Mieter*innen in Flittard schützen. Wohnungen in der Eduard-Heiss-Straße 3 bis 9 in menschenwürdigen Zustand bringen.
Die Linke. Antrag nach § 5 AN/1289/2025 vom 25.09.2025
Stand: Am 29.09.2025 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Linke Antrag nach § 5
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.09.2025 AN/1289/2025 Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 29.09.2025 Mieter*innen in Flittard schützen. Wohnungen in der Eduard-Heiss-Straße 3 bis 9 in menschenwürdigen Zustand bringen. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Linke. Fraktion im Rat der Stadt Köln beantragt gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen für die 35. Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.25 eine Aktuelle Stunde zum Thema: Mieter*innen in Flittard schützen. Wohnungen in der Eduard-Heiss-Straße 3 bis 9 in menschenwürdigen Zustand bringen. Begründung: Die Mieterinnen und Mieter in den o. g. Häusern müssen ohne Strom in nassen Wohnungen leben. Das darf die Stadt nicht zulassen. Auch dann nicht, wenn die Stadt nicht die Schuld an den Zuständen trägt. Schuld an den unhaltbaren Zuständen trägt der private Eigentümer bzw. dessen Insolvenzverwalter. Der verantwortungslose Rechtsanwalt mit Sitz in Hamburg hat aus Kostengründen den Abbau des provisorischen Daches veranlasst. Die Folge: Nasse Wohnungen in denen aus Sicherheitsgründen der Strom abgeschaltet werden musste. Das Wohnungsamt hat nun die Unbewohnbarkeit erklärt und den Bewohner*innen Notunterkünfte im Kölner Süden angeboten. Das ist für die Familien natürlich keineswegs hilfreich, weil die Kinder in Mülheim und Umgebung zur Schule und zur Kita gehen. Vielmehr muss die Verwaltung mittels Ersatzvornahme die nötigen Maßnahmen am Gebäude und an den Wohnungen durchführen damit diese erhalten bleiben. Zum Übergang muss die Stadt eine vorrübergehende Unterbringung der Mieter*innen in der Nähe, z.B. bei der GAG in Stammheim ermöglichen. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
-
29.09.2025
TOP 1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz