V/0370/2020
Kommunale Sportförderung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0370/2020 Kurzüberblick Förderung von Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen zur Münsteraner Sport- und Sportstätten- entwicklung in Zusammenhang mit dem Landesförderprogramm NRW „Moderne Sportstätte 2022“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat unterstützt die Stadt Münster die Sportvereine als freie Träger bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähigen Sportstätteninfra- struktur. Die städtischerseits geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als Stätte für Be- wegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein und stützt die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen von einem Teil ihrer finanziellen Aufwendun- gen entlastet.Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung das Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ zum zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatz. Mit der der Vorlage entsprechenden Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförde- rung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträger- schaft verfolgt. Als Teilziel sind die Sanierung und der Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nennen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partner der Sportvereine bei der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereinssportanlagen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. Außer dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ gibt es für die Münsteraner Sportvereine nur die Fördermöglichkeiten der Stadt Münster zur Finanzierung der Baumaßnahmen. Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtli- cher Strukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur Sportstät- tenentwicklung bei. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Verein- sangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.
Beschlussvorlage
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V/0370/2020 V/0370/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportförderung; hier: Entscheidung über Vereinsanträge für Baumaßnahmen Beratungsfolge 28.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.06.2020 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Sportausschuss bewilligt 650.000 € Sportförderung, darin: 1.1 569.850 € Baukostenzuschüsse Verein Maßnahme Aufwand Antrag vom BV Münster- Zuschuss 1. Akademischer Ruderclub zu Müns- ter e. V. Clubhaus: neue Heiztherme 4.100 € 15.11.2018 Hiltrup 2.050 € Eisenbahner Sport- verein Schwarz- Weiß Münster 1927 e.V Kegelhalle: neue Heizungsanlage 4.300 € 26.02.2019 Hiltrup 2.150 € Eisenbahner Sport- verein Schwarz- Weiß Münster 1927 e.V Tennisplätze: neue Beregnung 10.300 € 27.02.2019 Hiltrup 5.150 € Kanu-Verein Müns- ter von 1922 e.V. Umkleide: Fußbodensanie- rung 2.100 28.02.2019 Ost 1.050 € Sportamt 18.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jany Telefon: 492-5211 Jany@stadt-muenster.de - 2 - V/0370/2020 Kanu-Verein Müns- ter von 1922 e.V. Erneuerung Ste- ganlage, Uferbe- festigung 5.800 28.02.2019 Ost 2.900 € Kanu-Verein Müns- ter von 1922 e.V. Bootslager: Neu- er Boden 2.500 28.02.2019 Ost 1.250 € 2. Paddelsport Münster von 1923 e. V. Vereinsanlage: Herrichten Park- platz 1.000 € 23.04.2018 Ost 500 € Paddelsport Müns- ter von 1923 e. V. Vereinsanlage: Wasserschaden 7.500 € 17.12.2018 Ost 3.750 € Paddelsport Müns- ter von 1923 e. V. Vereinsanlage: Brunnensanie- rung 3.000 € 23.04.2018 Ost 1.500 € Paddelsport Müns- ter von 1923 e. V. Vereinsanlage: Erweiterung Ste- ganlage 10.000 € 17.12.2018 Ost 5.000 € Reit- und Fahrver- ein