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V/0370/2020

Kommunale Sportförderung

Vorlagen 23.04.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 20.08.2020, TOP 3.6.1

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2915 Zeichen

Anlage A zur V/0370/2020 
Kurzüberblick 
Förderung von Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen zur Münsteraner Sport- und Sportstätten-
entwicklung in Zusammenhang mit dem Landesförderprogramm NRW „Moderne Sportstätte 2022“. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen mit 
Zuschüssen aus dem Sportetat unterstützt die Stadt Münster die Sportvereine als freie Träger bei 
der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähigen Sportstätteninfra-
struktur. Die städtischerseits geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als Stätte für Be-
wegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein und stützt die Stadtziele. Die 
Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen von einem Teil ihrer finanziellen Aufwendun-
gen entlastet.Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung das Landesförderprogramm 
„Moderne Sportstätte 2022“ zum zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatz. 
 
Mit der der Vorlage entsprechenden Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförde-
rung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträger-
schaft verfolgt. Als Teilziel sind die Sanierung und der Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb 
der richtliniengemäßen Fristen zu nennen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partner der Sportvereine bei der 
Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereinssportanlagen. Der 
kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. Außer dem 
NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ gibt es für die Münsteraner Sportvereine nur 
die Fördermöglichkeiten der Stadt Münster zur Finanzierung der Baumaßnahmen. Im Sinne der 
Stadtziele, kommunalen Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtli-
cher Strukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur Sportstät-
tenentwicklung bei. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Verein-
sangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessierten 
unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.

Beschlussvorlage

20853 Zeichen

V/0370/2020 
V/0370/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportförderung; 
hier: Entscheidung über Vereinsanträge für Baumaßnahmen 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   23.06.2020 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung 
 
1. Der Sportausschuss bewilligt 650.000 € Sportförderung, darin:  
 
1.1 569.850 € Baukostenzuschüsse  
 
Verein Maßnahme Aufwand Antrag vom BV  
Münster- Zuschuss 
1. Akademischer 
Ruderclub zu Müns-
ter e. V. 
Clubhaus: neue 
Heiztherme 4.100 € 15.11.2018 Hiltrup 2.050 € 
Eisenbahner Sport-
verein Schwarz-
Weiß Münster 1927 
e.V 
Kegelhalle: neue 
Heizungsanlage  4.300 € 26.02.2019 Hiltrup 2.150 € 
Eisenbahner Sport-
verein Schwarz-
Weiß Münster 1927 
e.V 
Tennisplätze: 
neue Beregnung 10.300 € 27.02.2019 Hiltrup 5.150 € 
Kanu-Verein Müns-
ter von 1922 e.V. 
Umkleide: 
Fußbodensanie-
rung  
2.100 28.02.2019 Ost 1.050 € 
Sportamt 
 
18.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jany 
Telefon: 492-5211 
Jany@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0370/2020 
Kanu-Verein Müns-
ter von 1922 e.V. 
Erneuerung Ste-
ganlage, Uferbe-
festigung 
5.800 28.02.2019 Ost 2.900 € 
Kanu-Verein Müns-
ter von 1922 e.V. 
Bootslager: Neu-
er Boden  2.500 28.02.2019 Ost 1.250 € 
2. Paddelsport 
Münster von 1923 
e. V.  
Vereinsanlage: 
Herrichten Park-
platz 
1.000 € 23.04.2018 Ost 500 € 
Paddelsport Müns-
ter von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: 
Wasserschaden 7.500 € 17.12.2018 Ost 3.750 € 
Paddelsport Müns-
ter von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: 
Brunnensanie-
rung  
3.000 € 23.04.2018 Ost 1.500 € 
Paddelsport Müns-
ter von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: 
Erweiterung Ste-
ganlage 
10.000 € 17.12.2018 Ost 5.000 € 
Reit- und Fahrver-
ein Münster-Sprakel 
e. V.  
Pferdeboxen: 
Sanierung, Um-
bau  
250.000 € 28.02.2019 Nord 125.000 € 
Segelclub Münster 
e. V.  
Krananlage Aa-
see: baubedingte 
Mehrkosten 
20.000 € 28.02.2018 Mitte 10.000 € 
SV Blau-Weiß Aa-
see e. V. 
Multifunktions-
haus: 
Parkettsanierung 
4.300 € 28.02.2019 Mitte 2.150 € 
SV Blau-Weiß Aa-
see e. V.  
Multifunktions-
haus: 
Umrüstung WC-
Spülung  
1.900 € 28.02.2019 Mitte 950 € 
1. Tennisclub 
Hiltrup e.V 
 
