3827/2019
Optimierung des gesamtstädtischen Flüchtlingsdatenmanagements
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TOP 2.2. ÖT Präsentation FLDM DIKO
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© Paulo dos Santos Amt für Informationsverarbeitung Flüchtlingsdatenmanagement Aktivitätsbericht im DiKO Amt für Informationsverarbeitung 18.11.2019 Michael Schoos Aktueller Sachstand Stadt Köln: Datenschutzkonforme Konzeption und technische Entwicklung „Webservice“ als Herzstück des Flüchtlingsdatenmanagements 53- Octoware Webservice FLDM (Stadt Köln) 51-FMG SGB VIII (AKDNsozial) 40-Schild 56-Wohnung2000 34-MESO 33-OK.Visa (AKDB/KommIT) 50-Soz-Verfahren AZR lesend ? OK.Visa DB OK.Visa Webservice (AKDB/KommIT) MESO DB MESO Webservice gemäß Zugriffsrechte gemäß Zugriffsrechte JobCenter- Verbis Amt für Informationsverarbeitung OK.Visa Webservice (AKDB/KommIT) • Konzeption, Spezifikation und Umsetzung in 2018 • Inbetriebnahme im Testumfeld im I. Q 2019 (inkl. aller Changeaktivitäten) • Schaffung technischer Grundlagen (neue OK.VISA-Version, neue Systemumgebung mit Jboss-Komponente) • Tests und iterative Nachbesserungen der Herstellerfirma AKDB Amt für Informationsverarbeitung Schritt 1: Datenschutzkonforme Konzeption und technische Entwicklung des „OK.VISA-Webservices“ • Inbetriebnahme im Testumfeld im 2-3. Q 2019 • Datenschutzklassifizierung Schutzstufe D • IT- und Datensicherheit als oberste Prämisse: • Abschluss große Sicherheitsanalyse in 09/2019 • Datenschutzfolgenabschätzung sowie Regelungen zur Datenverarbeitung im Auftrag • Verschlüsselung (https) und Protokollierung von Zugriffen Webservice FLDM (Stadt Köln) Amt für Informationsverarbeitung Schritt 2: Datenschutzkonforme Konzeption und technische Entwicklung des „FLDM-Webservice“ als Herzstück des Flüchtlingsdatenmanagements • Amt 56 (Amt für Wohnungswesen) baut Fachverfahren „Wohnung2000“ aus (Ablösung Karthago). Ein Modul für die „Verwaltung von Geflüchteten“ ist bereits in der Entwicklung • „Wohnung2000“ führt ca. 250.000 Fälle (im Zeitraum 2000- 2019), davon ca. 10.000 Geflüchtete (Ende 2018), die unterzubringen sind • „Wohnung2000“ wird in Bonn betrieben (über Behördennetz NdB, ehemals DOI) • „Wohnung2000“ wird stadtintern von ca. 60-70 Mitarbeitenden benutzt • Fachverfahrenshersteller von „Wohnung2000“ ist Fa. KSU-Soft Amt für Informationsverarbeitung 56-Wohnung2000 Bedarfsgerechte Anbindung von Fachverfahren an den Webservice FLDM am Beispiel Wohnung2000 Anbindung Wohnung2000 an den Webservice FLDM als Referenz im Kontext Datenschutz und Fachgesetze • Fachlich-datenschutzrechtliche Betrachtung im Amt 56, die eine Legitimation für 56 für den Empfang bestimmter Datenattribute aus dem „Webservice FLDM“ zum Ergebnis hat • Ergebnis: Notwendige Daten zur eindeutigen Identifikation der untergebrachten Person gem. Übereinstimmung mit dem Kerndatensatz FLDM, §§ 14 Abs.1, 3 Nr.4 AZRG, sind: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse (wird von Amt 56 generiert durch Unterbringung), Geschlecht, Staatsangehörigkeit Amt für Informationsverarbeitung 56 Amt für Informationsverarbeitung • Aufstockung der Fachanwendungsbetreuung OK.VISA bei 12 auf zwei Stellen • Optimierung der OK.VISA-Umgebung (zur Entwicklung der Webservice- Landschaften, zur Stärkung der künftigen Lauffähigkeit, zur Vorbereitung der xAusländer-Standard-Implementierung), gemeinsam mit dem Amt 33 • OK.VISA-Statistikmodul 2 wurde geliefert und erfolgreich implementiert • Bedarfsgerechte Anbindung von Fachverfahren an das Ausländerzentralregister per Direktzugriff, aktuelle Projekte: • 53 – Gesundheitsamt: Unterstützung bei der AZR-Anbindung des Verfahrens Octoware • 51 – Jugendamt: Unterstützung bei der AZR-Anbindung des Verfahrens AKDN-sozial Weitere projektbezogene Umsetzungsmaßnahmen im Ausländerkontext Unser Vorhaben: Erfahrung teilen • Handlungsempfehlung zur „Anbindung von Fachverfahren an das AZR“ wird erstellt und im KDN-Verbund anderen Kommunen zugänglich gemacht • Ein Zugang zur AZR-Schulungsumgebung wurde bereits erfolgreich realisiert Amt für Informationsverarbeitung Amt für Informationsverarbeitung • KDN – Leitung Arbeitskreis Vorgangsmanagement (gemeinsam mit dem CC Digitalisierung) • KDN - Leitung