Münster-Sprakel e. V. Pferdeboxen: Sanierung, Um- bau 250.000 € 28.02.2019 Nord 125.000 € Segelclub Münster e. V. Krananlage Aa- see: baubedingte Mehrkosten 20.000 € 28.02.2018 Mitte 10.000 € SV Blau-Weiß Aa- see e. V. Multifunktions- haus: Parkettsanierung 4.300 € 28.02.2019 Mitte 2.150 € SV Blau-Weiß Aa- see e. V. Multifunktions- haus: Umrüstung WC- Spülung 1.900 € 28.02.2019 Mitte 950 € 1. Tennisclub Hiltrup e.V (9) Tennisplätze: Beregnungs- anlage 34.500 € 28.02.2019 Hiltrup 17.250 € TC Preußen Müns- ter e. V. Clubhaus: Elekt- ro-installation 2.600 € 18.01.2019 Hiltrup 1.300 € TC Preußen Müns- ter e. V. Clubhaus: Hei- zungssanierung 4.000 € 18.01.2019 Hiltrup 2.000 € Tennisclub St. Mau- ritz e. V. Clubhaus: Dachsanierung 120.000 € 25.02.2019 Ost 60.000 € Tennisclub St. Mau- ritz e. V. Clubhaus: Sanierung Sani- täranlage, Um- kleiden 130.000 € 25.02.2019 Ost 65.000 € Tennisclub Union e. V. (2) Tennisplätze: Sanierung 35.000 € 02.01.2019 West 17.500 € Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Hockeyanlage: Sanierung Hockeyplatz 200.000 € 28.02.2016 West 100.000 € Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Hockeyanlage: Sanierung Flut- lichtanlage 200.000 € 28.02.2016 West 100.000 € - 3 - V/0370/2020 Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Tennisanlage, Sanierung Ten- nisplät- ze,Terrasse 62.000 31.01.2018 West 31.000 € TSC Münster- Gievenbeck e. V. (3) Tennisplätze: Beregnung 7.200 € 27.02.2019 West 3.600 € TSC Münster- Gievenbeck e. V. Clubhaus: Sanie- rung Terrasse 9.800 € 17.01.2019 West 4.900 € TSC Münster- Gievenbeck e. V. Clubhaus: Sanie- rung Duschen 7.800 € 17.01.2019 West 3.900 € und 79.840 € von dem 2019 dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. zum Reithallenneubau be- willigten, anteilig finanzierten Baukostenzuschuss. 1.2 310 € Zuschüsse zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte in der Verein s- arbeit Verein Baumaßnahme Aufwand Prozent- punkte Baukosten x Punkte ./. 100 Zuschuss Sozial- integrativ SV Blau-Weiß Aa- see e. V. Multifunktions- haus: Parkettsa- nierung 4.300 € 5 5 x 4.300 € ./. 100 = 215 € 215 € SV Blau-Weiß Aa- see e. V. Multifunktions- haus: Umrüstung WC-Spülung 1.900 € 5 5 x 1.900 € ./. 100 = 95 € 95 € 2. Die Stadt Münster f inanziert für das TuS-Zentrum von TuS Hiltrup 1930 e. V. mit kon- sumtiven Mitteln 279.000 € von dem Zuschuss, den sie 2017 bewilligte und 170.000 € Mehrkosten mit einem Baukostenzuschuss bis zu 50% und höchstens 85.000 € ; insg e- samt somit 364.000 €. 3. Der Sportausschuss vertagt die Entscheidung über die Anträge Verein Geplante Maßnahme Antrag vom BV Münster- 1. AFC Münster Mammuts e.V. Vereinsanlage für American Football (Standort unklar): Außensportanlage und Funktionsgebäude 08.03.16 Standort- abhängig DJK SC Nienberge e. V. Mehrzweckhalle: Sanierung Sanitäranlagen 28.02.19 West DJK SC Nienberge e. V. Mehrzweckhalle: neuer Heizkessel 28.02.19 West DLRG Bezirk Münster e. V. Clubhaus Lechtenbergweg: Photovolta- ikanlage und Dachsanierung 26.02.10 Hiltrup 1. 1. FC 2. Gievenbeck 1949 e. V. Lagerräume (Fertiggarage) nahe der Sporthalle Berg Fidel 3. 