3812/2021
Stellungnahme AN/2188/2021 "Trauungen in Porz"
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/344 Vorlagen-Nummer 3812/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 Stellungnahme AN/2188/2021 "Trauungen in Porz" Für die Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.11.2021 hat die FDP Köln folgenden Antrag gestellt: Die Verwaltung wird beauftragt, das Porzer Rathaus/Bürgeramt mindestens 2mal im Monat und vor allem auch samstags auf Anfrage für Trauungen den Porzer Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, weitere externe Trau-Orte für Porzer Hoch- zeitspaare zu akquirieren. Hierbei sind insbesondere das Autokino, Gut Leidenhausen, Zündorfer Wehrturm und der Flughafen zu prüfen und entsprechende Verhandlungsge- spräche aufzunehmen. Die Ergebnisse sind der BV und der Öffentlichkeit mitzuteilen. Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Das Standesamt Köln führt Trauungen grundsätzlich in den Räumen des Historischen Rathauses und des Spanischen Baus durch. Zudem gibt es Eheschließungen als Event-Trauung an exter- nen Standorten, die nicht von der Stadt Köln verwaltet werden. Die Eheschließungen im Porzer Rathaus gelten zwar nicht als Eventtrauung, stellen aber den- noch eine Ausnahme und Besonderheit als Trauort dar, weil hier ein Trauort gefunden wurde, der zum einen in einem Bezirksrathaus liegt mit historischem Hintergrund und zum anderen in der Nutzung des Turmzimmers mit Blick auf den Rhein auch einen würdigen Rahmen für Eheschlie- ßungen bietet. Der Standort Bezirksrathaus Porz stellt somit bereits eine Ausnahme zu den übli- chen Trauungen in Köln dar. Die Trauungen in Porz finden während der Dienstzeit an vier Terminen im Jahr an einem Freitag statt. Die Buchungen erfolgen über das Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschlie- ßung, wenn Brautpaare den Wunsch äußern. Die Trauungen werden durch das Standesamt or- ganisiert und durchgeführt, die Hausverwaltung obliegt dem Bezirksamt Porz. Ein zusätzliches Angebot für Trauungen in Porz würde den Rahmen des Leistbaren übersteigen, zumal es in keinem anderen Stadtgebiet ein solches Angebot gibt. Das bisherige Angebot entspricht der Nachfrage der Brautpaare. Die Trauungen im Bürgeramt Köln-Porz haben bislang überwiegend im Turmzimmer des Rat- hauses stattgefunden. Auch die für den 10.12.2021 terminierten Eheschließungen werden dort noch stattfinden. Danach ist die weitere Nutzung jedoch von der Feuerwehr untersagt worden. Die Eheschließungen werden dann in einem Besprechungsraum stattfinden, der noch entspre- chend umgerüstet werden muss. Eine anonymisierte Auswertung hat zudem ergeben, dass die Buchungen für die Trauungen in Porz nur bei zwei von 35 Terminen ein halbes Jahr vor der Trauung, also zum frühest möglichen Zeitpunkt, erfolgten. Mindestens die Hälfte der Termine wurde erst innerhalb von drei Monaten vor der Eheschließung gebucht. Auch das zeigt aus hiesiger Sicht, dass das derzeitige Angebot 2 ausreichend ist. Unabhängig davon, wo sich der Trauort im Kölner Stadtgebiet befindet, ist er nicht auf eine be- stimmte Personengruppe beschränkt. Trauorte nur für Porzer Hochzeitspaare sind nicht möglich. Das Standesamt geht grundsätzlich nicht auf Einrichtungen, Restaurants oder Firmen zu, um dort Eheschließungen durchzuführen. Es ist umgekehrt so, dass die Interessenten sich beim Stan- desamt melden und ein entsprechendes Konzept vorlegen müssen, damit die für die Trauungen notwendigen Voraussetzungen, unabhängig von Corona, erfüllt sind. Selbstverständlich finden in diesem Rahmen auch Gespräche und Besichtigungen vor Ort statt. Von den in der Vorlage angesprochenen Orten ist bisher kein Verantwortlicher auf das Standes- amt zugekommen, um sein Interesse zu bekunden. Derzeit gibt es 32 externe Trauorte im gesamten Kölner Stadtgebiet, die den Kölner Brautpaaren eine bunte Vielfalt an Möglichkeiten bietet. Eine Erhöhung des Angebotes ist aus hiesiger Sicht nicht notwendig, Anfragen und Konzepte von Veranstaltern können aber selbstverständlich vor- gelegt werden. Zusätzlich ist aus der Presseberichterstattung bekannt, dass nach der Einstellung des Bezah- lungssystems für die Standesbeamten, nur unter großen Anstrengungen die Aufrechterhaltung des bisherigen Samstagsangebotes für einen Probezeitraum gelungen ist. Eine weitere Ausdehnung kommt aus Sicht der Verwaltung zunächst nicht in Betracht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3812/2021
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 02.11.2021
- Erstellt
- 29.10.2021 10:06