene Umweltbelange 
8.5.1 Natur und Landschaft  
8.5.1.1 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landschaftsgesetz NRW 
Bestand: Aufgrund des relativ geringen Anteils an Vegetationsstrukturen und von Störungen durch 
Zwischennutzungen in vorhandenen Gebäuden, ist im Änderungsbereich nur sehr untergeordnet 
mit Lebensstätten streng geschützter bzw. planungsrelevanter wildlebender Tierarten zu rechnen. 
Für das "Deutz-Areal" wurde auf Basis einer Artenschutzprüfung Stufe I eine Untersuchung zu 
Brutvogelarten und Fledermausarten durchgeführt. Neben Zwergfledermäusen wurden zahlreiche 
besonderes und etliche streng geschützte Vogelarten kartiert. Nachweise von Brutstätten pla-
nungsrelevanter Vogelarten oder Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen wurden nicht gefunden. 
Das Vorkommen von Zauneidechsen konnte ausgeschlossen werden. 
Artenschutzprüfungen im Rahmen der Bebauungsplan-Verfahren "Euroforum 1. Änderung" und 
"Lindgens-Areal" außerhalb angrenzend an den Änderungsbereich zeigen, dass keine Brutstätten 
planungsrelevanter Vogelarten betroffen sind. Im Einzelfall können Quartiere von Fledermäusen 
betroffen sein. 
Prognose (Plan): Die geplante FNP-Änderung bildet die Grundlage für die parallel laufenden Be-
bauungsplan-Verfahren im Änderungsbereich. Eingriffe in Brutstätten oder Quartiere planungsrele-
vanter Tierarten werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitpläne ermöglicht und untersucht. 
Durch die Überplanung von Bestandsgebäude kommt es zur Veränderungen von Lebensräumen 
geschützter Tierarten. Die Prognose dieser Veränderungen erfolgt auf der Ebene der Bebauungs-
pläne im Rahmen von Artenschutzprüfungen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Im Rahmen der Artenschutzprüfungen 
auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird geprüft, ob und welche Minderungs- oder 
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Dies sind in der Regel eine terminierte Fällung / Rodung 
von Bäumen und Gehölzstrukturen, im Einzelfall das Anbringen von Fledermauskästen / brettern 
an Gebäuden bei Wegfall eines Fledermausquartieres und/oder eine ökologische Baubegleitung 
von Abrissmaßnahmen. Die Maßnahmen können vor Ort umgesetzt werden und stellen keine Pla-
nungsschranke dar. Entsprechend sind die geplanten Gebietsausweisungen im Rahmen der FNP-
Änderung unter Aspekten des Artenschutzes umsetzbar. 
Bewertung: Im Änderungsbereich können untergeordnet Lebensstätten besonders und strengge-
schützter / planungsrelevanter wildlebender Tierarten vorliegen. Im Rahmen der verbindlichen 
Bauleitplanung wird durch Artenschutzprüfungen untersucht, ob solche Lebensstätten betroffen 
sind und ob Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Diese können vor Ort um-
gesetzt werden und stellen keine Planungsschranke dar. Entsprechend sind die geplanten Ge-
bietsausweisungen im Rahmen der FNP-Änderung unter Aspekten des Artenschutzes umsetzbar. 
8.5.1.2 Pflanzen 
Bestand: Der überwiegende Teil des Änderungsbereiches ist bebaut und versiegelt. Kleinere Be-
reiche mit Vegetation liegen im Bereich des Hafens sowie im Bereich des Bebauungsplan-
Geltungsbereiches "Deutz-Areal" vor. Es handelt sich um Sukzessionsvegetation, Rasen- und Ge-
hölzbereiche. Im bereits ausgebauten Teil des Rheinboulevards liegen ebenfalls Scherrasenflä-
chen vor. Untergeordnet weisen die Straßenzüge Baumstandorte auf. Die vorhandene Vegetation 
weist eine geringe bis mittlere ökologische Wertigkeit auf.

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Prognose (Plan): Im Zuge der Umsetzung der FNP-Änderung durch die parallel in Aufstellung be-
findlichen Bebauungspläne kommt es – außerhalb des Hafens – zur Überplanung von vorhande-
nen vereinzelten Vegetationsbeständen einerseits und zur Neuanlage neuer Grün- und Freiflächen 
andererseits. Gegenüber der bestehend Darstellung im FNP weist die Änderung ein geringes Plus 
cob knapp 5.000 m² an zusätzlicher Grünfläche aus. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Mit den FNP-Ausweisungen neuer Grün-
flächen und Mischbaufläche wird die Möglichkeit größerer Grünanteile im Änderungsbereich ge-
genüber dem Bestand geschaffen. 
Bewertung: Faktisch führt die Umsetzung der FNP-Änderung dazu, dass im Änderungsbereich 
mehr Grünanteile geschaffen werden als im heutigen Zustand vorhanden sind, auch wenn die 
FNP-Änderung im Bereich des Hafens – zur Sicherung der dort vorhandenen Nutzungen – die 
Darstellung von Grünfläche dort zurücknimmt. 
 
8.5.1.3 Biologische Vielfalt 
Die Bewertung der Qualität von biologischer Vielfalt orientiert sich an Lebensstätten und Populati-
onsdichten streng geschützter Arten.  
Bestand: Aufgrund des relativ geringen Anteils an Vegetationsstrukturen und von Störungen durch 
Zwischennutzungen in vorhandenen Gebäuden, ist im Änderungsbereich nur sehr untergeordnet 
mit Lebensstätten streng geschützter bzw. planungsrelevanter wildlebender Tierarten zu rechnen. 
Damit ist die biologische Vielfalt im Änderungsbereich als gering einzustufen.  
Prognose (Plan): Diese Einstufung wird sich nach der Umsetzung der FNP-Änderung nicht verän-
dern. Auswirkungen der FNP-Änderung auf wildlebende Tierarten sind unter Punkt 8.5.1.1 „Tiere“ 
beschrieben. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: sind nicht notwendig, da sich die Qualität 
der biologischen Vielfalt durch die FNP-Änderung nicht negativ verändert. 
Bewertung: Die nach den vorliegenden Erkenntnissen als gering zu bewertende biologische Viel-
falt wird sich durch Umsetzung der FNP-Änderung weder verbessern noch verschlechtern. Daher 
sind Minderung- oder Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich. 
8.5.1.4 Landschaftsplan 
Bestand: Im Änderungsbereich ist nur der schmale Böschungsbereich der Landzunge entlang des 
Schutzhafens mit der Schutzausweisung Landschaftsschutzgebiet LSG 13 „Rhein, Rheinauen und 
Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“ belegt. Der Teilbereich ist mit dem Entwicklungsziel 
(EZ) 1“Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft“ belegt. Im übri-
gen Änderungsbereich weist der LP Innenbereich aus. 
Prognose (Plan): In dem mit der Schutzsauweisung L 13 belegten Böschungsbereich ist die Feu-
erwehrzufahrt zu den Liegeplätzen für Gefahrgutschiffe im Schutzhafen bereits ausgebaut. Ent-
sprechend wird dieser schmale Streifen als Sondergebiet Schutzhafen ausgewiesen. Hier soll der 
LP Köln geändert werden. Die Änderung betrifft weder den Schutzzweck noch das Entwicklungs-
ziel, da der Böschungsbereich auch vor dem Neubau der Feuerwehrzufahrt keine naturnahe Aus-
prägung aufwies und nur einen sehr geringen Teil des gesamten LSG 13 umfasst. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: sind auf der Ebene der Flächennut-
zungspländerung nicht notwendig, da die Änderung keine erhebliche Beeinträchtigung des 
Schutzzwecks und des Entwicklungszieles auslöst. 
Bewertung: Die Betroffenheit des Landschaftsplanes ist aufgrund der geringen Flächengröße und 
der Nichtbeeinträchtigung von Schutzzweck und Entwicklungsziel nicht als erheblich zu bewerten. 
 