(9) Tennisplätze: 
Beregnungs-
anlage  
34.500 € 28.02.2019 Hiltrup 17.250 € 
TC Preußen Müns-
ter e. V. 
Clubhaus: Elekt-
ro-installation 2.600 € 18.01.2019 Hiltrup 1.300 € 
TC Preußen Müns-
ter e. V. 
Clubhaus: Hei-
zungssanierung 4.000 € 18.01.2019 Hiltrup 2.000 € 
Tennisclub St. Mau-
ritz e. V.  
Clubhaus: 
Dachsanierung 120.000 € 25.02.2019 Ost 60.000 € 
Tennisclub St. Mau-
ritz e. V.  
Clubhaus:  
Sanierung Sani-
täranlage, Um-
kleiden 
130.000 € 25.02.2019 Ost 65.000 € 
Tennisclub Union e. 
V.  
(2) Tennisplätze: 
Sanierung  35.000 € 02.01.2019 West 17.500 € 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster 
e. V. 
Hockeyanlage: 
Sanierung  
Hockeyplatz 
200.000 € 28.02.2016 West 100.000 € 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster 
e. V. 
Hockeyanlage: 
Sanierung Flut-
lichtanlage  
200.000 € 28.02.2016 West 100.000 €

- 3 - 
V/0370/2020 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster 
e. V. 
Tennisanlage, 
Sanierung Ten-
nisplät-
ze,Terrasse 
62.000 31.01.2018 West 31.000 € 
TSC Münster-
Gievenbeck e. V.  
(3) Tennisplätze: 
Beregnung 7.200 € 27.02.2019 West 3.600 € 
TSC Münster-
Gievenbeck e. V.  
Clubhaus: Sanie-
rung Terrasse 9.800 € 17.01.2019 West 4.900 € 
TSC Münster-
Gievenbeck e. V.  
Clubhaus: Sanie-
rung  
Duschen 
7.800 € 17.01.2019 West 3.900 € 
   
und 79.840 € von dem 2019 dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. zum Reithallenneubau be-
willigten, anteilig finanzierten Baukostenzuschuss.  
 
1.2 310 € Zuschüsse zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte in der Verein s-
arbeit 
 
Verein Baumaßnahme Aufwand Prozent-
punkte 
Baukosten  
x Punkte  
./. 100 
Zuschuss 
Sozial-
integrativ 
SV Blau-Weiß Aa-
see e. V.  
Multifunktions-
haus: Parkettsa-
nierung 
4.300 € 5 
5 x 4.300 € ./. 
100  
= 215 € 215 € 
SV Blau-Weiß Aa-
see e. V.  
Multifunktions-
haus: Umrüstung  
WC-Spülung  
1.900 € 5 
5 x 1.900 € ./. 
100 
= 95 € 95 € 
 
2. Die Stadt Münster f inanziert für das TuS-Zentrum von TuS Hiltrup 1930 e. V. mit kon-
sumtiven Mitteln 279.000 € von dem Zuschuss, den sie 2017 bewilligte  und 170.000 € 
Mehrkosten mit einem Baukostenzuschuss bis zu 50% und höchstens 85.000 € ; insg e-
samt somit 364.000 €. 
 