08.07.15 Hiltrup Münster Cardinals e. V. Sportanlage Robert Bosch-Straße: 4 Unterstände für Spieler und Schieds- personen 24.02.16 Hiltrup - 4 - V/0370/2020 RSV Münster von 1895 e.V. Rad- und Rollsportstrecke 28.02.17 Standortab- hängig Reiterverein St. Georg Münster e. V. Reitanlage Reiner Klimke-Weg: neue Beregnungsanlage in der großen Reit- halle 20.10.18 West Reiterverein St. Georg Münster e. V. Reitanlage Reiner Klimke-Weg: Bau Stallungen, Führanlage, Longierzir- kel, Trainingshalle 26.02.16 West Schachklub Münster von 1932 e. V. Vereinshaus: Neubau 15.01.18 Standort- abhängig Sportschützen Hiltrup 1987 e. V. Vereinsanlage (Standort unklar): Bau Schießanlage und Funktionsgebäude 2014 Hiltrup Turnverein Wolbeck von 1962 e.V. Haus des Sports: Ausbau 25.02.18 Südost wegen fehlender Antragsunterlagen, Fördervoraussetzungen, unzureichendem Planungsstand oder laufender Sportstättentwicklungsplanung bis die Anträge förderfähig sind bzw. die vorgestellten Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind. 4. Die Stadt Münster beendet das Förderverfahren für 5. Die Stadt Münster lehnt den Antrag aus formalen Gründen ab von 6. Die Stadt Münster zahlt die gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. 1.1 bewilligten Zuschüsse den Vereinen im Rahmen Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2020 hinaus, gem. nachgewiesenem Baufortschritt und Vereinsanforderung aus, dabei an Akademischer Ruderclub zu Münster e. V. nach Angabe der Beiträge für jugendliche Mi t- glieder gem. der Richtlinie und unter Abzug der Aufwendungen für die Wohnung, Kanu-Verein Münster e. V. und R eit-und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. nach Vorlage des gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids, Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. unter Abzug der Aufwendungen für Boxen von Privatpferden ohne Vereinsnutzung. 7. Die Stadt Münster wird die Sportstätten, für die sie gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 eine Förderung vorschlägt, künftig nach Sportausschussbeschlüssen mit Betriebskostenz u- schüssen aus dem Sportetat fördern. Verein Baumaßnahme Antrag vom BV Münster- Eisenbahner Sport- verein Schwarz- Weiß Münster 1927 e.V Kegelhalle: Wetterschaden nach Starkr e- gen 02.09.14 Hiltrup Paddelsport Müns- ter von 1923 e. V. Bootshaus: Dachsanierung 17.12.18 Ost Schwimm- vereinigung Mün s- ter von 1881 e. V. Freibad Sudmühle: Maßnahmen nach Wasserrohrbruch 19.06.18 Ost Verein Baumaßnahme Antrag vom BV Münster- Tennisclub St. Mau- ritz e. V. Tennisanlage Pleistermühlenweg: Flu t- lichtanlage 25.02.19 Ost - 5 - V/0370/2020 8. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis , dass die Verwaltun g die Beschlussvorschläge Ziffer I. und II. mit dem Stadtsportbund Münster e. V. am 05.05.2020 abstimmte. II. Finanzielle Auswirkungen: Kosten/Folgekosten Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. und Ziffer II. erforder- lichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan- lagen und -stätten Investitions- maßnahme 0700 Förderung Vereinsbau- maßnahmen Auszahlungen 2020 650.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan- lagen und -stätten 2020 364.000 Zeile 15 Transferaufwendungen Begründung: 1. Vorbemerkung Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen. Die Förderanträge bearbeitet das Sportamt. Das stimmt sich mit Bezug zu den Zielen kommunaler baulicher Sportstätten - und inhaltlicher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden die Bezirksvertre- tungen angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die Sportanlagen liegen. Die Zuschussentsc heidung trifft der Sportausschuss. 2. Die Anträge mit Bewertung Die Verwaltung prüfte die Förderanträge, die bis zum 28.02.2019 eingingen, auf ihre sachliche No t- wendigkeit und Dringlichkeit, die Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen, Angemessenheit der Koste n- schätzungen. Für einige Maßnahmen genehmigte der Sportausschuss nach Anhörung der Bezirk s- vertretungen zur unabweisbar kurzfristigen Bauausführung den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach der Sportförderrichtlinie. - 6 - V/0370/2020 3. Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1.: Baukostenzuschüsse Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungss i- cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt eine 50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes vor. In welcher Höhe die Vereine im Rahmen der städtischen Bewilligung nach dem Bauende letztendlich Zuschüsse erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei der Schluss- rechnung anerkennt. Ggf. legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschloss. Belegen die Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weiteren Förderung. 2019 bewilligte die Stadt dem Reit- und Fahrverein Roxel zum Reithallenneubau 359.000 € Zuschuss und stellte die Finanzierung eines Teils für die Jahre 2020 ff. in Aussicht. Mit der für 2020 vorgeschla- genen Finanzierung von 79.840 € wird eine weitere Abschlagszahlung an den Verein ausgezahlt. 4. Beschlussvorschlag Ziffer I.1.2.: Zuschüsse für sozial -integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit Beantragen die Vereine mit dem Baukostenzuschuss die Förderung ihrer nachgewiesenen sozial - integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit, unterstützt die Stadt Münster sie auch diesbezüglich mit Zuschüssen. Für ihre förderfähigen sozial-integrativen Vereinsangebote können die Vereine für Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung: 2–6 Prozentpunkte, Angebote für besondere Gruppen im Sport: 1 – 5 Prozentpunkte, Kursangebote: 1 – 3 Prozentpunkte erhalten. Insgesamt können für die Angebote bis zu 14 Prozentpunkte zuerkannt werden. Der Höchstzuschuss zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbe it je Förderma ß- nahme beträgt 5.000 €. Nur SV Blau -Weiß Aasee e. V. beantragte in Zusammenhang mit zwei Baumaßnahmen die Förd e- rung seiner sozial -integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit. Die von der Verwaltung vorg e- schlagenen Zuschüsse ergeben sich aus den Prozentpunkten für die anerkannten förderfähigen Ve r- einsangebote und dem Verhältnis der Punkte zur förderfähigen Bausumme. 5. Beschlussvorschlag Nr. I.2.: Förderung TuS Hiltrup 1930 e. V. Die Stadt Münster beschloss 2017 die Förderung des TuS -Zentrums von TuS Hiltrup 1930 e. V. mit 600.000 € Baukostenzuschuss und 5.000 € Zuschuss zu sozial -integrativem Schwerpunkten in der Vereinsarbeit, die über mehrere Jahre finanziert werden sollte. 2020 sind noch 279.000 € zu finanzie- ren. TuS Hiltrup 1930 e. V. musste wegen langwieriger Verhandlungen mit seinem Darlehnsgeber im Bauverlauf erhebliche Preissteigerungen hinnehmen, die er mit dem städtischen Zuschuss und Ve r- einsmitteln nicht auffangen konnte. Der Verein beantragte zu den Mehrkosten einen städtischen Bau- kostenzuschuss. Die Verwaltung schlägt vor, TuS Hiltrup 1930 e. V. 170.000 € Mehraufwand anzue r- kennen und ihm dazu bis zu 50% Zuschuss, höchstens 85.000 € zu bewilligen. 6. Beschlussvorschlag Nr. I.3.: Antragsentscheidung vertagen Von den fristgerecht für das Jahr 2020 gestellten Zuschussanträgen sind 12 nicht prüffähig, weil A n- tragsunterlagen oder Antragsvoraussetzungen fehlen, die Bauvorhaben unzureichend geplant sind oder die geplanten Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Sportstättenentwicklu ng der Stadt Münster behandelt werden müssen. Zum Teil haben die geplanten Baumaßnahmen eine Wirkung über die reine Sportfunktion hinaus (z. B. Kooperationsprojekte, überfachliche Stadtteilausrichtung, multifunktionale Nutzung). Einige lösen einen hohen In vestitionsbedarf aus. Somit sollten städtische - 7 - V/0370/2020 Zuschüsse zum Vereinsaufwand nicht im Standardverfahren nach