8.5.2 Landschaft/Ortsbild  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG

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/ 21 
Bestand: Im Änderungsbereich unterscheiden sich hinsichtlich des Ortsbildes der Hafenbereich 
und die landseitigen ehemaligen Industrie- und Gewerbegebiete. 
Der Hafenbereich ist durch kleinteilige Baustrukturen und Werfteinrichtungen (Kräne, Helling) ge-
prägt sowie durch kleinere Grünflächen (Mittelmole) und die Wasserfläche des Hafenbeckens. 
Das Ortsbild der Flächen zwischen Auenweg, Deutz-Mülheimer Straße und Bahndamm ist durch 
zumeist großflächige Industriebauten unterschiedlicher Baualter geprägt. Die ortsbildprägende 
Qualität der Gebäude ist sehr unterschiedlich, dort wo eine gründerzeitliche Backsteinarchitektur 
wie beispielsweise im Bereich des Otto-Langen Quartiers die Deutz-Mülheimer Straße einfasst, ist 
diese als hochwertig zu bewerten. In anderen Bereichen muss das Ortsbild aufgrund von Leer-
ständen und Verfall der Gebäude als belastet bewertet werden. Kontrastierend dazu wirken die 
neu angelegten Grünflächen, Grünzug Charlier und Rheinboulevard. 
Prognose (Plan): Im Hafenbereich werden lediglich die bestehenden Nutzungen gesichert, so dass 
hier keine Veränderungen im Orts- und Landschaftsbild aufgrund der FNP-Änderung ausgelöst 
werden. Im Bereich der ehemals industriell/gewerblich genutzten Flächen schafft die FNP-
Änderung die Grundlage für eine erhebliche Umgestaltung des Ortbildes durch die zahlreichen 
geplanten neuen Wohn- und Bürogebäude sowie neue Grünflächen. Denkmalgeschützte Gebäude 
im Änderungsbereich behalten Ihren Schutzstatus bei. Durch die Umsetzung der parallel in Auf-
stellung befindlichen Bebauungspläne ist insgesamt im Änderungsbereich mit einer Aufwertung 
des Ortsbildes zu rechnen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Die FNP-Änderung trifft über die Auswei-
sung von Bau- und Grünflächen keine Regelungen, die auf die Gestaltung des Ortsbildes Einfluss 
nehmen. Da die Auswirkungen der FNP-Änderung indirekt positiv auf das Ortsbild wirken können, 
sind im Rahmen der FNP-Änderung keine Minderungs- / Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. 
Bewertung: Mit der Ausweisung von gemischten Bauflächen und Grünflächen legt die FNP-
Änderung die Grundlage für die geplante Umstrukturierung im Änderungsbereich. Diese wird zu 
erheblichen Veränderungen im Ortsbild führen durch die Niederlegung zahlreicher Bestandsge-
bäude und den Neubau von Wohn- und Bürogebäuden. Denkmalgeschützte Gebäude werden 
erhalten bleiben. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Ortsbild als positiv zu bewerten, so 
dass keine Minderungs- / Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der FNP-Änderung fest zu legen 
sind. Im Bereich des Hafens werden aus der FNP-Änderung keine Veränderungen des Orts- und 
Landschaftsbildes resultieren. 
8.5.3 Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nr.7 Buchstabe a BauGB) 
8.5.3.1 Grundwasser 
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, ggf. Wasserschutzzonen-Verordnung  
Bestand: Der Änderungsbereich liegt nicht in einer Wasserschutzzone. Aufgrund der großflächigen 
Bebauung und Versiegelung sowie der anthropogen veränderten Bodenverhältnisse ist für den 
überwiegenden Teil des Änderungsbereiches von einer sehr stark eingeschränkten Grundwasser-
neubildung auszugehen. Aufgrund der teilweise hohen Schwermetallbelastungen im Boden kann 
eine Auswaschung elurierbarer Anteile aus den großflächig vorhandenen Bodenauffüllungen nicht 
ganz ausgeschlossen werden. 
Die Auswertung von Grundwasserganglinien zeigt, dass bei mittleren Grundwasserständen (2003) 
die Grundwasserfließrichtung auf den Rhein ausgerichtet ist, die Grundwasserstände liegen zwi-
schen 37,10 m NHN in Rheinnähe und bei 36,8 NHN im östlichen Teil des Änderungsbereiches. 
Bei hohen Grundwasserständen (1988) liegen die GW-Gleichen bei 42 bis 41 m NHN. Die Gelän-
dehöhen liegen in Rheinnähe bei 43,7 m und nehmen nach Osten und Süden zu über 45,2 m (Eu-
roforum West), 46,6 m (Danzierstraße) bis 47,5 m im südlichen Deutz-Areal. Damit schwankt der 
Grundwasserflurabstand in Rheinnähe zwischen ca. 2 und 6 m und im östlichen Änderungsbereich 
zwischen ca. 4 und 10 m. Für den Hafenbereich liegen keine Aussagen zum Grundwasser vor. Die 
Grundwassersituation spricht nicht gegen die geplanten Gebietsausweisungen. 
Prognose (Plan): Im Rahmen der Anlage des Rheinboulevards (und des Grünzuges Charlier) wur-
den erste Oberflächenentsiegelungen vorgenommen. Im Zuge der Umsetzung der Revitalisierung 
des ehemaligen Industrie- und Gewerbegebietes wird es im Änderungsbereich zu weiteren Entsie-

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gelungsmaßnahmen kommen durch die Anlage des Grünzuges Mülheim-Süd im "Deutz-Areal" und 
die Anlage einer Grünfläche entlang des Auenweges im "Euroforum West". Hier kann zukünftig 
Grundwasserneubildung stattfinden. Durch die Umsetzung der Bebauungspläne im Änderungsbe-
reich werden kleinere lokale Grünflächen umgesetzt und durch Ausschachtungsarbeiten belaste-
ten Auffüllungen und Bodenbereiche entsorgt. Damit sinkt die Gefahr der Auswaschung von 
Schadstoffen in das Grundwasser. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Mit der Ausweisung von Grünflächen in 
ehemals industriell genutzten Bereichen trägt der FNP in einem gewissen Umfang zu einer Zu-
nahme der heute stark eingeschränkten Grundwasserneubildung im Änderungsbereich bei. Weite-
re Minderungsmaßnahmen sind im Rahmen der FNP-Ausweisung nicht umsetzbar. Im Rahmen 
der parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Fachbei-
trages Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorgen Maßnahmen zur gedrosselten Ab-
gabe von Niederschlagswasser (z. B. durch Dachbegrünung) und zur Versickerung von Dachflä-
chenwasser geprüft. 
Bewertung: Die Grundwassersituation ist einerseits geprägt durch die Rheinnähe (Vorfluter) und 
andererseits durch die hohe Oberflächenversiegelung, die die Grundwassersituation auf der Land-
seite des Änderungsbereiches stark einschränkt. Die Grundwasserflurabstände schwanken zwi-
schen 2 bis 6 m in Rheinnähe und zwischen 4 bis 10 m im östlichen Änderungsbereich. Mit der 
Ausweisung von Grünflächen fördert der FNP hier die Entsiegelung von befestigten / bebauten 
Oberflächen und schafft damit die Voraussetzung zur Steigerung der Grundwasserneubildung im 
Änderungsbereich. 
 