3. Der Sportausschuss vertagt die Entscheidung über die Anträge  
 
Verein Geplante Maßnahme Antrag  
vom  
BV  
Münster- 
1. AFC Münster 
Mammuts e.V. 
Vereinsanlage für American Football 
(Standort unklar): Außensportanlage 
und Funktionsgebäude  
08.03.16 Standort-
abhängig 
DJK SC  
Nienberge e. V. 
Mehrzweckhalle: 
Sanierung Sanitäranlagen 28.02.19 West 
DJK SC  
Nienberge e. V.  
Mehrzweckhalle:  
neuer Heizkessel 28.02.19 West 
DLRG Bezirk 
Münster e. V. 
Clubhaus Lechtenbergweg: Photovolta-
ikanlage und Dachsanierung  26.02.10 Hiltrup 
1. 1. FC  
2. Gievenbeck 1949 
e. V.  
Lagerräume (Fertiggarage) nahe der 
Sporthalle Berg Fidel 3. 08.07.15 Hiltrup 
Münster  
Cardinals e. V. 
Sportanlage Robert Bosch-Straße:  
4 Unterstände für Spieler und Schieds-
personen 
24.02.16 Hiltrup

- 4 - 
V/0370/2020 
RSV Münster von 
1895 e.V. Rad- und Rollsportstrecke 28.02.17 Standortab-
hängig 
Reiterverein  
St. Georg Münster 
e. V.  
Reitanlage Reiner Klimke-Weg: neue 
Beregnungsanlage in der großen Reit-
halle 
20.10.18 West 
Reiterverein  
St. Georg Münster 
e. V.  
Reitanlage Reiner Klimke-Weg: 
Bau Stallungen, Führanlage, Longierzir-
kel, Trainingshalle 
26.02.16 West 
 
Schachklub  
Münster von 1932 
e. V.  
Vereinshaus: Neubau 15.01.18 Standort-
abhängig 
Sportschützen  
Hiltrup 1987 e. V.  
Vereinsanlage (Standort unklar): 
Bau Schießanlage und Funktionsgebäude  2014 Hiltrup 
Turnverein Wolbeck 
von 1962 e.V. Haus des Sports: Ausbau 25.02.18 Südost 
 
wegen fehlender Antragsunterlagen, Fördervoraussetzungen, unzureichendem Planungsstand oder 
laufender Sportstättentwicklungsplanung bis die Anträge förderfähig sind bzw. die vorgestellten 
Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind.  
 
4. Die Stadt Münster beendet das Förderverfahren für  
 
 
5. Die Stadt Münster lehnt den Antrag aus formalen Gründen ab von  
 
 
6. Die Stadt Münster zahlt  die gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. 1.1 bewilligten Zuschüsse den 
Vereinen im Rahmen Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2020 hinaus, gem. 
nachgewiesenem Baufortschritt und Vereinsanforderung aus, dabei an  
 
 Akademischer Ruderclub zu Münster e. V. nach Angabe der Beiträge für jugendliche Mi t-
glieder gem. der Richtlinie und unter Abzug der Aufwendungen für die Wohnung, 
 Kanu-Verein Münster e. V. und R eit-und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. nach Vorlage 
des gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids, 
 Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. unter Abzug der Aufwendungen für Boxen von 
Privatpferden ohne Vereinsnutzung. 
 
7. Die Stadt Münster  wird die Sportstätten, für die sie gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 
eine Förderung vorschlägt, künftig nach Sportausschussbeschlüssen mit Betriebskostenz u-
schüssen aus dem Sportetat fördern. 
 
