3537/2022
Aktualisierte Bedarfsfeststellung Unterbringungsplätze Geflüchtete
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Anlage 2 - Ergänzung finanzwirtsch. Auswirkungen
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Auf Nachfragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 15.11.2022 wird zu den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen wie folgt ergänzend ausgeführt: Die Finanzierung erfolgt vorrangig im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen sowie in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. In welchem Umfang Kosten in 2022 und 2023 haushaltswirksam werden, ist davon abhängig, welche Maßnahmen bedarfsorientiert zu welchen Konditionen tatsächlich umgesetzt werden. Im Haushaltsplan 2023/2024 wurden vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung bereits erhöhte Mittel veranschlagt, um die zusätzlichen Bedarfe abdecken zu können. In 2023 sind 159 Mio. Euro für insgesamt avisierte 15.300 Unterbringungsplätze veranschlagt. Entlastend wirken Kostenerstattungen z.B. über das Flüchtlingsaufnahme- gesetz, die allerdings fallbezogen erfolgen. Eine Entscheidung auf Bundes- und Landes- ebene zu zusätzlichen finanziellen Entlastungen insbesondere bei den Vorhaltekosten steht weiterhin aus. Es kann daher - je nach konkreter Kostenentwicklung - nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen der Bewirtschaftung zu über- und außerplanmäßigen Bedarfen kommt, über deren Bewilligung gemäß § 10 der Haushaltssatzung zu entscheiden ist, wobei der Rat über verwaltungsseitig erteilte Bewilligungen monatlich unterrichtet wird. Darüber hinaus wird die Information und die Kontrolle des Rates während des Beauftragungszeitraumes durch einen regelmäßigen und detaillierten Bericht über alle von der Verwaltung umgesetzten Maßnahmen sicher gestellt.
Anlage 1 - Stellungnahme 14 zur BV 3537-2022
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14 .11.2022 141/3 V/56 Aktualisierte Bedarfsfeststellung Unterbringungsplätze Geflüchtete für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 Hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer 3537/2022 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir über Session zugegangene Beschlussvorlage 3537/2022 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat der Stadt Köln zur Unterbringung und Betreuung von bis zu 15.700 geflüchteter und unerlaubt eingereister Menschen in Köln für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023. Zur Beschleunigung der hierfür erforderlichen Maßnahmen wird der Vorgang ohne tieferge- hende Prüfung zur Kenntnis genommen. Unabhängig hiervon ist der derzeit nicht kalkulier- bare Bedarf grundsätzlich nachvollziehbar (RPA-Nr. 141/33/01/22). Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich Leiter des Rechnungsprüfungsamtes 08
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 3537/2022 Freigabedatum 10.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aktualisierte Bedarfsfeststellung Unterbringungsplätze Geflüchtete Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Im Anschluss an den zum 31.12.2022 auslaufenden Bedarfsfeststellungsbeschluss (Session-Nr. 1316/2022) stellt der Rat auf der Grundlage nachfolgender Ausführungen den Bedarf von bis zu 15.700 Plätzen zur Unterbringung und Betreuung geflüchteter, unerlaubt sich in Köln aufhaltender oder Asyl suchender Menschen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität und deren Betrieb erfor- derlichen Maßnahmen. Integrationsrat 15.11.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Unter Berücksichtigung des aktuellen Lagebildes, der in den vergangenen Wochen und Monaten ge- wonnenen Erfahrungen und der aktuellen überregionalen Prognosen ist die nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine festgelegte Bedarfszielgröße bis Ende des Jahres 2022 für die Unter- bringung geflüchteter, sich unerlaubt in Köln aufhaltender und Asyl suchender Menschen erneut zu überprüfen und insgesamt anzupassen, so dass nunmehr alle Geflüchteten und Schutzsuchenden hierin berücksichtigt sind. Eine Prognose der Bedarfe ist aktuell nur für den Zeitraum bis zum 31.03.2023 mög- lich. Um jedoch für die Zeit des Rückgangs dieser Bedarfe ausreichend Unterbringungsplätze bereitstel- len zu