8.5.4 Klima und Luft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
8.5.4.1 Klima, Kaltluft/Ventilation  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, Vermeidung der Ausdehnung bioklimatisch belasteter Gebiete, 
Umgang mit Klimawandelfolgen 
Bestand: Der westliche Teil des Änderungsbereiches bis auf Höhe der Hafenstraße profitiert stadt-
klimatisch von der Lage am Rhein. Der östlich davon gelegene Teil stellt sich aufgrund der vor-
handenen Bebauung und Versiegelung als thermisches Lastgebiet dar. Der den Änderungsbereich 
abgrenzende Bahndamm der ICE-Trasse stellt eine Barriere für lokale Kaltluftströme dar. Gemäß 
der Planungshinweiskarte (zukünftige) Wärmebelastung (als Folge des Klimawandels) sind das 
Hafengebiet und seine Randbereiche als klimaaktive Flächen gekennzeichnet. Die Flächen zwi-
schen "Auenweg" und "Deutz-Mülheimer Straße" sind als belastete Siedlungsfläche bewertet, 
während der Teil des Änderungsbereiches östlich der Deutz-Mülheimer Straße als hoch belastete 
Siedlungsfläche kartiert ist. Klimawirksam ist einerseits der heute vorhandene hohe Versiege-
lungsgrad im Änderungsbereich mit ausgedehnter Bebauung, die zu Aufheizung und Einschrän-
kung der Durchströmbarkeit führt. Andererseits führt die Rheinnähe im westlichen Änderungsbe-
reich zu einer gewissen Abkühlung durch die Kaltluftentstehung über der Wasserfläche des Mül-
heimer Hafens und der uferbegleitenden Freiflächen. 
Prognose (Plan): Die Umsetzung der geplanten FNP-Änderung durch die parallel in Aufstellung 
befindlichen Bebauungspläne ermöglicht im Änderungsbereich auch zukünftig eine hohe Bebau-
ungsdichte und einen hohen Versiegelungsgrad mit stadtklimatisch ungünstigen Auswirkungen 
(sommerlicher Überwärmung, verminderter Luftaustausch). Gleichzeitig trägt die Ausweisung des 
"Grünzuges Mülheim" im Bereich des "Deutz-Areals" hier zur Anlage einer klimaaktiven Freifläche 
bei, die kleinräumig Wohlfahrtseffekte auf die angrenzende (Wohn-)Bebauung haben wird. Ebenso 
wird die Ausweisung einer Grünfläche in den Plangebieten "Euroforum West" und "Otto - Langen-
Quartier" entlang des Auenweges stadtklimatisch positiv wirken durch lokale Abkühlung und 
Durchströmbarkeit der Randbereich der geplanten Baugebiete. Hier wirkt zudem die Vernetzung 
mit dem bereits vorhandenen "Grünzug Charlier" positiv. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Die Ausweisung der beiden vorgenann-
ten Grünflächen im Westen und Norden des Änderungsbereiches stellt eine Minderungsmaßnah-

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me gegenüber einer Ausdehnung der lokalen Wärmeinsel von Mülheim-Süd dar. Weitere Minde-
rungs- oder Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht vorgesehen. 
Bewertung: Während der westlichste Teil des Änderungsbereiches (Hafenbecken, Uferbereiche) 
als klimaaktiver Raum bewertet wird, werden die Bereiche östlich von Auenweg und Hafenstraße 
als zukünftig (wärme-)belastete bzw. hoch (wärme-)belastete Siedlungsbereiche bewertet. Im 
überwiegenden Änderungsbereich wird auch zukünftig eine hohe Bebauungsdichte mit entspre-
chender sommerlicher Aufheizung und Einschränkung der Durchströmbarkeit zu erwarten sein. 
Durch die Ausweisung von Grünflächen im westlichen und im nördlichen Änderungsbereich wird 
die Ausdehnung einer lokalen Wärmeinsel kleinräumig gemindert. Mit einer großflächigen Zunah-
me hoch belasteter Siedlungsflächen ist daher im Änderungsbereich nicht zu rechnen. 
8.5.4.2 Luftschadstoffe – Emissionen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, TA Luft, Abstandserlass NW 
Bestand: Aufgrund der Betriebsaufgaben der meisten im Änderungsbereich ursprünglich ansäs-
sigen Betriebe – mit Ausnahme der Firma Penox im Bereich "Lindgens-Areal" – liegen im Ände-
rungsbereich nur noch untergeordnet und lokal gewerbliche Luftschadstoff-Emissionen vor. Haup-
temittent von Luftschadstoffen im bzw. am Änderungsbereich ist motorisierter Individualverkehr 
(MIV) auf der Deutz-Mülheimer Straße, und auf der Stadtautobahn (B 55n). Weiterhin liegen Emis-
sionen aus Hausbrand aufgrund von Zwischennutzungen in ehemaligen Industriegebäuden vor. Im 
Mülheimer Hafen liegen Luftschadstoff-Emissionen durch den Schiffsverkehr, auch durch ruhende 
Frachtschiffe an den Gefahrgutliegeplätzen, vor.  
Prognose (Plan/Nullvariante): Durch die Ausweisung von überwiegend gemischten Bauflächen 
wird zukünftig eine Ansiedlung von Betrieben mit gewerblichen Emissionen ausgeschlossen. Die 
Umsetzung der geplanten gemischten Wohnbauflächen wird zu einer Zunahme von verkehrsbe-
dingten Emissionen und Emissionen durch Hausbrand führen. Moderne Gebäude- und Heizungs-
technik und die Lage des Änderungsbereiches in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes lassen 
eine moderate Zunahme der vorgenannten Luftschadstoff-Emissionen erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Die Umsetzung solcher Maßnahmen – 
beispielsweise Nahwärmekonzepte, Verbesserungen im ÖPNV-Angebot, Landstromversorgung 
von Rheinschiffen- sind auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich und muss im 
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. auf anderer Ebene geprüft werden.  
Bewertung: Nach dem Niedergang der früher vorhandenen Schwerindustrie dominieren heute 
Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr, Schiffsverkehr und Hausbrand. Mit Umset-
zung der Planung werden die Emissionen aus dem Kfz-Verkehr und auch aus dem Hausbrand 
zunehmen, während eine Zunahme gewerblicher Emissionen vermieden wird. Eine Quantifizierung 
der Zunahme ist nicht möglich. Minderungsmaßnahmen wie beispielsweise Nahwärmekonzepte 
oder Verbesserungen im ÖPNV-Angebot müssen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 
geprüft werden. Moderne Gebäude- und Heizungstechnik und die Lage des Änderungsbereiches 
in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes lassen eine moderate Zunahme der vorgenannten 
Luftschadstoff-Emissionen erwarten.

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/ 24 
8.5.4.3 Luftschadstoffe – Immissionen  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BImSchG, 39. BImSchV, Zielwerte des LAI, TA Luft  
Bestand: Der Luftgüteindex aus 2003 weist für den Änderungsbereich eine Zone mittlerer Luftgü-
te aus mit einem Index von 1.3 (unterer Bereich). Durch den weiteren Rückgang von gewerblich / 
industriellen Emissionen in den letzten Jahren ist von einer geringfügigen Verbesserung der Luft-
qualität auszugehen. Die Luftgüte ist grundsätzlich geeignet, im Änderungsbereich sensible Nut-
zungen wie Wohnen vorzusehen. 
Prognose (Plan): Analog zu den Aussagen unter Punkt 7.5.5.2 Emission ist von einer Zunahme 
der verkehrsbedingten Luftschadstoff-Immission und der Immission aus Hausbrand auszugehen 
mit der Umsetzung der geplanten Flächenausweisungen. 
Kfz-verkehrsbedingte Immissionen: Eine mikroskalige Simulation verkehrsbedingter Luftschadstoffe 
für den Verkehr im Bereich des Vorhabens "Lindgens-Areal" zeigt, dass für den Plan-Fall "Null" im 
Jahr 2025 und den Prognose-Fall 2025 die Grenzwerte der 39. BImSchV (Stickoxide - NOx - und 
Feinstaub - PM 10, PM 2,5 - an den Fassaden der geplanten Gebäude eingehalten werden. Das 
Erfordernis einer ähnlichen Untersuchung für die Deutz-Mülheimer Straße im Bereich der Plange-
biete Deutz-Areal/Otto-Langen-Quartier und für die Verlängerung des Auenweges wird geprüft. 
Gewerbliche Immissionen: Bis ca. 2010 wurde im nördlichen Änderungsbereich der Immissions-
wert für Blei im Staubniederschlag gemäß TA Luft von 135 µg/m²/Tag überschritten. In den Folge-
jahren wurde der Immissionswert unterschritten und die Messstationen des LANUV im nördlichen 
Änderungsbereich abgebaut. Eine dreimonatige Messung auf dem Lindgens-Areal, Ecke Deutz-
Mülheimer Straße / Auenweg zeigt für das Jahr 2016 ebenfalls eine Unterschreitung des Immissi-
onswertes.  
Zu den zukünftigen Immissionen aus Hausbrand liegt keine quantitativen Untersuchungen vor. 
Die geplanten Flächenausweisungen sind unter Aspekten des Immissionsschutzes unbedenklich. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Die zukünftige Vegetation im Bereich der 
Ausweisung der geplanten Grünflächen trägt lokal zur Immissionsminderung bei und stellt damit 
für Teile des Änderungsbereiches eine Minderungsmaßnahme gegen die Erhöhung von verkehrs-
bedingten und hausbrandbedingten Immissionen dar. Weitere Maßnahmen sind auf der Ebene der 
FNP-Änderung nicht möglich. 
Bewertung: Messwerte von Konzentrationen einzelner luftfremder Stoffe liegen für den Ände-
rungsbereich nicht vor. Eine Flechtenkartierung aus der Anfang der 2000´er Jahre zeigt eine mittle-
re Luftgüte an. Daraus und aus den vorliegenden Untersuchungen zu verkehrsbedingten Luft-
schadstoff-Immissionen bzw. zu Blei im Staubbiederschlag lässt sich ableiten, dass eine gemisch-
te Nutzung im Änderungsbereich unter lufthygienischen Aspekten umsetzungsfähig ist. 
8.5.4.4 Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, 
   Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe g BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: Luftreinhalteplan, Hochwasserschutzkonzept 
Luftreinhalteplan: Der Änderungsbereich liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt 
Köln. Entsprechend der Vorgaben des Luftreinhalteplans dürfen nur Kfz mit der grünen Plakette im 
Änderungsbereich verkehren. Damit wird eine Zunahme der kfz-bedingten Emissionen des Mehr-
verkehrs zukünftiger Anwohner, Arbeitenden und zukünftigen Anlieferverkehrs gemindert (siehe 
auch 7.5.5.3 Luftschadstoffe – Immissionen). Die Gebietsausweisungen werden nicht zu einer Zu-
nahme von Schwerlastverkehr führen oder einer überdurchschnittlichen Zunahme der Verkehrs-
menge im und am Änderungsbereich. Dies auch, da im Rahmen der Bauleitplan-Verfahren in und 
am Änderungsbereich ein Mobilitätskonzept erarbeitet wird. Darin werden emissionsmindernde 
Maßnahme, wie Stärkung des ÖPNV, Stärkung von carsharing, Stärkung des Radverkehrs und 
der eMobilität geprüft. Damit widerspricht die FNP-Änderung den Zielen des Luftreinhalteplans 
nicht. 
Hochwasserschutzkonzept: Der Bereich entlang des Auenweges wurde aus dem Hochwasser-
schutzkonzept ausgeklammert, da hier der Hochwasserschutz im Rahmen der Neuordnung der 
brachgefallenden Industriegrundstücke geregelt werden soll. Diese Neuordnung erfolgt nun im