Verein Baumaßnahme Antrag vom  BV Münster- 
Eisenbahner Sport-
verein Schwarz-
Weiß Münster 1927 
e.V 
Kegelhalle: Wetterschaden nach Starkr e-
gen 02.09.14 Hiltrup 
Paddelsport Müns-
ter von 1923 e. V. Bootshaus: Dachsanierung 17.12.18 Ost 
Schwimm-
vereinigung Mün s-
ter von 1881 e. V. 
Freibad Sudmühle: Maßnahmen nach 
Wasserrohrbruch 19.06.18 Ost 
Verein Baumaßnahme Antrag vom  BV Münster- 
Tennisclub St. Mau-
ritz e. V.  
Tennisanlage Pleistermühlenweg: Flu t-
lichtanlage 25.02.19 Ost

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V/0370/2020 
8.  Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis , dass die Verwaltun g die Beschlussvorschläge 
Ziffer I. und II. mit dem Stadtsportbund Münster e. V. am 05.05.2020 abstimmte. 
 
II.  Finanzielle Auswirkungen: 
 Kosten/Folgekosten 
 
Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. und Ziffer II. erforder-
lichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 wie folgt veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan-
lagen und  
-stätten 
   
Investitions-
maßnahme 
0700 Förderung Vereinsbau-
maßnahmen 
   
Auszahlungen   2020 650.000   
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan-
lagen und  
-stätten 
 
 
 
2020 
 
 
 
 
364.000 
 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
 
 
Begründung: 
 
1. Vorbemerkung 
 
Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbund Münster e. V. 
(SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen. Die Förderanträge bearbeitet das Sportamt. Das stimmt 
sich mit Bezug zu den Zielen kommunaler baulicher Sportstätten - und inhaltlicher Sportentwicklung 
mit dem SSB ab. Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden die Bezirksvertre-
tungen angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die Sportanlagen liegen. Die Zuschussentsc heidung 
trifft der Sportausschuss. 
 
2. Die Anträge mit Bewertung 
 
Die Verwaltung prüfte die Förderanträge, die bis zum 28.02.2019 eingingen, auf ihre sachliche No t-
wendigkeit und Dringlichkeit, die Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen, Angemessenheit der Koste n-
schätzungen. Für einige Maßnahmen genehmigte der Sportausschuss nach Anhörung der Bezirk s-
vertretungen zur unabweisbar kurzfristigen Bauausführung den „förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn“ nach der Sportförderrichtlinie.

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V/0370/2020 
 
3. Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1.: Baukostenzuschüsse 
 
Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungss i-
cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt eine 50%ige 
Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes vor. 
 
In welcher Höhe die Vereine im Rahmen der städtischen Bewilligung nach dem Bauende letztendlich 
Zuschüsse erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei der Schluss-
rechnung anerkennt. Ggf. legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgründen niedrigere 
Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschloss. Belegen die Vereine unabweisbare förderfähige 
Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weiteren Förderung. 
 
2019 bewilligte die Stadt dem Reit- und Fahrverein Roxel zum Reithallenneubau 359.000 € Zuschuss 
und stellte die Finanzierung eines Teils für die Jahre 2020 ff. in Aussicht. Mit der für 2020 vorgeschla-
genen Finanzierung von 79.840 € wird eine weitere Abschlagszahlung an den Verein ausgezahlt. 
 
4. Beschlussvorschlag Ziffer I.1.2.: Zuschüsse für sozial -integrative Schwerpunkte in der 
Vereinsarbeit 
 
Beantragen die Vereine mit dem Baukostenzuschuss die Förderung ihrer nachgewiesenen sozial -
integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit, unterstützt die Stadt Münster sie auch diesbezüglich 
mit Zuschüssen. Für ihre förderfähigen sozial-integrativen Vereinsangebote können die Vereine für 
 
 Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung: 2–6 Prozentpunkte, 
 Angebote für besondere Gruppen im Sport:  1 – 5 Prozentpunkte, 
 Kursangebote: 1 – 3 Prozentpunkte 
 
erhalten. Insgesamt können für die Angebote bis zu 14 Prozentpunkte zuerkannt werden. Der 
Höchstzuschuss zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbe it je Förderma ß-
nahme beträgt 5.000 €.  
 
