3363/2021
Beantwortung von Fragen zu den Monitoringberichten "allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs" (Session 1058/2021) und "Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen" (Session 2451/2021)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 01.10.2021 3363/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 Beantwortung von Fragen zu den Monitoringberichten "allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs" (Session 1058/2021) und "Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen" (Session 2451/2021) Die Verwaltung beantwortet die Fragen aus der Sitzung des ASW am 30.08.2021 zu den o.g. Monitoringberichten wie folgt: „Herr Bauer-Dahm, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bittet um Klärung bezüglich der Stagnation der Exklusionsquote bei 4%.“ Die Exklusionsquote verharrt seit dem Schuljahr 2017/18 bei 4%. Die Exklusionsquote bleibt bei allen Förderschwerpunkten, mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwick- lung, nahezu unverändert. Die Exklusionsquote „geistige Entwicklung“ steigt von 0,59% im Schuljahr 2017/18 auf 0,63% im Schuljahr 2020/21. Marginale Veränderungen bei den ande- ren Förderschwerpunkten kompensieren diesen Anstieg, so dass die Exklusionsquote insge- samt stagniert. Tab. 1: Stagnation der Exklusionsquoten differenziert nach Förderschwerpunkt „Der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Schlieben ergänzt, die Förderschulen des LVR stellten einen Run aus dem gemeinsamen Lernen zurück zu den Förderschulen dar.“ Diese Entwicklung lässt sich für die Kölner Standorte anhand der schulstatistischen Daten des IT.NRW nicht feststellen. So ist die Gesamtzahl der Lernenden nach einem Anstieg von 3,7% im Schuljahr 2018/19 auf 820 Lernende an Kölner Standorten in den zwei Folgejahren erneut gesunken (siehe Tab. 2 „Lernende an LVR -Förderschulen in Köln“ und Session 2451/2021, Seite 10). 2 Tab. 2 Lernende an LVR-Förderschulen in Köln Auch die schulstatistischen Daten zur Entwicklung der Wechsel aus dem Gemeinsamen Ler- nen an einer Regelschule an eine Förderschule sind unauffällig. So ist der Anteil der Wech- sel insgesamt auf 6,3% im Schuljahr 2020/21 im Vergleich Vorjahr (7,4%) gesunken (Session 2451/2021, Seite 11 Tab. 2). An eine LVR -Förderschule wechselten im Durchschnitt der letz- ten fünf Jahre 49 Lernende und im Schuljahr 2020/21 46 Lernende. Auf deutliche Zunahmen an LVR-Förderschulen in Köln weisen allerdings die Prognosen für 2029 hin, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung des LVR angestellt. Nach Förder- schwerpunkt differenziert werden folgende Zunahmen prognostiziert: Sprache Sek. 1: Plus 29%, Hören und Kommunikation Plus 22%, Körperliche -Motorische Entwicklung: Plus 21% und Sehen: Plus 18%. Diese Prognosen erfolgen ihrerseits auf der Grundlage von prognostizierten Entwicklungen der allgemeinen Schülerzahl, des Ausmaßes sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs insgesamt und der Wahl des Förderortes. (Schulausschuss des LVR am 26.04.2021, Vorlage Nr. 15/192). „Frau Hölzing regt an, die Schülerklassengröße in der Klasse 7 zu prüfen, da Haupt- und Realschulen sich in den 7. Klassen füllen würden und nicht in der 5. oder 6. Klas- se, damit keine verzerrten Schlussfolgerungen entstünden.“ Der Monitoringbericht allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs befasst sich im Kapitel 3.2.2 mit dieser Fragestellung und kommt zu dem Ergebnis, dass im betrachteten Zeitraum die Schulformwechsel eine Annäherung der Klassengrößen in den Jahrgangsstufen 7 an den Klassenfrequenzrichtwert von 27 Lernenden pro Klasse (oder von 24 Lernenden pro Haupt- schulklasse) bewirken. Die Gesamtschulen bleiben hiervon nahezu unberührt (siehe hierzu Session 1058/2021, 3.2.2 Durchschnittliche Klassengröße (Jahrgangsstufen 5 u nd 7), Seite 31 f.) „Herr Kockerbeck greift die Frage der Kultur des Behaltens auf, die offiziell angestrebt werde, sowie das Abschulen, da eine Verschlechterung der Situation eingetreten sei.“ (…) “Er stellt an die Autor*innen des Berichts die Frage, wie es ermöglicht werde, Schüler*innen zu fördern, so dass das Verlassen einer Schule nicht nötig sei.“ Bei der Entscheidung über den Schulformwechsel sowie den Zielen, Inhalten und den Quali- tätsanforderungen des Unterrichts handelt es sich um innere Schulan gelegenheiten, für die die Schulaufsichtsbehörden des Landes NRW zuständig sind. Grundsätzlich kann die innerschulische, individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen durch eine geeignete Verschränkung mit kommunalen Bildungsressourcen in und außerhal b 3 des Lernortes Schule ergänzt werden. Eine Liste der Angebote und Maßnahmen, mit denen u.a. die Stadt einen erfolgreichen und abschlussorientierten Bildungsverlauf unterstützt, ist als Anlage dem Monitoringbericht allgemeinbildende Schulen und Berufskolle gs beigefügt (Session 1058/2021). „Herr Albrecht, Stadtschulpflegschaft, fragt nach den Ablehnungsquoten der inklusi- ven Schüler“ Die Beantwortung dieser Frage erfolgt auf der Grundlage der Daten über das Anmeldever- fahren zum Schuljahr 2021/22, die von de r Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW bereit- gestellt wurden. An Gesamtschulen wurde für 65% der insgesamt 394 Anmeldungen ein GL-Platz eingerichtet. Gesamtschulen nahmen im Durchschnitt ihrer Eingangsklassen drei Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förd erbedarf auf. Die 138 abgewiesenen Lernen- den konnten sich an Haupt- und Realschulen anmelden. Alle 163 Anmeldungen an Realschulen und 83% von insgesamt 103 Anmeldungen an Hauptschulen haben ein Platzangebot im Gemeinsamen Lernen an ihrer Wunschschulform erhalten. Das Platzangebot für Gemeinsames Lernen an diesen Schulformen wurde durch eine Erhöhung der Aufnahme von im Durchschnitt drei auf vier GL -Schüler*innen pro Klasse an rund 63% der Eingangsklassen an Haupt - und Realschulen bereitgestellt. Laut Neua us- richtung der Inklusion an weiterführenden Schulen ist dies möglich, wenn die Schulaufsicht die personellen Voraussetzungen hierfür schafft. 17 Schüler*innen, die an der Hauptschule keinen Platz im Gemeinsamen Lernen erhalten haben, sind in das Gemeinsa me Lernen an einer Realschule gewechselt. Hierbei handelte es sich um zieldifferent geförderte Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen. Einige Schüler*innen mussten aufgrund von Anmeldeüberhängen an einzelnen Schulen, be- sonders in den Stadtbezirken Kal k und Mülheim fehlen Plätze im Gemeinsamen Lernen, an eine weiter entfernte Schule der gewünschten Schulform wechseln, was in der Regel mit ei- ner Erhöhung der Fahrzeiten verbunden war. Um der zunehmenden Knappheit von GL -Plätzen im Übergangsverfahren 202 2/23 zu be- gegnen, wird voraussichtlich auch an einzelnen Gesamtschulen die Zahl der aufzunehmen- den GL-Schüler*innen von drei auf vier erhöht werden. Zudem wird seitens der Schulaufsicht geprüft, wie eine Ausweitung der zielgleichen Einzelintegration an Gym nasien erreicht wer- den kann. Tendenziell steigt die Herausforderung an die verantwortlichen Lehrkräfte, wenn die Zahl der GL-Lernenden von drei auf vier erhöht wird. Für eine umfassende Beurteilung der Auswir- kungen dieser Maßnahme auf die Qualität im Gem einsamen Lernen an Kölner Schulen gilt es jedoch alle relevanten Qualitätskriterien wie zum Beispiel die Ausstattung mit Personal (Lehrkräfte, Fachkräften der Sonderpädagogik u.a.), gelebte Konzepte, die Haltung der Lehr- kräfte, Fortbildungsprogramme sowie die multiprofessionellen Unterstützungssysteme zu betrachten. Zudem ist die Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sehr heterogen und dementsprechend auch die Herausforderung, die die Ler- nenden in das Gemeinsame Lernen mitbringen. 4 Eine Begrenzung der Klassengrößen an Schulen des Gemeinsamen Lernens im Durch- schnitt der Eingangsklassen auf den Klassenfrequenzrichtwert wurde auch für das kommen- de Übergangsverfahren vereinbart (27 Lernende an Real - und Gesamtschulen, 24 Lernende an Hauptschulen). Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3363/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 01.10.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 12:05