können, wird der Bedarf bis zum 30.06.2023 festgestellt. Ein möglicher Rückgang des Bedarfs in diesem Zeitraum wird in den Bedarfsplanungen berücksichtigt. In die Bestimmung der Zielgröße fließen folgende Prognosen für die Zeit bis zum 31.03.2023 ein: I. Prognose und Unterbringungsbedarf Schutzsuchende Ukrainer*innen mit Anerkennung nach § 24 Aufenthaltsgesetz und Zugänge aus privaten Unterbringungen Der Personenkreis der schutzsuchenden Ukrainer*innen mit Anerkennung nach § 24 Aufenthaltsgesetz umfasst 14.335 Menschen mit Stand 23.09.2022. Zeitgleich sind in städtischen Einrichtungen 3.989 Menschen untergebracht, so dass davon auszugehen ist, dass 10.346 Menschen privat oder bereits in eigenem Wohnraum untergebracht sind. Viele der privaten Unterbringungen wurden kurzfristig aus gro- 3 ßer Solidarität und Hilfsbereitschaft zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig ist eine längere Unterbringung von Menschen, zu denen keine persönliche Bindung bestand, eine Herausforderung. So steigen weiter- hin die Unterbringungsersuchen an die Stadt in Fällen, in denen die privaten Gastgeber*innen die bishe- rigen Unterbringungsangebote nicht mehr aufrechterhalten können. Aufgrund der aktuell steigenden Anfragen von derzeit 80 bis 100 Menschen monatlich wird mit einem weiteren Zugang aus dem privaten Bereich gerechnet. In die weitere Bedarfsprognose sind daher 600 Plätze aufzunehmen. Fluktuation durch Rückkehr und Weiterreise Insbesondere in den Sommermonaten war festzustellen, dass weniger Ukrainer*innen in Deutschland ankamen und auch eine Welle der Rückreise eintrat. Die nunmehr seit mehr als acht Monaten anhalten- den Kriegsereignisse und der bevorstehende Winter werden zumindest bis zum nächsten Frühjahr keine stärkere Rückkehrwelle zur Folge haben und sich nicht begünstigend auf die Bedarfsprognose bis zum 31.03.2023 auswirken. Die aktuellen Belegungsquoten in den Einrichtungen weisen nur eine geringe Fluktuation auf. Zugänge und Zuweisungen des Landes Seit dem 01.08.2022 werden neu ankommende Geflüchtete in der kommunalen Erstaufnahmeeinrich- tung (KEA) in der Matthias-Brüggen-Str. aufgenommen. Waren die täglichen Aufnahmezahlen im Juli noch ähnlich moderat wie die täglichen Aufnahmen in der vorherigen KEA am Südstadion von durch- schnittlich 30 – 45 Geflüchteten, so steigt die Anzahl der täglich neu ankommenden Geflüchteten seit August kontinuierlich an. Aktuell liegt die tägliche Belegung bei ca.160 Personen, wobei es sich bei rd. 1/3 um ukrainische Geflüchtete und rd. 2/3 um sich unerlaubt in Köln aufhaltende Menschen handelt. Unabhängig vom weiteren Kriegsverlauf muss davon ausgegangen werden, dass in den nächsten Mo- naten, insbesondere bei sinkenden Temperaturen, weitere Geflüchtete in Deutschland ankommen, die bisher in Grenznähe in provisorischen Unterkünften ausgeharrt haben. Da die Stadt derzeit ihre Auf- nahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mit 103,86%, Stand 14.10.2022, übererfüllt, können Neuzugänge überwiegend an die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verteilung weitergeleitet werden und lösen noch keine zusätzlichen Unterbringungsbedarfe aus. Aktuell wird allerdings landes- und bundesweit ein Anstieg bei Asylsuchenden verzeichnet. Das Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verzeichnet bis einschließlich August 2022 einen Gesamtzu- gang an Asylerstantragstellern von bundesweit 132.618 Personen. Hochgerechnet bis Ende des Jahres 2022 ergibt sich damit ein Gesamtzugang in Höhe von 198.930 Personen bundesweit. In Nordrhein- Westfalen ist dabei bzgl. der Aufnahmequote von 21,08 % nach Königsteiner Schlüssel mit ca. 42.000 Personen zu rechnen. Damit wird das Niveau von 2021 überschritten. Des Weiteren haben bis Ende Oktober 2022 über eine Million ukrainische Menschen in Deutschland Zuflucht gefunden. Diese Zahlen zugrunde legend, bedeutet dies für Köln unter Berücksichtigung des 5,605 prozentigen Verteilschlüssels nach § 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz eine zusätzliche Aufnahme von rd. 2.350 Geflüchteten bis Ende des Jahres bzw. 2.950 Geflüchteten bei Fortsetzung dieses Trends in 2023. In die weitere Bedarfsprognose sind daher 2.950 Plätze aufzunehmen. Risiken für die Erhöhung der Fluchtbewegungen Angesichts