Nur SV Blau -Weiß Aasee e. V. beantragte in Zusammenhang mit zwei Baumaßnahmen die Förd e-
rung seiner sozial -integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit. Die von der Verwaltung vorg e-
schlagenen Zuschüsse ergeben sich aus den Prozentpunkten für die anerkannten förderfähigen Ve r-
einsangebote und dem Verhältnis der Punkte zur förderfähigen Bausumme.  
 
5. Beschlussvorschlag Nr. I.2.: Förderung TuS Hiltrup 1930 e. V.  
 
Die Stadt Münster beschloss 2017 die Förderung des TuS -Zentrums von TuS Hiltrup 1930 e. V. mit 
600.000 € Baukostenzuschuss und 5.000 € Zuschuss zu sozial -integrativem Schwerpunkten in der 
Vereinsarbeit, die über mehrere Jahre finanziert werden sollte. 2020 sind noch 279.000 € zu finanzie-
ren. TuS Hiltrup 1930 e. V. musste wegen langwieriger Verhandlungen mit seinem Darlehnsgeber im 
Bauverlauf erhebliche Preissteigerungen hinnehmen, die er mit dem städtischen Zuschuss und Ve r-
einsmitteln nicht auffangen konnte. Der Verein beantragte zu den Mehrkosten einen städtischen Bau-
kostenzuschuss. Die Verwaltung schlägt vor, TuS Hiltrup 1930 e. V. 170.000 € Mehraufwand anzue r-
kennen und ihm dazu bis zu 50% Zuschuss, höchstens 85.000 € zu bewilligen.  
 
6. Beschlussvorschlag Nr. I.3.: Antragsentscheidung vertagen  
 
Von den fristgerecht für das Jahr 2020 gestellten Zuschussanträgen sind 12 nicht prüffähig, weil A n-
tragsunterlagen oder Antragsvoraussetzungen fehlen, die Bauvorhaben unzureichend geplant sind 
oder die geplanten Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Sportstättenentwicklu ng der Stadt 
Münster behandelt werden müssen. Zum Teil haben die geplanten Baumaßnahmen eine Wirkung 
über die reine Sportfunktion hinaus (z. B. Kooperationsprojekte, überfachliche Stadtteilausrichtung, 
multifunktionale Nutzung). Einige lösen einen hohen In vestitionsbedarf aus. Somit sollten städtische

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V/0370/2020 
Zuschüsse zum Vereinsaufwand nicht im Standardverfahren nach der Sportförderrichtlinie bewilligt 
werden und aus den Fördermitteln des 3 -Millionen-Budgets finanziert werden. Über die Förderung 
dieser Maßnahmen sollen jeweils Einzelentscheidungen mit einer Finanzierung außerhalb des 3 -
Millionen-Budgets herbeigeführt werden.  
 
Verein Geplante Maßnahme Entscheidung aussetzen, weil  
1. AFC Müns-
ter Mammuts 
e.V. 
Vereinsanlage für American 
Football: Außensportanlage und 
Funktionsgebäude  
Der American Football -Club sucht für die 
geplante Vereinssportanlage mit Unte r-
stützung der Stadt ein passendes Grun d-
stück. Erst wenn der Standort gesichert 
ist, kann er seine Pläne für den Verein s-
bau konkret machen.  
DJK SC  
Nienberge e. V.  
 
