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AN/1289/2025

Mieter*innen in Flittard schützen. Wohnungen in der Eduard-Heiss-Straße 3 bis 9 in menschenwürdigen Zustand bringen.

Die Linke. Antrag nach § 5 25.09.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.09.2025, TOP 1.1

Linke Antrag nach § 5

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Linke Antrag nach § 5

2145 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin  
Frau  
Henriette Reker  
Rathaus 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.09.2025 
AN/1289/2025 
Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 29.09.2025 
 
Mieter*innen in Flittard schützen. Wohnungen in der Eduard-Heiss-Straße 3 bis 9 in 
menschenwürdigen Zustand bringen. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
Die Linke. Fraktion im Rat der Stadt Köln beantragt gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Rates 
und der Bezirksvertretungen für die 35. Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.25 eine Aktuelle 
Stunde zum Thema:  
 
Mieter*innen in Flittard schützen. Wohnungen in der Eduard-Heiss-Straße 3 bis 9 in 
menschenwürdigen Zustand bringen.  
 
 
Begründung: 
Die Mieterinnen und Mieter in den o. g. Häusern müssen ohne Strom in nassen Wohnungen leben. 
Das darf die Stadt nicht zulassen. Auch dann nicht, wenn die Stadt nicht die Schuld an den 
Zuständen trägt. Schuld an den unhaltbaren Zuständen trägt der private Eigentümer bzw. dessen 
Insolvenzverwalter. Der verantwortungslose Rechtsanwalt mit Sitz in Hamburg hat aus 
Kostengründen den Abbau des provisorischen Daches veranlasst. Die Folge: Nasse Wohnungen 
in denen aus Sicherheitsgründen der Strom abgeschaltet werden musste.  
Das Wohnungsamt hat nun die Unbewohnbarkeit erklärt und den Bewohner*innen Notunterkünfte 
im Kölner Süden angeboten. Das ist für die Familien natürlich keineswegs hilfreich, weil die Kinder 
in Mülheim und Umgebung zur Schule und zur Kita gehen.  
Vielmehr muss die Verwaltung mittels Ersatzvornahme die nötigen Maßnahmen am Gebäude und 
an den Wohnungen durchführen damit diese erhalten bleiben. Zum Übergang muss die Stadt eine 
vorrübergehende Unterbringung der Mieter*innen in der Nähe, z.B. bei der GAG in Stammheim 
ermöglichen.

gez.  
Michael Weisenstein  
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.09.2025 Hauptausschuss
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1289/2025
Typ
Die Linke. Antrag nach § 5
Datum
25.09.2025
Erstellt
25.09.2025 11:25