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Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellungen in den Gebieten "Euroforum West und "Otto-Langen-
Quartier". Mit der Ausweisung einer Grünfläche entlang des Auenweges wird ein Teil des gesetzli-
chen Überschwemmungsgebietes im Änderungsbereich von Bebauung freigehalten (siehe auch 
7.5.6.5 Gefahrenschutz). 
 
8.5.5 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe c BauGB) 
8.5.5.1 Lärm 
Ziele des Umweltschutzes: DIN 4109, DIN 18005, BImSchG, 16. BImSchV, TA Lärm, Freizeit-
lärmerlass, 18. BImSchV, BauGB (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) 
Geplant sind gemischte Bauflächen, eine Gemeinbedarfsfläche (Schule) sowie untergeordnet GE-
Flächen. Folgende Beurteilungswerte sind für die einwirkenden Lärmarten und die geplanten Ge-
bietsausweisungen heranzuziehen, in dB(A), tags 6 bis 22 Uhr, nachts 22 bis 6 Uhr: 
 
Lärmquelle/Gebiet Vorschrift Mischbaufläche Gemeinbedarf Gewerbe 
Verkehrslärm DIN 18005 60 55 60 55 65 55 
Gewerbelärm TA Lärm 60 45 60 45 65 50 
Bestand: Der Änderungsbereich ist durch verschiedene Lärmquellen vorbelastet: 
Straßenverkehrslärm: Kfz-Verkehr auf der Zoobrücke (B55n), Auenweg, Hafenstraße, Deutz-
Mülheimer Straße, Pfälzischer Ring, Danzier Straße; 
Schienenverkehrslärm: ICE-Trasse Köln-Deutz – Düsseldorf, weitere Trassen der Bahn AG östlich 
des Plangebietes, untergeordnet KVB-Stadtbahnen auf der Mülheimer Brücke (Linien 13, 18); 
Schiffsverkehr: Schiffsverkehr auf dem Rhein und Schiffsbewegungen im Mülheimer Hafen; 
Gewerbelärm: Reparaturwerft KSD, Hafengewerbe, Veranstaltungshalle Dock one, Messe-
Logistik, Firma Penox (voraussichtlich noch bis 2020), Heizwerk Rheinenergie (voraussichtlich bis 
2019), Kleingewerbe (z.T. Zwischennutzungen); 
Fluglärm: Anflug Flughafen KölnBonn; 
Belastbare Lärmdaten für den Bestand zum Straßen- und Schienenverkehrslärm liegen nicht vor. 
Die Daten der Lärmaktionsplanung NRW sind nach europäischen Rechenvorschriften ermittelt und 
nur bedingt für die Bauleitplanung heranzuziehen. Die Lärmbelastungen aus Straße und Schiene 
werden unter dem  Punkt Prognose behandelt. 
Zu Schiffsverkehrslärm: gemäß einer schalltechnischen Untersuchung aus 03/2016 werden in 
14 m Höhe werden an den geplanten Gebäudefassaden im "Lindgens-Areal" tags und nachts Pe-
gel von 60 dB(A) erreicht.  
Zu Fluglärm: der maßgeblichen Außenlärmpegel zum Fluglärm beträgt im Änderungsbereich 
55 dB(A) (Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln). 
Zu Gewerbelärm: Die Lärmemissionen der Firma Penox und des Heizwerkes der Rheinenergie 
(Euroforum West) werden nicht weiter betrachtet, da beide Lärmemittenten in einem Zeitraum still-
gelegt werden, zu dem noch keine der geplanten Wohnnutzungen im Änderungsbereich aufge-
nommen werden wird.  
Die Schiffsreparaturwerft KSD im Mülheimer Hafen hat eine Erlaubnis zum 24 h-Betrieb, die in 
seltenen Fällen (Havarie) genutzt wird. Gemäß einer schalltechnischen Untersuchung aus 06/2011 
können durch den Nachtbetrieb im südwestlichen Änderungsbereich (Euroforum West) Lärmpegel 
von 56 bis 65 dB(A) auftreten. 
Die derzeitigen Lärmemissionen der Veranstaltungshalle "dock one" würden im Nahbereich nachts 
den Immissionsrichtwert der TA-Lärm für Mischbaufläche überschreiten.