der Sportförderrichtlinie bewilligt werden und aus den Fördermitteln des 3 -Millionen-Budgets finanziert werden. Über die Förderung dieser Maßnahmen sollen jeweils Einzelentscheidungen mit einer Finanzierung außerhalb des 3 - Millionen-Budgets herbeigeführt werden. Verein Geplante Maßnahme Entscheidung aussetzen, weil 1. AFC Müns- ter Mammuts e.V. Vereinsanlage für American Football: Außensportanlage und Funktionsgebäude Der American Football -Club sucht für die geplante Vereinssportanlage mit Unte r- stützung der Stadt ein passendes Grun d- stück. Erst wenn der Standort gesichert ist, kann er seine Pläne für den Verein s- bau konkret machen. DJK SC Nienberge e. V. Mehrzweckhalle: Sanierung Sanitäranlagen DJK SC Nienberge plant, mittelfristig die Mehrzweckhalle aufzugeben und in einen Neubau an anderer Stelle umzuziehen. Investitionen in die Mehrzweckhalle amor- tisieren sich vor diesem Hintergrund nicht. Für das Projekt gibt es zudem einen vorhandenen Prüfauftrag der Stadt Mü n- ster. Mehrzweckhalle: neuer Heizkessel DLRG Bezirk Münster e. V. Clubhaus Lechtenbergweg: Ph o- tovoltaikanlage und Dachsani e- rung Mit der in Arbeit befindlichen neuen Sport- förderrichtlinie wird die Entscheidung über die Förderung von PV-Anlagen erwartet. 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Lagerräume (Fertiggarage) nahe der Sporthalle Berg Fidel Der Antrag ist für eine Förderentsche i- dung unzureichend konkret. Münster Cardinals e. V. Sportanlage Robert Bosch-Straße: 4 Unterstände für Spieler und Schiedspersonen Der Antrag ist für eine Förderentsche i- dung unzureichend konkret. RSV Münster von 1895 e.V. Rad- und Rollsportstrecke Der Radsportverein sucht für die geplante Rad-und Rollsportstrecke mit Unterstü t- zung der Stadt ein passendes Grun d- stück. Erst wenn der Standort gesichert ist, kann er seine Pläne für den Verein s- bau konkret machen. Reiterverein St. Georg Münster e. V. Reitanlage Reiner Klimke -Weg: neue Beregnungsanlage in der großen Reithalle Wegen der inhaltlichen Ausrichtung der geplanten Baumaßnahmen und ihrer f i- nanziellen Dimension hat die Verwaltung vor, über Beziehungen zur städtischen Sportentwicklung mit dem Verein zu sprechen und anschließend ei nen Fördervorschlag außerhalb der rich t- liniengemäßen Förderung zu entwickeln. Reitanlage Reiner Klimke-Weg: Bau Stallungen, Führanlage, Lo n- gierzirkel, Trainingshalle Schachklub Münster e. V. Vereinshaus: Neubau Ein Vereinsbau mit Sportfördermitteln hängt von der Entwicklung der Sportanl a- ge Wienburgstraße ab. Sport-schützen Hiltrup 1987 e. V. Vereinsanlage (Standort unklar): Bau Schießanlage und Funktion s- gebäude Der Antrag ist von 2014 und für eine Fö r- derentscheidung unzureichend konkret. Turnverein Wolbeck von 1962 e.V. Haus des Sports: Ausbau Diese Großbaumaßnahme kann aufgrund ihres Volumens nicht aus dem 3 -Mio-Topf gedeckt werden. Daher ist sie als Einzelmaßnahme durchzuführen. - 8 - V/0370/2020 Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge im Jahr 2020 auszusetzen. Die Ve r- waltung bleibt mit den Vereinen über die Baumaßnahmen im Gespräch und wird den politischen Gremien entsprechend der Antragsentwicklung und Realisierungsaussicht zu gegebener Zeit En t- scheidungsvorschläge unterbreiten. 7. Beschlussvorschlag Nr. I.4.: Verfahrensende Die Vereinsanträge wurden nach dem Eingang bei der Stadt und erster dortiger Bearbeitung von den Vereinen nicht we i- ter verfolgt (Eisenbahner Sport-Verein Schwarz-Weiß Münster 1927 e. V.) oder zurückgezogen (Pa d- delsport Münster von 1923 e. V., Schwimmvereinigung Münster von 1881 e V.). Die Verwaltung schlägt das Verfahrensende vor, um die Vorgänge formal abschließen zu können. 