 
Mehrzweckhalle: 
Sanierung Sanitäranlagen 
DJK SC Nienberge plant, mittelfristig die 
Mehrzweckhalle aufzugeben und in einen 
Neubau an anderer Stelle umzuziehen. 
Investitionen in die Mehrzweckhalle amor-
tisieren sich vor diesem Hintergrund nicht. 
Für das Projekt gibt es zudem einen 
vorhandenen Prüfauftrag der Stadt Mü n-
ster. 
Mehrzweckhalle:  
neuer Heizkessel 
DLRG Bezirk 
Münster e. V. 
Clubhaus Lechtenbergweg: Ph o-
tovoltaikanlage und Dachsani e-
rung  
Mit der in Arbeit befindlichen neuen Sport-
förderrichtlinie wird die Entscheidung über 
die Förderung von PV-Anlagen erwartet. 
1. FC  
Gievenbeck 
1949 e. V.  
Lagerräume (Fertiggarage) nahe 
der Sporthalle Berg Fidel 
Der Antrag ist für eine Förderentsche i-
dung unzureichend konkret. 
Münster  
Cardinals e. V.  
Sportanlage Robert Bosch-Straße:  
4 Unterstände für Spieler und 
Schiedspersonen 
Der Antrag ist für eine Förderentsche i-
dung unzureichend konkret. 
RSV Münster 
von 1895 e.V. Rad- und Rollsportstrecke 
Der Radsportverein sucht für die geplante 
Rad-und Rollsportstrecke mit Unterstü t-
zung der Stadt ein passendes Grun d-
stück. Erst wenn der Standort gesichert 
ist, kann er seine Pläne für den Verein s-
bau konkret machen. 
Reiterverein  
St. Georg 
Münster e. V.  
 
Reitanlage Reiner Klimke -Weg: 
neue Beregnungsanlage in der 
großen Reithalle 
Wegen der inhaltlichen Ausrichtung der 
geplanten Baumaßnahmen und ihrer f i-
nanziellen Dimension hat die Verwaltung 
vor, über Beziehungen zur städtischen 
Sportentwicklung mit dem Verein zu 
sprechen und anschließend ei nen 
Fördervorschlag außerhalb der rich t-
liniengemäßen Förderung zu entwickeln. 
Reitanlage Reiner Klimke-Weg: 
Bau Stallungen, Führanlage, Lo n-
gierzirkel, Trainingshalle 
Schachklub  
Münster e. V.  Vereinshaus: Neubau 
Ein Vereinsbau mit Sportfördermitteln 
hängt von der Entwicklung der Sportanl a-
ge Wienburgstraße ab. 
Sport-schützen  
Hiltrup 1987 e. 
V.  
Vereinsanlage (Standort unklar): 
Bau Schießanlage und Funktion s-
gebäude  
Der Antrag ist von 2014 und für eine Fö r-
derentscheidung unzureichend konkret. 
Turnverein 
Wolbeck von 
1962 e.V. 
Haus des Sports: Ausbau 
Diese Großbaumaßnahme kann aufgrund 
ihres Volumens nicht aus dem 3 -Mio-Topf 
gedeckt werden. Daher ist sie als 
Einzelmaßnahme durchzuführen.

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V/0370/2020 
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge im Jahr 2020 auszusetzen. Die Ve r-
waltung bleibt mit den Vereinen über die Baumaßnahmen im Gespräch und wird den politischen 
Gremien entsprechend der Antragsentwicklung und Realisierungsaussicht zu gegebener Zeit En t-
scheidungsvorschläge unterbreiten. 
 
7. Beschlussvorschlag Nr. I.4.: Verfahrensende  
 
Die Vereinsanträge 
 
 
wurden nach dem Eingang bei der Stadt und erster dortiger Bearbeitung von den Vereinen nicht we i-
ter verfolgt (Eisenbahner Sport-Verein Schwarz-Weiß Münster 1927 e. V.) oder zurückgezogen (Pa d-
delsport Münster von 1923 e. V., Schwimmvereinigung Münster von 1881 e V.). Die Verwaltung 
schlägt das Verfahrensende vor, um die Vorgänge formal abschließen zu können. 
 
8. Beschlussvorschlag Nr. I.5.: Antrag ablehnen 
 
Die Verwaltung schlägt die Ablehnung des Vereinsantrags von  
 
 
vor, weil der Tennisclub St. Mauritz e. V. seine Flutlichtanlage nach der Beantragung von Sportfö r-
dermitteln ohne Genehmigung der Stadt errichtete. Das ist förderschädlich. Das Verfahren nach der 
Sportförderrichtlinie endet damit. 
 