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Die Lärmimmissionen der übrigen gewerblichen Bestandsnutzungen führen nicht zu Überschrei-
tungen der Richtwerte für die geplanten Mischbauflächen, auch da diese im Nachtzeitraum nicht 
betrieben werden. 
Prognose (Plan): Für die Bebauungsplan-Verfahren "Euroforum Nord, 1. Änderung" und "Lind-
gens-Areal" liegen aktuelle schalltechnische Untersuchungen vor. Beide Geltungsbereiche liegen 
unmittelbar am Änderungsbereich bzw. sind davon ausgeklammert. Hilfsweise wird auf diese Un-
tersuchungen zurückgegriffen. 
Für den Schienenverkehrslärm wird ein Prognosehorizont 2025 angenommen. In den Straßenver-
kehrslärmberechnungen ist die Aufsiedelung von Teilflächen des Änderungsbereiches verkehrs-
technisch bereits berücksichtigt. 
Zu Straßenverkehrslärm: Gemäß einer schalltechnischen Untersuchung zum Verkehrslärm aus 
05/2016 treten entlang der Zoobrücke in 14 m Höhe am Tag Lärmpegel von 75 bis 80 dB(A) auf. 
Nachts treten hier Pegel von 65 bis 70 dB(A) auf. Entlang der Deutz-Mülheimer Straße im Bereich 
zwischen "Lindgens-Areal" und Deutz-Areal" treten im Änderungsbereich in 14 m Höhe an den 
geplanten Fassaden der Mischbaufläche von 65 – 75 dB(A) tags und 55 – 65 d(A) auf. Für den 
Verkehrslärm des Auenweges werden vergleichbare Pegel ermittelt. 
Für den verlängerten Auenweg zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Pfälzischer Ring liegt 
(noch) keine schalltechnische Berechnung vor. In einer Verkehrsuntersuchung zum Werkstatt-
Verfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" aus 04/2014 werden für den verlängerten Auenweg 
im Bereich "Deutz-Areal" DTV-Werte von ca. 8.000 – 10.000 Kfz-E/24h ermittelt. Damit werden 
hier an den geplanten Fassaden der Mischbaufläche ähnlich Lärmpegel erreicht wie auf der 
"Deutz-Mülheimer Straße". 
Zu Schienenverkehrslärm: Parallel zum Bahndamm der ICE-Trassen treten in einem Abstand von 
5 bis 20 m in 14 m Höhe tags Lärmpegel von 60 bis 65 dB(A) auf, nachts treten Pegel von 55 bis 
60 dB(A) auf. Es lässt sich abschätzen, dass in größeren Bereichen des Änderungsbereiches 
Lärmpegel von tags bis 55 dB()A und nachts bis 50 dB(A) vorliegen werden.  
Für die Lärmquellen Schiffs- und Flugverkehr sowie Gewerbe werden durch die geänderten FNP-
Ausweisungen keine Zunahmen der Emissionen bzw. Immissionen von Lärm erwartet. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Auf der Ebene der FNP-Änderung sind 
keine Maßnahmen zu Minderung der vorhandenen Lärmbelastungen möglich. Minderungsmaß-
nahmen zum Schutz vor Verkehrslärm werden im Rahmen der Aufstellung der Bebauungsplan-
Verfahren erfolgen. Parallel befindet sich Mobilitätskonzept zur Stärkung des ÖPNV, dem Einsatz 
von Carsharing und Stärkung des Radverkehrs zur Vermeidung von MIV. Für den Bereich von 
gewerblich bedingten Überschreitungen von Richtwerten der TA-Lärm (dock one, KSD) wird bauli-
che Maßnahmen die Einhaltung der Richtwerte sichergestellt. 
Mit der Ausweisung von überwiegend Mischbaufläche im Bereich der ehemaligen Industrie- und 
Gewerbeflächenausweisung wird es nicht mehr zur Ansiedlung von lärmemittierenden Gewerbe- 
und Industriebetrieben im Änderungsbereich kommen. Damit werden zukünftig Gewerbe- und In-
dustrielärmimmissionen in den angrenzenden Wohngebieten der Stegerwaldsiedlung und Alt-
Mülheim vermieden. 
Bewertung: Unterschiedliche Teile des Änderungsbereiches sind teilweise erheblich belastet durch 
Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie durch Gewerbelärm. Die geplante Gebietsausweisung 
von überwiegend Mischbaufläche wird dazu führen, dass in weiten Teilen des Änderungsbereiches 
keine industriell-gewerblichen Lärmemissionen mehr auftreten werden. Die Ausweisung von 
Mischbaufläche wird Wohnnutzung in teilweise erheblich lärmvorbelasteten Flächen ermöglichen. 
Minderungsmaßnahmen werden im Rahmen der parallel bzw. nachfolgend durchzuführenden Be-
bauungsplan-Verfahren im und am Änderungsbereich umgesetzt. 
8.5.5.2 Altlasten 
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAGA-Anforderungen, 
Bestand: Aufgrund der fast 150-Jährigen Industrienutzung ist fast der gesamte landseitige Ände-
rungsbereich als Altstandort im städtischen Altlastenkataster aufgenommen. Zudem liegt ein klei-
ner Teilbereich des "Deutz-Areals" im Nahbereich der Altablagerung 90101 (im nördlichsten Teil 
der Stegerwaldsiedlung). Für Teilbereiche des Änderungsbereiches liegen bereits Bodenuntersu-

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chungen vor, für die Fläche des "Euroforum West" aus 03/2013 und für das "Deutz-Areal" aus 
05/2016. Für den Bereich des Mülheimer Hafens liegt keine Eintragung im Altlastenkataster vor, 
hier sind keine Nutzungsänderungen auf Grundlage der FNP-Änderung zu erwarten. 
Gemäß der vorgenannten Bodenuntersuchungen sind im Änderungsbereich unter den vorhanden 
Aufbauten bzw. der vormals industriell und gewerblich genutzten Flächen Aufschüttungen vorhan-
den von wenigen Dezimetern bis teilweise > fünf Meter Mächtigkeit. Je nach ehemaligen Produkti-
onsbereichen wurden darin Schwermetallbelastungen (Blei, Zink) sowie Belastungen mit polyzykli-
schen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstof-
fen (LHKW), Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) sowie aromatischen Kohlenwasserstoffen 
(BTEX) festgestellt. Durch diese Belastungen werden teilweise die Prüfwerte der Bundesboden-
schutz-Verordnung für Wohngebiete überschritten 
Prognose (Plan): Die geplante Ausweisung von gemischter Baufläche und Gemeinbedarfsfläche 
induziert die spätere Ansiedlung sensibler Nutzungen wie Wohnen, Schule und Kindertagesstätten 
sowie in den geplanten Grünflächen die Anlage von Kinderspielplätzen. In diesen Bereichen muss 
eine Verträglichkeit bezüglich der Wirkpfade Boden – Mensch und Boden – Luft sichergestellt wer-
den. In den Bereichen der geplanten Wohnbaufläche, die neu bebaut werden, wird mit Bodenaus-
hub für Keller und / oder Tiefgaragen zu rechnen sein. Hier erfolgt dann eine Sanierung durch Ab-
fuhr der belasteten Auffüllungen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Für die Bereiche der geplanten gemisch-
ten Baufläche bzw. der Grünfläche, die nicht unterkellert bzw. erhalten bleiben, müssen Sanie-
rungsuntersuchungen erstellt werden, in denen nutzungsbezogene Sanierungs- und Schutzmaß-
nahmen aufgezeigt werden. Die ist geschieht auf der Ebene der Baugenehmigungen.  
Bewertung: Weite Teile des Änderungsbereiches sind als Altstandort ausgewiesen. Bodenuntersu-
chungen in Teilen des Änderungsbereiches zeigen Auffüllungen in unterschiedlichen Mächtigkei-
ten mit Anhaftung von Bodenverunreinigungen verschiedener Art, wie sie typischerweise unter 
langjährig genutzten Industriestandorten des Maschinenbaus zu erwarten sind. Auf der Ebene der 
Baugenehmigungen müssen nutzungsbezogene Sanierungskonzepte erstellt und deren Umset-
zung gesichert werden. Die Herstellung einer Verträglichkeit mit geplanten sensiblen Nutzungen ist 
im Änderungsbereich grundsätzlich möglich, die vorgefundenen Bodenbelastungen stellen kein 
Hindernis für eine Sanierung bzw. Auskofferung und Wiederverwertung oder Deponierung dar. 
8.5.5.3 Gefahrenschutz 
Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen 
Ziele des Umweltschutzes: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- 
und Arbeitsbevölkerung (§ 1 Absatz 5 Nummer 1 BauGB) und je nach Belang: Hochwasserschutz-
konzept; BImSchG, 26. BImSchV, Abstandserlass; Seveso-III-RL, 12. BImSchV, KAS 18 
Bestand:  
Der Belang Magnetfeldbelastung aus Hochspannungsfreileitungen oder Umspannwerken ist weder 
im Bestand noch durch die Planung betroffen. 
Hochwasserschutz: Das Gebiet des Mülheimer Hafens sowie der westliche landseitige Teil des 
Änderungsbereiches liegen im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet des Rheins. Hiervon betrof-
fen sind der größte Teil des "Euroforums West", der "Auenweg" und die "Hafenstraße" sowie die 
Grünflächen entlang der Kaimauer und des "Auenweges" (Rheinboulevard).  
Bei einem Extremhochwasser wird der gesamte Änderungsbereich überflutet.  
Die Hochwasserschutzlinie (hier: 11,90 m Kölner Pegel = 200-jährliches Hochwasser) gemäß 
Hochwasserschutzkonzept verläuft im südlichen Teil entlang des Bahndamms der ICE-Trasse und 
verschwenkt an der Bahnunterführung der "Deutz-Mülheimer Straße" nach Norden entlang dieser 
Straße. Auf Höhe der "Karl-Theodor-Straße" verschwenkt die Schutzlinie nach Westen und verläuft 
dann entlang der "Hafenstraße". 
Störfallrisiko: Am Änderungsbereich im "Lindgens-Areal" produziert die Fa. Penox verschiedene 
Produkte auf Bleibasis. Der Betrieb fällt unter die Anwendung der Störfall-Verordnung (12. BIm 
SchV). Aufgrund der Einstufung des Gefährdungspotenzials bei einem Störfall als umweltgefähr-
dend löst der Betrieb keinen Achtungsabstand gemäß Leitfanden KAS 18 zu sensiblen Nutzungen