der fortschreitenden Zerstörung der Infrastruktur in der Ukraine sind in Teilen des Landes Engpässe mit Versorgungsgütern und Energie zu erwarten, die weitere Menschen fliehen lassen wer- den. Mit Blick auf dieses nur schwer kalkulierbare Risiko und zur Erhaltung der kommunalen Handlungs- fähigkeit müssen hierfür zusätzliche Unterbringungsplätze akquiriert werden. In die weitere Bedarfsprognose bis 31.03.2023 sind daher 800 Plätze aufzunehmen. Unterbringungsverpflichtungen von sich unerlaubt Aufhaltenden Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ab August eines Jahres bis in den März des Folgejahres hinein überwiegend Menschen aus den West-Balkanstaaten nach Deutschland reisen. Die- se jedenfalls für einen Daueraufenthalt unerlaubt eingereisten Menschen werden in aller Regel in der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße oder der KEA Matthias-Brüggen-Straße aufgenommen. Lagen im Juni und Juli die monatlichen Zugangszahlen bei 50 – 70 Menschen, so sind diese im August bereits auf 202 Menschen angestiegen, haben sich also bereits fast verdreifacht (+189%). Es ist davon auszu- gehen, dass aufgrund der zunehmend kalten Witterung und der Erfahrungen aus den Vorjahren diese Zahl bis Ende März 2023 weiter ansteigen wird. Da es sich hier um einen sich jährlich wiederholenden Vorgang handelt, können Referenzwerte aus der Zeit vor Corona aus dem Jahr 2018 herangezogen und 4 beziffert werden. In die weitere Bedarfsprognose bis 31.03.2023 sind daher 1.150 Plätze aufzunehmen. Vorbereitung auf Katastrophenfall infolge Energiemangels bzw. -ausfalles Angesichts drohender Engpässe in der Energieversorgung müssen auch im Unterbringungssystem der Stadt notwendige Maßnahmen getroffen und Reserven vorgehalten werden, um im Katastrophenfall Menschen unterbringen zu können. Aktuell ist die Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2 - 4 mit insgesamt 170 Geflüchteten aus der Ukraine belegt. Diese Kapazitäten müssen freigezogen werden, um in Katastrophenfällen Menschen vorübergehend unterbringen zu können. In die weitere Bedarfsprognose bis 31.03.2023 sind daher 170 Plätze aufzunehmen. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergibt sich bis zum 31.03.2023 folgender Platzbedarf für un- terzubringende Menschen: Derzeit bereits untergebrachte Geflüchte- te, Schutzsuchende und unerlaubt Auf- haltende in städtischen Einrichtungen, Stand 30.09.2022 10.006 Plätze Zugänge aus privaten Unterbringungen + 600 Plätze Zuweisungen des Landes + 2.950 Plätze Risiken einer erhöhten Fluchtbewegung + 800 Plätze Unterbringungsverpflichtung unerlaubt aufhaltender Menschen + 1.150 Plätze Vorbereitung auf Katastrophenfall + 170 Plätze Gesamtbedarf Unterbringungskapazi- täten 15.676 Plätze gerundet 15.700 Plätze Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Unterbringungskapazitäten stets am tat- sächlichen Bedarf orientieren und es sich hier um einen Ermächtigungsbeschluss für bis zu 15.700 Plätze handelt. Ferner wird davon ausgegangen, dass sich mit Ausklang des Winters die Bedarfszahlen ab April 2023 abschwächen werden. II. Unterbringungskapazitäten Dem Gesamtbedarf an Unterbringungskapazitäten stehen zu nachfolgenden Terminen voraussichtlich folgende Kapazitäten gegenüber. Dabei ist die Anmietung und Nutzung einer Messehalle mit einer Un- terbringungskapazität von ca. 800 Personen von Ende November 2022 bis Ende Februar 2023 bereits berücksichtigt. Oktober 2022 11.792 Plätze November 2022 12.028 Plätze Dezember 2022 12.859 Plätze Januar 2023 13.092 Plätze Februar 2023 12.958 Plätze März 2023 12.038 Plätze 5 Akquise von weiteren Unterbringungsplätzen Der Überblick über die Ressourcen zeigt, dass bei Eintritt der prognostizierten Unterbringungsbedarfe die bestehenden bzw. bislang akquirierten Ressourcen bis zum 31.03.2023 nicht ausreichend sind. Für die nach März 2023 folgenden Monate ist eine Prognose mit deutlichen Unsicherheiten behaftet. Es ist aber davon auszugehen, dass auch bei sehr optimistischen Annahmen bis zum Sommer weiterhin zusätzliche Unterbringungsplätze in einer Größenordnung von mindestens 1.000 Plätzen über die bis- lang im März 2023 zur Verfügung stehenden hinaus benötigt werden. Die Stadt prüft derzeit folgende Maßnahmen zur weiteren Akquise von Unterbringungsressourcen: Erneute Überprüfung von angebotenen Flächen und Gebäuden, die nach dem Stand März/April 2022 als ungeeignet bewertet wurden für eine sehr kurzfristige Nutzung Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten/Aufbauten bei bestehenden Objekten Akquise von weiteren gewerblichen Unterkünften mit dem Fokus auf Möglichkeit der Selbstver- sorgung Erneute Abfrage von Objekten/Flächen beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und der Gebäudewirtschaft für eine sehr kurzfristige Nutzung Optimierung der vorhandenen Ressourcen durch eine sozialverträgliche Verdichtung der Bele- gung. Daneben werden weitere Möglichkeiten in den Blick genommen, mit denen eine größere Anzahl von Unterbringungskapazitäten geschaffen werden können. III. Rechtliche Begründung und Kosten Die rechtliche Begründung für die Einholung dieses Beschlusses entspricht der Beschlussvorlage aus Mai 2022 (1316/2022). Die in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln festgelegten Wertgrenzen für Bedarfsfeststellungen, Vergaben und Baumaßnahmen, die eine Entscheidung der politischen Gremien erfordern, werden bei den zu realisierenden Maßnahmen häufig überschritten. Die erforderlichen einzelnen Beschlussverfah- ren würden zum einen die Umsetzung von Maßnahmen erheblich verzögern. Der Zeitverzug erhöht aber auch das Kostenrisiko und das Risiko dringend benötigte Güter und Leistungen verspätet oder über- haupt nicht mehr erhalten zu können. Wie schon während der Fluchtbewegungen 2015/2016 steigt bun- desweit der Nachfragedruck auf Containeranlagen, Systembauten und Ausstattungs- und Versorgungs- güter. Dies bestätigt sich auch in 2022. Die bekannten und zunehmenden allgemeinen Lieferschwierig- keiten spreizen die Schere zwischen Angebot und Nachfrage zusätzlich. Um die eigenen Bedarfe in Konkurrenz zu anderen Nachfragern decken zu können, muss die Verwaltung in der Lage sein, tagesak- tuell auf Angebote reagieren zu können, um bestmögliche Preise zu erzielen und die benötigten Güter und Ressourcen zeitnah und vor allem in dem benötigten Umfang zu erhalten. Daher soll mit dieser Vor- lage der Bedarf für den Ausbau der Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten festgestellt werden und die Verwaltung gleichzeitig beauftragt werden, alle dafür erforderlichen Maßnahmen umgehend umzu- setzen, um zeitaufwändige und die Umsetzung verzögernde und teilweise auch gefährdende Einzelbe- schlüsse zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt vorrangig im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen sowie in Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 wurden vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung bereits erhöhte Mittel veranschlagt, um die zusätzlichen Bedarfe abdecken zu können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Rahmen der Bewirtschaftung zu über- und außerplanmäßige Bedarfen kommt, über deren Bewilligung gemäß § 10 der Haushaltssatzung zu entscheiden ist, wobei der Rat über verwaltungsseitig erteilte Bewilligungen monatlich unterrichtet wird. Darüber hinaus wird die Information und die Kontrolle des Rates während des Beauftragungszeitraumes durch einen regelmäßigen und detaillierten Bericht über alle von der Verwaltung umgesetzten Maßnah- men sicher gestellt. 6 Begründung für die Dringlichkeit: Die Kriegssituation in der Ukraine verschärft sich durch die massiven Angriffe des russischen Aggres- sors in der Ost- und Südukraine. Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Folge dieser Angriffe weite- re große Fluchtbewegungen in die europäischen Nachbarländer geben wird und dass auch in Köln eine weitere große Zahl geflüchteter Menschen Aufnahme finden muss. Eine kurzfristige Bedarfsfeststellung und die Beauftragung der Verwaltung mit der unmittelbaren Umset- zung der erforderlichen Maßnahmen, die der Aufnahme und Unterbringung der aus der Ukraine geflüch- teten Menschen dienen, erhöhen die Handlungsfähigkeit und Handlungsschnelligkeit der Verwaltung. Beides sind zwingende Voraussetzungen, um in den nächsten Wochen eine Situation zu schaffen, die auch weitere Herausforderungen bewältigen kann.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3537/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.11.2022
- Erstellt
- 21.10.2022 10:38