9.  Beschlussvorschlag Ziffer I.6.: Zuschusszahlung unter Voraussetzungen 
 
Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind u. a. eine der Sportförderrichtlinie entsprechen-
de Beitragsstruktur der Vereine, ihre vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit, eine satzung s-
gemäße Anlagenführung ohne wirtschaftlichen Gewinn. 
 
Der Akademische Ruderclub muss nachweisen, dass seine Beiträge für jugendliche Vereinsmitglieder 
der Sportförderrichtlinie entsprechen. Nach der Bauausführung muss er der Verwaltung den Aufwand 
für das Clubgebäude und die Wohnung (nicht förderfähig) differenziert belegen. Kanu-Verein Münster 
und Reit- und Fahrverein Münster -Sprakel e. V. müssen ihren g ültigen Körperschaftssteuerfreistel-
lungsbescheid der Stadt vorlegen. Der Reit - und Fahrverein Münster -Sprakel e. V. stellt in seinen 
Boxen Privatpferde ein, die auch für den Vereinsbetrieb im Einsatz sind. Diese Boxen werden im Ver-
hältnis zu Vereinsnutzung  bei der Sportförderung berücksichtigt. Die Aufwendungen für Boxen von 
Privatpferden ohne Vereinsnutzung ist nicht förderfähig. Der Verein muss der Verwaltung bei der A b-
rechnung differenziert belegen, welche Boxen wie belegt sind.  
 
Die v. g. Vereinsbaumaßnahmen sind grundsätzlich förderfähig. Es müssen nur die genannten 
Nachweise kurzfristig erbracht und Voraussetzungen belegt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die 
beantragten Zuschüsse 2020 zu bewilligen und nur die Auszahlung von der Nachwe isführung abhän-
gig zu machen. 
Eisenbahner Sport -Verein Schwarz -Weiß 
Münster 1927 e. V. Kegelhalle: Wetterschaden nach Starkregen 
Paddelsport Münster von 1923 e. V.  Bootshaus: Dachsanierung 
Schwimmvereinigung Mün ster von 1881 
e. V.  Freibad Sudmühle: Wasserrohrbruch 
Tennisclub St. Mauritz e. V.  Tennisanlage Pleistermühlenweg:  
Bau einer Flutlichtanlage

- 9 - 
V/0370/2020 
 
 
10. Beschlussvorschlag Ziffer I.7.: städtische Betriebskostenzuschüsse 
 
Die Stadt Münster fördert auf Vereinsantrag nach der Sportförderrichtlinie mit anlagenbezogenen 
Pauschalbeträgen die Betriebskosten, die die Vereine fü r ihre Sportstätten haben. Sind die Bauma ß-
nahmen fachgerecht ausgeführt, für die die Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1 Z u-
schüsse vorschlägt, sollte auch der künftige Betrieb gefördert werden. Die Grundlage entsprechender 
Fördervorschläge der Verwaltung an die Politik wird der Austausch mit den Vereinen zur Anlagenfü h-
rung sein und ggf. die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen. 
 
11. Beschlussvorschlag Nr. I.8.: Wahrung der Vereinsinteressen 
 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür 
arbeiten Verwaltung und SSB als Interessenvertretung der Sportvereine zusammen. Der Arbeitskreis 
„Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ und die Verwaltung stimmten sich a m 05.05.2020 zu 
ihren Beschlussvorschlägen ab. Damit ist sichergestellt, dass die Beschlussvorschläge der Verwa l-
tung von der Interessenvertretung der Sportvereine gestützt werden. 
 
 
I. V.  
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (7)

28.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.12 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Sportausschuss
TOP 3.6.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wienburgstraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Reiner-Klimke-Weg
  • Pleistermühlenweg
  • Lechtenbergweg

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Details

Aktenzeichen
V/0370/2020
Typ
Vorlagen
Datum
23.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37