0667/2025
Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Änderung des Wahllokales Förderschule Berliner Straße in Köln-Porz-Westhoven
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
2540 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/34/345 Vorlagen-Nummer 0667/2025 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Änderung des Wahllokales Förderschule Berliner Straße in Köln-Porz-Westhoven Nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln wurde folgende Einwohneranfrage gestellt: Seit Jahren steht das Schulgebäude in der Berliner Straße (Westhoven) als Wahllokal zur Verfügung. Auch zur jetzigen Bundestagswahl wurde diese Schule als Wahllokal ausgewählt. Entgegen des jahrelang üblichen Gebrauchs von drei verschiedenen Klassenräume n für die Stimmbezirke 70201 – 70203 wurde diesmal die Aula der Schule als Wahllokal genutzt. Diese ist im Gegensatz zu den Klassenräumen nicht rollstuhlgerecht. Hinzu kommt, dass der Platz für drei Stimmlokale unzureichend war. Benutzer von Rollstühlen oder Rollatoren hatten durch die nach unten führenden 3 Stufen Schwierigkeiten, an der Wahl teilzunehmen. Die dazu gestellten Fragen beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1) War die Schulaula von vornherein als Wahllokal vorgesehen? Die Schulaula war für die Bundestagswahl von Anfang an als Wahlraum vorgesehen. 2) Wenn nein, wer ist dafür verantwortlich, dass von den Klassenräumen zur Aula ge- wechselt wurde? entfällt 3) Gab es infolge des geringen Platzes Störungen im Verlauf der Stimmabgabe? Relevante Störungen im Ablauf der Stimmabgabe sind der Verwaltung nicht bekannt. 4) Liegen Beschwerden von Rollstuhlfahrer*innen oder anderen Wahlberechtigten wegen des für diese Personengruppe erschwerten Zugangs zum Wahllokal vor? Aufgrund von Bauarbeiten auf dem Schulgelände wurde der rollstuhlgeeignete Zu- gang zum Wahlraum abgesperrt. Das war dem Wahlamt bis zum Wahltag nicht be- kannt. Hierzu gab es einen Hinweis eines Wahlhelfenden. Beschwerden von Rollstuhl- fahrer*innen sind der Verwaltung nicht mitgeteilt worden. Dies ist sicherlich auch auf 2 die gewissenhafte und engagierte Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie des vertretungsweise eingesetzten Hausmeisters zurückzuführen. 5) Ist zur Kommunalwahl 2025 damit zu rechnen, dass dann wieder drei verschie- dene Klassenräume als Wahllokal zur Verfügung stehen? Inzwischen hat bereits eine erneute Begehung des Gebäudes stattgefunden. Im Zuge dessen wird für die Kommunalwahl 2025 eine Verlegung der drei Wahlbezirke in die drei Klassenräume des A-Traktes angestrebt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0667/2025
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 07.03.2025
- Erstellt
- 05.03.2025 09:13