8. Beschlussvorschlag Nr. I.5.: Antrag ablehnen Die Verwaltung schlägt die Ablehnung des Vereinsantrags von vor, weil der Tennisclub St. Mauritz e. V. seine Flutlichtanlage nach der Beantragung von Sportfö r- dermitteln ohne Genehmigung der Stadt errichtete. Das ist förderschädlich. Das Verfahren nach der Sportförderrichtlinie endet damit. 9. Beschlussvorschlag Ziffer I.6.: Zuschusszahlung unter Voraussetzungen Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinie sind u. a. eine der Sportförderrichtlinie entsprechen- de Beitragsstruktur der Vereine, ihre vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit, eine satzung s- gemäße Anlagenführung ohne wirtschaftlichen Gewinn. Der Akademische Ruderclub muss nachweisen, dass seine Beiträge für jugendliche Vereinsmitglieder der Sportförderrichtlinie entsprechen. Nach der Bauausführung muss er der Verwaltung den Aufwand für das Clubgebäude und die Wohnung (nicht förderfähig) differenziert belegen. Kanu-Verein Münster und Reit- und Fahrverein Münster -Sprakel e. V. müssen ihren g ültigen Körperschaftssteuerfreistel- lungsbescheid der Stadt vorlegen. Der Reit - und Fahrverein Münster -Sprakel e. V. stellt in seinen Boxen Privatpferde ein, die auch für den Vereinsbetrieb im Einsatz sind. Diese Boxen werden im Ver- hältnis zu Vereinsnutzung bei der Sportförderung berücksichtigt. Die Aufwendungen für Boxen von Privatpferden ohne Vereinsnutzung ist nicht förderfähig. Der Verein muss der Verwaltung bei der A b- rechnung differenziert belegen, welche Boxen wie belegt sind. Die v. g. Vereinsbaumaßnahmen sind grundsätzlich förderfähig. Es müssen nur die genannten Nachweise kurzfristig erbracht und Voraussetzungen belegt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die beantragten Zuschüsse 2020 zu bewilligen und nur die Auszahlung von der Nachwe isführung abhän- gig zu machen. Eisenbahner Sport -Verein Schwarz -Weiß Münster 1927 e. V. Kegelhalle: Wetterschaden nach Starkregen Paddelsport Münster von 1923 e. V. Bootshaus: Dachsanierung Schwimmvereinigung Mün ster von 1881 e. V. Freibad Sudmühle: Wasserrohrbruch Tennisclub St. Mauritz e. V. Tennisanlage Pleistermühlenweg: Bau einer Flutlichtanlage - 9 - V/0370/2020 10. Beschlussvorschlag Ziffer I.7.: städtische Betriebskostenzuschüsse Die Stadt Münster fördert auf Vereinsantrag nach der Sportförderrichtlinie mit anlagenbezogenen Pauschalbeträgen die Betriebskosten, die die Vereine fü r ihre Sportstätten haben. Sind die Bauma ß- nahmen fachgerecht ausgeführt, für die die Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1 Z u- schüsse vorschlägt, sollte auch der künftige Betrieb gefördert werden. Die Grundlage entsprechender Fördervorschläge der Verwaltung an die Politik wird der Austausch mit den Vereinen zur Anlagenfü h- rung sein und ggf. die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen. 11. Beschlussvorschlag Nr. I.8.: Wahrung der Vereinsinteressen Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten Verwaltung und SSB als Interessenvertretung der Sportvereine zusammen. Der Arbeitskreis „Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ und die Verwaltung stimmten sich a m 05.05.2020 zu ihren Beschlussvorschlägen ab. Damit ist sichergestellt, dass die Beschlussvorschläge der Verwa l- tung von der Interessenvertretung der Sportvereine gestützt werden. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Wienburgstraße
- Robert-Bosch-Straße
- Reiner-Klimke-Weg
- Pleistermühlenweg
- Lechtenbergweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0370/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37