Arbeitsgruppe elektronische Ausländerakte • Besonderes elektronische Behördenpostfach (beBPo), Gespräche mit VG Köln, OVG Münster und Fachverfahrensherstellern • Abstimmungsgespräche mit diversen Bundes- und Landesbehörden (Kosit, Bezirksregierungen, Deutscher Städtetag, BMI, BVA, Kommunale Integrationszentren…) • Klärungen mit Fachverfahrensherstellern (AKDB/KommIT, Easy-soft, KSU-Soft…) Vernetzung mit Bund, Land, Kommunen, Gerichten, Fachverfahrensherstellern Amt für Informationsverarbeitung Weitere Entwicklungen und Handlungsstränge im Kontext FLDM • Homogenisierung der Anwendungslandschaft bei 33 inkl. Ablösung der Landesanwendungen „ZeUs“ und „Ltrako“ der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) • Videodolmetschen • Weiterentwicklung der elektronischen Ausländerakte • Fortentwicklung der xStandards • Betrachtung / Berücksichtigung der sich ständig novellierenden fach- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen • Anpassung / Aufarbeitung der Wartungsverträge mit Fachverfahrensherstellern (KommIT/AKDB, easy-soft, KSU-Soft, …) FLDM Amt für Informationsverarbeitung Ausblick • Das DAVG 2 und seine (positiven) Folgen: Technische Anbindung von weiteren Fachverfahren an den Webservice FLDM und an das AZR (unter datenschutzrechtlicher Betrachtung) • Referenzprojekt für den Aufbau eines gesamtstädtischen Datenmanagements inkl. Implementierung von Dashboard/Cockpit-Funktionen • Weitere Optimierung des Daten-, Dokumenten- und Aktenaustauschs mit anderen Behörden • Implementierung weiterer Statistikfunktionen (nach rechtlicher, organisatorischer und technischer Machbarkeit) • Ganz aktuell: Anfrage des Landes NRW: Stadt Köln als erster Partner für die Referenzimplementierung des Prozesses „Einbürgerung“ im Kontext des Onlinezugangsgesetz
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 14.11.2019 3827/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 18.11.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019 Integrationsrat 25.11.2019 Optimierung des gesamtstädtischen Flüchtlingsdatenmanagements 1. Ausgangssituation Im Mai 2017 hat der Verwaltungsvorstand 12-Amt für Informationsverarbeitung mit der Initiierung, Detail- planung und Federführung des dienststellenübergreifenden Projekts zum Aufbau und zur stetigen Opti- mierung eines ganzheitlichen, automatisierten, medienbruchfreien und vor allem datenschutzkonformen Verfahrens zum gesamtstädtischen Flüchtlingsdatenmanagement beauftragt (Vorlage 1171/2017). Mit dem Vorhaben sind u.a. folgende Zielsetzungen verbunden: - die Schaffung eines einheitlichen, dienststellenübergreifenden Datenmodells zu Daten „Geflüchte- ter“, auf dessen Basis Planungen von verschiedenen Dienststellen mit einheitlichen und konsis- tenten Datengrundlagen möglich sind - die datenschutzkonforme Übertragung von Falldaten und die damit einhergehende rechtliche Le- gitimation der Ämter und Dienststellen - die Vereinfachung der Bereitstellung von statistischen Auswertungen und Bedarfsanalysen für Po- litik und Verwaltung Auch wenn eine gesetzliche Legitimation zur tatsächlichen Umsetzung des Projektvorhabens lange Zeit nicht vorhanden war, hat sich die Stadt Köln mit dem genannten VV-Beschluss im Gegensatz zu anderen Kommunen dazu entschieden, frühzeitig die technischen und datenschutzrechtlichen Vorbereitungen zur Umsetzung eines optimierten Flüchtlingsdatenmanagements zu starten, um im Falle der erwarteten not- wendigen Gesetzesverabschiedungen schnellstmöglich reagieren zu können. Als Herzstück der technischen Entwicklung wurde der „Webservice Flüchtlingsdatenmanagem ent“ als städtische Eigenentwicklung in Betrieb genommen. Die Lösung ist technisch in der Lage, Daten Geflüch- teter aus dem Ausländerfachverfahren OK.VISA zu extrahieren und den anderen städtischen Fachverfah- ren bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Der Webservice wurde so umgesetzt, dass er die hohen datenschutzrechtlichen Vorgaben (Datenschutzstufe D) wie auch sämtliche Anforderungen an die Sicher- heit (Verschlüsselungs- und Protokollierungsanforderungen) erfüllt. Mit der von der Verwaltung in interkommunalen Arbeitsgruppen geforderten Verabschiedung des Z weiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes (DAVG 2) Anfang August 2019 wurde letztlich einem Großteil der städtisch eingebrachten Forderungen entsprochen und damit die zwingend notwendige gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des städtischen Flüchtlingsdatenmanagements geschaffen. 