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wie Wohnen, Schule, Kindertagesstätte aus. Der Betrieb wird seine Produktion voraussichtlich in 
den nächsten Jahren am Standort in Mülheim einstellen und verlagern. 
Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen: Entlang der Landzunge im westlichen Hafenbereich hat 
das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln Liegeplätze für Frachtschiffe eingerichtet, die Gefahrgüter 
transportieren. Gemäß der europäischen Richtlinie ADNR 20159 werden solche Gefahrgüter je 
nach Gefährlichkeit in drei sogenannte "Kegelklassen"10 unterteilt. Im Mülheimer Hafen sind sechs 
Liegeplätze für sogenannte Kegel 1-Schiffe und ein Liegeplatz für ein sogenanntes Kegel 2-Schiff 
vorhanden. Gemäß der  vorgenannten Vorschrift müssen zwischen diesen Liegeplätzen und einer 
geschlossenen Wohnbebauung folgende Abstände eingehalten werden: 
Kegel 1-Schiffe – 100 m 
Kegel 2-Schiffe – 300 m  
Der Änderungsbereich liegt randlich im 300 m Sicherheitsabstand, betroffen sind die Flächen des 
Otto-Langen-Quartiers und des Euroforum West.  
Starkregen: Aufgrund der großflächigen Versiegelungen des Änderungsbereiches ist bei zukünftig 
zu erwartenden Starkregenereignissen als Folge des Klimawandels mit einem starken Abfluss von 
Niederschlagswasser an der Geländeoberfläche und dem Eindringen von Niederschlagswasser in 
Keller und unterirdische Räume bestehender Gebäude zu rechnen. 
Prognose (Plan): 
Hochwasserschutz: Die Umsetzung der geplanten Flächenausweisung gemischter Baufläche führt 
zur Ansiedlung von Büro- und Wohnnutzung im Überschwemmungsgebiet. An die Umsetzung ei-
ner solchen Bebauung sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz erhöhte Anforderungen zu stellen. Die 
Schaffung von Ersatzretentionsraum, Vermeidung einer Veränderung der Strömung, Vermeidung 
von Gefährdungen von Anliegern stromabwärts müssen bewältigt werden. Erste Studien zu den 
Bereichen "Euroforum West" und "Lindgens-Areal" zeigen, dass diese Anforderungen erfüllt wer-
den können. 
Störfallrisiko: Durch die geplanten Ausweisungen ändern sich das Störfallrisiko sowie Betroffenhei-
ten sensibler Nutzungen nicht. 
Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen: Durch die Ausweisung von gemischten Bauflächen im 
300 m Radius können dort theoretisch störfallsensible Nutzungen wie Wohnen, Kitas oder Spiel-
plätze angesiedelt werden. 
Starkregen: Die Umsetzung der geplanten Ausweisungen gemischten Baufläche und Gemeinbe-
darfsfläche im landseitigen Teil des Änderungsbereiches wird ebenfalls zu einem hohen Versiege-
lungsgrad führen mit der Problematik von oberflächig ablaufendem Niederschlagswasser. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Hochwasserschutz: Für die geplanten neuen Nutzungen im Überschwemmungsbereich des 
Rheins sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Schutzkonzepte für den Hochwasserfall 
zu entwickeln und deren Umsetzung zu sichern. Ebenso sind die Anforderungen an hochwasser-
angepasstes Bauen sicherzustellen. Mit der Ausweisung einer Grünfläche entlang des "Auenwe-
ges" in den Bereichen "Euroforum West" und "Otto-langen-Quartier" wird eine bauliche Nutzung in 
einem Teil des Überschwemmungsbereiches vermieden. Weitere Vermeidungs-/ Minderungs- und 
Ausgleichsmaßnahmen sind auf der Ebene der FNP nicht möglich. 
Störfallrisiko: Die geplanten Flächenausweisungen verhindern die Neuansiedlung von Störfallbe-
trieben im Änderungsbereich. Daher sind keine Maßnahmen notwendig. 
Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen: In den nachfolgenden Bebauungsplan-Verfahren wird 
sichergestellt , dass innerhalb der Schutzradien keine sensiblen Nutzungen planungsrechtlich ge-
sichert werden. Innerhalb der Schutzradien werden in den Bebauungsplan-Verfahren weder Woh-
nen, Kitas, Schulen noch Kinderspielplätze festgesetzt. 
Starkregen: Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden Maßnahmen entwickelt, die 
das Risiko der Überflutung von Kellern oder Tiefgaragen durch Niederschlagswasser mindern. Im 
                                                 
9  Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf 
Binnenwasserstraßen 
10  Kegel: blaues Signal, das gefahrgutbefördernde Schiffe am Flaggenmast führen müssen

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Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens "Deutz-Areal" wird der geplante Grünzug so ausgestaltet, 
dass er als Rückhalteraum für oberflächig abfließendes Regenwasser dienen kann. Eine entspre-
chende Geländeneigung wird geplant. Für die weiteren Baugebiete im Änderungsbereich werden 
ähnliche Untersuchungen vorgesehen werden. Auf der Ebene der FNP-Änderung sind dazu keine 
Maßnahmen möglich. 
Bewertung: Der westliche Teil des landseitigen Änderungsbereiches liegt im gesetzlichen Über-
schwemmungsbereich des Rheins. Neben der Ausweisung gemischter Baufläche wird dort auch 
Grünfläche ausgewiesen. Für die Bauflächen im Überschwemmungsbereich müssen in den nach-
folgen Bebauungsplan-Verfahren Schutzmaßnahmen entwickelt und deren Umsetzung gesichert 
werden. Eine grundsätzliche Umsetzung der geplanten Flächenausweisungen unter den Anforde-
rungen des Hochwasserschutzes ist möglich. 
Das Störfallrecht ist durch die geplante FNP-Änderung nicht betroffen. Die Überlagerung von 
Schutzradien um die Gefahrgutliegeplätze im Mülheimer Hafen mit gemischter Baufläche ist mög-
lich, da in den nachfolgenden Bebauungsplan-Verfahren hier keine sensiblen Nutzungen festge-
setzt werden. 
Minderungsmaßnahmen gegen oberflächig abfließendes Regenwasser aus Starkregenereignissen 
werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entwickelt und festgesetzt.  
8.5.6 Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe d BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG, Denkmalschutzgesetz 
Bestand: Aufgrund der ca. 150-jährigen Industrienutzung im Änderungsbereich wird die Bausub-
stanz von zahlreichen Industriebauten geprägt, die einen typischen Querschnitt durch die deutsche 
Industriearchitektur zeigen. Gemäß Vorgaben zum Werkstat-Verfahren "Mülheimer Süden inklusi-
ve Hafen" (2013) sind im Änderungsbereich vier Gebäude / Hallen denkmalgeschützt und fünf wei-
tere Gebäude als ortbildprägend eingestuft. Für einen Hallenteil läuft ein Verfahren zur Unter-
schutzstellung als Denkmal. 
Prognose (Plan): Gemäß der Ausweisung von gemischten Bauflächen und Gemeinbedarfsfläche 
kann davon ausgegangen werden, dass ein Teil der vorhandenen Industriegebäude überplant 
wird. Die geplante FNP-Änderung dient als Grundlage zur Umsetzung der Ergebnisse des Werk-
statt-Verfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen" zur Umstrukturierung des ehemaligen Indust-
riegebietes zu einem modernen gemischten Quartier mit der Konsequenz, dass sich Bausubstanz 
in Teilen des Änderungsbereiches deutlich verändert.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Im Rahmen der FNP-Änderung sind kei-
ne solche Maßnahmen notwendig. Im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplan-Verfahren wer-
den die denkmalgeschützten Gebäude / Hallen planungsrechtlich gesichert und deren Erhalt durch 
eine anschließende Umnutzung gesichert. Die ortsbildprägenden Hallen im Bereich des Otto-
Langen-Quartieres werden teilweise überplant, teilweise berücksichtig. Auch im Bereich des 
"Deutz-Areals" werden ortbildprägende Hallenteile teilweise berücksichtigt. 
Bewertung: Aufgrund der ca. 150-jährigen Industrienutzung im Änderungsbereich wird die Bau-
substanz von zahlreichen Industriebauten unterschiedlicher Baualter und -stile geprägt. Die unter 
Denkmalschutz stehenden Gebäude können durch eine Umnutzung erhalten werden. Mehrere 
ortsbildprägende Hallen werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nur teilweise be-
rücksichtigt. Regelungen zum Denkmalschutz sind auf der Ebene der FNP-Änderung nicht mög-
lich. 
8.5.7 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
Die geplante FNP-Änderung dient der Umstrukturierung eines in großen Teilen brachgefallenen 
bzw. mindergenutzten Industrieareals und der Sicherung der vorhandenen Hafennutzung. Dazu 
bestehen keine Standortvarianten. Vormals nicht baulich genutzte oder versiegelte Flächen wer-
den nicht in Anspruch genommen. Durch die Ausweisung von Grünflächen kommt es zur Entsiege-
lung vormals bebauter /versiegelter Flächen. 
Im Rahmen des Werkstatt-Verfahrens "Mülheimer Süden inklusive Hafen" wurden verschiedene 
städtebauliche Varianten diskutiert. Zur Umsetzung des Ergebnisses ist die Ausweisung gemisch-

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ter Bauflächen, Grünflächen und Fläche für Gemeinbedarf sowie untergeordnet GE-Fläche erfor-
derlich. 
Entsprechend bestehen keine Standortalternativen oder Alternativen zu den geplanten Flächen-
ausweisungen. 
8.6 Zusätzliche Angaben 
8.6.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
Neben den bei der Stadt Köln allgemein vorhandene Unterlagen zu Umweltbelangen wurden im 
Rahmen der Umweltprüfung zur 216. FNP-Änderung folgende Untersuchungen herangezogen: 
 ADU Cologne: Stellungnahme zu den Gewerbelärmimmissionen im Bereich des Plangebie-
tes "Mülheim-Süd / Deutz-Nord" im Rahmen der 185.-FNP-Änderung, Köln, 06/2011; 
 ADU Cologne: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 6972/01 für das 
Lindgensareal in Köln-Mülheim, Köln 03/2016; 
 ADU Cologne: Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und-immissionen 
zur Bebauungsplanänderung Euroforum Nord jetzt Cologneo I in Köln-Mülheim, Köln, 
05/2016; 
 Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH Köln: Werkstatt-Verfahren Mülheimer Süden inklu-
sive Hafen – Verkehrliche Betrachtung, Köln, 04/2014; 
 IMA Cologne GmbH: Luftschadstoffprognose zu den verkehrsbedingten Immissionen im 
Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 69472/01 "Lindgens-Areal in Köln-Mülheim", 
03/2016; 
 Stadtentwässerungsbetriebe Köln (AöR): Planungskonzept Mülheimer Süden inkl. Hafen, 
Fachbeitrag Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge, Köln 08/2014; 
Es liegen keine Hinweise zu technische Lücken oder fehlenden Kenntnissen zu einzelnen Um-
weltbelangen vor. 
8.6.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) 
Die geänderten Flächenausweisungen werden nach Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens in 
das Siedlungsflächen-Monitoring der Bezirksregierung Köln eingestellt. 
8.6.3 Zusammenfassung 
Nicht betroffen durch die geplante FNP-Änderung bewertet wurden die Umweltbelange: 
 
 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete 
 Eingriff/Ausgleich 
 Boden 
 Oberflächenwasser 
 Abwasser 
 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz 
 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-
verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft 
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden 
 Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter 
Umgang mit Abfällen und Abwässern 
 Erschütterungen 
 Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge zwischen einzelnen Umweltbelangen

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Betroffen durch die geplante FNP-Änderung bewertet wurden die Umweltbelange: 
Tiere: Im Änderungsbereich können untergeordnet Lebensstätten besonders und strenggeschütz-
ter / planungsrelevanter wildlebender Tierarten vorliegen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleit-
planung wird durch Artenschutzprüfungen untersucht, ob solche Lebensstätten betroffen sind und 
ob Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Diese können vor Ort umgesetzt 
werden und stellen keine Planungsschranke dar. Entsprechend sind die geplanten Gebietsauswei-
sungen im Rahmen der FNP-Änderung unter Aspekten des Artenschutzes umsetzbar. 
Pflanzen: Faktisch führt die Umsetzung der FNP-Änderung dazu, dass im Änderungsbereich mehr 
Grünanteile geschaffen werden als im heutigen Zustand vorhanden sind, auch wenn die FNP-
Änderung im Bereich des Hafens – zur Sicherung der dort vorhandenen Nutzungen – die Darstel-
lung von Grünfläche dort zurücknimmt. 
Biologische Vielfalt: Die nach den vorliegenden Erkenntnissen als gering zu bewertende biologi-
sche Vielfalt wird sich durch Umsetzung der FNP-Änderung weder verbessern noch verschlech-
tern. Daher sind Minderung- oder Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich. 
Landschaftsplan: Die Betroffenheit des Landschaftsplanes ist aufgrund der geringen Flächengrö-
ße und der Nichtbeeinträchtigung von Schutzzweck und Entwicklungsziel nicht als erheblich zu 
bewerten. 
Landschaft / Ortsbild: Mit der Ausweisung von gemischten Bauflächen und Grünflächen legt die 
FNP-Änderung die Grundlage für die geplante Umstrukturierung im Änderungsbereich. Diese wird 
zu erheblichen Veränderungen im Ortsbild führen durch die Niederlegung zahlreicher Bestandsge-
bäude und den Neubau von Wohn- und Bürogebäuden. Denkmalgeschützte Gebäude werden 
erhalten bleiben. Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Ortsbild als positiv zu bewerten, so 
dass keine Minderungs- / Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der FNP-Änderung fest zu legen 
sind. Im Bereich des Hafens werden aus der FNP-Änderung keine Veränderungen des Orts- und 
Landschaftsbildes resultieren. 
Grundwasser: Die Grundwassersituation ist einerseits geprägt durch die Rheinnähe (Vorfluter) 
und andererseits durch die hohe Oberflächenversiegelung, die die Grundwassersituation auf der 
Landseite des Änderungsbereiches stark einschränkt. Die Grundwasserflurabstände schwanken 
zwischen 2 – 6m in Rheinnähe und zwischen 4 – 10 m im östlichen Änderungsbereich. Mit der 
Ausweisung von Grünflächen fördert der FNP hier die Entsiegelung von befestigten / bebauten 
Oberflächen und schafft damit die Voraussetzung zur Steigerung der Grundwasserneubildung im 
Änderungsbereich. 
Klima, Kaltluft/Ventilation: Während der westlichste Teil des Änderungsbereiches (Hafenbecken, 
Uferbereiche) als klimaaktiver Raum bewertet wird, werden die Bereiche östlich von Auenweg und 
Hafenstraße als zukünftig (wärme-)belastete bzw. hoch (wärme-)belastete Siedlungsbereiche be-
wertet. Im überwiegenden Änderungsbereich wird auch zukünftig eine hohe Bebauungsdichte mit 
entsprechender sommerlicher Aufheizung und Einschränkung der Durchströmbarkeit zu erwarten 
sein. Durch die Ausweisung von Grünflächen im westlichen und im nördlichen Änderungsbereich 
wird die Ausdehnung einer lokalen Wärmeinsel kleinräumig gemindert. Mit einer großflächigen 
Zunahme hoch belasteter Siedlungsflächen ist daher im Änderungsbereich nicht zu rechnen. 
Luftschadstoffe – Emissionen: Nach dem Niedergang der früher vorhandenen Schwerindustrie 
dominieren heute Luftschadstoff-Emissionen aus dem Straßenverkehr, Schiffsverkehr und Haus-
brand. Mit Umsetzung der Planung werden die Emissionen aus dem Kfz-Verkehr und auch aus 
dem Hausbrand zunehmen, während eine Zunahme gewerblicher Emissionen vermieden wird. 
Eine Quantifizierung der Zunahme ist nicht möglich. Minderungsmaßnahmen wie beispielsweise 
Nahwärmekonzepte oder Verbesserungen im ÖPNV-Angebot müssen im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung geprüft werden. Moderne Gebäude- und Heizungstechnik und die Lage des 
Änderungsbereiches in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes lassen eine moderate Zunahme 
der vorgenannten Luftschadstoff-Emissionen erwarten. 
Luftschadstoffe – Immissionen: Messwerte von Konzentrationen einzelner luftfremder Stoffe 
liegen für den Änderungsbereich nicht vor. Eine Flechtenkartierung aus der Anfang der 2000´er