2 Gez. Dr. Keller 2. Aktivitätsbericht Bei 56-Amt für Wohnungswesen konnte erstmals der Gesamtprozess einer dienststellenspezifischen An- bindung an das Flüchtlingsdatenmanagement vollzogen werden. Das dortige Fachverfahren „Wo h- nung2000“ ist nunmehr sowohl technisch ertüchtigt als auch fachlich-datenschutzrechtlich legitimiert, die für das Amt festgelegten Daten Geflüchteter empfangen und verarbeiten zu können. Hierzu wurde ent- sprechend der im Projekt konzeptionell erarbeiteten Vorgaben eine technische Schnittstelle in „Woh- nung2000“ entwickelt (Kostenumfang 12.750,- € netto), eine datenschutzrechtliche Detail-Betrachtung mit dem Datenschutzbeauftragten durchgeführt sowie eine auf die dienststellenspezifischen Besonderheiten abgestimmte Datenschutzvereinbarung aufgebaut. Weitere Aktivitäten sind: Innerhalb der Stadtverwaltung unterstützt 12-Amt für Informationsverarbeitung aktuell das Auslän- deramt bei der „Homogenisierung der eigenen Anwendungslandschaft“. Die dort im Einsatz befindli- chen IT-Landesanwendungen der „Zentralen Ausländerbehörde“ (ZAB) sind dringend abzulösen, um die Betriebsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Zudem ist geplant, die Erfolge im Flüchtlingsdatenmanagement als Blaupause für den Ausbau eines stadtweiten Datenmanagements zu adaptieren und neben dem „Webservice Flüchtlingsdatenma- nagement“ weitere Webservicelandschaften, z. B. zu den Themenregistern „MESO“, „SAP“ oder „GEO“ sowie zum städtischen Dokumentenmanagementsystem (DMS) aufzubauen. So können per- spektivisch verschiedene Abfragemöglichkeiten kombiniert und der Bedarf an neuen statistischen Anforderungen bedient werden, sofern diese rechtlich, organisatorisch und technisch realisierbar sind. Auch im interkommunalen Austausch setzt sich die Verwaltung gemeinsam mit Anwenderkommunen des Dachverbands Kommunaler IT-Dienstleister NRW (KDN) in verschiedenen Beiräten und A rbeits- gruppen dafür ein, Strategien, Vorgehensweisen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die themenbezogen an verschiedene Stellen von Bund, Land oder Fachverfahrenshersteller adressiert werden. So wurde kürzlich unter Federführung der Stadt Köln durch das Kompetenzzentrum Digitali- sierung des KDN ein Handlungsleitfaden zur eAusländerakte entwickelt und an die Koordinierungs- stelle für IT-Standards (KoSIT) übergeben. Die sich stetig ändernde Gesetzeslage bedingt auch einen engen Austausch mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Bundesverwaltungsamt, den Bezirksregierungen und insbesondere dem Mi- nisterium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Da auch landesseitig erkannt wurde, dass die Stadt Köln die Entwicklungen durch ihr proaktives Vorgehen maßgeblich mitgestaltet, wurde 12- Amt für Informationsverarbeitung u.a. als ständiges Mitglied in die Arbeitsgruppe „Datenschutz und Datenmanagement“ des MKFFI aufgenommen. 3. Projektkosten Die bisherigen Projektkosten wurden als Grundlagen-Invest von 12-Amt für Informationsverarbeitung aus dem „Digitalisierungsbudget“ getragen. Sofern Dienststellen darüber hinausgehende Bedarfe erkennen, sind die Kosten von der Dienststelle selber zu tragen. Für die bisherigen Projektaktivitäten wurden fol- gende Investitionen von 2017 bis 2019 getätigt: Anwendung / Entwicklung Kosten (netto) Fachanwendung OK.Visa (inkl. Statistikmodul 1) Kosten sind vor dem Projekt FLDM entstanden Webservice OK.Visa 25.260,- € Statistikmodul 2 12.500 ,- € Statistikmodul 2-Erweiterung 1.150,- € OK.Komm-Schulung 2.535,- € Schnittstelle zum Fachverfahren „Wohnung2000“ 12.750,- € Gesamt 54.195,- € Für die bedarfsgerechte Anbindung weiterer Fachverfahren an den „Webservice Flüchtlingsdatenma- nagement“ fallen auf Basis der bisherigen Projekterfahrungen Kosten i.H.v. ca. 10.000,- € bis 15.000,- € netto je Fachverfahren an. 3 Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3827/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.02.2020
- Erstellt
- 04.11.2019 11:18