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Jahre zeigt eine mittlere Luftgüte an. Daraus und aus den vorliegenden Untersuchungen zu ver-
kehrsbedingten Luftschadstoff-Immissionen bzw. zu Blei im Staubbiederschlag lässt sich ableiten, 
dass eine gemischte Nutzung im Änderungsbereich unter lufthygienischen Aspekten umsetzungs-
fähig ist. 
Darstellungen von sonstige Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes 
Luftreinhalteplan: Der Änderungsbereich liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt 
Köln. Die Gebietsausweisungen werden nicht zu einer Zunahme von Schwerlastverkehr führen 
oder einer überdurchschnittlichen Zunahme der Verkehrsmenge im und am Änderungsbereich. 
Damit widerspricht die FNP-Änderung den Zielen des Luftreinhalteplans nicht. 
Hochwasserschutzkonzept: Der Bereich entlang des Auenweges wurde aus dem Hochwasser-
schutzkonzept ausgeklammert, da hier der Hochwasserschutz im Rahmen der Neuordnung der 
brachgefallenden Industriegrundstücke geregelt werden soll. Diese Neuordnung erfolgt nun im 
Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellungen in den Gebieten "Euroforum West und "Otto-Langen-
Quartier". 
Mensch / Gesundheit - Lärm: Unterschiedliche Teile des Änderungsbereiches sind teilweise er-
heblich belastet durch Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie durch Gewerbelärm. Die geplan-
te Gebietsausweisung von überwiegend Mischbaufläche wird dazu führen, dass in weiten Teilen 
des Änderungsbereiches keine industriell-gewerblichen Lärmemissionen mehr auftreten werden. 
Die Ausweisung von Mischbaufläche wird Wohnnutzung in teilweise erheblich lärmvorbelasteten 
Flächen ermöglichen. Minderungsmaßnahmen werden im Rahmen der parallel bzw. nachfolgend 
durchzuführenden Bebauungsplan-Verfahren im und am Änderungsbereich umgesetzt. 
Mensch / Gesundheit - Altlasten: Weite Teile des Änderungsbereiches sind als Altstandort aus-
gewiesen. Bodenuntersuchungen in Teilen des Änderungsbereiches zeigen Auffüllungen in unter-
schiedlichen Mächtigkeiten mit Anhaftung von Bodenverunreinigungen verschiedener Art, wie sie 
typischerweise unter langjährig genutzten Industriestandorten des Maschinenbaus zu erwarten 
sind. Auf der Ebene der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne müssen nutzungsbezogene 
Sanierungskonzepte erstellt und deren Umsetzung gesichert werden. Die Herstellung einer Ver-
träglichkeit mit geplanten sensiblen Nutzungen ist im Änderungsbereich grundsätzlich möglich, die 
vorgefundenen Bodenbelastungen stellen kein Hindernis für eine Sanierung bzw. Auskofferung 
und Wiederverwertung oder Deponierung dar. 
Mensch / Gesundheit - Gefahrenschutz: Der westliche Teil des landseitigen Änderungsberei-
ches liegt im gesetzlichen Überschwemmungsbereich des Rheins. Neben der Ausweisung ge-
mischter Baufläche wird dort auch Grünfläche ausgewiesen. Für die Bauflächen im Überschwem-
mungsbereich müssen in den nachfolgen Bebauungsplan-Verfahren Schutzmaßnahmen entwickelt 
und deren Umsetzung gesichert werden. Eine grundsätzliche Umsetzung der geplanten Flächen-
ausweisungen unter den Anforderungen des Hochwasserschutzes ist möglich. 
Das Störfallrecht ist durch die geplante FNP-Änderung insofern nicht betroffen, als die Firma Pen-
ox keinen Achtungsabstand auslöst und in den nächsten jahren ihren Prodktionsstandort verlagert 
und die Produktion in Köln-Mülheim einstellt. Die Überlagerung von Schutzradien um die Gefahr-
gutliegeplätze im Mülheimer Hafen mit gemischter Baufläche ist möglich, da in den nachfolgenden 
Bebauungsplan-Verfahren hier keine sensiblen Nutzungen festgesetzt werden. 
Minderungsmaßnahmen gegen oberflächig abfließendes Regenwasser aus Starkregenereignissen 
werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entwickelt und festgesetzt.  
Kultur- und sonstige Sachgüter. Aufgrund der ca. 150-jährigen Industrienutzung im Änderungs-
bereich wird die Bausubstanz von zahlreichen Industriebauten unterschiedlicher Baualter und –
stile geprägt. Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude werden durch eine Umnutzung erhal-
ten werden. Mehrere ortsbildprägende Hallen werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung nur teilweise berücksichtigt. Regelungen zum Denkmalschutz sind auf der Ebene der FNP-
Änderung nicht möglich.

Anlage 6 (Zusammenfassende Erklärung)

2056 Zeichen

ANLAGE 6 
Zusammenfassende Erklärung nach § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB1 
Zusammenfassend kann festgestellt werden: 
Die großflächige Wiederaufnahme einer industriellen Nutzung ist aufgrund der herangerückten 
Wohnbebauung in einem Großteil des Änderungsbereichs nicht mehr möglich. Durch die rasante 
Expansion der Stadt vor allem in den mittleren Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das ehemals 
singulär gelegene Industrieareal zu einem integrierten Bestandteil der Kernstadt und ihrem 
direkten Randbereich. Dieser Trend zur Anbindung an die attraktiven Kernlagen hat sich durch 
neuzeitliche Entwicklungen in Deutz und Mülheim sowie durch den Druck auf den Wohnungsmarkt 
in Köln weiter verstärkt. Damit richtet sich der Focus einer städtebaulichen Nutzbarmachung dieser 
aufgelassenen Industrieareale auf ihre  Mittlerstellung zwischen den expansiven bis wirtschaftlich 
aggressiven Entwicklungstendenzen der Kernstadt und den sich nördlich anschließenden, 
kleinmaßstäblichen Einflüssen und Bedürfnissen des historisch gewachsenen Viertels von Alt-
Mülheim. Der städtebauliche Rahmen soll den Transformationsprozess im Mülheimer Süden hin 
zu einem gemischt genutzten, lebendigen Stadtteil vorantreiben; sie zielt auf eine urbane 
Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen. 
Die sich aus der Neuentwicklung entstehenden verkehrlichen Aspekte werden als beherrschbar 
beurteilt; ein Mobilitätskonzept ist zu erarbeiten.  
Aus Sicht der Umweltbelange sind keine Einflüsse erkennbar, die der Planung ausschließend 
entgegenstehen können; negative Einflüsse sind durch Festsetzungen in den Bebauungsplänen 
minderungsfähig. 
 
                                                 
1  § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB:  "Ihm ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art 
und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und 
Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen 
Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen 
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde."

Anlage 1 (Änderungsbereich)

358 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
216. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Mülheim-Süd und Mülheimer Hafen
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:15.000M.:

Beratungsverlauf (2)

21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (20)

  • Grünstraße
  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Danzierstraße
  • Hafenstraße
  • Frankfurter Straße
  • Mülheimer Straße
  • Opladener Straße
  • Karlsruher Straße
  • Karl-Theodor-Straße
  • Auenweg
  • Bergischer Ring
  • Mülheimer Brücke
  • Wiener Platz
  • Pfälzischer Ring
  • Straße des 17. Juni
  • Mindener Straße
  • Mülheimer Hafen
  • Stadtautobahn
  • Hauptstraße
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
1338/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27